AKS § 3 Flashcards
Arbeitsrecht
Wer fällt in den persönlichen Anwendungsbereich gemäß § 6 AGG?
Beschäftigte, d.h. Arbeitnehmer, Azubis und arbeitnehmerähnliche Personen.
Wo ist das Benachteiligungsverbot im AGG geregelt?
§ 7 AGG
Für welche drei Ausnahmen gilt das Benachteiligungsverbot gemäß § 7 AGG nicht?
- Berufliche Anforderungen § 8 AGG
-> entscheidende berufliche Anforderung für die Art der Tätigkeit - Tendenzbetriebe § 9 AGG
-> wegen Religion oder Weltanschauung - Alter § 10 AGG
-> v.a. Mindest- und Höchstalter
Was sind die Rechte des Beschäftigten im Falle einer unzulässigen Benachteiligung?
§ 13 AGG: Beschwerderecht
§ 14 AGG: Leistungsverweigerungsrecht ohne Verlust des Arbeitsentgelts bei fehlender oder mangelhafter
Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber
§ 15 AGG: Schadensersatz bei Vertretenmüssen des Arbeitgebers
Verschuldensunabhängiger Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines NIchtvermögensschadens
§§ 626, 628 Abs. 2 BGB: Recht des Beschäftigten zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund + Schadensersatz nach BGB