Abrechnung von Bauleistungen Flashcards
Woraus besteht eine prüffähige Rechnung?
- Rechnungsstellung (chronologisch aufgelistet gemäß LV)
- Aufmaß
- Aufmaßpläne
- Nachweise (Stundenlohnarbeiten, Lieferscheine, Stromzählerdaten, etc.)
Was ist bei der Begleichung von Abschlagsrechnungen zu beachten?
- Abschlagszahlungen sind innerhalb von 21 Tagen zu begleichen
- Nach 30 Tagen ist der AN berechtigt, ohne Mahnschreiben Verzugszinsen gegenüber dem AG geltend zu machen
- Abschlagszahlungen sind gemäß VOB/B zu 100% auszuzahlen
- Sicherheitseinbehalte bis zu 5% nur zulässig, wenn diese im Bauvertrag vereinbart worden sind
Was ist bei der Begleichung von Schlussrechnungen zu beachten?
- Anspruch auf Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung
- Fristverlängerung auf höchstens 60 Tage wenn dies vereinbart wurde oder aufgrund der Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist
- Fehlende Prüfbarkeit kann nur innerhalb der Frist bemängelt werden
- Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus
- Früher gestellte, unerledigte Forderungen werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nochmals vorbehalten werden
- Vorbehalt ist innerhalb von 28 Tagen zu erklären
Was ist der Einheitspreisvertrag?
„Normaltyp“ des VOB-Bauvertrages = Einheitspreis (dynamischer Abrechnungsvertrag)
GP = EP x Masse
(GP = Gesamtpreis; m = Masse; EP = Einheitspreis)
Was sind die Preisbestandteile einer Kalkulation?
Einzelkosten der Teilleistungen
- Lohnkosten
- Stoffkosten bzw. sonstige Kosten
- Gerätekosten
- Fremdleistungskosten
Baustellengemeinkosten (BGK)
- Einmalige BGK (Einrichte, Räumen, technische Bearbeitung, Sonderkosten)
- Zeitabhängige BGK (Vorhaltung, Betriebskosten, örtliche Bauleitung, lohngebundene Kosten)
Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
- Personalkosten
- Investitions- und Betriebskosten für Betriebsgebäude und Fuhrpark
- Versicherungen für das Gesamtunternehmen
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Beiträge zu Verbänden
- Allgemeine Bauwagnisse
- Marketing- und Werbekosten
Welche Leistungsabweichungen gibt es?
Mengenabweichungen
- Mengenabweichung +/- 10% Einheitspreis bleibt unverändert
- Mengenüber-/ -unterschreitung >10% neuer Einheitspreis auf Verlangen
Leistungsübernahme durch den AG
- AG kann ursprünglich vereinbarte Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt selbst ausführen
- AG muss trotzdem die volle vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen
Geänderte Leistungen
- AG hat das Recht, Änderungen im Entwurf anzuordnen
- Werden durch diese Änderungen Preise verändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren
Zusätzliche Leistungen
- Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung
- Zusätzliche Leistung = Leistung, die notwendig wird, um das geschuldete Bausoll zu erbringen
Welche kostenverändernden Faktoren kann es während des Bauablaufes geben?
- Mehr- und Minderkosten
- Nachträge (siehe zusätzliche Leistungen)
- Einsparpotenziale (Wegfall von Leistungen, Standardreduzierungen)
- Änderungswünsche