AKS § 4 Flashcards
Zivilrecht
Wie werden die Diskriminierungsmerkmale im “zivilrechtlichen Teil” des AGG eingeteilt?
- Rasse und Ethnie
- Sonstige Merkmale
Welches Diskriminierungsmerkmal findet keine Anwendung?
Weltanschauung
In welcher Reihenfolge werden die Diskriminierungsmerkmale im “zivilrechtlichen Teil” des AGG geprüft?
- Sonstige Merkmale
- Rasse und Ethnie
- Wieso ist der sachliche Anwendungsbereich der sonstigen Merkmale im Zivilrecht eingeschränkt?
- Auf welche zwei Gebiete ist das Verbot beschränkt?
- Aufgrund der Vertragsfreiheit
- Massengeschäfte (§ 19 AGG) und Versicherungen
Wo sind die zulässigen Ungleichbehandlungen aufgrund sachlichen Grunds geregelt?
§ 20 AGG
Gibt es für die Diskriminierungsmerkmale Rasse und Ethnie eine Rechtfertigung aufgrund sachlichen Grunds?
Nein
Wo sind weitere Ausnahmeregelungen für alle sieben Diskriminierungsmerkmale im “zivilrechtlichen Teil” des AGG geregelt?
Nenne die drei Fallgruppen
§ 19 Abs. 3-5 AGG
Kein Verbot bei
1. ausgeglichenen Wohnverhältnissen
2. Näheverhältnissen
3. Familien- und Erbrecht
Wo sind die Rechte der Beteiligten im Zivilrecht geregelt?
§ 21 AGG
- Beseitigungsanspruch
- Unterlassungsanspruch
- Schadensersatz und verschuldensunabhängiger Anspruch auf Schmerzensgeld