AKS § 4 Flashcards

Zivilrecht

1
Q

Wie werden die Diskriminierungsmerkmale im “zivilrechtlichen Teil” des AGG eingeteilt?

A
  1. Rasse und Ethnie
  2. Sonstige Merkmale
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2
Q

Welches Diskriminierungsmerkmal findet keine Anwendung?

A

Weltanschauung

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3
Q

In welcher Reihenfolge werden die Diskriminierungsmerkmale im “zivilrechtlichen Teil” des AGG geprüft?

A
  1. Sonstige Merkmale
  2. Rasse und Ethnie
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4
Q
  1. Wieso ist der sachliche Anwendungsbereich der sonstigen Merkmale im Zivilrecht eingeschränkt?
  2. Auf welche zwei Gebiete ist das Verbot beschränkt?
A
  1. Aufgrund der Vertragsfreiheit
  2. Massengeschäfte (§ 19 AGG) und Versicherungen
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5
Q

Wo sind die zulässigen Ungleichbehandlungen aufgrund sachlichen Grunds geregelt?

A

§ 20 AGG

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6
Q

Gibt es für die Diskriminierungsmerkmale Rasse und Ethnie eine Rechtfertigung aufgrund sachlichen Grunds?

A

Nein

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7
Q

Wo sind weitere Ausnahmeregelungen für alle sieben Diskriminierungsmerkmale im “zivilrechtlichen Teil” des AGG geregelt?
Nenne die drei Fallgruppen

A

§ 19 Abs. 3-5 AGG

Kein Verbot bei
1. ausgeglichenen Wohnverhältnissen
2. Näheverhältnissen
3. Familien- und Erbrecht

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8
Q

Wo sind die Rechte der Beteiligten im Zivilrecht geregelt?

A

§ 21 AGG
- Beseitigungsanspruch
- Unterlassungsanspruch
- Schadensersatz und verschuldensunabhängiger Anspruch auf Schmerzensgeld

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