AKS § 1 Flashcards
Übersicht. Grundbegriffe
Was sind Arbeitnehmer?
Personen, die unselbständige, fremdbestimmte Arbeit leisten
Was sind keine Arbeitnehmer? Nenne die sechs Fallgruppen.
- Richter und Beamte, weil öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
- Vorstandsmitglieder einer juristischen Person aufgrund ihrer Leitungsfunktion
- Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund ihrer Mitgliedschaft
- Ehegatten und Kinder, soweit auf familienrechtlicher Grundlage Arbeit geleistet wird
- Ordensleute
- Insassen von Erziehungs- und Strafanstalten
Was sind arbeitnehmerähnliche Personen?
= Mittelstellung neben Arbeitnehmern und Selbständigen
-> Heimarbeiter
-> Handelsvertreter als “Ein-Firmenvertreter”, die in den letzten sechs Monaten durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Euro pro Monat bezogen haben
Sind trotz juristischer Selbständigkeit sozial abhängig und daher besonders schutzwürdig
Definiere
1. Angestellter
2. Arbeiter
3. leitender Angestellter
4. Arbeitgeber
- Angestellter ist, wer kaufmännische Tätigkeiten oder Bürotätigkeiten ausführt.
- Arbeiter ist, wer kein Angestellter ist.
- Haben gegenüber einfachen Angestellten eine Doppelfunktion, weil sie zusätzlich eine Arbeitgeberfunktion wahrnehmen.
-> relevant für BetrVG und KündigungsschutzG - Alle natürlichen oder juristischen Personen, die einen anderen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
-> auch: Privatpersonen oder Träger der öffentlichen Verwaltung
Nenne die drei Ebenen des Arbeitsrechts.
Was ist dem Kollektivarbeitsrecht und was dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen?
I. Kollektivarbeitsrecht
1. Tarifverfassung
Tarifvertrags-, Arbeitsvertrags- und Schlichtungsrecht
- Betriebsverfassung
Rechtsfragen auf Betriebsebene, d.h. Beziehung Arbeitgeber und BR und Betriebsvereinbarungen
II. Individualarbeitsrecht
3. Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber und Arbeitnehmer