Allgemein Flashcards

1
Q

Welche Bücher sind im BGB?

A
  • Allgemeiner Teil
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Anspruch

A

Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können
(Bei §433 I S.1 Eigentums- und Besitzübertratung, §433 II Kaufpreiszahlung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Prüfungsschema Anspruch

A
  1. Anspruch entstanden
  2. Anspruch erloschen
  3. Anspruch durchsetzbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Prüfung Anspruch entstanden

A
  1. Vorliegen der Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage
    a) §433 I S.1 BGB / § 433 II BGB
    b) §985
    c) §812 I S.1 Alt.1 BGB
  2. Keine Unwirksamkeitsgründe
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Kaufvertrag

A

Eine kaufrechtliche Einigung, welche durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande kommt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Angebot

A

Unter einem Angebot versteht man eine empfangsbedürftige Willenserklärung, in der eine Partei der anderen Partei einen Vertragsschluss so darlegt, dass die andere Partei den Vertrag mit einem einfachen “Ja” herbeiführen kann. Hierbei müssen die sogenannten essentialia negotii beachtet werden.
(§145)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Objektiv

A

Eine allgemeine Betrachtung einer SItuation von oben herab durch eine neutrale Person.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Subjektiv

A

Eine persönliche Betrachtung, welche persönliche Fähigkeiten, eigenes Denken und eigene Erfahrungen mit einbezieht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Abgabe einer Willenserklärung

A

Ausdrücklich:
- bedeutet hierbei, dass sprachlich oder schriftlich bestätigt wird, dass man eine Willenserklärung abgegeben möchte.
Konkludent:
- bedeutet, dass durch schlüssiges Verhalten gezeigt wird, dass man eine Willenserklärung abgeben möchte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

invitatio ad offerendum

A

Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Abgabe WE: Objektiver Tatbestand

A

Rechtsbindungswille
- Der Antragende muss den Willen haben sich rechtlich zu binden (- invitatio ad offerendum, reine Gefälligkeit)
- konkludent, ausdrücklich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Abgabe WE: Subjektiver Tatbestand

A

Handlungswillse
Erklärungsbewusstsein
Geschäftswille

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Essentialia negotii

A
  • Vertragspartner
  • Kaufsache
  • Kaufpreis
    Die Hauptbestandteile müssen aus dem Angebot hervor gehen, ansonsten liegt kein Angebot vor!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Accidentialia negotii

A

Nebenabreden eines Vertrags

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Zugang bei nicht-verkörperten Willenserklärungen (Mündlich)

A

Eingeschränkte Vernehmungstheorie:
- Zugang liegt bei mündlichen WE immer dann vor, wenn der Erklärende davon ausgehen durfte, dass der Erklärungsempfänger die Erklärung richtig verstanden hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Zugang bei verkörperten Willenserklärungen (schriftlich)

A

Tatsächliche Kenntnisnahme oder WE ist in den Machtbereich des Empfängers gelangt, so dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht.
Zugang zu dem Zeitpunkt in dem unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden darf.

17
Q

Annahme

A

Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, in der sich jemand mit dem Angebot eines anderen einverstanden gibt und einen Vertragsschluss herbeiführen möchte.
- ausdrücklich oder konkludent
- da empfangsbedürftig auch Prüfung OT und ST
(§147)

18
Q

Besonderheiten bei der Annahme

A

§146 Erlöschen des Antrags
- Antrag erlischt, wenn abgelehnt oder nicht rechtzeitig angenommen
§147 Annahmefrist (unter Anwesenden und Abwesenden)
§148 Bestimmung Annahmefrist
§150 Verspätete und abändernde Annahme
§156 Vertragsschluss bei Versteigerung

19
Q

Stellvertretung

A

§164
- Zulässigkeit (nicht bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften: Eheschließung §1311, Testament §2064)

  • Eigene Willenserklärung (Abgrenzung Stellvertreter (Eigene WE, Entscheidungsspielraum), Bote (Überbringt fremde vorgefertige WE, kein Entscheidungsspielraum)
  • Offenkundigkeit der Vertretung $164 I S.2 (Vertreter muss dem Vertragspartner signalisieren, dass er für den Vertretenen auftritt. Er muss mithin offenkundig handeln. -> ausdrücklich, konkludent, Ausnahme (Bargeschäft des alltäglichen Lebens, Betriebs- und unternehmenbezogene Geschäfte)
    -> Porbleme: Handelns unter fremden Namen (Identitätstäuschung -> §179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht), Handelns unter falschem Namen (Namenstäuschung -> haftet selber fürs Geschäft)
  • Vertretungsmacht (Gesetz, Rechtsgeschäftliche Vollmacht, Rechtsschein)
20
Q

Rechtsgeschäftliche Vollmacht

A
  1. Innenvollmacht (§167 I Fall 1 BGB)
    - Erteilung der Vollmacht gegenüber dem Vertreter
  2. Außenvollmacht (§167 I Fall 2 BGB)
    - Erteilung der Vollmacht gegenüber dem Vertragspartner
  3. Kundgebung (§171 BGB)
    - Erteilung der Vollmacht gegenüber einem unbestimmten Personenkreis
21
Q

Rechtsschein

A
  1. Anscheinsvollmacht
    - Schützt den Vertragspartner, da es den Anschein gemacht hat, als ob der scheinbare Vertreter “Vertretungsmacht” gehabt hätte. Der Vertretene hätte dies hierbei erkennen müssen
  2. Duldungsvollmacht
    - Schützt den Vertragspartner, da es den Anschein gemacht hat, als ob der scheinbare Vertreter “Vertretungsmacht” gehabt hätte. Der Vertretene hat hierbei das Verhalten des Vertreters gekannd und geduldet.
22
Q

Umfang der Vollmacht

A

Spezialvollmacht
- Bei der Spezialvollmacht erteilt der Vertretene dem Vertreter die Vollmacht für ein einziges bestimmtes Rechtsgeschäft

Einzelvollmacht
- Eine Spezialvollmacht stellt regelmäßig auch eine sogenannte Einzelvollmacht dar, da nur eine einzige Person bevollmächtigt wird.

Generalvollmacht
- Bei der Generalvollmacht erteilt der Vertretene dem Vertreter die Vollmacht für alle Rechtsgeschäfte.

Gesamtvollmacht
- Bei der Gesamtvollmacht, erteilt der Vertretene die Vollmacht an mehrere Personen zugleich, sodass die Personen nur gemeinschaftlich für den Vertretenen handeln dürfen.

23
Q

Haftung des Vertretenen ohne Vertretungsmacht

A

§ 179 I
- Vertreter ohne Vertretungsmacht wird so behandelt, als hätte er den Vertrag selber geschlossen
§ 179 II
- Vertreter haftet ohne Vertretungsmacht, wenn er den Mangel der Verretungsmacht nicht kannte, jedoch nur für den sogenannten Vertrauensschaden.
§ 179 III
- Vertreter haftet nicht, da Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht kannte

24
Q

Erlöschen der Vollmacht

A

§ 168
Vollmacht erlischt bei der Innenvollmacht mit der Benachrichtigung bei dem Vertreter und bei der Außenvollmacht mit der Benachrichtigung bei dem Vertragspartner.
Vollmacht erlischt auch, wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird.

25
Q

Insichgeschäft

A

§ 181
-> Vertreter kann nicht auch als Vertragspartner in einem Geschäft agieren
außer:
- Vertretene gestattet Vertreter, das Selbstkontrahieren
- Rechtsgeschäft ist für Vertretenen rechtlich vorteilhaft

26
Q

Missbrauch der Vollmacht

A

Kollusion
- Bei der Kollusion handeln der Vertreter und der Vertragspartner bewusst zusammen, um den Vertretenen zu schädigen (sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 I BGB)

Evidenz
- Bei der Evidenz erfolgt eine bewusste Überschreitung der Vollmacht durch den Vertreter, welche der Vertragspartner kennt oder kennen muss (Anwendung von § 177 I BGB bzw. Verstoß gegen § 242 BGB durch Vertragspartner)