Bankgeschäftliche Rechtsfragen Flashcards
Rechtssubjekt
Jeder Träger von Rechten und Pflichten
Istkaufmann
Betrieb eines Handelsgewerbes
Kaufmännische Einrichtung liegt vor
Verpflichtung zur Eintragung im HR
Kannkaufmann
Handelsgewerbe liegt nicht vor
Kaufmannseigenschaft entsteht durch mit HR - Eintragung
Kannkaufmann (Betriebs/Land/Forstwirtschaft)
Sind berechtigt aber nicht verpflichtet sich als Kaufmann im HR eintragen zulassen.
Kaufmannseigenschaft mit HR - Eintragung
Formkaufmann
AG/KGaA/eG sind schon kraft ihrer Rechtsform Kaufleute
Mit HR - Eintragung wird diese Gesellschaft auch Kaufmann
Scheinkaufmann
UN die im HR eingetragen sind gelten als Kaufmann
Eintragung hat konstitutive Wirkung
Voraussetzungen für Gewerbe (6)
Nach außen erkennbare Tätigkeit
Selbständige Tätigkeit
Planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit
Mit Gewinnerziehlungsabsicht
Keine freiberufliche, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeit
Erlaubte Tätigkeit
Geschäftsfähigkeit - Fälle
- Gibt es zwei wirksame übereinstimmende WEs?
- Ausnahmen ?(Schenkung/. Taschengeld/
Geschäfte im selbständigen Betrieb/
Im Dienst;Arbeitsverhältnis - Problem ?
- Ergebnis
Fälle:
Wirksamkeit der WEs
- Empfangsbedürftig /
nicht empfangsbedürftig (Testament) - Ist WE dem Empfänger zugegangen (Machtbereich)
- Fallvariante: Widerruf der WE (vorher oder gleichzeitig)
- Ergebnis
Rechtsgeschäfte
- Wann Rechtsgeschäft gültig ? 2 ü.w. WEs
- Angebot und Annahme klären ?
- Ergebnis
Irrtumsarten (3)
Erklärungsirrtum: Versprochen; Vergriffen; Verschrieben
Inhaltsirrtum: Halve Hahn
Falschübermittlung: menschlicher Brief (Bote)
Anfechtungsfrist: sofort bei Erkennen
Wirkung: Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig
Anfechtungen von Verträgen
Vertrag zustande gekommen ? 2 ü.e.w.WEs? Anfechtungsrecht? Irrtumsart ? Ergebnis? Schadensersatzanspruch ?
Formfreiheit
Vertrag zustande gekommen ?
- Angebot und Annahme gegeben ?
- wirksame WEs ?
- Passt Form?
- Ergebnis!
2 übereinstimmende wirksame Willenserklärungen
Übereinstimmend: Angebot und Annahme
Wirksame: Geschäftsfähigkeit?
Subjektiver Teil WE: Willen
(Handlungs; Rechtsbindungs; Geschäftswille)
Objektiver Teil WE: Erklärung
Bsp: Antrag (erst Überlegung, dann Antrag machen)
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe
- Meister hat Auftrag ein Dach zu sanieren.
- Meister schickt Azubi los.
- Azubi fackelt Dachstuhl ab + Dach von Nachbarhaus.
- Abgefackelter Dachstuhl
= Erfüllungsgehilfe(hat in einem Vertrag gewirkt) - Nachbarhausdach kaputt
= Verrichtungsgehilfe, Meister kann aus Haftung raus wenn,
er den Azubi feinsäuberlich ausgesucht hat!