Abrechnung von Bauleistungen Flashcards

1
Q

Woraus besteht eine prüffähige Rechnung?

A
  • Rechnungsstellung (chronologisch aufgelistet gemäß LV)
  • Aufmaß
  • Aufmaßpläne
  • Nachweise (Stundenlohnarbeiten, Lieferscheine, Stromzählerdaten, etc.)
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2
Q

Was ist bei der Begleichung von Abschlagsrechnungen zu beachten?

A
  • Abschlagszahlungen sind innerhalb von 21 Tagen zu begleichen
  • Nach 30 Tagen ist der AN berechtigt, ohne Mahnschreiben Verzugszinsen gegenüber dem AG geltend zu machen
  • Abschlagszahlungen sind gemäß VOB/B zu 100% auszuzahlen
  • Sicherheitseinbehalte bis zu 5% nur zulässig, wenn diese im Bauvertrag vereinbart worden sind
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3
Q

Was ist bei der Begleichung von Schlussrechnungen zu beachten?

A
  • Anspruch auf Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung
  • Fristverlängerung auf höchstens 60 Tage wenn dies vereinbart wurde oder aufgrund der Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist
  • Fehlende Prüfbarkeit kann nur innerhalb der Frist bemängelt werden
  • Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus
  • Früher gestellte, unerledigte Forderungen werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nochmals vorbehalten werden
  • Vorbehalt ist innerhalb von 28 Tagen zu erklären
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4
Q

Was ist der Einheitspreisvertrag?

A

„Normaltyp“ des VOB-Bauvertrages = Einheitspreis (dynamischer Abrechnungsvertrag)

GP = EP x Masse
(GP = Gesamtpreis; m = Masse; EP = Einheitspreis)

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5
Q

Was sind die Preisbestandteile einer Kalkulation?

A

Einzelkosten der Teilleistungen
- Lohnkosten
- Stoffkosten bzw. sonstige Kosten
- Gerätekosten
- Fremdleistungskosten

Baustellengemeinkosten (BGK)
- Einmalige BGK (Einrichte, Räumen, technische Bearbeitung, Sonderkosten)
- Zeitabhängige BGK (Vorhaltung, Betriebskosten, örtliche Bauleitung, lohngebundene Kosten)

Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
- Personalkosten
- Investitions- und Betriebskosten für Betriebsgebäude und Fuhrpark
- Versicherungen für das Gesamtunternehmen
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Beiträge zu Verbänden
- Allgemeine Bauwagnisse
- Marketing- und Werbekosten

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6
Q

Welche Leistungsabweichungen gibt es?

A

Mengenabweichungen
- Mengenabweichung +/- 10%  Einheitspreis bleibt unverändert
- Mengenüber-/ -unterschreitung >10%  neuer Einheitspreis auf Verlangen

Leistungsübernahme durch den AG
- AG kann ursprünglich vereinbarte Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt selbst ausführen
- AG muss trotzdem die volle vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen

Geänderte Leistungen
- AG hat das Recht, Änderungen im Entwurf anzuordnen
- Werden durch diese Änderungen Preise verändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren

Zusätzliche Leistungen
- Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung
- Zusätzliche Leistung = Leistung, die notwendig wird, um das geschuldete Bausoll zu erbringen

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7
Q

Welche kostenverändernden Faktoren kann es während des Bauablaufes geben?

A
  • Mehr- und Minderkosten
  • Nachträge (siehe zusätzliche Leistungen)
  • Einsparpotenziale (Wegfall von Leistungen, Standardreduzierungen)
  • Änderungswünsche
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