Ausbildungswesen Flashcards

1
Q

Was muss vor dem 1. Arbeitstag unterrichtet werden?

A
  • Schweigeverpflichtung nach § 203 StGB
  • Hepatitis B-Schutzimpfung
  • Körper- und Händehygiene und Arbeitsschutz
  • Datenschutz
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2
Q

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

A

§ 11 Vertragsniederschrift
§ 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
§11 Vertragsniederschrift
§ 15 Freistellung, Anrechnung
§ 20 Probezeit
§ 21 Beendigung
§ 22 Kündigung
§ 30 Fachliche Eignung
§ 37 Abschlussprüfung
§ 45 Zulassung in besonderen Fällen

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3
Q

Nenne die 3 Phasen des Ausbildungskonzepts

A
  1. Vorbereitung
  2. Durchführung
  3. Nachbearbeitung
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4
Q

Nenne die Rechtsgrundlagen

A
  1. BBiG (Berufbildungsgesetz)
  2. ZahnmedAusbV
  3. JarbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz)
  4. Mutterschutzgesetz
  5. Schulpflichtgesetz
  6. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
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5
Q

Aufgaben der ZÄK bei der Ausbildung

A
  • Führung eines Ausbildungsverzeichnisses
  • Erteilung der Berechtigung zur Ausbildung
  • Durchführung der Prüfungen
  • Überwachung der Ausbildung
  • Benennung von Ausbildungsbeauftragten
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6
Q

Nenne die Einstellungsvoraussetzungen

A
  1. Schulische Voraussetzung
  2. Gesundheitliche Eignung
    -Arbeitstauglichkeitsuntersuchung gem. §32 JArbSchutzG
    - Nachuntersuchung gem. § 33 JarbSchG
  3. Arbeitsmedizinische Voruntersuchungen
  4. Immunisierung
    - Hep-B
    - Masern
    - Covid19
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7
Q

Was muss der Arbeitsvertrag gem. § 11 BBiG (Vertragsniederschrift) beinhalten?

A
  1. Name und Anschrift Azubi und Ausbildende, bei Minderjährigen auch
    Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter
  2. Art, sachliche und zeitliche Gliederung & Ziel d. Berufsausbildung…
  3. Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  4. Ausbildungsstätte & Ausbildungsmaßnahmen extern
  5. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  6. Dauer der Probezeit,
  7. Zahlung und Höhe der Vergütung….
  8. Vergütung oder Ausgleich von Überstunden,
  9. Dauer des Urlaubs,
  10. Voraussetzungen für eine Kündigung
  11. Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen…
  12. die Form des Ausbildungsnachweises nach § 13 Satz 2 Nummer 7.
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8
Q

Was wird für den Eintragungsantrag benötigt?

A
  • 3-4 Vertragniederschriften
  • bei jugendliche Arbeitstauglichkeitsuntersuchung
  • kopie Schulabschlusszeugniss
  • Anmeldung zur Berufsschule
  • Nachweis fachlicher Eignung des Ausbildenden
  • indi. Ausbildungsplan
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9
Q

Wie beträgt die Arbeitszeit nach JArbSchG §8?

A
  • bei minderjährigen täglich höchstens 8-8 ½ Stunden
  • wöchentlich 40 Stunden
  • Schichtzeit nicht mehr als 10 Std am Tag
  • Freizeit min 12 Stunden
  • Nachtruhe von 20-6 Uhr
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10
Q

Was ist der unterschied zwischen Arbeitszeit und Schichtzeit?

A

Arbeitszeit ist die reine Arbeitszeit
Schichtzeit ist Arbeitszeit + Pause (gem. §12 JArbSchG)

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11
Q

Wo ist die Probezeit geregelt und wie beträgt sie?

A

BBiG §20
min 1 und max 4 Monate
Verlängerung möglich bei mehr als 1/3 Unterbrechung.

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12
Q

Nenne die Pläne der Praxis

A
  1. Ausbildungsrahmenplan
    » Fertigkeiten, Kenntnisse & Fähigkeiten, die während der
    Ausbildungszeit vermittelt werden sollen
    » Empfohlene Zeitrichtlinien
  2. Ausbildungsplan
    » Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des
    Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen
    Ausbildungsplan zu erstellen. Individuelle Besonderheiten
    sollten berücksichtigt werden.
  3. Rahmenlehrplan
    » Lehrinhalte Berufsschule
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13
Q

Wie beträgt die Kündigung gem. §22 BBiG nach der Probezeit?

A

Azubi: Frist 4 Wochen bei gesundheitlicher Nichteignung oder Wechsel des Berufes
Arbeitgeber: aus wichtigen Grund ohne Frist z.b. Schweigepflichtsverletzungen
(Schlichtungsstelle ZÄK)

Aufhebungsvertrag möglich bei beidseitiger Einverständnis

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14
Q

Nenne die Kriterien der Abmahnung

A
  1. Sachverhalt mit rechtlicher Wertung
  2. Aufforderung zur Änderung
  3. Frist innerhalb Korrektur erfolgen muss (i.d.R. ab sofort)
  4. Warnung, rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung (Kündigung)
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15
Q

Wo wird das nicht bestehen der Prüfung regelt und was beinhaltet es?

A

BBiG §21

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16
Q

Anrechnung beruflicher Vorbildung gem. §8 BBiG

A

Wer eine Berufsschule besucht oder Ausbildung vorweisen kann, kann als Umschüler innerhalb 2 Jahre die Ausbildung absolvieren (1. Lehrjahr entfällt)

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17
Q

Verlängerung und Verkürzung gem. BBiG §8

A

Wer kann verkürzen?
- Mit Fachoberschulreife oder Abitur
- gemein. Antrag Azubi und Ausbilder

Wer kann verlängern?
- Hoher Ausfall durch Krankheit
- Verkürzte Arbeitszeiten
- Leistungsziel in Schule nicht erreicht
- Benötigt einen Antrag von Azubi und Zustimmung Ausbilder

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18
Q

BBiG § 13 - Ausbildungsnachweis

A

§ 13 Abs.7 BBIG = Azubi muss Ausbildungsnachweis führen!

» Nachweis über in Praxis vermittelten Kenntnisse
und Fertigkeiten
» Führen während der Arbeitszeit
» Regelmäßige Kontrolle und Abzeichnung durch
Ausbildenden (durch Beauftragten nicht
ausreichend!)
» Kann schriftlich oder elektronisch geführt werden
(je nach Vorgaben der jeweiligen ZÄK)

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19
Q

BBiG § 15 Freistellung

A
  • Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • An einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht
  • NEU! An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden
    von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, → keine
    Unterscheidung mehr zwischen jugendlich und volljährig
  • Teilnahme an Prüfungen
  • Externe Ausbildungsmaßnahmen,
  • Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar
    vorangeht.
20
Q

§ 21 BBiG – Beendigung

A
  • mit Bekanntgabe des Ergebnisses der
    Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss
  • bei Nichtbestehen der Prüfung Verlängerung bis zur
    ersten Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr
  • Beendigung auch bei bestehender Schwangerschaft.
    Keine verpflichtende Übernahme!
21
Q

Wer ist nach §30 BBiG Fachlich geeignet?

A

Wer berufliche und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besetzt und angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig war

  • ZA mit erlangen der Approbation
  • ZMV
22
Q

Was regelt §37 BBiG?

A

Abschlussprüfung
- Anmeldung durch Praxis
- Kosten trägt AG
- Kann zweimal wiederholt werden
- Ausbildende erhält auf verlangen Ergebnis bei ZÄK

-

23
Q

§ 45 BBIG Zulassung in besonderen Fällen

A

➢ Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei guten
schulischen Leistungen
➢ „Externenprüfung“
- bei 1,5 fache der Ausbildungszeit
- Eine bereits abgeschlossene Ausbildung in einem
„einschlägigen“ Beruf kann hierbei angerechnet werden.
- Ausländische Bildungsabschlüsse sind zu berücksichtigen.

24
Q

Verordnung über d. Berufsausbildung zur ZFA

A

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbildes
§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
§ 7 Inhalt des Teiles 1
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1 → (§ 9 - § 10)
§ 11 Inhalt des Teiles 2
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 → (§ 13- § 15)
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das
Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung

25
Q

§ 4 Struktur der Berufsausbildung und
Ausbildungsberufsbildes

A

❖ Strukturierung der Ausbildung in berufsprofilgebende und
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Beispiele
➢ Berufsprofilgebend:
➢ Patientinnen und Patienten individuell betreuen,
➢ Hygienemaßnahmen durchführen oder Medizinprodukte freigeben
➢ Integrativ:
➢ Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
➢ digitalisierte Arbeitswelt
➢ Umweltschutz und Nachhaltigkeit

26
Q

Abschlussprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte

A

Teil 1:
➢ soll im 4. Ausbildungshalbjahr stattfinden (ersetzt bisherige
Zwischenprüfung)
➢ beinhaltet Kenntnisse aus den letzten 18. Ausbildungsmonaten
▪ 1. „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten
von Medizinprodukten“ (§9) und
▪ 2. „Empfangen und Aufnehmen von Patient*innen (§10)
Teil 2:
➢ alle weiteren ab dem 5. Ausbildungshalbjahr vermittelten
Kenntnisse
▪ 1. „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen
Maßnahmen“ (§13)
2. „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen
von Leistungen“ (§14) sowie
3. „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (§15)

27
Q

Abschlussprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung

A

Möglich – auf Antrag - in einem der folgenden Prüfungsbereiche:
„Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“
oder
„Wirtschafts- und Sozialkunde“,
➢ NUR → wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“
bewertet worden ist und
→ wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der
Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

28
Q

Jugendarbeitsschutzgesetz

A

§32 Arbeitstauglichkeitsuntersuchungen
§8 Arbeitszeit
§11 Pause
§9 Regelung für die Berufsschule

Beschäftigungsverbot
§16 Samstagruhe
§17 Sonntagsruhe
§18 Feiertasgruhe
§19 Urlaub

29
Q

Was muss man bei der Arbeitstauglichkeitsuntersuchungen
§32 ff. beachten?

A

Erstuntersuchung vor Ausbildungsbeginn, nicht älter als 14 Monate, Zahlt Land oder Krankenkasse, Allgemeinarzt untersucht, Vorliegen der Bescheinigung ist Einstellungsvoraussetzung!

Erste Nachuntersuchung 9-13 Monate nach Ausbildungsbeginn, nicht älter als 3 Monate, Land oder Krankenasse zahlen, Allgemeinarzt untersucht

Weitere Nachuntersuchungen JArbSchG §34
Kann-Leistung nach Ablauf eines jeden weiteres Jahres

Arbeitsmedizinische Untersuchung
ALLE Arbeitnehmer, auch Jugendliche!

30
Q

Wie wird die Pause nach §11 JArbSchG geregelt?

A

30 Minuten bei einer Arbeitzeit von mehr als 4,5 - 6 Stunden
!!!! Nach 4,5 Stunden erste Pause gewähren
60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden

31
Q

Beschäftigungsverbote

A

§ 16 – Samstagsruhe
– Beschäftigung nur im Notdienst
– entsprechender zeitlicher Ausgleich (5-Tage Woche)
– mindestens zwei freie Samstage im Monat
§17 – Sonntagsruhe
– Beschäftigung nur im Notdienst
– entsprechender zeitlicher Ausgleich (5-Tage Woche)
– nur jeden zweiten Sonntag und höchsten zweimal pro
Monat
§ 18 – Feiertagsruhe
– Beschäftigung nur im Notdienst
– Ausgleich in derselben Woche oder der Woche darauf,
wenn Feiertag auf einen Werktag fällt.
– Achtung! Grundsätzliches Beschäftigungsverbot am:
» 24.12. und 31.12. nach 14 Uhr
» 25.12.
» 01.01.
» Erster Osterfeiertag
» 01.05.

32
Q

Was ist gem. §9 Regelung Berufsschule zu beachten?

A

Keine Beschätigung in der Praxis:
- an einem vor 9 Uhr beginnenden Schultag
- an einem Schultag mit mehr als 5 Std Unterrichtszeit (inkl. Pausenzeit)
- Fahrzeiten von Schule zur Praxis werden auf Arbeitszeit angerechnet

33
Q

Wie ist der Urlaub regelt?

A

» Mind. 30 Werktage wenn Azubi noch nicht 16 Jahre alt ist
» Mind. 27 Werktage wenn Azubi noch nicht 17 Jahre alt ist
» Mind. 25 Werktage wenn Azubi noch nicht 18 Jahre alt ist

34
Q

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

A

Täglich 8-10 Std
Ruhepausen 30min bei 6-9 Std und 45min bei mehr als 9 Std
Ruhezeit min 11 stunden

Sonn- und Feiertagsruhe
- Ausnahme im Notdient
- entsprechender Ausgleich

35
Q

Azubi ist schwanger, was ist zu tun/beachten?

A
  • Meldung an das Landesamt für Arbeitsschutz
  • evlt. Beschäftigungsverbot
  • Kündigungsschutz auch während Probezeit!
  • evtl. Verlängerung der Ausbildungszeit
  • Keine verpflichtende Übernahme nach
    bestandener Prüfung
  • Einhaltung Arbeitszeiten
    Keine Sonn- und Feiertagsabreit!
36
Q

Was ist beim Kündigungsschutz zu beachten?

A
  • Während der gesamten Schwangerschaft
  • Nach Fehlgeburt nach 12SSW - 4 Monate
  • Während Elternzeit

(Kündigungsschutz endet mit Ablauf der Elternzeit)

37
Q

Beschäftigungsverbot gem. Mutterschutzgesetz

A

6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt
Bei Früh oder Mehrlingsgeburten oder mit Kinder mit Behinderung 12 Wochen

38
Q

Beschäftigungszeit gemäß MuSchuG

A

max. als 8 1/2 Stunden täglich,
* max. 90 Stunden in der Doppelwoche,
* nicht in der Zeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr,
* nicht an Sonn- und Feiertagen.
(Ausnahmen gemäß § 6) →

Ausnahmen gemäß § 6 - Sonn- und Feiertagsarbeit
zugelassen wenn:
* die Frau sich ausdrücklich einverstanden erklärt,
jedoch trotzdem…
– eine unverantwortbare Gefährdung von Mutter und Kind kann
ausgeschlossen werden kann.
* in Not- und Rettungsdiensten

39
Q

Was ist der Rahmenlehrplan?

A

Lehrplan für die Berufsschule

40
Q

Wie heißt die Untersuchung für alle die vor Beschäftigungsbeginn vorgelegt werden muss und wer übernimmt die Kosten?

A

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung:

darf bei Vorlage max. 12 Wochen alt sein und gilt für alle Mitarbeiter/innen

Kosten übernimmt Arbeitgeber/in

41
Q

Was ist das Duale System?

A

Praktische Ausbildung im Betrieb
Theoretische Ausbildung in der Schule

42
Q

Probetag, was ist zu beachten?

A

Schweigepflicht unterschreiben lassen

43
Q

Was für eine Art von Vertrag ist der Ausbildungsvertrag?

A

Der Ausbildungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag für ein befristetes Arbeitsverhältnis.

44
Q

Was ist der Ausbildungsplan?

A

muss vom Ausbilder vor Beginn der Ausbildung erstellt werden. Grundlage bildet der Ausbildungsrahmenplan. Der Ausbildungsplan berücksichtigt die individuelle Besonderheiten der Praxis.

45
Q

Ausbildungsrahmenplan?

A

beinhaltet die berufsprofilgebenden und integrativen Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der Ausbildungszeit vermittelt werden sollen. Gilt als Richtlinie für die Praxis zu welchem Zeitpunkt der/die Auszubildende welche Inhalte können muss.