Ausschreibung Flashcards

1
Q

Was sind die Grundleistungen der LPH 6?

A
  • Aufstellen eines Vergabeterminplans
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen der Grundlagen und Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Partner bepreisten LVs mit der Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
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2
Q

Was ist die VOB? Wie ist sie aufgebaut?

A
  • VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
  • Ist kein Gesetz oder Rechtsordnung, sondern ein vom Fachgremium erarbeitetes Regelwerk
  • Die VOB besteht aus drei Teilen: A, B, C, die sich wesentlich von einander unterscheiden
  • Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Städte, Gemeinden) sind an die VOB gebunden
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3
Q

Was steht in der VOB/A?

A
  • Identisch mit DIN 1960
  • Regelt die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen
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4
Q

Was steht in der VOB/B?

A
  • Identisch mit DIN 1961
  • Regelt Einzelheiten des Bauvertrages über die Gesetze zum Werkvertrag (BGB) hinaus
  • Übernimmt in einem Bauvertrag die Funktion der AGB
  • Wird auch AVB genannt (allg. Vertragsbedingungen)
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5
Q

Was steht in der VOB/C?

A
  • Identisch mit DIN 18299
  • Regelt die Bedingungen für Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung
  • Wird auch ATV genannt (allg. technische Vertragsbedingungen)
  • Verweist auf zahlreiche weitere technische Normen, die gewerkespezifische Regelungen enthalten
  • Teil C beinhaltet die Summe der technischen Normen
  • Für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung sind die Hinweise der ATV Grundvoraussetzung
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6
Q

Zwischen welchen Arten der Leistungsbeschreibung unterscheidet man?

A
  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV)
  • z.B. funktionale Leistungsbeschreibungen (FLBs)
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7
Q

Aus welchen Komponenten besteht eine Leistungsposition?

A
  • Nummerierung
  • Kurztext
  • Langtext
  • Mengenangabe
  • Abrechnungseinheit
  • Preisangabe
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8
Q

Welche Arten von Positionen gibt es?

A
  • Grundposition (Normalposition)
  • Alternativposition
  • Zulagenposition
  • Auswahlposition
  • Sammelposition
  • Hinweisposition
  • Bedarfs-/Eventualposition
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9
Q

Wie ist eine Leistung nach VOB/A zu beschreiben?

A
  • eindeutig und so erschöpfend
  • Für die Beurteilung der Eindeutigkeit ist in erster Linie der Wortlaut maßgebend, der grundsätzlich weder erweiternd noch einengend ausgelegt werden darf. Der Ausschreibende muss sich so unmissverständlich ausdrücken, dass die Bieter die Unterlagen ohne größere Auslegungsbemühungen gleichermaßen verstehen
  • Erschöpfend ist eine Leistungsbeschreibung dann, wenn sie keine (ernsthaften) Fragen offen lässt
  • Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind alle beeinflussenden Umstände festzuhalten und in den Vertragsbedingungen anzugeben
  • Dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkungen auf Preise und Fristen er nicht im Voraus abschätzen kann
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10
Q

Was ist eine Bedarfsposition?

A
  • sind grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibungen aufzunehmen. Angehängte Stundenlohnarbeiten dürfen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden -> keine Bedarfs-/Eventualpositionen, möglichst keine Wahlpositionen, auf das mindeste beschränkte Stundenlohnarbeiten
  • nur unter bestimmten Bedingungen möglich -> z.B. wenn Bodenbeschaffenheiten nicht hinreichend klar sind
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11
Q

Was ist eine Grundposition?

A
  • Standardposition des LV
  • Sie beschreibt eindeutig und erschöpfend eine zu erbringende Leistung
  • Wird mit Vertragsabschluss zum Bausoll
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12
Q

Was ist eine Alternativposition?

A
  • Auch: Wahlposition
  • Positionen, die Leistungen betreffen, die man anstelle von ebenfalls ausgeschriebenen Grundpositionen angeboten haben möchte
  • Der AG behält sich die Wahl vor, die eine oder die andere Position zu beauftragen, wobei aber beide Positionen inhaltlich und mengenmäßig bestimmt sind
  • Alternativposition ist im LV als solche zu kennzeichnen
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13
Q

Was ist eine Zulagenposition?

A

Positionen, in denen eine Zusatzleistung zur Grundposition ausgeschrieben wird, sodass kostenkalkulatorisch die entsprechende Leistung vergütet wird mit einem unveränderten Preis für die Grundposition

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14
Q

Was ist eine Auswahlposition?

A

Dabei ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Detail noch offen, die Leistung ist jedoch kalkulierbar auszuschreiben

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15
Q

Was ist eine Sammelposition?

A
  • Fasst in einer Position verschiedene ungleiche Leistungen zusammen
  • Zur Bildung des Durchschnittspreises sollten sich die Teilleistungen nur unwesentlich voneinander unterscheiden
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16
Q

Was ist eine Hinweisposition?

A
  • Ergänzt die zusätzlichen technischen Vorbemerkungen
  • Beschreibt die Besonderheit der Ausführung
17
Q

Was sind Nebenleistungen?

A

Nebenleistungen = Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören -> handwerkliche Selbstverständlichkeit (z.B. Sicherung der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss)

18
Q

Was sind besondere Leistungen?

A

Besondere Leistungen = Leistungen, die nicht Nebenleistungen sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind

19
Q

Was beschreibt das Fabrikatsverbot?

A
  • Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf eine Produktion, Herkunft, ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprunges oder einer Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden -> Produktneutrale Beschreibung
  • Dies gilt nur bei öffentlichen Ausschreibungen!
20
Q

Wie ist die Reihenfolge der Massenermittlung?

A
  • Achsbezeichnung und Raumnummer
  • Leistungspositionen im Plan
  • Aufmessen (numerisch, zeichnerisch per CAD, geschätzt)
  • Abzugsmaße feststellen
  • Plausibilitätskontrolle (NRF der Kostenberechnung)
21
Q

Zwischen welchen Arten von Leistungsbeschreibungen unterscheidet man?

A

Leistungsbeschreibung nach Mengenpositionen

Leistungsbeschreibung nach Bauelementen

Leistungsbeschreibung einer Pauschalen

22
Q

Was ist die Mengenpositionsbeschreibung?

A
  • „klassische“ Beschreibungsart
  • „gewerkespezifische“ Beschreibung einzelner Leistungen in Positionen
  • Die einzelnen Positionen werden mit möglichst genau ermittelten Mengenansätzen versehen
  • Die Reihenfolge der Positionen richtet sich nach dem vorgesehenen Bauablauf
  • Das Bauelement (z.B. Dachaufbau) wird aus sich aufbauenden Teilleistungen beschrieben
  • Es gibt keine Variablen
  • Jede Position beschreibt, ergänzt, alterniert inhaltlich eindeutig und erschöpfend eine für sich stehende Leistung
  • Durch die getrennte Leistungsbeschreibung von einzelnen Positionen kann eine exakte Abrechnung gemäß dem Leistungsstand der Baustelle erfolgen
23
Q

Was ist die Bauelementbeschreibung?

A
  • Bei der Bauelementbeschreibung werden wiederkehrende Bauelemente, Module, Systeme vollumfassend in einer vorangestellten Bauelementbeschreibung erfasst
  • Das Bauelement wird darin materialgerecht, detailgetreu und ausführungsgenau beschrieben
  • Durch eine sich wiederholende Struktur wird die Ausschreibung wesentlich vereinfacht und reduziert
  • Sowohl für den Ausschreibenden, der immer Gefahr läuft, Leistungen zu vergessen, als auch für den potenziellen Bieter ergibt sich eine hohe Transparenz
  • Leistungsverzeichnisse werden besser kalkulierbar und vereinfachen die spätere Abrechnung
  • Bsp.: Fassadenausschreibung nach Fensterelementen; Innenraumsystemfassaden; WC-Trennwände
  • Im Leistungsverzeichnis wird die Gliederung der Beschreibung aufgegriffen und in den einzelnen Positionen mit verschiedenen Parametern in Bezug gesetzt
  • Die Mengenansätze sind vereinfacht und auf Stückzahlen bzw. Pauschalen reduziert
24
Q

Was ist die Pauschalbeschreibung?

A
  • Positionsübergreifende Beschreibung mehrerer Leistungen zu einer Pauschalleistung
  • Wird eingesetzt, wenn Ausführungsart und -umfang dieser Leistung genau bestimmt werden kann und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist
25
Q

In welcher Reihenfolge wird der Bauablauf grundsätzlich geplant?

A
  • Von unten nach oben
  • Gebäudedichtheit
  • Feuchtgewerke
  • Trockengewerke
  • Fertigstellung von oben nach unten
26
Q

Welche Ausschreibungspakete gibt es?

A

o Ausschreibungspaket I: Rohbau, äußere Gebäudehülle
o Ausschreibungspaket II: Innenausbau I, Nassgewerke
o Ausschreibungspaket III: Innenausbau II, Trockengewerke
o Ausschreibungspaket IV: TA
o Ausschreibungspaket V: Außenanlagen

27
Q

Was sind Baulose? Welche Arten gibt es?

A
  • VOB/A: Bauleistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben
  • Voraussetzung für getrennte Vergabe von Bauleistungen: AG behält sich losweise Vergabe in den Verdingungsunterlagen vor
  • Teillose: Ausschreiben gleichartiger Leistungen (z.B. Rohbauarbeiten) für unterschiedliche Bauteile
  • Fachlose: in einer Vergabeeinheit fachlich unterschiedliche Leistungen in mehrere Fachlose untergliedert
28
Q

Was sind Vergabeeinheiten?

A
  • Auch: Auftragseinheit
  • Fasst sinnvolle Bauleistungen/Gewerke zu einer Einheit zusammen
  • Ziel: Vergabe an einen Bieter  wirtschaftlicheres Angebot, Mängelansprüche des AG können an eine ausführende Firma gerichtet werden
  • Es werden Gewerke zu einer Vergabeeinheit zusammengefasst, die:
    • Eine Erleichterung innerhalb des Bauablaufes erwarten lassen
    • Gewerkeverwandte Leistungen beinhalten
29
Q

In welchen Format werden LVs importiert und exportiert?

A

GAEB-Format (Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen)
- Austausch auf Ebene der Planung (LPH 6)
- Austausch der Angebotsaufforderung und Angebote (LPH 7)