8 | Dualismus der Rechtsformen Flashcards
Was versteht man unter dem Durchgriffsprinzip?
Die Personengesellschaft ist – anders als die Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) – in ertragssteuerlicher Hinsicht nicht Steuersubjekt. Das bedeutet, dass der in einem Wirtschafts-/Kalenderjahr erzielte Gewinn/Verlust nicht bei der Gesellschaft selbst besteuert wird, sondern unmittelbar bei ihren Gesellschaftern nach Maßgabe ihrer Beteiligung.
Die Gewinnermittlung bei einer Personengesellschaft erfolgt in 2 Stufen:
Auf der ersten Stufe wird der von der Gesellschaft im Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr erzielte steuerliche Gewinn oder Verlust einheitlich ermittelt und mit Bescheid festgestellt (Gesellschaftsebene).
Der für die Gesellschaft festgestellte Gewinn oder Verlust wird sodann auf die Gesellschafter verteilt und unter Berücksichtigung der nur den jeweiligen Gesellschafter betreffenden Zu- und Abschläge für jeden von ihnen gesondert festgestellt (Gesellschafterebene).
Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung bildet die Grundlage für die Veranlagung der einzelnen Gesellschafter zur Einkommensteuer.
Was versteht man unter einer Personengesellschaft? Wie ist diese aus steuerlicher Sicht zu benennen?
Bei einer Personengesellschaft vereinigen sich mehrere Personen, um gemeinsam selbstständig unternehmerisch tätig zu werden. Die einzelnen Gesellschafter übertragen Vermögenswerte (Betrieb, Bargeld, sonstige Wirtschaftsgüter) oder ihre Arbeitskraft auf die Personengesellschaft und erhalten dafür eine Beteiligung an der Gesellschaft.
Eine Personengesellschaft, die betriebliche Einkünfte erzielt, ist aus steuerlicher Sicht eine sogenannte Mitunternehmerschaft.
Was versteht man unter anerkannten zwischenbetrieblichen Leistungen im Bezug auf die Leistungsbeziehung eines Mitunternehmers (=Gesellschafter) und einer Mitunternehmerschaft (=Personengesellschaft)?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus bei der MU bzw. dem MUER?
= Vergütungen der Mitunternehmerschaft für Leistungen eines selbstständigen Betriebs des Mitunternehmers
Mitunternehmerschaft:
- bezahlte Vergütungen bei MU sind im UR/SR als Betriebsausgabe anzusehen
Mitunternehmer:
- erhaltene Vergütungen stellen Betriebseinnahmen im Betrieb des MUER dar und sind ein “Gewinnvorab” (sofern nicht fremdüblich überhöht)
Worin liegt der Unterschied bei der Bezeichnung “Gesellschafter” und “Mitunternehmer”
Wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, wird steuerrechtlich als Mitunternehmer bezeichnet. Damit sind Mitunternehmer Personen, die unternehmerische Initiative entfalten und unternehmerisches Risiko tragen.
Was versteht man unter Sonder-Betriebsvermögen bei einer Personengesellschaft?
Unter Sonder-Betriebsvermögen versteht man WG, die zivilrechtliches Eigentum des MUER sind, jedoch der MU zur Nutzung überlassen wurden
Was versteht man unter Sonder- Betriebseinnahme/Betriebsausgaben?
= sind Einnahmen/Ausgaben des einzelnen MUER, die durch:
- sein Sonder-Betriebsvermögen,
- seine Beteiligung an der MU oder durch
- Leistungsbeziehungen iSd. § 23 Z2. EStG ( Erbringung von DL, Gewährung von Darlehen, Vermietung von WG)
Wie erfolgt die Gewinnermittlung bei einer Mitunternehmerschaft bzw. Personengesellschaft?
- 2 Stufen Verfahren:
1 Stufe | Ermittlung des Gewinns der MU
UR Gewinn
+/- MWR
= SR Gewinn
–> SR Gewinn wird nach dem Beteiligungsschlüssen den MUER zugerechnet
- Stufe Berücksichtigung jener Positionen die den einzelnen MUER betreffen
z.B. Sonder-Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen