Abgrenzung Prüfung und Ermittlung Flashcards
1
Q
Anfangsverdacht
A
§ 152 StPO;
Prüfung muss sofort abgebrochen werden.
2
Q
Rechtsstellung Unterschied
A
- Bei Prüfungen:
Der Beteiligte muss bei Prüfungen umfangreich Mitwirken gem. § 5 (1) SchwarzArbG.
Angaben gegen Angehörige verweigern § 15 AO
2.Bei Ermittlungen:
Der Betroffene muss nicht mehr mitwirken. Er muss nur noch Angaben zu seiner Person machen gem. § 111 OwiG.
3
Q
Befugnisse
A
Befugnisse wie Polizeibehörden gem § 14 SchwarzArbG;
Ermittlungspersonen der STA § 152 GVG
4
Q
Bußgeldverfahren
A
Verwaltungsbehörde ( § 36 (1) Nr. 1 OwiG als Vollstreckungsbehörde § 46 (2) OwiG hat Rechte und Pflichte wie STA
5
Q
Wo stehen die OWIS?
A
§ 8 (2) Nr. 1 - 7 SchwarzArbG