Anwendbarkeit AO Flashcards
Wann ist die AO anwendbar?
Gem. § 22 SchwarzArbG ist die AO anwendbar, wenn keine spezielleren Regelungen vorhanden sind.
Was sind Maßnahmen nach SchwarzArbG?
Belastende VA’s gem. § 22 SchwarzArbG i.V.m § 118 AO
Statthaftigkeit des Einspruches ?
Ergibt sich aus § 22 SchwarzArbG i.V.m § 347 (1) AO
Wie ist der Einspruch einzulegen ?
Gem. §22 SchwarzArbG i.V.m § 357 AO schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, welche den VA erlassen hat. Keine Aufschiebende Wirkung gem. §22 SchwarzArbG i.V.m § 361 AO.
Wo ist die AO nicht anwendbar ?
Bei Außenprüfungen gem. § 196 ff. AO. Die Prüfung nach dem SchwarzArbG ist zweifelsfrei keine Außenprüfung, denn sie dient
nicht unmittelbar der Ermittlung steuerlicher Sachverhalte.
Dies wäre auch gegen das eigentliche Ziel, nämlich der Aufdeckung der Schwarzarbeit, da
durch schriftliche Ankündigungen, die Arbeitskräfte (welche schwarzarbeiten würden) nie
anzutreffen wären.
Vollstreckung nach der AO
VAs im Prüfverfahren können vollstreckt werden § 22 SchwarzArbG i.V.m § 249 (1) und 251 (1) AO und zwar mit Zwangsmitteln §§ 328 - 335 AO.
Zwangsmittel?
Zwangsgeld § 329 AO; Ersatzvornahme § 330 AO;
Unmittelbarer Zwang § 331 AO, 2 (1) UZwG
Müssen Zwangsmittel angedroht werden ?
Ja gem. § 332 AO
Zwangsgeld
§ 329 AO. Ist ein Beugemittel. Der Beteiligte soll seiner Pflicht nachkommen.
Ersatzvornahme
§ 330 AO.
Muss angeordnet werden und dem Beteiligten müssen ungefähre Kosten vor Anwendung
genannt werden ( § 332 (4) AO).
Stellt die Vornahme einer Handlung durch einen anderen da.
Unmittelbarer Zwang
§ 331 AO und § 2 (1) UzwG;
Wenn die vorher erwähnten Zwangsmittel nicht zum Ziel führen oder untunlich sind, wird
unmittelbarer Zwang angewandt;
Nicht zum Ziel:
Wenn ungeeignet oder schon eingesetzt;
Ungeeignet:
Wenn geeignet, aber unpraktisch / unverhältnismäßig ist.