§6-11 Flashcards

1
Q

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Recht und der inneren Haltung?

A

Grundsätzlich erfordert das Recht nur ein äusseres Verhalten, nicht aber eine innere Haltung. Diese wird erst relevant bei Verstössen (Motive, Schuld etc.)

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2
Q

Welche Art von Beziehungen regelt das Recht?

A

Zwischenmenschliche Beziehungen ->Ordnung für den Mensch in Gemeinschaft, nicht für einen allein

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3
Q

Definition: rechtsähnliche Vereinbarungen, ohne strenge Verbindlichkeit

A

z.B. Absichtserklärungen oder Gentlemen’s Agreements ->Es wird sich daran gehalten, auch ohne rechtl. Zwang

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4
Q

Definition: Soft Law

A

Keine strenge rechtliche Bindung, aber soll dennoch beachtet werden -> Nichtbeachten ist keine Rechtsverletzung, aber ein Verstoss gegen faires Verhalten ->relevant im Völkerrecht

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5
Q

Was passiert bei Nichtbefolgung von Rechtsnormen?

A

meist Staatlich organisierter äusserer Zwang durch Gerichte, Behörden etc.
->fast nie Selbsthilfe
->Es gibt jedoch nicht durchsetzbares Recht

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6
Q

Definition und Formen: nicht durchsetzbares Recht

A
  • Rechtsnormen, die sich an die Spitze der Staatsbehörden richten
  • leges imperfectae (nach Verjährung oder Verwirkung)
    -gewisse Normen des Völkerrechts
    ->nicht zwangsweise durchsetzbar durch den Staat
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7
Q

Definition: Naturalobligation

A

Nicht erzwingbare Verpflichtung
z.B. Spielschulden ->nicht erzwingbar, aber wenn man sie zahlt keine Schenkung und nicht rückforderbar

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8
Q

Was ist das Primärziel der Durchsetzbarkeit des Rechts?

A

Realerfüllung (normgemässes Verhalten, rechtmässiger Zustand herstellen), nur ausnahmsweise ein Surrogat

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9
Q

Definition und Zweck: Konventionalstrafen

A

Strafe, falls vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Oft bei Situationen, in denen Schaden nur schwer nachgewiesen werden könnte

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10
Q

Relevanz des Streitwerts

A

Möglichkeit etwas weiterzuziehen ev. eingeschränkt

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11
Q

Wie sieht die Beziehung von Sein und Sollen im Recht aus?

A

Recht ist eine Sollensordnung und es gibt keine logische Beziehung zur Seins-Ebene. Die Beobachtung der Wirklichkeit kann Anstösse für neue Gesetze geben

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12
Q

Definition: naturalistischer Fehlschluss

A

Aus einer Beobachtung sei logisch zwingend eine Rechtsregel abzuleiten -> wird nicht angewendet

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13
Q

Definition: Fiktion

A

Der Gesetzgeber nimmt einen SV an, obwohl nicht alle TB-Merkmale erfüllt sind
->oft erkennbar durch “gilt” oder “gelten”

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14
Q

Definition: Vermutung (praesumptio iuris)

A

Wenn ein SV-Element angenommen wird und dem Gegenbeweis unterstellt ist -> Beweisregel
->nicht zu verwechseln mit der Fiktion (kein Gegenbeweis)

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15
Q

Definition: Rechtsstaat

A

Der Staat darf nicht willkürlich, sondern nur in den Schranken der Rechtsordnung handeln und muss die Freiheit der Bürger*innen respektieren

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16
Q

Definition: Rechtsstaat im formellen Sinn

A

Staatsgewalt nicht im Widerspruch mit dem positiven Recht, aber ohne materielle Anforderungen an dieses
->Legalitätsprinzip ergeht hiervon

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17
Q

Anforderungen des Legalitätsprinzip an staatliches Handeln

A
  • Organe müssen ihre Tätigkeiten auf eine gesetzliche Grundlage stützen
  • Organe sind an Rechtsnormen gebunden und müssen diese beachten
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18
Q

Definition: Rechtsstaat im materiellen Sinn

A

Die Bindung des Staates an ein Recht, das gewissen inhaltlichen Anforderungen genügt
z.B. Freiheitsrechte, Rechtsgleichheit

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19
Q

Definition: Privatautonomie

A

Private können innerhalb der staatlichen Rechtsordnung und ihren Schranken ihre Verhältnisse selber regeln

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20
Q

Definition: Selbstregulierung

A

Regelungen, die Private aus eigenem Antrieb (ohne staatlichen Auftrag/Mitwirkung) für sich schaffen. Können auch generell-abstrakten Charakter haben, wenn sie z.B. innerhalb einer Berufsvereinigung ergehen (Standesordnung der Anwält*innen)

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21
Q

Arten von Selbstregulierung im weiteren Sinne

A
  • Gesamtarbeitsverträge
  • Standardverträge
  • AGBs
  • Rechtssetzungsdelegation an Private
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22
Q

Definition und Voraussetzungen: Kontrahierungszwang

A

Pflicht mit jemandem einen Vertrag einzugehen
Voraussetzungen:
- allgemeines und öff. Angebot
- Waren oder Dienstleistungen des Normalbedarfs
- Fehlen von Ausweichmöglichkeiten
- keine sachlichen Ausschlussgründe

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23
Q

Was sind die Gemeinsamkeiten von Recht und Religion?

A
  • wertungsbezogene Systeme, wie auch die Moral
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24
Q

Unterschiede von Recht und Religion

A
  • Rechtsnormen zielen auf den Mensch in Gesellschaft ab, Religion auch auf das Individuum
  • Religion erfordert eine innere Haltung
  • staatlicher Zwang nur bei Rechtsnormen
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25
Q

Welches sind Nachwirkungen der Religion im Recht?

A
  • Schwur oder Eid
  • Feier- und Ruhetage
  • Ingress der BV
  • früher Scheidungen schwer
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26
Q

Definition: Primat des Rechts gegenüber der Religion

A

Das Recht schafft einen geschützten Raum für die Religion, aber diesen bestimmt es selbst. -> Recht “geht vor”

27
Q

Definition: ordre public (bei ausländischen Urteilen)

A

Die Schweiz anerkennt und vollstreckt nur Entscheide, die unseren fundamentalen Rechtsgrundsätzen entsprechen

28
Q

Gemeinsamkeiten von Recht und Sitte

A
  • Sollensordnungen
  • Mensch in Gemeinschaft ist der Adressat
  • nur das äussere Verhalten ist wesentlich
29
Q

Unterschiede von Recht und Sitte

A
  • Recht ist präziser und umfassender
  • Recht ist eine staatliche Ordnung, die Sitte kann sich überall bilden
  • Sitte ist ethisch indifferent
  • Staatlicher Zwang nur beim Recht
30
Q

Wo kommt die Sitte in der Rechtsordnung vor?

A
  • Verweis auf Sitte/Usanz
    z.B. Usanz/Handelsbräuche in Branchen
    Ortsgebrauch
31
Q

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus Verweisen auf die Sitte?

A

Vorteile: Anpassung an konkrete Verhältnisse und Dynamik
Nachteile: sinkende Rechtssicherheit

32
Q

Unterschied Sitte und Sittlichkeit

A

Sittlichkeit enthält eine wertende Komponente -> Ethik, Moral, “Gute Sitten”
->innere Haltung auch von Relevanz

33
Q

Beweislast beim Guten Glauben

A

Guter Glauben wird vermutet, aber die Ausnahme besagt, dass man sich nicht auf den Guten Glauben berufen kann, wenn es gewisse äussere Umstände gibt
->Es muss nicht der innere Zustand nachgewiesen werden

34
Q

Warum ist eine Norm über das Widerstandsrecht widersprüchlich?

A

Widerstandsrecht darf nur angewendet werden, wenn die Rechtsordnung nicht mehr funktioniert. Wenn diese nicht mehr funktioniert, kann die Norm über das Widerstandsrecht auch nicht mehr funktionieren

35
Q

Wie wird die Moral in die Rechtsordnung eingebracht?

A
  • “Treu und Glauben”
  • Rechtsmissbrauchsverbot
  • “Gute Sitten”
36
Q

Für was ist der Grundsatz von Treu und Glauben essentiell?

A
  • Vertrauensprinzip und -schutz
  • Verlangen von fairem und redlichen Verhalten
37
Q

Gegen was verstösst Rechtsmissbrauch?

A

Treu und Glauben

38
Q

Auf was zielt Treu und Glauben ab? Und auf was das Rechtsmissbrauchsverbot?

A

Treu und Glauben: Bestimmt die Tragweite einer Rechtsposition
Rechtsmissbrauchsverbot:
Berichtigung einer Rechtsfolge

39
Q

Welches sind Konkretisierungen von Treu und Glauben, sowie dem Rechtsmissbrauchs-verbot?

A
  • culpa in contrahendo
  • clausula rebus sic stantibus
  • Durchgriff
40
Q

Definition: culpa in contrahendo

A

Ein gegen Treu und Glauben verstossendes Verhalten im Zuge von Vertragsverhandlungen
d.h. Wenn jemand an Vertragsverhandlungen teilnimmt, ohne je ernsthaft an Vertragsabschluss zu denken

41
Q

Definition: clausula rebus sic stantibus

A

erlaubt die Anpassung eines Vertrages durch ein Gericht, wenn sich die Umstände so krass und unerwartet ändern, dass ein Festhalten stossend wäre

42
Q

Voraussetzungen: clausula rebus sic stantibus

A
  • langfristiges Vertragsverhältnis
  • krasses Missverhältnis
  • unvorhersehbare und unabwendbare Veränderungen
  • keine andere Vereinbarung
43
Q

Definition: Durchgriff

A

Greifen durch den Schleier der juristischen Person auf die dahinterstehende natürliche Person
->wenn sich auf die Selbstständigkeit der jur. Person rechtsmissbr. berufen wird

44
Q

Beispiele in denen ein Durchgriff stattfinden kann

A
  • Unterkapitalisierung
  • Nichteinhaltung aktienrechtlicher Formalitäten
45
Q

In welche Fällen sieht das Gesetz (!) von “pacta sunt servanda” ab?

A

Willensmängel:
- absichtliche Täuschung
- Drohung
- (wesentlicher) Irrtum

46
Q

Definition: Übervorteilung

A

Offensichtliches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, herbeigeführt durch Ausbeutung der Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn des anderen Vertragspartners

47
Q

Definition: unsittlich

A

etwas was gegen die der Gesamtrechtsordnung immanenten ethischen Prinzipien und Wertmassstäbe verstösst

48
Q

Was ist mit der Vorreiterrolle des Rechts gemeint?

A

Recht kann der Wirklichkeit vorangehen (z.B. Gleichberechtigung) und nicht nur einfach die Sitte zum Recht machen

49
Q

Welche Arten von Änderungen gab es v.a. im Vertragsrecht in den letzten Jahren?

A

sozialpolitische Änderungen, zugunsten und zum Schutze der schwächeren Partei

50
Q

Welches ist die Beziehung von Recht und technisch-wissenschaftlichem Fortschritt?

A

Recht versucht die technisch-wissenschaftlichen Neuerungen in einen ethisch vertretbaren Rahmen zu bringen

51
Q

Wie kann Recht an den Wandel der Zeit angepasst werden, ohne Gesetzesrevision?

A
  • offene Formulierungen
  • neue Auslegung
  • Erlass auf Verordnungsstufe
52
Q

Definition: Spezialisierung des Rechts

A

Allgemein gehaltene Normen werden durch detailliertere ersetzt -> höhere Regelungsdichte und Erweiterung

53
Q

Definition: Professionalisierung des Rechts

A

Auch für “einfacheres” braucht es eine Fachperson/Jurist*in
Auch innerhalb des Juristenberufs spezialisieren sich die meisten

54
Q

Welche Ziele verfolg die ökonomische Analyse des Rechts?

A
  • Auswirkungen des Rechtsnormen auf das Verhalten der Unterworfenen analysieren
  • Analysieren ob eine Regelung ihr Ziel verwirklicht
55
Q

Welche Regelung ist laut der ökonomischen Analyse des Rechts am besten?

A
  • geringste Kosten
  • grösster volkswirtschaftlicher Nutzen
    ->Wirtschaftliche Effizienz
56
Q

Welche Annahme ist an der Basis der ökonomischen Analyse des Rechts?

A

Menschen seien REMMs oder homo oeconomicus -> d.h. resourceful, evaluating, maximizing men

57
Q

Welche Aufgabe hat das Recht nach der ökonomischen Analyse?

A

optimale Allokation knapper Ressourcen

58
Q

Wie stehen Vertreter von Law and Economics zu Effizienzverlusten?

A
  • Klassiker finden diese unannehmbar
  • Spätere Vertreter akzeptieren diese unter Vorbehalt des sozialen Ausgleichs o.Ä.
59
Q

Wie zeigt sich die Vereinheitlichung des Rechts auf nationaler Ebene?

A

Bundesrecht überwiegt immer stärker kantonalem Recht

60
Q

Definition: informelle internationale Vereinheitlichung

A

Viele Staaten teilen die gleichen Probleme und kommen zu ähnlichen Lösungen oder kopieren die Regeln anderer

61
Q

Beispiele für Formen bewusster internationaler Vereinheitlichung

A
  • Konventionen
  • Modellgesetze
  • Richtlinien
  • direkt anwendbare Erlasse
62
Q

Wo ist die Rechtsvergleichung besonders relevant in der Schweiz?

A

Beim Gesetzgebungsprozess -> v.a. Europakompatibilität

63
Q

Welche Erlassformen kennt das EU-Recht?

A
  • Verordnungen (direkt anwendbar)
  • Richtlinien (Staaten müssen noch eigene Gesetze erlassen)
64
Q

Definition: autonomer Nachvollzug

A

EU-Kompatibilität von Gesetzen, die Schweiz folgt oft der EU -> so muss sie nicht immer “das Rad neu erfinden”