Bereich 2 (Thema D Mitbestimmung) Flashcards

1
Q

Was sind die Vorrausetzungen um eine BR zu wählen?

A

Betriebsräte sind in Betrieben zu wählen, mit in der Regel mindestens 5 ständigen und für die Wahl des
BR wahlberechtigten Arbeitnehmer, von denen 3 wählbar sein müssen

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2
Q

Wann wird immer der BR und JAV gewählt?

A

BR: 4 Jahre
JAV: 2Jahre

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3
Q

Wann besteht ein aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht im BR?

A

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (aktives Wahlrecht). Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate dem Entleiherbetrieb angehören.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die 6 Monate dem Betrieb angehören (passives Wahlrecht).

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4
Q

Wer trifft die Entscheidung bei Personelle Einzelmaßnahmen?

A

Entscheidung: Arbeitsgericht

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5
Q

Wer trifft Entscheidungen bei Soziale Angelegenheiten, Allgemeine personelle Angelegenheiten und Sozialplan?

A

Entscheidung: Einigungsstelle

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6
Q

Wer trifft die Entscheidungen bei Umstrukturierungen,

technische Neuerungen, Personalplanung und Kündigungen von vielen

A

Arbeitgeber

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7
Q

Was zählt alles zur Mitbestimmungen in sozialen Angelegenheiten?

A
  1. Betriebs- und Hausordnung (Einführen von Stechuhren, Vorschriften über Torkontrollen, Rauch- und
    Alkoholverbot usw.);
  2. tägliche Arbeitszeit: Beginn, Ende, Pausen, Verteilung auf Wochentage;
  3. vorübergehende Mehr- oder Kurzarbeit;
  4. Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;
  5. Aufstellen allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes; Festsetzen der Urlaubszeit eines AN,
    wenn zwischen AG und AN kein Einverständnis erzielt wird;
  6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten
    oder die Leistung von AN zu überwachen.
  7. Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den
    Gesundheitsschutz;
  8. Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen (z. B. Betriebsfest);
  9. Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen sowie die allgemeine Festlegung von
    Nutzungsbedingungen;
  10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, Entlohnungsgrundsätze, Entlohnungsmethoden;
  11. Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte,
    einschließlich der Geldfaktoren;
  12. Grundsätze über das betriebliche Vorschlagwesen.
  13. Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit.
    Kommt eine Einigung über diese Angelegenheiten nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle
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8
Q

Wann sind Personen in der JAV wahlberechtig und wählbar?

A

Wahlberechtigt sind die genannten jugendlichen AN und die Azubis.

Wählbar sind alle AN des Betriebes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 6 Monate dem Betrieb angehören. Mitglieder des BR sind nicht wählbar.

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9
Q

Welches Gesetz beschäftigt sich mit den belange von JAV?

A

Betriebsverfassungsgesetz

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