Befugnisse/Definitionen Flashcards
Skript 2
Def: Arbeitgeber
Arbeitgeber ist derjenige, der wenigstens einen anderen in einem Arbeitsverhältnis iSv § 7 Abs.
1 SGB IV beschäftigt.
Def: Auftraggeber
Auftraggebers im Sinne der §§ 3-5 SchwarzArbG ist weit auszulegen;
erfasst
jeden, der eine Dienst- oder Werkleistung durch Personen ausführen lässt, die ihm dafür
vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen.
Def: Selbstständiger
Selbständig ist danach, wer im wesentlichen frei
seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Def: Entleiher
§ 1 Abs. 1 S. 1 AÜG
Def: Dritte
alle Personen, die nicht Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbstständiger
oder Arbeitnehmer sind;;
Nicht vom Prüfungskreis angesprochen
Def: Arbeitszeit
Die Zeit in der jemand seiner Arbeit nachgeht
Def: Grundstücksbegriff
Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
-Bestandteile in 94 BGB
Def: Geschäftsräume
sind alle Räumlichkeiten, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Prüfung beim Auftraggeber (Privat)
§ 4 (4) SchwarzArbG; Ausstellen von Rechnungen: § 14 (2) UstG; Aufbewahren von Rechnungen 2 Jahre: § 14b (1) S. 2 UStG
Def: Tagelöhner
Jemand der bei wechselnden Arbeitgebern für einen kurzen Zeitraum gegen Bezahlung arbeitet, ohne Beschäftigt zu sein.
Befugnisse
Befugnisse bei Personen gem. § 3 SchwarzArbG
Befugnisse bei GU’S gem. § 4 SchwarzArbG