§6-11 Flashcards
Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Recht und der inneren Haltung?
Grundsätzlich erfordert das Recht nur ein äusseres Verhalten, nicht aber eine innere Haltung. Diese wird erst relevant bei Verstössen (Motive, Schuld etc.)
Welche Art von Beziehungen regelt das Recht?
Zwischenmenschliche Beziehungen ->Ordnung für den Mensch in Gemeinschaft, nicht für einen allein
Definition: rechtsähnliche Vereinbarungen, ohne strenge Verbindlichkeit
z.B. Absichtserklärungen oder Gentlemen’s Agreements ->Es wird sich daran gehalten, auch ohne rechtl. Zwang
Definition: Soft Law
Keine strenge rechtliche Bindung, aber soll dennoch beachtet werden -> Nichtbeachten ist keine Rechtsverletzung, aber ein Verstoss gegen faires Verhalten ->relevant im Völkerrecht
Was passiert bei Nichtbefolgung von Rechtsnormen?
meist Staatlich organisierter äusserer Zwang durch Gerichte, Behörden etc.
->fast nie Selbsthilfe
->Es gibt jedoch nicht durchsetzbares Recht
Definition und Formen: nicht durchsetzbares Recht
- Rechtsnormen, die sich an die Spitze der Staatsbehörden richten
- leges imperfectae (nach Verjährung oder Verwirkung)
-gewisse Normen des Völkerrechts
->nicht zwangsweise durchsetzbar durch den Staat
Definition: Naturalobligation
Nicht erzwingbare Verpflichtung
z.B. Spielschulden ->nicht erzwingbar, aber wenn man sie zahlt keine Schenkung und nicht rückforderbar
Was ist das Primärziel der Durchsetzbarkeit des Rechts?
Realerfüllung (normgemässes Verhalten, rechtmässiger Zustand herstellen), nur ausnahmsweise ein Surrogat
Definition und Zweck: Konventionalstrafen
Strafe, falls vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Oft bei Situationen, in denen Schaden nur schwer nachgewiesen werden könnte
Relevanz des Streitwerts
Möglichkeit etwas weiterzuziehen ev. eingeschränkt
Wie sieht die Beziehung von Sein und Sollen im Recht aus?
Recht ist eine Sollensordnung und es gibt keine logische Beziehung zur Seins-Ebene. Die Beobachtung der Wirklichkeit kann Anstösse für neue Gesetze geben
Definition: naturalistischer Fehlschluss
Aus einer Beobachtung sei logisch zwingend eine Rechtsregel abzuleiten -> wird nicht angewendet
Definition: Fiktion
Der Gesetzgeber nimmt einen SV an, obwohl nicht alle TB-Merkmale erfüllt sind
->oft erkennbar durch “gilt” oder “gelten”
Definition: Vermutung (praesumptio iuris)
Wenn ein SV-Element angenommen wird und dem Gegenbeweis unterstellt ist -> Beweisregel
->nicht zu verwechseln mit der Fiktion (kein Gegenbeweis)
Definition: Rechtsstaat
Der Staat darf nicht willkürlich, sondern nur in den Schranken der Rechtsordnung handeln und muss die Freiheit der Bürger*innen respektieren
Definition: Rechtsstaat im formellen Sinn
Staatsgewalt nicht im Widerspruch mit dem positiven Recht, aber ohne materielle Anforderungen an dieses
->Legalitätsprinzip ergeht hiervon
Anforderungen des Legalitätsprinzip an staatliches Handeln
- Organe müssen ihre Tätigkeiten auf eine gesetzliche Grundlage stützen
- Organe sind an Rechtsnormen gebunden und müssen diese beachten
Definition: Rechtsstaat im materiellen Sinn
Die Bindung des Staates an ein Recht, das gewissen inhaltlichen Anforderungen genügt
z.B. Freiheitsrechte, Rechtsgleichheit
Definition: Privatautonomie
Private können innerhalb der staatlichen Rechtsordnung und ihren Schranken ihre Verhältnisse selber regeln
Definition: Selbstregulierung
Regelungen, die Private aus eigenem Antrieb (ohne staatlichen Auftrag/Mitwirkung) für sich schaffen. Können auch generell-abstrakten Charakter haben, wenn sie z.B. innerhalb einer Berufsvereinigung ergehen (Standesordnung der Anwält*innen)
Arten von Selbstregulierung im weiteren Sinne
- Gesamtarbeitsverträge
- Standardverträge
- AGBs
- Rechtssetzungsdelegation an Private
Definition und Voraussetzungen: Kontrahierungszwang
Pflicht mit jemandem einen Vertrag einzugehen
Voraussetzungen:
- allgemeines und öff. Angebot
- Waren oder Dienstleistungen des Normalbedarfs
- Fehlen von Ausweichmöglichkeiten
- keine sachlichen Ausschlussgründe
Was sind die Gemeinsamkeiten von Recht und Religion?
- wertungsbezogene Systeme, wie auch die Moral
Unterschiede von Recht und Religion
- Rechtsnormen zielen auf den Mensch in Gesellschaft ab, Religion auch auf das Individuum
- Religion erfordert eine innere Haltung
- staatlicher Zwang nur bei Rechtsnormen