1 | Kurzbeschreibung KöSt : 2 | Subjektive Steuerpflicht ; 3 | Sachliche Steuerpflicht ; 4 | Besteuerung von KapGes Flashcards
Ist die Körperschaftssteuer eine indirekte oder direkte Steuer?
- Direkte Steuer (Steuerschuldner und Steuerträger sind ident)
Wie erfolgt die Steuererhebung bei der KöSt?
- Steuererhebung: Veranlagung im Nachhinein mittels Bescheid (Außnahme: KESt-Abzug, Immo-ESt-Abzug)
Ist die KöSt eine Subjekt oder Objektsteuer?
- Subjektsteuer (Unterscheidung zwischen unbeschränkt und beschränkter Steuerpflicht)
Welche Art von Steuer ist die KöSt? Wer hat die Abgaben/Verwaltugnshoheit?
- Ertragssteuer der juristischen Person
- Gemeinschaftliche Bundesabgabe (Abgaben- und Verwaltungshoheit liegt beim Bund; Ertragshoheit ist geteilt zwischen Bund und Ländern)
Welches Besteuerungsprinzip wird bei Personengesellschaften angewandt und was wird darunter verstanden?
Welches Besteuerungsprinzip wird bei Kapitalgesellschaften angewandt und was wird darunter verstanden?
Bei den Personengesellschaften herrscht das Durchgriffsprinzip, d.h. das Unternehmen ist kein eigenes Steuersubjekt. Das Ergebnis der Personengesellschaft fließt anteilig an die Gesellschafter weiter und wird von diesen versteuert.
Im Gegensatz dazu gibt es bei Kapitalgesellschaften das Trennungsprinzip. Das bedeutet, dass das Ergebnis der Kapitalgesellschaft (25% KöSt) und die Ausschüttungen an die Gesellschafter (27,5% KESt) separat besteuert werden.
An welche 2 Voraussetzungen ist die persönliche/subjektive Steuerplficht gebunden? Nenne auch die §!
Damit ein Steuersubjekt KöSt-pflichtig ist, muss sie:
- eine Körperschaft iSd. § 1 (1) sein
- Sitz oder Geschäftsleitung im Inland gem. § 27 (1) + (2) BAO haben
Welche Arten der Steuerpflicht sieht die KöSt vor und was bedeuten sie für die persönliche Steuerpflicht?
Unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 (2) KStG:
- Welteinkommensprinzip (in- und ausländische Einkünfte)
Beschränkte Steuerpflicht 1. Art: § 1 (3) Z1. KStG
- Territorialprinzip
- Z1 in Verbindung mit § 21 (1) KStG: „Ausländer“ (Verweis auf § 98 EStG)
Beschränkte Steuerpflicht 2. Art § 1 (3) Z2. KStG
- Körperschaften, die an sich unbeschränkt steuerpflichtig sind, nur mit gewissen Einkünften steuerpflichtig (KöR= Gemeinden, Gebietskörperschaften); (befr. Körperschaften=ORF)
Was versteht man unter BgA?
Was ist der Zweck von BgA’s?
Nenne ebenfalls den §!
Betriebe gewerblicher Art sind Betriebe, die eine privatwirtschaftliche Tätigkeit „von wirtschaftlichem Gewicht“ zur Erzielung von Einnahmen ausüben.
Sinn für Steuerpflicht ist die Vermeidung ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteile (sie hätten sonst Vorteil gegenüber Privaten, wenn sie keine Steuern zahlen müssten)
Nenne die Voraussetzungen welche vorliegen müssen, damit die Definition eines BgA von KöR zutrifft!
Voraussetzungen für Betriebe gewerblicher Art:
* wirtschaftliche Selbstständigkeit gegenüber Trägerkörperschaft
* Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
* Privatwirtschaftlichkeit (keine hoheitliche Aufgabenerfüllung)
* Gewerblichkeit (keine bloße Vermögensverwaltung oder LuF)
* Einnahmen- oder Vorteilserzielungsabsicht
- Wirtschaftliches Gewicht (jährliche Einnahmen > € 2.900,-)
- Keine land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. reine Vermögensverwaltung
Welche Körperschaften trifft die unbeschränkte Steuerpflicht? Nenne auch den §!
- Körperschaften mit Sitz/GL im Inland
Z1: Juristische Personen des privaten Rechts
(GmbH, AG, SE, Genossenschaft, Verein, Sparkasse, Privatstiftungen)
Z2: Betriebe gewerblicher Art (BgA) von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR)
(z.B. Stadt Graz Busse, Schwimmbad,)
ebenfalls “fiktive BgA” iSd. § 2 (2)
- Z1. Beteiligung von KöR an Personengesellschaft
- Z2. Verpachtung eines BgA
Z3: Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen (z.B. nicht in Vereinsregister eingetragene Vereine oder ein herrenloser Nachlass ohne Erben); Stiftungen; Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
Welche Körperschaften trifftdie beschränkte Steuerpflicht? Nenne auch den §!
Z1: Körperschaften ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, die mit inländischen juristischen Personen vergleichbar sind (1. Art)
(z.B. engl. Ltd, ungar. Kft, franz. SARL, kroat. d.o.o. – Typenvergleich in KöSt-Richtlinie)
Z2: Inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts (2. Art)
entstehen durch Hoheitsakt (Gesetz)
Erfüllen idR Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
Beispiele: Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Sozialversicherungsträger (SVA, GKK, etc.), Gesetzliche Interessensvertretungen (Kammern WKO, AK), Kirchen, Politische Parteien
Z3: inländische steuerbefreite Körperschaften (2. Art)
gemeinnützige Vereine
Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen
Was ist der Steuergegenstand bei der sachlichen Steuerplficht?
Steuergegenstand: Einkommen
Inwiefern ändert sich die lineare Steuersatz der KöSt durch die Steuerreform 2022?
2022 –> 25%
2023 –> 24%
2024+ –> 23$
Zeige das Berechnungsschema ab dem “Gesamtbetrag der EInkünfte nach Verlustausgleich” bis hin zur KöSt-Schuld bzw. KöSt-Guthaben!
Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Verlustausgleich
- Sonderausgaben inkl. VV gem. § 8 (4) KStG
- Freibetrag für begünstigte Zwecke gem. § 23 KStG
= Einkommen iSd. § 7 (2) [=BMGL KöSt]
Steuerberechnung:
Einkommen iSd § 7 (2) KStG
x Steuersatz gem. § 22 KStG ODER Mindest KöSt gem. $ 24 (4) KStG
= Körperschaftssteuer
- KöSt-VZ für das lfd. Jahr
- Mindest KöSt aus Vorjahren
= KöSt-Schuld / KöSt-Guthaben
Was versteht man unter der Einkünftetransformation im KStG?
Wen betrifft es und in welchem § steht sie?
§ 7 (3) KStG “Einkünftetransformation”
Egal welche Einkunftsart iSd. § 2 (3) EStG man erzielt, wenn man eine der folgenden Gruppen zugehörig ist, dann werden diese in EK aus GewB transformiert.
- bei RL-pflichtigen Körperschaften (z.B. GmbH, AG, Sparkassen, Genossenschaften, BgA… Vgl. § 189 (1) UGB)
- doppel ansässige ausländische Körperschaften mit Geschäftsleitung in Ö
Aufgrund der RL-Pflicht gem. § 189 UGB, sind es auch stets EK aus GewB und generell die Gewinnermittlungsart nach § 5 (1) EStG Bilanzierer
In welchem § des KStG ist die Gruppenbesteuerung geregelt?
§ 9 KStG
In welchem § des KStG sind die abzugsfähigen / nicht abzugsfähigen Ausgaben geregelt?
§ 11 KStG abzugsfähige Betriebsausgabe
§ 12 KStG nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Beispiel:
Die O-GmbH (Sitz in Graz) erzielt im Jahr X1 Gewinne aus der Vermietung von Immobilien
(€ 600.000) und aus der Tätigkeit als Finanzdienstleister (€ 400.000). Art der Körperschaftsteuerpflicht in Ö und Einkünfte?
- unbeschränkte KSt-pflicht gem
§ 1 (2) Z 1, da JP des privaten Rechts mit Sitz in Österreich - Rechnungslegungspflicht gem
§ 189 (1) UGB, daher „Einkünftetransformation“ gem
§ 7 (3)
→ Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv € 1.000.000
Beispiel:
Die spanische Naranja-SL (Sitz in Sevilla) betreibt in Wien eine Betriebsstätte zum Vertrieb
von sonnengereiften Orangen, die im Jahr X1 einen Gewinn iHv € 100.000 erzielt. Art der
Körperschaftsteuerpflicht?
- beschränkte KSt-pflicht gem § 1 (3) Z 1 lit a iVm § 21 (1) [1. Art], da mit inländischer JP
vergleichbar - gem § 98 (1) Z 3 EStG „Betriebsstätte“ Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv € 100.000
In welchem § des EStG ist der allgemeine Betriebsausgabenbegriff geregelt?
§ 4 (4) EStG
Beispiel:
Die A-GmbH hatte im Jahr X1 einen Verlust iHv - € 50.000. Im Jahr X2 lagen positive
Einkünfte iHv € 38.000 (Variante: € 84.000) vor. Höhe des steuerpflichtigen Einkommens X2?
In welchem § ist der Vortragsgrenze für den Verlustabzug bei Körperschaften geregelt?
§ 8 (4) Z2. KStG | Vortragsgrenze für Verlustabzug
Variante 1:
Gesamtbetrag der Einkünfte X2 38.000
davon rechnerisch max. 75% 28.500 (max. möglicher Verlustabzug)
tatsächlicher Verlustvortrag X2 -28500
= steuerpflichtiges Einkommen X2 9500
Rest Verlustvortrag für FJ 21.500
Variante 2:
Gesamtbetrag der Einkünfte X2 84.000
davon rechnerisch max. 75% 63.000 (max. möglicher Verlustabzug)
tatsächlicher Verlustvortrag X2 -50.000
= steuerpflichtiges Einkommen X2 34.000
Rest Verlustvortrag für FJ 0
Was versteht man unter einem Mantelkauf? In welchem § ist dieser geregelt?
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit die Definition eines Mantelkaufs zutrifft?
Welche Konsequenz hat es, wenn ein Mantelkauf identifiziert wird?
Welche Escape Klausel gibt es, um dem Mantelkauf trotz bestehender Voraussetzungen noch zu entgehen?
Mantelkauf gem. § 8 (4) Z2. c)
- Unter einem Mantelkauf im österreichischen Körperschaftssteuergesetz versteht man den Erwerb einer bereits bestehenden Körperschaft, also einer Gesellschaft, die bereits gegründet wurde, aber noch keine nennenswerten Geschäftstätigkeiten ausgeübt hat oder deren Geschäftstätigkeit eingestellt wurde.
- Somit kommt es zu einem Mantelkauf bei Erwerb von Anteilen an einer nicht wirtschaftlich tätigen oder vermögenslosen GmbH
Wirkung des Mantelkaufs
* Wenn der Kauf von Anteilen als Mantelkauf klassifiziert wird, geht das Recht auf Verlustvortrag verloren
Klassifizierung als Mantelkaufs
* Es muss eine „gesamthafte Stukturänderung“ vorliegen für einen Mantelkauf. D.h. die wirtschaft-liche Identität einer GmbH geht binnen eines kurzen Zeitraums verloren
Es müssen folgende 3 Merkmale kumulativ vorliegen, dass ein Mantelkauf festgestellt werden kann:
Organisatorische Struktur
* Wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur
* Z.B. Austausch über 50% aller bisherigen GF
Wirtschaftliche Sturktur
* Wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur
* Z.B. Änderung des bisherigen Tätigkeitsbereiches
Gesellschafterstruktur
* Wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Basis
* Z.B. mehr als 75% der bisherigen Eigentümer ändern sich
Ausnahme des Mantelkaufs: “Escape-Klausel“
* Der Mantelkauf kann aufgehoben werden, wenn der kaufende Konzern gut argumentieren kann
Es muss bewiesen werden, dass die „gesamthaften Strukturänderungen“ folgenden Zweck erfüllt:
* Sanierung der GmbH mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teils der Arbeitsplätze (>25%)
Welche Eigenschaften weist das Trennungsprinzip bei der GmbH auf? Welche Auswirkung hat das auf den Gesellschafter?
Eigenschaften des Trennungsprinzips
* Getrennte Erfassung von Einkommen und Vermögen
* GmbH ist ein eigenes Zurechnungssubjekt (eigene Gewinne/Verluste)
* GES hat aus bloßer Beteiligung unmittelbar keinen Gewinn zu versteuern
* GES hat keinen unmittelbaren Anspruch auf Einkommen der GmbH bzw. der GmbH gehörenden Werte
* GES kann nur per Beschluss durch die Gewinnausschüttung an den Vermögen der GmbH gelan-gen
Ausgangspunkt
* GmbH und GES sind zivilrechtlich/steuerrechtlich eigenständige Rechtssubjek-te/Vermögenssubjekte
Welche Auswirkungen hat das Trennungsprinzip?
Welche Auswirkung hat es, wenn der GES and GmbH leistet und umgekehrt?
- Rechtsbeziehungen sind steuerlich möglich zwischen GmbH/GES
GES leistet an GmbH
* GmbH Aufwand ist abzugsfähige Betriebsausgabe
* GES erhaltene Vergütung je nach Tätigkeit und somit Einkünfte iSd. EStG
GmbH leistet an GES
* GmbH erhaltene Vergütung ist Betriebseinnahme
* GES Aufwand steuerlich abzugsfähig sofern iZm. Einkünften iSd. EStG