1: §4 und §13 Flashcards

1
Q

Wie unterscheidet man öffentliches Recht von Privatrecht?

A

Die Kombination von Subjekts- und Subordinationstheorie.
Subjektstheorie: nur Private ->Privatrecht
Staat oder andere Hoheitsträger (wie Kantone, Gemeinden, Landeskirchen etc.) und Private -> öff. Recht
Subordinationstheorie: Staat nicht Hoheitsposition -> Privatrecht
Staat in Hoheitsposition -> öff. Recht

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2
Q

Warum ist die Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht relevant?

A
  • Zuständigkeit zur Rechtssetzung (z.B. Bund zuständig für Privatrecht, Kantone dürfen kein Privatrecht erlassen)
  • Anwendung bestimmter Normen (Zuständigkeiten Gerichte und Behörden)
    -Unterschiede bei Rechtsdurchsetzung (Beweislast, Verantwortung für Ermittlungen etc)
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3
Q

Definition: Enumerationsprinzip

A

Kompetenzen die der Bund wahrnehmen soll, müssen in der BV explizit erwähnt sein

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4
Q

Zusammenhang Hierarchiestufen und Norminhalt

A

Wichtige Bestimmungen sollen in höheren Hierarchiestufen vorkommen

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5
Q

Zusammenhang Hierarchiestufe und Rechtssetzungsverfahren

A

Höhere Hierarchie = Höhere Legitimation

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6
Q

Verhältnis zwischen Normen unterschiedlicher Hierarchiestufen

A
  • Normen höheren Hierarchiestufen gehen den tieferen im Konfliktfall vor
  • Einklang tieferer Hierarchiestufen mit den höheren soll gegeben sein
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7
Q

Verhältnis von Verfassung und Gesetz auf Stufe Bund

A
  • Bundesgesetze sind massgebend
  • Keine Verfassungsgerichtsbarkeit im Bezug auf Bundesgesetze
  • Demokratie (Parlament) vs. Rechtsstaatlichkeit (Gericht)
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8
Q

Definition: Gesetz im materiellen Sinn

A

Synonyme Erlass, Rechtssatz (Oberbegriffe für Verordnung, Gesetz i.f.S. oder Verfassung)
Durch staatliche Hoheitsakte generell-abstrakte Normen

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9
Q

Definition: Norm

A

Synonyme: Bestimmung, Vorschrift Oberbegriff für Regelungen, die als Artikel bzw. Paragraph auftreten

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10
Q

Definition: Entscheid

A

Synonyme: Urteil, Verfügung
Dies sind individuell-konkrete Normen, d.h. sie sind nur für die am Verfahren beteiligten Personen und nur für diesen Sachverhalt anwendbar

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11
Q

Definition: materielles Recht

A

Ordnet die Lebensverhältnisse/ Rechtsbeziehungen/Rechtslagen direkt. Damit bestimmt es wie sich die Adressaten der Rechtsordnung zu verhalten haben.
Bsp. Artikel in ZGB, OR, StGB…

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12
Q

Definition: formelles Recht

A

Dient der Durchsetzung des materiellen Rechts. Bestimmungen zur Regelung von Verfahren, der Organisation von Behörden und der Rechtsdurchsetzung gehören dazu.
Bsp. Zivil- oder Strafprozessrecht

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13
Q

Differenzierung “eintreten” und “gutheissen” bei Gerichten

A

Zuerst werden die formellen Bedingungen geprüft (Ist das Gericht zuständig etc.) ->Eintreten oder nicht?
Danach werden die materiellen Bedingungen geprüft -> Wird die Klage gutgeheissen oder nicht?

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14
Q

Definition: Gesetz im materiellen Sinn

A

durch staatliche Hoheitsakte erlassene generell-abstrakte Normen
(Hoheitsakt: auch Gewohnheitsrecht ist generell abstrakt, jedoch nicht durch Hoheitsakt entstanden)

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15
Q

Definition: Gesetz im formellen Sinn

A

Beschreibt ein Stufe im Rahmen der Gesetze i.m.S. Namentlich sind dies Erlasse, die durch die Legislative (Parlament) im ordentlichen Verfahren gesetzt worden sind.
“Zwischen Verfassung und Verordnung”

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16
Q

Definition: Verfassung im formellen Sinn

A

was in der Verfassung effektiv steht

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17
Q

Definition: Verfassung im materiellen Sinn

A

Verfassungswürdiges

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18
Q

Definition: Zwingendes Recht

A

Massgeblichkeit kann nicht durch Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag) wegbedungen werden. D.h. es gilt unabhängig vom Willen der Beteiligten.
Jene Vorschriften sind zwingend, die öffentliche Interessen, Drittinteressen oder eine am Rechtsgeschäft beteiligte Partei schützten ->Auslegung

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19
Q

Definition: Dispositives Recht

A

Gilt dann, wenn die Parteien nichts anderes rechtsgültig festgelegt haben. D.h. ihre Massgeblichkeit kann durch ein Rechtsgeschäft wegbedungen werden.
Jene Vorschriften sind dispositiv, die keine öffentliche Interessen, Drittinteressen oder eine am Rechtsgeschäft beteiligte Partei schützten ->Auslegung

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20
Q

Abgrenzung positives Recht, verbindliches Recht und durchsetzbares Recht

A

positiv=geltend (sowohl dispositives als auch zwingendes Recht)
verbindlich=rechtliche, nicht bloss faktische Verbindlichkeit
durchsetzbar=es sind Sanktionen an Nichteinhaltung geknüpft (z.B. nicht verjährt)

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21
Q

Definition: Sachrecht

A

Das “in der Sache” anzuwendende Recht ->Regelung der Rechtsverhältnisse und ihre Durchsetzung, d.h. formelles und materielles Recht (z.B. StGB, StPO etc.)

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22
Q

Definition: Kollisionsrecht

A

Bestimmt welches Sachrecht anzuwenden ist, wenn in örtlicher, zeitlicher oder personeller Hinsicht in Frage kommen (z.B. IPRG)

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23
Q

Definition: Internationales Kollisionsrecht

A

IPRG, internationales Strafrecht etc.
Regelt: -internationale Zuständigkeit
- Welches Recht ist in örtlicher Hinsicht anwendbar?
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
-> Regelt örtliche Konflikte

24
Q

Definition: objektives Recht

A

Gesamtheit der Rechtssätze, “law”

25
Q

Definition: Subjektives Recht

A

Dem einzelnen zustehendes Recht, Befugnis, “right”

26
Q

Definition: subjektiver Tatbestand

A

im Strafrecht, Wahrnehmbare (Aussen-)Wirkung

27
Q

Definition: Subjektiver Tatbestand

A

im Strafrecht, was in der Person ruht

28
Q

Definition: absolute Rechte

A

Bestehen gegenüber jedermann (erga omnes)
->Teil der subjektiven Rechte

29
Q

Definition: relative Rechte

A

Bestehen nur gegenüber bestimmten Personen (inter partes), z.B. Vertragspersonen
->Teil der subjektiven Rechte

30
Q

Definition: Dingliche Rechte

A

Eine wichtige Gruppe der absoluten Rechte, zu denen namentlich das Eigentum gehört.
-> absolute Rechte an Sache

31
Q

Wichtigste Entstehungsgründe für relative Rechte

A
  • Vertrag
  • Unerlaubte Handlung
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
32
Q

Definition: Anspruchsmethode

A

Wer verlangt was von wem woraus?

33
Q

Definition: Rechtsobjekt

A

Jeder Gegenstand (im weitesten Sinne), auf den sich rechtliche Ansprüche oder Rechtsnormen beziehen können.
z.B. (bewegliche und unbewegliche) Sachen, Forderungen , immaterielle Güter, Forderungen etc.

34
Q

Definition: Rechtssubjekte

A

Rechtssubjekt ist wer rechtsfähig (Träger von Rechten und Pflichten) ist. Damit gehören alle natürlichen Personen und juristische Personen dazu.

35
Q

Rechtsstellung von Tieren

A

Art. 641a ZGB ->Tiere sind keine Sachen, wenn jedoch keine Anderen Bestimmungen existieren gelten die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.

36
Q

Voraussetzungen Handlungsfähigkeit

A

Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit

37
Q

Unterteilung von juristischen Personen

A

Juristische Personen können in Körperschaften und Anstalten aufgeteilt werden. Darüber hinaus wird zwischen jur. Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts unterschieden
Körperschaften:
PR: Verein, AG, GmbH etc.
Öff: Bund, Kantone, Gemeinden, Landeskirchen
Anstalten:
PR: Stiftung
Öff: Universitäten, KB, SUVA etc.

38
Q

Definition: Rechtsverhältnis

A

Zwischen zwei oder mehr Personen bestehende Beziehung von subjektivem Recht (right, Berechtigung) auf der einen Seite und Pflicht auf der anderen

39
Q

Definition: Rechtsgeschäft

A

Tatbestand, der aus mindestens einer privaten Willensäusserung besteht, durch die rechtliche Wirkungen erzielt werden sollen. Die Willensäusserung kann sowohl ausdrücklich, wie auch stillschweigend, durch sog. schlüssiges, konkludentes Verhalten, erfolgen.

40
Q

Definition: einseitiges Rechtsgeschäft

A

Beim einseitigen Rechtsgeschäft bedarf es lediglich der Willensäusserung eines Rechtssubjekts
z.B. Testament, Vollmacht, Stiftung, Kündigung, Rücktritt etc.

41
Q

Definition: zwei- (bzw. mehr-)seitiges Rechtsgeschäft

A

Hier liegen mehrere Willensäusserungen zugrunde
z.B. Vertrag (Übereinstimmung aller nötig), Gründung einer Gesellschaft, Beschlüsse einer Körperschaft (keine Übereinstimmung, nur Mehrheit, nötig)

42
Q

Definition: Einseitiger Vertrag

A

Nur eine Partie wird verpflichtet, die andere dagegen berechtigt.
z.B. Schenkung ->Einseitiger Vertrag, aber zweiseitiges Rechtgeschäft

43
Q

Definition: Zweiseitiger Vertrag

A

Bei beiden Parteien entstehen sowohl Rechte, als auch Pflichten
z.B. Kauf, Miete, Arbeitsvertrag etc.

44
Q

Definition: Verpflichtungsgeschäft

A

begründet eine oder mehrere Verpflichtungen (Obligationen) und ein Schuldverhältnis entsteht (i.d.R. zweiseitige Rechtsgeschäfte)

45
Q

Definition: Verfügungsgeschäft

A

Ändert unmittelbar und endgültig den Bestand oder Inhalt eines Rechts. Oft geht einem Verfügungsgeschäft ein Verpflichtungsgeschäft voraus.
z.B. Sache verkaufen: Der Kaufvertrag stellt nur das Verpflichtungsgeschäft dar und der Verkäufer bleibt zunächst Eigentümer. Erst durch das anschliessende Verfügungsgeschäft geht das Eigentum zum Käufer über

46
Q

Definition: Subsidiäre Generalkompetenz der Kantone

A

Kantone sind souverän, sofern sie nicht vom Bund in ihrer Souveränität eingeschränkt sind. Wenn der Bund nicht die Gesetzgebungskompetenz für etwas bestimmtes innehat, haben es die Kantone

47
Q

Definition: Kompetenzkompetenz

A

Der Bund kann sich selbst in der BV dazu ermächtigen Aufgaben zu übernehmen. Er übernimmt Aufgaben nur wenn sie ihm in der BV übertragen werden

48
Q

Verhältnis Bundesrecht und kantonales Recht

A

Bundesrecht bricht kantonales Recht

49
Q

Definition: Konkordat

A

Vereinbarung zwischen den Kantonen

50
Q

Welches sind die acht grossen Kodifikationen?

A
  • ZGB
  • OR
  • StGB
  • IPRG
  • SchKG
  • ZPO
  • StPO
  • ATSG
51
Q

Definition: Zwingende Bestimmung des Völkerrechts (ius congens)

A

Eine internationale Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm der gleichen Rechtsnatur geändert werden kann. Ein Staatsvertrag, der zwingendem Völkerrecht widerspricht ist nichtig. Wenn die Verfassung zwingendem Völkerrecht widerspricht, geht das zwingende Recht vor

52
Q

Definition: Monismus

A

Bei Völkerrecht ist keine Transformation ins Landesrecht nötig ->Adoption und direkte innerstaatliche Gültigkeit
z.B. in der Schweiz

53
Q

Definition: Dualismus

A

Völkerrecht bedarf einer Transformation ins Landesrecht um Gültigkeit zu erhalten
z.B. in DE oder GB

54
Q

Konfliktfall Völkerrecht und Landesrecht

A

Unmittelbar anwendbare Bestimmungen des Völkerrechts haben jedenfalls den Rang eines Bundesgesetzes (vgl. 190 BV)

55
Q

Definition: Schubert-Praxis

A

Ein bewusstes Abweichen von einem Staatsvertrag ist für die Gerichte verbindlich
->umstritten

56
Q

Definition: PKK-Rechtsprechung

A

Völkerrechtliche Bestimmungen gehen vor, wenn es um Menschenrechte geht
z.B. EMRK