Aufbauorganisation 1 Flashcards
Vorgehensweise bei der
Aufbauorganisation:
Stellen- Gruppen- Bereichs- Leitungsbildung
Kongruenzprinzip:
Delegation von Kompetenz und Verantwortung
Zuordnung von:
- Aufgabe (=Tätigkeiten im Einzelnen)
- Kompetenz
- Verantwortung
Die Kongruenzprinzip besagt, dass die Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung in gleichen Maßen sein sollte
Aufgabe in Stellenbildung:
Tätigkeit im Einzelnen
Kompetenz in Stellenbildung:
= Befugnis, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu Ergreifen
- Entscheidungskompetenz: Befugnis, bestimmte Entscheidungen zu treffen
- Weisungskompetenz: Befugnis, Anweisungen zerteilen
- Vertretungskompetenz: Befugnis, ein Unternehmen nach außen zu vertreten
Verantwortung in Stellenbildung:
- Verantwortung
= Das persönliche Einstehen für die Folgen von selbstständigen Handlungen und Entscheidungen, z. B.
- Ergebnisverantwortung (Einhaltung von Erfolgsvorgaben)
- Budgetverantwortung (Verantwortung für die Einhaltung von Kostenvorgaben)
- Personalverantwortung (Einsatz und Führung)
- Sachmittelverantwortung (von Betriebsmitteln und Produkten)
- Terminverantwortung (Verantwortung für die Einhaltung festgesetzter Termine)
Stellenbildung: Arten von Gruppen (Abteilungen / Teams):
- Materialwirtschaft (z. B. Abteilungen für Einkauf u. Lagerwirtschaft)
- Fertigung (Produkt A,B,C oder F+E)
- Marketing (Kommunikation, Vertrieb)
- Personalwesen (z. B. Recruiting, Personalbetreuung, abrechnung, -entwicklung)
- Finanzwesen (Vermögensverwaltung, Kapitalaufnahme)
- Rechnungswesen (Debitoren- u. Kreditorenbuchhaltung)
- Informatik (Intranet, Steuerungsprogramme)
Stellenbildung: Arten von Bereichen:
- Materialbereich
- Fertigungsbereich
- Marketingbereich
- Personalbereich
- Finanz- und Rechnungswesen
- IT-Bereich
Stellenbildung: Arten von Kompetenz:
- Entscheidungskompetenz: Befugnis, bestimmte Entscheidungen zu treffen
- Weisungskompetenz: Befugnis, Anweisungen zerteilen
- Vertretungskompetenz: Befugnis, ein Unternehmen nach außen zu vertreten
Leitungsbildung: Unternehmensführung 3. Modelle:
- Rechtsform-Modelle
- Prinzipien-Modelle
- Ressort-Modelle
Leitungsbildung: Rechtsform-Modelle
• Eingremium-Modell:
Leitung durch eine Person, z. B. Unternehmer beim Einzelunternehmen, geschäftsführender Gesellschafter bei der OHG
• Zweigremium-Modell:
Aufteilung in Leitungs- und Kontrollgremium, z. B. Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung bei der GmbH
• Dreigremium-Modell:
z. B. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bei mitbestimmten Kapitalgesellschaften
Leitungsbildung: Prinzipien-Modelle:
• Kollegial-Prinzip:
Träger befinden sich auf der gleichen Entscheidungsebene, z. B. Aufteilung von Vorstandressorts (Finanzen, Forschung und Entwicklung, Produktion, Personal und Marketing) unter einem Vorstandvorsitzenden („Erster unter Gleichen“, sog. Primatkollegialität)
• Direktorial-Prinzip:
Ein Unternehmensleiter entscheidet in einem
Leitungsgremium allein, z. B. ein Generaldirektor steht über drei Bereichsdirektoren.
Leitungsbildung: Ressort-Modelle:
Funktionalmodell:
Aufteilung der Ressorts nach Verrichtungen, z. B.
Vorstand Beschaffung, Vorstand Fertigung, Vorstand Marketing, Vorstand Verwaltung
Divisionsmodell:
Aufteilung nach Sparten bzw. Produktgruppen, z.B.
Vorstand, Düngemittel, Vorstand Lacke, Vorstand Fasern, Vorstand Schaumstoffe im Chemieunternehmen
Regionenmodell:
Aufteilung nach geografischen Regionen, z.B.
Vorstand Nord, Ost, Süd, West
Kundenmodell:
Aufteilung nach Kundengruppen, z. B. Vorstand
Privatkunden, Industriekunden, Handelskunden im
Versicherungsunternehmen
Organisationsstrukturen:
• Vertikale Organisationsstruktur
= Leitungsebene
• Horizontale Organisationsstruktur
- Stellenbilbung
- Anzahl der Stellen auf den einzelnen Leitungsebenen (Tätigkeiten, Aufgaben, Fertigkeiten, Kompetenzen, Verantwortung)
- Gruppenbildung
- Bereicshbildung
- Leitungsbildung
Arten der Organisationssysteme:
- Einliniensystem
- Funktionssystem ( Mehrliniensystem)
- Stabliniensystem
Liniensystem: Erklärung:
• Jeder Mitarbeiter ist einem Vorgesetzten unterstellt. Weisungen und Informationen gehen jeweils an den unmittelbar unterstellten Stelleninhaber, bis die zum Empfang bestimmte Stelle erreicht wird.