AGesVG & Kampierverordnung Flashcards
Wann begeht man eine VwÜ nach dem Anti Gesichtsverhüllungsgesetz?
Bei verhüllen/ verbergen und somit unkenntlich machen der Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände.
Wo wird eine VwÜ nach dem AGesVG verwirklicht?
An öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden.
Inklusive öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug-, und Schiffsverkehr
Wann liegt kein Verhüllungsverbot vor?
Bei stattfinden im Rahmen von:
Bundes oder Landesgesetzen (Helmpflicht/ Maskenpflicht)
Künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen
Sportausübung
Gesundheitliche / berufliche Gründe
Wie ist bei einer Amtshandlung da AGesVG betreffend vorzugehen?
Bei Touristen: Abmahnung + Info
Wohnhaft in Ö: OM oder Anzeige, 35/3 VStG andenkbar!
Religiöse Zwecke: KEIN ZWANG
Informationsblatt aushändigen, vor Ort ablegen
KEIN SICHERSTELLUNG!
Was ist lt. Kampierverordnung Wien an im Freien gelegenen öffentlichen Orten verboten?
Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken,
Aufstellen und das Benützen von Zelten,
Abstellen PKW, Omnibusse, KKW, etc.. zu Wohnzwecken/ Benützen zum Wohnen
Wann findet die Kampierverordnung keine Anwendung?
Auf Handlungen die im unmittelbaren örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (z.B, Straßenbau, genehmigte Veranstaltung)
Schon nach GesPol Vorschrift verboten