§ 1, 15, 18, 19 und 21/I.–III. Flashcards

1
Q

Definition: Rechtsanwendung

A

Anwendung von Rechtsnormen auf einen bestimmten Lebenssachverhalt

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2
Q

Definition: e contrario

A

Gerade aufgrund eines Umkehrschlusses gegenteilig entscheiden
z.B. A ist ausdrücklich unter Strafe. B ist deshalb nicht strafbar

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3
Q

Definition: analog

A

Ausgehen und schliessen von einer bekannten Wertung auf einen anderen SV
z.B. A ist unter Strafe. B ist ähnlich. Also sollte B auch strafbar sein

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4
Q

Wann dürfen Analogien nicht verwendet werden

A

Im Strafrecht ->nulla poena sine lege

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5
Q

Definition: Realien

A

Tatsachen

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6
Q

Wie wird die Tauglichkeit einer Einzelfallentscheidung überprüft?

A

kategorischer Imperativ ->Handle nur nach jener Maxime, die auch als allgemeines Gesetz gelten soll ->Verallgemeinerung

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7
Q

Definition: Begriffsjurisprudenz

A

v.a. im 19 Jhd., klar definierte Rechtsbegriffe und -konstruktionen -> Fokus auf formale, harmonische Richtigkeit -> Deduktion

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8
Q

Definition: teleologische Jurisprudenz

A

Zweckorientiert, Kontrapunkt zur Begriffsjurisprudenz -> materielle, sachliche Richtigkeit

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9
Q

Definition: Interessenjurisprudenz

A

Weiterführung der teleologischen Jurisprudenz -> Ausgleich entgegengesetzter Interessen

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10
Q

Definition: Wertungsjurisprudenz

A

Weiterentwicklung der Interessenjurisprudenz, Interessenausgleich kann erst durch Wertungen erfolgen (Schutzwürdigkeit, Gewicht etc.) ->diese Wertungen sind jedoch vom Gesetz vorgegeben

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11
Q

Wo ist die Grenze zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung?

A

Wenn etwas noch im möglichen Wortsinn enthalten ist, ist es Auslegung

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12
Q

Judizieren contra legem

A

Verwirklichung rechtspolitischer Wunschvorstellungen ->nicht erlaubt

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13
Q

Definition: interpretatorische Scheinbegründung

A

Sagen, dass etwas Auslegung ist, obwohl dies nicht der Fall ist

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14
Q

Definition: Tatbestandsfiktion

A

TB-Elemente hinzufingieren, um doch subsumieren zu können

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15
Q

Definition: Gesetzeslücke

A

planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts

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16
Q

Definition: qualifiziertes Schweigen

A

Die Rechtslage wird durch Schweigen korrekt zum Ausdruck gebracht -> nicht erwähntes soll nicht darunter fallen

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17
Q

Wie werden Lücken heute unterschieden?

A

Lücken - praeter legem
- intra legem
- Ausnahmelücken

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18
Q

Definition: Lücke praeter legem

A

ausserhalb der Grenze des Wortlautes -> etwas ist offen, obwohl es geregelt sein sollte -> offene Lücke Man wendet hier meist Analogie an

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19
Q

Definition: Ausnahmelücke

A

Wortsinn geht zu weit -> erfasst Fälle die es nicht sollte (Fehlen einer Einschränkung) -> teleologische Reduktion

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20
Q

Definition: teleologische Reduktion

A

Wortlaut ist grösser als der Anwendungsbereich -> die Norm wird auf den Sinn reduziert

21
Q

Definition: Lücke intra legem

A

Gesetz regelt eine Frage zwar, aber es müssen noch zusätzliche Wertungen vorgenommen werden ->z.B. unbestimmte Rechtsbegriffe, Generalklauseln, Verweise

22
Q

Was ist im Zusammenhang der Gesetzeskorrektur und dem Wandel der Zeit zu beachten?

A

Wenn sich die z.B. die wissenschaftlichen Möglichkeiten geändert haben (Veränderung der Tatsachen) oder offensichtlicher Irrtum

23
Q

Wie muss lückenfüllendes Recht geschaffen werden?

A

mit der gleichen Methode wie Gesetzesrecht

24
Q

Wie können richterliche Entscheide genannt werden?

A

Urteil, Verfügung (von Einzelrichter), Beschluss (von mehreren)

25
Was ist das Ziel der Auslegung
Die Auslegung wird auf die ratio legis/den Sinn des Gesetzes gerichtet
26
Welcher Gesetzessinn ist massgeblich?
Vermittelndes Verständnis zwischen objektiv-historisch und objektiv-zeitgemäss 1) objektiv-historischer Sinn 2)Bedarf es objektive einer Rechtsfortbildung (tiefer Wandel, Irrtum, Veränderung der Tatsachen)
27
Was versteht man unter dem grammatischen Element der Auslegung und wie funktioniert es?
Ausgangspunkt für eine Auslegung ist stets der Wortlaut Alle sprachlichen Ausdrucksmittel werden beachtet: - Text und Marginalien - 3 Amtsprachen - Absatzbildung, Satzzeichen
28
Was versteht man unter dem systematischen Auslegungselement und wie funktioniert es?
Einzelne Normen sollen nicht isoliert, sondern als Teil eines Ganzen betrachtet werden -> Abschnitt im Gesetz, ganzes Gesetz, ganze Rechtsordnung
29
Definition: Verfassungskonforme Auslegung
Wenn mehrere Auslegungen zulässig sind, wird die verfassungskonforme bevorzugt, diese darf aber nicht dem klaren Gesetzessinn entgegenstehen
30
Was versteht man unter dem historischen Auslegungselement und wie funktioniert es?
Die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes ist zu beachten, v.a. die Materialien, aber auch die sind nicht der Weisheit letzter Schluss
31
Was versteht man unter dem teleologischen Auslegungselement und wie funktioniert es?
Vom Zweck einer Norm kann man auf ihren Sinn schliessen.
32
Wie ist das teleologische Auslegungselement mit den anderen verbunden?
Man ermittelt den Zweck aufgrund des Wortlauts, dem systematischen Zusammenhang und den Gesetzgebungsarbeiten
33
Was versteht man unter dem realistischen Auslegungselement?
Die Realien sind auch zu beachten und es wird verlangt, dass eine Auslegung praktikabel und durchsetzbar ist. Ebenfalls wird oft auf Folgeerwägungen geachtet
34
Wie geht man bei Widersprüchen zwischen den Auslegungselementen vor?
Das Gewicht im Einzelfall ist entscheidend. Wenn ein Element sehr "eindeutig und klar" ist, dann fällt es mehr ins Gewicht, als unklarere
35
Definition und Anwendung: Verhandlungsmaxime
Es ist Sache der Parteien den SV darzulegen ->v.a. im Zivilprozess (ausser in Fällen in denen z.B. eine schwächere Partei geschützt werden muss)
36
Definition und Anwendung: Untersuchungsmaxime
Der SV wird von Amtes wegen abgeklärt ->v.a. in Strafprozessen, Verwaltungsverfahren
37
Definition: richterliche Fragepflicht
Wenn etwas nicht klar oder unvollständig ist fragt das Gericht auch bei der Verhandlungsmaxime nach
38
Definition und Ausnahme: iura novit curia
Das Gericht kennt das Recht und muss es anwenden ->Die Parteien brauchen einschlägige Rechtsnormen nicht zu nennen Ausnahme: Gewisse BGer-Verfahren (Rügeprinzip)
39
Wo liegt die Beweislast im Privatrecht?
Wo nicht anders bestimmt, trägt derjenige die Beweislast, der sich aus der Tatsache Rechte ableitet
40
Definition: Realexekution
I.d.R. soll durch Rechtszwang der rechtmässige Zustand wieder hergestellt werden -> korrektes Verhalten wird erzwungen
41
Was passiert wenn die Realexekution nicht (mehr) möglich ist?
andere Sanktionen wie: - Schadenersatz - Strafen gegen die Person oder das Vermögen (Freiheits- oder Geldstrafe)
42
Was kann anstelle der Realexekution folgen? (z.B. wenn sich der Pflichtige weigert)
Ersatzvornahme ->Ein Dritter nimmt das geforderte Verhalten vor (sofern es nicht auf die Persönlichkeit ankommt)
43
Definition: Blankettstrafnorm
Damit eine Verfügung auch wirklich durchgesetzt werden kann, gibt es eine Busse wenn man es dennoch unterlässt
44
Unterscheidung: Offzial- und Antragsdelikte
Offzialdelikte werden von Amtes wegen geahndet Antragsdelikte bedürfen einem Strafantrag
45
Rolle der Privaten im öff. Recht
Die staatlichen Organe haben oft keine Kenntnis von Rechtsverletzungen. Private können Anzeigen erstatten ->dann wird der Staat aktiv
46
Welche verschiedenen Klagen werden unterschieden?
- Leistungsklage - Feststellungsklage - Gestaltungsklage
47
Definition: Leistungsklage
Beantragung den Beklagten zu einer Leistung (tun oder Unterlassen) zu verpflichten
48
Definition: Feststellungklage
Feststellung eines Bestehens oder Nichtbestehens eines rechtlichen Verhältnisses
49
Definition: Gestaltungsklage
Beantragung einer Veränderung eines rechtlichen Verhältnisses (z.B. Scheidung)