Betrieb von Data-Warehouse-Systemen Flashcards

1
Q

Gegenstand und Ziele des Datenschutzes

A

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

(Art. 1 DSGVO)

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2
Q

Identifizierbare natürliche Personen

A

Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen,
physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

(Art. 4 DSGVO)

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3
Q

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (6)

A

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt folgenden Grundsätzen:

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
  2. Zweckbindung
  3. Datenminimierung
  4. Richtigkeit
  5. Speicherbegrenzung
  6. Integrität und Vertraulichkeit
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4
Q

Zusätzliche Personengruppen, wenn personenbezogene Daten gespeichert werden (2)

A
  • Betroffene (über die ggf. personenbezogene Daten gespeichert werden) und
  • Datenschutzbeauftragte.
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5
Q

Operative Anwendungssysteme (Verarbeitungsform OLTP)

Zweckbestimmung, Zeitbezug, Datenmodell, Nutzungsform

A

Zweckbestimmung:
Der Zweck der Datenspeicherung ist die Abwicklung von Geschäftsvorfällen mit Betroffenen.

Zeitbezug:
Daten werden während der Abwicklung von Geschäftsvorfällen aufgebaut und nach deren Abschluss zum Teil wieder gelöscht.

Datenmodell:
Relationales Datenmodell mit erweiterten Auswertungsmöglichkeiten in Form von Anfragen an Tabellen.

Nutzungsform:
Geschäftsvorfallbezogene Nutzung der Daten.

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6
Q

Operative Anwendungssysteme
(Verarbeitungsform OLTP)

Zweckbestimmung, Zeitbezug, Datenmodell, Nutzungsform

A

Zweckbestimmung:
Der Zweck der Datenspeicherung ist die Abwicklung von Geschäftsvorfällen mit Betroffenen.

Zeitbezug:
Daten werden während der Abwicklung von Geschäftsvorfällen aufgebaut und nach deren Abschluss zum Teil wieder gelöscht.

Datenmodell:
Relationales Datenmodell mit erweiterten Auswertungsmöglichkeiten in Form von Anfragen an Tabellen.

Nutzungsform:
Geschäftsvorfallbezogene Nutzung der Daten.

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7
Q

Data-Warehouse-Systeme (Verarbeitungsform OLAP)

Zweckbestimmung, Zeitbezug, Datenmodell, Nutzungsform

A

Zweckbestimmung:
Der Zweck der Datenspeicherung ist die Informationsgewinnung im Rahmen von Entscheidungen.

Zeitbezug:
Es werden gezielt historisierte Datenbestände über lange Zeiträume aufgebaut.

Datenmodell:
Multidimensionales Datenmodell mit erweiterten Auswertungsmöglichkeiten durch Navigation im Datenbestand

Nutzungsform:
Geschäftsvorfallunabhängige Datenrecherche.

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