Bereich 3 (Steuern) Flashcards
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen zur “Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen”.
Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie entstanden sind.
Werbungskosten bei der Einkunftsart nichtselbständige Arbeit:
➢ Arbeitsmittel
➢ Berufsbekleidung, deren Reparatur und Reinigung
➢ Fachbücher und Fachzeitschriften zur beruflichen Weiterbildung
➢ Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (für die Hinfahrt in Höhe von 0,30 €/km)
➢ Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaftsbeitrag)
➢ Kosten der beruflichen Fortbildung
➢ Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Verpflegung
➢ Bewerbungskosten
➢ Umzugskosten aus beruflichen Gründen
➢ Berufshaftpflichtversicherung
➢ berufsbedingte Prozesskosten usw.
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Sie gehören vielmehr zu den Kosten der privaten Lebensführung. Der Gesetzgeber hat jedoch aus sozialen, wirtschaftlichen und steuerpolitischen Gründen Sonderausgaben zum Abzug zugelassen. Sonderausgaben ermöglichen somit eine private Kapital- und Vermögensbildung.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind - wie Sonderausgaben - Aufwendungen der privaten Lebensführung. Sie werden aus sozialen Gründen zum Abzug zugelassen, damit im Einzelfall Härten vermieden
bzw. gemildert werden. Das EStG unterscheidet außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art und außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen.
Wie unterscheidet man außergewöhnliche Belastungen und was bedeuten sie?
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art:
Sind größere Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen, und denen er sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Solche Aufwendungen fallen z. B. an bei: Geburt, Beerdigung, Todesfall, Ehescheidung, Krankheit, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung nach Brand, Diebstahl, Unwetter u. a. m. Vom Gesamtbetrag der außergewöhnlichen Belastung wird die zumutbare Eigenbelastung abgezogen und nur der verbleibende Betrag wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und wirkt sich somit steuermindernd aus. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt je nach Kinderzahl, Familienstand und nach Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte 1 % bis 7 % dieser Einkünfte.
Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen:
Es sind die tatsächlichen Aufwendungen unter Beachtung der jeweils zulässigen Höchstbeträge abzugsfähig bzw. es werden Pauschbeträge gewährt.
Zu diesen Pauschbeträgen in besonderen Fällen gehören: Ausbildungsfreibetrag für die Berufsausbildung eines Kindes bzw. einer Person, für die kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht; auswärtige Unterbringung der Kinder zur Berufsausbildung; Unterstützung bedürftiger Personen, u. a. m.
Was sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: laufende oder einmalige Gehälter sowie Löhne, Sachbezüge
wie Kost und Logis, private Nutzung eines betrieblichen PKW, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, Renten, Pensionen