AGesVG & Kampierverordnung Flashcards

1
Q

Wann begeht man eine VwÜ nach dem Anti Gesichtsverhüllungsgesetz?

A

Bei verhüllen/ verbergen und somit unkenntlich machen der Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände.

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2
Q

Wo wird eine VwÜ nach dem AGesVG verwirklicht?

A

An öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden.
Inklusive öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug-, und Schiffsverkehr

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3
Q

Wann liegt kein Verhüllungsverbot vor?

A

Bei stattfinden im Rahmen von:
Bundes oder Landesgesetzen (Helmpflicht/ Maskenpflicht)
Künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen
Sportausübung
Gesundheitliche / berufliche Gründe

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4
Q

Wie ist bei einer Amtshandlung da AGesVG betreffend vorzugehen?

A

Bei Touristen: Abmahnung + Info
Wohnhaft in Ö: OM oder Anzeige, 35/3 VStG andenkbar!
Religiöse Zwecke: KEIN ZWANG
Informationsblatt aushändigen, vor Ort ablegen
KEIN SICHERSTELLUNG!

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5
Q

Was ist lt. Kampierverordnung Wien an im Freien gelegenen öffentlichen Orten verboten?

A

Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken,
Aufstellen und das Benützen von Zelten,
Abstellen PKW, Omnibusse, KKW, etc.. zu Wohnzwecken/ Benützen zum Wohnen

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6
Q

Wann findet die Kampierverordnung keine Anwendung?

A

Auf Handlungen die im unmittelbaren örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (z.B, Straßenbau, genehmigte Veranstaltung)
Schon nach GesPol Vorschrift verboten

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