Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Was ist ein Arbeitsvertrag? + Gesetzesartikel

A

Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Lohn gegen Leistung

OR 319

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2
Q

Was ist ein Werkvertrag? + Gesetzesartikel

A

Selbständiger Unternehmer stellt ein Werk her, Bezahltung erfolgt bei Ablieferung

OR 363

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3
Q

Was ist ein Auftrag? + Gesetzesartikel

A

Beauftragung ohne das ein eigentliches Produkt hergestellt wird

Überlassung der Geschäfte im Sinne des Auftragsgeber

OR 394

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4
Q

Was sind absolut zwingende Bestimmungen? + Gesetzesartikel

A

OR 361

dürfen nicht verändert werden, andere Abmachungen sind nichtig

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5
Q

Was sind relativ zwingende Bestimmungen?

A

OR 362

dürfen nur zu Gunsten des AN abgeändert werden, andere Abmachungen sind nichtig

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6
Q

Was sind dispositive Bestimmungen?

A

gelten, wenn der Arbeitsvertrag oder GAV keine anderen vertraglichen Abmachungen vorsieht

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7
Q

Welche Pflichten bestehen im Vorvertraglichen Verhältnis? (3)

A
  1. erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtspflicht
  2. Auskunfspflicht über subjektiv wesentliche Punkte
  3. Offenbarungspflicht / Mitteilungspflicht über objektiv wesentliche Punkte
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8
Q

was ist ein faktisches Vertragsverhältnis? + Gesetzesartikel

A

Der Arbeitsvertrag erlangt seine Gültigkeit mit dem ersten Arbeitstag (sollte kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden sein)

OR Art 320 III

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9
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zur Probezeit (3)

A
  1. maximal 3 Monate
  2. Verlängert sich bei Krankheit, Unfall oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  3. Verkürzte Kündigungsfristen (7 Tage)
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10
Q

Nenne die Bestimmungen zur Pause (4)

A
  1. 1/4 Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 1/2 Stunden
  2. 1/2 Stunde bei mehr als 7 Stunden
  3. 1h bei mehr als 9 Stunden

wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf oder man auf Abruf ist, zählt es nicht als Pause

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11
Q

Nenne die wichtigsten Bestimmungen zur Arbeit von Jugendlichen (7)

A
  1. vor Vollendung 18. LJ nicht mehr als 9 Stunden pro Tag
  2. Tagesarbeit muss inkl. Pausen innert einem Zeitraum von 12 Stunden liegen
  3. vor ÜK/Schule dürfen sie max. bis 20.00 Uhr arbeiten
  4. auf Gesundheit ist gebührend Rücksicht zu nehmen
  5. vor dem 15. LJ dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden
  6. vor dem 16. LJ dürfen sie keine Überzeitarbeit leisten
  7. grundsätzlich keine Nacht- oder Sonntagsarbeit
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12
Q

Nenne die Bestimmungen zur Beschäftigung von Schwangeren (3)

A
  1. Arbeit nur mit Einverständnis und nicht über die ordentliche Dauer hinaus
  2. dürfen auf blosse Anzeige der Arbeit fern bleiben
  3. bis 8 Wochen nach Niederkunft Beschäftigungsverbot
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13
Q

In wie fern kann der Lohn verrechnet werden?

A
  • nur bis zum Existenzminimum
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14
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zur Gratifikation (4)

A
  1. freiwillige Sondervergütung
  2. kein fester Lohnbestandteil
  3. unter Abmachung
  4. dreimaliges Ausbezahlen ohne Vorbehalt = Rechtsanspruch
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15
Q

Nenne die Bestimmungen zur Lohnfortzahlungspflicht bei Verhinderung des AN (3) & Gesetzesartikel

A

OR 324a

  1. unverschuldete Gründe (Krankheit ,Unfall, Erfüllung gesetzliche Pflicht, Ausübung öffentliches Amt)
  2. nur wenn Arbeitsverhältnis länger als drei Monate dauerte (unbefristet) oder für min. 3 Monate eingegangen wurde (befristet)
  3. Dauer: erstes DJ: 3 Wochen, nacher nach ZH-BE-BS-Skala
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16
Q

Wann können die Ferien gekürzt werden?

A
  1. bei verschuldeter Abwesenheit: pro voller Monat 1/12
  2. bei unverschuldeter Abwesenheit: 1 Schonmonat, danach pro vollen Monat 1/12
  3. bei Schwangerschaft: 2 Schonmate, danach pro vollen Monat 1/12
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17
Q

Nenne die 3 Voraussetzungen zur Leistung von Überstunden

A
  1. Betriebliche Notwendigkeit /Ausserordentlicher Arbeitsanfall
  2. Können AN zugemutet werden (hängt von persönlichen Verhältnissen ab, Güterabwägung)
  3. Höchstarbeitszeit wird nicht überschritten
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18
Q

Wie werden Überstunden abgegolten?

A
  1. Kompensation mit Freizeit innert nützlicher Frist
  2. Auszahlung zu 125% wenn Arbeitszeit nicht erfasst wird oder bei letzter Lohnzahlung
  3. Auszahlung zu 100% ausser bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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19
Q

Was ist Überzeit?

A

Stunden über der Höchstarbeitszeit, sind zwingend mit min. 125% auszubezahlen ausser AN ist mit Kompensation einverstanden

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20
Q

Was ist die Formvorschrift bei Kündigungen?

A

keine, ausser dass es eine empfangsbedürftige Erklärung ist

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21
Q

Definiere Kündigungstermin und Kündigungsfrist

A

Kündigungstermin: Zeitpunkt auf den die Kündigung ausgesprochen wird

Kündigungsfrist: Zeit vor dem Kündigungstermin

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22
Q

Nenne die regulären Kündigungsfristen nach OR

A
  1. Probezeit 7 Tage
  2. 1 DJ 1 Monat
  3. 2.-9. DJ 2 Monate
  4. ab 10. DJ 3 Monate
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23
Q

Wann ist eine Kündigung missbräuchlich? (4) was sind die Rechtsfolgen?

A
  1. Eigenschaft, die in der Person des AN liegen (Diskriminierung)
  2. Ausübung von verfassungsmässigen Rechten oder nicht freiwillig gesetzlichen Pflichten
  3. wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst
  4. Um Ansprüche aus AV zuvereiteln

Folge: keine Nichtigkeit, Anfechtbarkeit mittels Einsprache innert Kündigungsfrist, Einklagung innert 180 Tagen
bis zu 6 Monatsgehälter Entschädigung

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24
Q

Was ist eine Kündigung zur Unzeit?

A

Kündigung die während Sperrfristen ausgesprochen wird und dadurch nichtig ist

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25
Q

Nenne die Sperrfristen /”Unzeiten” + Gesetzesartikel (5)

A

OR 336c

  1. Milität, Zivildienst, Rotkreuzdienst (+ 4 Wochen vor /nacher wenn Dienst mehr als 11 Tage dauert)
  2. Krankheit oder Unfall
    (1 DJ 30d / 2.-5 DJ 90d / 6.+ DJ 180d)
  3. Schwangerschaft und 16 Wochen nach Geburt
  4. Betreuuungsurlaub (6 Monate ab Beginn Rahmenfrist)
  5. Teilnahme Hilfsaktion im Ausland, Zustimmung AG notwendig
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26
Q

Was geschieht wenn eine Sperrfrist nach Aussprache der Kündigung eintritt?

A

nur wenn AG kündigt: Kündigungsfrist läuft nicht und wird unterbrochen.
Arbeitsverhältnis verlängert sich entsprechend

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27
Q

Was ist die Folge einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung seitens AG?

A

Lohn muss weiter bezahlt werden + Schadensersatz von max. 6 Monatslöhnen

Andersweitige Verdienstmöglichkeiten werden jedoch angerechnet

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28
Q

Wann sind Konkurrenzverbot gültig? (5) + Gesetzesartikel

A

OR 340 ff

  1. Schriftlichkeit
  2. Handlungsfähigkeit An
  3. angemessene örtliche, zeitliche und sachliche Beschränkung (max. 3 Jahre, klare geografische Umgrenzung und Umschreibung der Tätigkeiten)
  4. Einblick in Geschäftsgeheimnisse / Kundenkreis war gegeben
  5. Erhebliche Schädigung des ehemaligen AGs bei Verwendung der Kenntnisse
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29
Q

Was ist die Rechenschafts- und Herausgabepflicht? + Gesetzesartikel

A

MA muss alles was er von Kunden, etc. erhält dem AG übergeben

OR 321b

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30
Q

Was ist eine Provision?

A

Wird bezahlt bei Abschluss von bestimmten Geschäften.

Die Berechnungsgrundlagen müssen dem AN offengelegt werden

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31
Q

Unter welchen Bedingungen kann ein AG einen Lohnrückbehalt machen? Wie hoch ist dieser? + Gesetzesartikel

A

OR 323a

bei berechtigtem Interesse z.B. Sicherheit für Forderungen

1/10 bis max. 1 Wochenlohn

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32
Q

Unter welchen Bedingungen kann der Lohn in einer Fremdwährung ausbezahlt werden? + Gesetzesartikel

A

Einhaltung des Mindestlohns - nur Auszahlungsbetrag darf umgerechnet werden

Lohnabrechnung muss in CHF erstellt werden

OR 323b

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33
Q

Welche Kantone verwenden die Zürcher Skala?

A

AI, AR, ZH, SG, TG

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34
Q

Unterscheide Zeitminima und Geldminima in Zusammenhang mit der Lohnfortzahlungspflicht

A

Lohnfortzahlung währen einer beschränkten Zeit - kommt bei Teilzeit-Ausfällen zum Tragen

entweder verlängert sich die Lohnfortzahlungszeit und Lohnfortzahlung wird auf die Prozente reduziert (Geldminima) oder Lohn wird ausbezahlt als wäre der AN arbeitsfähig (Zeitminima)

35
Q

Wie gestaltet sich die Lohnfortzahlungspflicht wenn eine Versicherung bezahlt?

A

Bis die Versicherung bezahlt (Karenzfrist) schuldet der AG 80% des Lohnes

sollte die Versicherung weniger als 80% bezahlen, muss der AG aufstocken

36
Q

Nenne die Bestimmungen zu Ferien + Gesetzesartikel

A

OR 329a

Anspruch auf min. 4 Wochen nach dem 20. LJ (vorher 5 Wochen)
Teilzeitarbeitende/Stundenlöhner/Akkordlöhner haben gleichen Anspruch
pro Rate Berechnung bei unvollständigen Dienstjahren

37
Q

Wie können die Ferien pro Rata berechnet werden? (3)

A

Monatlicher Ferienanspruch geteilt durch

  1. effektive Kalendertagen * letzter Arbeitstag
  2. durchschnittlichen Arbeitstagen * Arbeitstage bis zum Austritt
  3. effektiven Arbeitstagen * Arbeitstage bis zum Austritt
38
Q

Ferienkürzung; nenne die Berechnungsmethoden

A
  1. nach durchschnittlichen Arbeitstagen pro Monat (21.75)
  2. nach effektiven Kalendertagen (30/31)
  3. 32 Kalendertage, um ganz sicher zu sein
39
Q

Nenne Beispiele (3) für Ferienkürzung bei eigenem Verschulden

A
  1. unbezahlter Urlaub
  2. Gefängnisaufenthalt
  3. zu spätes Zurückkommen aus Ferien
40
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zur Betreuung von Familienangehörigen + Gesetzesartikel

A

OR 329h + ArG 36 III + IV

Anspruch auf bezahlten Urlaub zur Betreuung von Familienmitglied oder Partner mit gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Kinder (3 Tage pro Ereignis, max. 10 pro Jahr)

nach 329i sogar bis 14 Wochen bei Kindern mit Krankheit oder Unfall

41
Q

Wie ist vorzugehen bei einer missbräuchlichen Kündigung? + Gesetzesartikel

A

OR 336b

Einsprache beim Arbeitgeber (schriftlich)
Klage innert 180 Tagen

Genugtuungsumme bis 6 Monatslöhne

42
Q

Was ist der Lohnnachgenuss?

A

Zahlung des AGs an unterstützungspflichtige Hinterbliebende von 1 Monatslohn (ab 6. DJ 2 Monatslöhne)

OR 338

43
Q

Was ist eine Abgangsentschädigung?

A

Entschädigung die der AG bezahlt wenn ein AV endet mit einem über 50 Jahre alten AN, der min. 20 Jahre im Betrieb gearbeitet hat in Höhe von 2 - 8 Monatslöhnen

kann mit Leistungen aus PK verrechnet werden

44
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zum Konkurrenzverbot + Gesetzesartikel (5)

A

OR 340, a, b, c

  1. Konkurrenzierende Tätigkeit soll vermieden werden
  2. muss nach Ort, Zeit und Gegenstand begrenzt sein
  3. Schaden aus Verletzung ist zu ersetzen, meist mit Konventionalstrafe verbunden
  4. Fällt dahin, wenn AG nachweisbar kein erhebliches Interesse mehr hat oder wenn AG kündigt ohne dass der AN Anlass gegeben hat
    4.1 oder wenn AN gute Gründe für Kündigung hatte (Degradierung ohne Absprache, schlechte Arbeitsbedingungen, unwürdige Behandlung, Änderung Aufgabenbereich ohne Absprache)
  5. Schriftlichkeit, Handlungsfähigkeit und Einblick in Kundenkreis vorausgesetzt
45
Q

Wie gestaltet sich die Höchstarbeitszeit? (3)+ Gesetzesartikel

A
  1. 45 Stunden für Industrie, Büro, Verkaufspersonal
  2. 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmen
  3. mit Verordnung maximal + 4h

ArG Art 9

46
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zur Tages- und Abendarbeit? (3) + Gesetzesartikel

A

ArG Art 10

  1. Tages- und Abendarbeit ist bewilligungsfrei
  2. Gestaltbar zwischen 5 Uhr und 24 Uhr mit Einverständnis Arbeitsnehmervertretung
  3. Tages- und Abendarbeit eines MA muss innert 14 Stunden inkl. Pausen und Überzeit liegen
47
Q

Was ist Überzeit? + Gesetzesartikel

A

ArG Art 12

Zeit, die über die Höchstarbeitszeit geleistet wird

48
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zur Überzeit (3) + Gesetzesartikel

A

ArG Art 12+13

  1. Dringlichkeit muss gegeben sein
  2. max. 2h pro Tag
  3. Auszahlung mit Lohnzuschlag von 25% oder Kompensation (zT erst ab 61. Stunde)
49
Q

Nenne die Bestimmungen zur Pause + Gesetzesartikel

A

ArG Art 15

  1. 1/4 Stunde bei tägl. Arbeitszeit von 5,5+ h
  2. 1/2 Stunde bei tägl. Arbeitszeit von 7+ h
  3. 1 Stunde bei tägl. Arbeitszeit von 9+ h
50
Q

Nenne die Bestimmungen zur Ruhezeit + Gesetzesartikel (2)

A

ArG Art 15a

  1. tägl. Ruhezeit von min. 11h
  2. Herabsetzung 1x auf 8h wenn im Schnitt von 2 Wochen 11h eingehalten sind
51
Q

Nenne die Bestimmungen zur Nachtarbeit (3) + Gesetzesartikel

A

ArG 17ff.

  1. Bewilligungspflichtig
  2. Arbeitszeit inkl. Pausen innerhalb 10h
  3. Lohnzuschlag von 25% bei vorübergehender Nacharbeit oder 10% Zeitzuschlag bei wiederkehrender Nachtarbeit
52
Q

Welchen gesetzlichen Grundsätzen sind Arbeitsverträge unterworfen? (4)

A
  1. Einzelarbeitsvertrag
  2. Gesetzen (öffentlich rechtlich, OR,ArG, Gleichstellungsgesetz)
  3. Evtl. GAV, wenn allgemein verbindlich
  4. NAV für bestimmte Berufsgruppen
53
Q

Charakterisiere einen Arbeitsvertrag (5)

A
  1. Zur Verfügungstellung von Arbeitszeit (ungleich Arbeitserfolg)
    2.Einbindung AN in Arbeitsorganisation
  2. Weisungsbedungenheit des AN
    4.Entgelt für Zeit
  3. Dauerschuldverhältnis
54
Q

Nenne die Pflichten des AN (4)

A
  1. 100%ige Arbeitskraft zur Verfügung stellen
  2. Wahrung der Interessen des AG
  3. Sorgfaltspflicht (Aufgabenausführung, ansonsten Schadenersatzpflicht)
  4. Leistung von Überstunden, wenn betrieblich notwendig und zumutbar
55
Q

Nenne die Lohnarten (4.3)

A
  1. Geldlohn
  2. Naturallohn (MA-Aktien, Dienstwagen, Bezugsrechte, Trinkgelder)
  3. Leistungslohn
    3.1 Provision (Beteiligung am vermittelten Geschäft)
    3.2 Akkordlohn (Entlohnung nach Leistung ohne Berücksichtigung der Arbeitszeit)
    3.3 Prämie, Sondervergütungen
  4. Anteil am Geschäftsergebnis
56
Q

Unterscheide 13. Monatslohn und Gratifikation

A
  1. ML: vertraglich vereinbart, in Höhe bestimmt, absoluter Rechtsanspruch

Gratifikation: freiwillige Sondervergütung, in Höhe unbestimmt, erst nach 3x vorbehaltsloser Auszahlung Rechts anspruch

57
Q

Nenne die Bestimmungen zur Lohnfortzahlung

A
  1. Unverschuldete Abwesenheit, die in der Person liegen (K/U/M)
  2. Berechnung nach Dienstjahr
  3. Für beschränkte Zeit Lohn geschuldet (3W, dann ZH/BE/BS Skala)
  4. Neue Sperrfrist nur wenn neuer Fall, nicht bei Rückfällen
58
Q

Was ist die Folge einer Kündigung zu Unzeit?

A

Die Nichtigkeit

59
Q

Kann auch ein AN zur Unzeit künden?

A

Nein, Regeln gelten nur wenn Kündigung durch AG

60
Q

Nenne die wichtigsten Punkte einer Massenentlassung (3)

A
  1. AN-Vertretung ist zu kontaktieren (diese unterbreitet Vorschläge für die Vermeidung / Milderung)
  2. Gründe sind der AN-Vertretung/ Arbeitsamt offenzulegen
    2.1 Mitteilung über Zahl und Länge der Kündigungsfrist
  3. Ggf. Sozialplan aushandeln
61
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zum Werkvertrag (3)

A
  1. Erstellung Werk geschuldet
  2. Erfolgsorientierung
  3. Unternehmer ist freier und weniger weisungsgebunden als der AN
62
Q

Wie unterscheidet sich ein Auftrag und ein Werkvertrag?

A

Werkvertrag: Erstellung Werk
Auftrag: Tätigwerden im Sinne des Auftragsgeber

63
Q

Definiere Werk

A

Gegenständlich oder nicht gegenständliches (immaterielles) zu erstellendende Sachen oder Erzeugnisse

64
Q

Nenne die Pflichten & Rechte der Parteien im Werkvertrag (5 & 3)

A

Unternehmer
1. Erstellung
2. Rechtzeitige Lieferung
3. Teilweise persönliche Erfüllung
4. Vertraglich zugesicherte Eigenschaften müssen gewährleistet werden
5. Gefahrentragung für Untergang vor Übergabe

Besteller
1. Leistung Werklohn (idR vertraglich fixiert oder nach Aufwand)
2. Mängelrechte (s. Punkt 4 oben)
3. Rücktrittsrecht vor Vollendung (Vergütung bereits geleistete Arbeit)

65
Q

Nenne die Pflichten/Rechte des Beauftragten (10)

A
  1. Im Sinne des Auftraggeber tätig werden
  2. Weisungsgebundenheit
  3. Schadensersatzpflicht bei schuldhafter Unterlassung der Beachtung der Weisungen
  4. Persönliche Besorgung (ausser Substitutionsrrcht vorhanden oder durch Umstände dazu genötigt wird)
  5. Substitutenhaftung
  6. Sorgfaltspflicht
  7. Treuepflicht inkl. Beratung
  8. Herausgabepflicht
  9. Rechenschaftspflicht
  10. Retentionsrecht
66
Q

Was sind die Pflichten des Auftraggebers? (3)

A
  1. Vereinbartes Honorar ist geschuldet
    (Verjährung 5 Jahre)
  2. Ersatz von weiteren Aufwendungen
  3. Entlassung aus Auftrag nach Vollendung
67
Q

Wie endet ein Auftrag?

A
  1. Erfüllung
  2. Kündigung (zur Unzeit kann dies eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben)
  3. Tod
68
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zum Mäklervertrag (5) & Gesetzesartikel

A
  1. Gilt als Auftrag
  2. Nachweismäklerei oder Abschlussmäklerei
  3. Erfolgsabhängiger Auftrag (Bemühungen zum Nachweis oder Abschluss)
    4 jederzeit kündbar
    5 keine Verpflichtung zum Tätigwerden

OR 412-418

69
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zum Agenturvertrag & Gesetzesartikel (6)

A

OR 418a-v

  1. Vermittlung oder Abschluss
  2. Gilt als Auftrag
  3. Handlung in fremdem Namen und Rechnung
  4. Dauerndes Tätigwerden
  5. Provisionsanspruch
  6. Für bestimmte Zeit geschlossen (nicht jederzeit kündbar)
70
Q

Was ist eine Kommission?

A

Auftrag, wo der Kommissär in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers Kaufverträge mit Dritten abschliesst (keine reine Vermittlung!)

71
Q

Definiere die Geschäftsführung ohne Auftrag & Gesetzesartikel

A

OR 419-424
Ist ein gesetzliches Schuldverhälnis, wobei ein Vertrag/Auftrag fingiert wird, obwohl der Auftraggeber diesen nie erteilt hat oder überhaupt Kenntnis davon hat.

Ersatz seitens Geschäftsführer und Befreiung von Verbindlichkeiten seitens Auftraggeber kann verlangt werden

72
Q

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

A

sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einverständnis

73
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zur Abgangsentschädigung (3)

A
  1. bei Beendigung AN > 50 Jahre alt, 20+ Dienstjahre
  2. 2-8 Monatslöhne Abfindung
  3. Verrechnung der Abfindung mit Leistungen PK
74
Q

was wird als sachlicher und als zeitlicher Kündigungsschutz bezeichnet?

A

sachlich: Schutz vor missbräuchlicher Kündigung
zeitlich: Schutz vor Kündigung zur Unzeit

75
Q

Sperrfristen für Kündigungen zur Unzeit werden in welcher Periode zusammengerechnet?

A

Dienstjahr, nicht Kalenderjahr

76
Q

Kann bei einer Kündigung zur Unzeit 2 Sperrfristen ausgelöst werden?

A

ja, wenn zwei unabhängige Ereignisse und diese in der Kündigungsfrist liegen

77
Q

Wann gelten die Sperrzeiten (Kündigung zur Unzeit) nicht?

A

Probezeit und fristlose Kündigung

78
Q

Nenne den Ausnahmefall der Kündigung zur Unzeit durch den MA

A

bei Stellvertreterfunktion und Abwesenheit dieses AGs im Militärdienst

79
Q

Wann kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?

A

wenn die Fortsetzung des AV nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (= Vertrauensbasis zerstört)

80
Q

Nenne einige Beispiele für gerechtfertigte fristlose Kündigungen seitens AN

A
  1. Zahlungsunfähigkeit AG (Lohn)
    Vorgängige Verwarnung wird empfohlen:
  2. unzumutbares Arbeitsklima ohne Einschreiten AG
  3. Beschimpfungen, Tätlichkeiten
  4. Schicksalsschlag
81
Q

Nenne einige Beispiel für gerechtfertigte fristlose Kündigung seitens AG

A
  1. Tätlichkeiten / Straftaten
  2. Arbeitsverweigerung (wiederholt)
  3. Eigenmächtiger Ferienbezug
  4. grob unanständiges Verhalten ggü. Vorgesetzten, MA oder Kunden
  5. unentschuldigtes Fernbleiben/Unpünktlichkeit (wiederholt)
82
Q

Wann verfällt das Konkurrenzverbot? (4)

A
  1. Ablauf der vereinbarten Zeit
  2. AG hat kein erhebliches Interesse mehr
  3. AG hat AN gekündigt ohne das dieser Anlass dazu gegeben hat
  4. AN hat mit begründetem Anlass (durch AG) gekündigt
83
Q

Wem kann kein Konkurrenzverbot auferlegt werden?

A

freien Berufen und Berufe aufgrund persönlicher Eigenschaften (Reitlehrer, Klavierlehrer, Coach)