1: §4 und §13 Flashcards
Wie unterscheidet man öffentliches Recht von Privatrecht?
Die Kombination von Subjekts- und Subordinationstheorie.
Subjektstheorie: nur Private ->Privatrecht
Staat oder andere Hoheitsträger (wie Kantone, Gemeinden, Landeskirchen etc.) und Private -> öff. Recht
Subordinationstheorie: Staat nicht Hoheitsposition -> Privatrecht
Staat in Hoheitsposition -> öff. Recht
Warum ist die Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht relevant?
- Zuständigkeit zur Rechtssetzung (z.B. Bund zuständig für Privatrecht, Kantone dürfen kein Privatrecht erlassen)
- Anwendung bestimmter Normen (Zuständigkeiten Gerichte und Behörden)
-Unterschiede bei Rechtsdurchsetzung (Beweislast, Verantwortung für Ermittlungen etc)
Definition: Enumerationsprinzip
Kompetenzen die der Bund wahrnehmen soll, müssen in der BV explizit erwähnt sein
Zusammenhang Hierarchiestufen und Norminhalt
Wichtige Bestimmungen sollen in höheren Hierarchiestufen vorkommen
Zusammenhang Hierarchiestufe und Rechtssetzungsverfahren
Höhere Hierarchie = Höhere Legitimation
Verhältnis zwischen Normen unterschiedlicher Hierarchiestufen
- Normen höheren Hierarchiestufen gehen den tieferen im Konfliktfall vor
- Einklang tieferer Hierarchiestufen mit den höheren soll gegeben sein
Verhältnis von Verfassung und Gesetz auf Stufe Bund
- Bundesgesetze sind massgebend
- Keine Verfassungsgerichtsbarkeit im Bezug auf Bundesgesetze
- Demokratie (Parlament) vs. Rechtsstaatlichkeit (Gericht)
Definition: Gesetz im materiellen Sinn
Synonyme Erlass, Rechtssatz (Oberbegriffe für Verordnung, Gesetz i.f.S. oder Verfassung)
Durch staatliche Hoheitsakte generell-abstrakte Normen
Definition: Norm
Synonyme: Bestimmung, Vorschrift Oberbegriff für Regelungen, die als Artikel bzw. Paragraph auftreten
Definition: Entscheid
Synonyme: Urteil, Verfügung
Dies sind individuell-konkrete Normen, d.h. sie sind nur für die am Verfahren beteiligten Personen und nur für diesen Sachverhalt anwendbar
Definition: materielles Recht
Ordnet die Lebensverhältnisse/ Rechtsbeziehungen/Rechtslagen direkt. Damit bestimmt es wie sich die Adressaten der Rechtsordnung zu verhalten haben.
Bsp. Artikel in ZGB, OR, StGB…
Definition: formelles Recht
Dient der Durchsetzung des materiellen Rechts. Bestimmungen zur Regelung von Verfahren, der Organisation von Behörden und der Rechtsdurchsetzung gehören dazu.
Bsp. Zivil- oder Strafprozessrecht
Differenzierung “eintreten” und “gutheissen” bei Gerichten
Zuerst werden die formellen Bedingungen geprüft (Ist das Gericht zuständig etc.) ->Eintreten oder nicht?
Danach werden die materiellen Bedingungen geprüft -> Wird die Klage gutgeheissen oder nicht?
Definition: Gesetz im materiellen Sinn
durch staatliche Hoheitsakte erlassene generell-abstrakte Normen
(Hoheitsakt: auch Gewohnheitsrecht ist generell abstrakt, jedoch nicht durch Hoheitsakt entstanden)
Definition: Gesetz im formellen Sinn
Beschreibt ein Stufe im Rahmen der Gesetze i.m.S. Namentlich sind dies Erlasse, die durch die Legislative (Parlament) im ordentlichen Verfahren gesetzt worden sind.
“Zwischen Verfassung und Verordnung”
Definition: Verfassung im formellen Sinn
was in der Verfassung effektiv steht
Definition: Verfassung im materiellen Sinn
Verfassungswürdiges
Definition: Zwingendes Recht
Massgeblichkeit kann nicht durch Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag) wegbedungen werden. D.h. es gilt unabhängig vom Willen der Beteiligten.
Jene Vorschriften sind zwingend, die öffentliche Interessen, Drittinteressen oder eine am Rechtsgeschäft beteiligte Partei schützten ->Auslegung
Definition: Dispositives Recht
Gilt dann, wenn die Parteien nichts anderes rechtsgültig festgelegt haben. D.h. ihre Massgeblichkeit kann durch ein Rechtsgeschäft wegbedungen werden.
Jene Vorschriften sind dispositiv, die keine öffentliche Interessen, Drittinteressen oder eine am Rechtsgeschäft beteiligte Partei schützten ->Auslegung
Abgrenzung positives Recht, verbindliches Recht und durchsetzbares Recht
positiv=geltend (sowohl dispositives als auch zwingendes Recht)
verbindlich=rechtliche, nicht bloss faktische Verbindlichkeit
durchsetzbar=es sind Sanktionen an Nichteinhaltung geknüpft (z.B. nicht verjährt)
Definition: Sachrecht
Das “in der Sache” anzuwendende Recht ->Regelung der Rechtsverhältnisse und ihre Durchsetzung, d.h. formelles und materielles Recht (z.B. StGB, StPO etc.)
Definition: Kollisionsrecht
Bestimmt welches Sachrecht anzuwenden ist, wenn in örtlicher, zeitlicher oder personeller Hinsicht in Frage kommen (z.B. IPRG)
Definition: Internationales Kollisionsrecht
IPRG, internationales Strafrecht etc.
Regelt: -internationale Zuständigkeit
- Welches Recht ist in örtlicher Hinsicht anwendbar?
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
-> Regelt örtliche Konflikte
Definition: objektives Recht
Gesamtheit der Rechtssätze, “law”
Definition: Subjektives Recht
Dem einzelnen zustehendes Recht, Befugnis, “right”
Definition: subjektiver Tatbestand
im Strafrecht, Wahrnehmbare (Aussen-)Wirkung
Definition: Subjektiver Tatbestand
im Strafrecht, was in der Person ruht
Definition: absolute Rechte
Bestehen gegenüber jedermann (erga omnes)
->Teil der subjektiven Rechte
Definition: relative Rechte
Bestehen nur gegenüber bestimmten Personen (inter partes), z.B. Vertragspersonen
->Teil der subjektiven Rechte
Definition: Dingliche Rechte
Eine wichtige Gruppe der absoluten Rechte, zu denen namentlich das Eigentum gehört.
-> absolute Rechte an Sache
Wichtigste Entstehungsgründe für relative Rechte
- Vertrag
- Unerlaubte Handlung
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Geschäftsführung ohne Auftrag
Definition: Anspruchsmethode
Wer verlangt was von wem woraus?
Definition: Rechtsobjekt
Jeder Gegenstand (im weitesten Sinne), auf den sich rechtliche Ansprüche oder Rechtsnormen beziehen können.
z.B. (bewegliche und unbewegliche) Sachen, Forderungen , immaterielle Güter, Forderungen etc.
Definition: Rechtssubjekte
Rechtssubjekt ist wer rechtsfähig (Träger von Rechten und Pflichten) ist. Damit gehören alle natürlichen Personen und juristische Personen dazu.
Rechtsstellung von Tieren
Art. 641a ZGB ->Tiere sind keine Sachen, wenn jedoch keine Anderen Bestimmungen existieren gelten die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.
Voraussetzungen Handlungsfähigkeit
Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit
Unterteilung von juristischen Personen
Juristische Personen können in Körperschaften und Anstalten aufgeteilt werden. Darüber hinaus wird zwischen jur. Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts unterschieden
Körperschaften:
PR: Verein, AG, GmbH etc.
Öff: Bund, Kantone, Gemeinden, Landeskirchen
Anstalten:
PR: Stiftung
Öff: Universitäten, KB, SUVA etc.
Definition: Rechtsverhältnis
Zwischen zwei oder mehr Personen bestehende Beziehung von subjektivem Recht (right, Berechtigung) auf der einen Seite und Pflicht auf der anderen
Definition: Rechtsgeschäft
Tatbestand, der aus mindestens einer privaten Willensäusserung besteht, durch die rechtliche Wirkungen erzielt werden sollen. Die Willensäusserung kann sowohl ausdrücklich, wie auch stillschweigend, durch sog. schlüssiges, konkludentes Verhalten, erfolgen.
Definition: einseitiges Rechtsgeschäft
Beim einseitigen Rechtsgeschäft bedarf es lediglich der Willensäusserung eines Rechtssubjekts
z.B. Testament, Vollmacht, Stiftung, Kündigung, Rücktritt etc.
Definition: zwei- (bzw. mehr-)seitiges Rechtsgeschäft
Hier liegen mehrere Willensäusserungen zugrunde
z.B. Vertrag (Übereinstimmung aller nötig), Gründung einer Gesellschaft, Beschlüsse einer Körperschaft (keine Übereinstimmung, nur Mehrheit, nötig)
Definition: Einseitiger Vertrag
Nur eine Partie wird verpflichtet, die andere dagegen berechtigt.
z.B. Schenkung ->Einseitiger Vertrag, aber zweiseitiges Rechtgeschäft
Definition: Zweiseitiger Vertrag
Bei beiden Parteien entstehen sowohl Rechte, als auch Pflichten
z.B. Kauf, Miete, Arbeitsvertrag etc.
Definition: Verpflichtungsgeschäft
begründet eine oder mehrere Verpflichtungen (Obligationen) und ein Schuldverhältnis entsteht (i.d.R. zweiseitige Rechtsgeschäfte)
Definition: Verfügungsgeschäft
Ändert unmittelbar und endgültig den Bestand oder Inhalt eines Rechts. Oft geht einem Verfügungsgeschäft ein Verpflichtungsgeschäft voraus.
z.B. Sache verkaufen: Der Kaufvertrag stellt nur das Verpflichtungsgeschäft dar und der Verkäufer bleibt zunächst Eigentümer. Erst durch das anschliessende Verfügungsgeschäft geht das Eigentum zum Käufer über
Definition: Subsidiäre Generalkompetenz der Kantone
Kantone sind souverän, sofern sie nicht vom Bund in ihrer Souveränität eingeschränkt sind. Wenn der Bund nicht die Gesetzgebungskompetenz für etwas bestimmtes innehat, haben es die Kantone
Definition: Kompetenzkompetenz
Der Bund kann sich selbst in der BV dazu ermächtigen Aufgaben zu übernehmen. Er übernimmt Aufgaben nur wenn sie ihm in der BV übertragen werden
Verhältnis Bundesrecht und kantonales Recht
Bundesrecht bricht kantonales Recht
Definition: Konkordat
Vereinbarung zwischen den Kantonen
Welches sind die acht grossen Kodifikationen?
- ZGB
- OR
- StGB
- IPRG
- SchKG
- ZPO
- StPO
- ATSG
Definition: Zwingende Bestimmung des Völkerrechts (ius congens)
Eine internationale Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm der gleichen Rechtsnatur geändert werden kann. Ein Staatsvertrag, der zwingendem Völkerrecht widerspricht ist nichtig. Wenn die Verfassung zwingendem Völkerrecht widerspricht, geht das zwingende Recht vor
Definition: Monismus
Bei Völkerrecht ist keine Transformation ins Landesrecht nötig ->Adoption und direkte innerstaatliche Gültigkeit
z.B. in der Schweiz
Definition: Dualismus
Völkerrecht bedarf einer Transformation ins Landesrecht um Gültigkeit zu erhalten
z.B. in DE oder GB
Konfliktfall Völkerrecht und Landesrecht
Unmittelbar anwendbare Bestimmungen des Völkerrechts haben jedenfalls den Rang eines Bundesgesetzes (vgl. 190 BV)
Definition: Schubert-Praxis
Ein bewusstes Abweichen von einem Staatsvertrag ist für die Gerichte verbindlich
->umstritten
Definition: PKK-Rechtsprechung
Völkerrechtliche Bestimmungen gehen vor, wenn es um Menschenrechte geht
z.B. EMRK