1: §4 und §13 Flashcards
Wie unterscheidet man öffentliches Recht von Privatrecht?
Die Kombination von Subjekts- und Subordinationstheorie.
Subjektstheorie: nur Private ->Privatrecht
Staat oder andere Hoheitsträger (wie Kantone, Gemeinden, Landeskirchen etc.) und Private -> öff. Recht
Subordinationstheorie: Staat nicht Hoheitsposition -> Privatrecht
Staat in Hoheitsposition -> öff. Recht
Warum ist die Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht relevant?
- Zuständigkeit zur Rechtssetzung (z.B. Bund zuständig für Privatrecht, Kantone dürfen kein Privatrecht erlassen)
- Anwendung bestimmter Normen (Zuständigkeiten Gerichte und Behörden)
-Unterschiede bei Rechtsdurchsetzung (Beweislast, Verantwortung für Ermittlungen etc)
Definition: Enumerationsprinzip
Kompetenzen die der Bund wahrnehmen soll, müssen in der BV explizit erwähnt sein
Zusammenhang Hierarchiestufen und Norminhalt
Wichtige Bestimmungen sollen in höheren Hierarchiestufen vorkommen
Zusammenhang Hierarchiestufe und Rechtssetzungsverfahren
Höhere Hierarchie = Höhere Legitimation
Verhältnis zwischen Normen unterschiedlicher Hierarchiestufen
- Normen höheren Hierarchiestufen gehen den tieferen im Konfliktfall vor
- Einklang tieferer Hierarchiestufen mit den höheren soll gegeben sein
Verhältnis von Verfassung und Gesetz auf Stufe Bund
- Bundesgesetze sind massgebend
- Keine Verfassungsgerichtsbarkeit im Bezug auf Bundesgesetze
- Demokratie (Parlament) vs. Rechtsstaatlichkeit (Gericht)
Definition: Gesetz im materiellen Sinn
Synonyme Erlass, Rechtssatz (Oberbegriffe für Verordnung, Gesetz i.f.S. oder Verfassung)
Durch staatliche Hoheitsakte generell-abstrakte Normen
Definition: Norm
Synonyme: Bestimmung, Vorschrift Oberbegriff für Regelungen, die als Artikel bzw. Paragraph auftreten
Definition: Entscheid
Synonyme: Urteil, Verfügung
Dies sind individuell-konkrete Normen, d.h. sie sind nur für die am Verfahren beteiligten Personen und nur für diesen Sachverhalt anwendbar
Definition: materielles Recht
Ordnet die Lebensverhältnisse/ Rechtsbeziehungen/Rechtslagen direkt. Damit bestimmt es wie sich die Adressaten der Rechtsordnung zu verhalten haben.
Bsp. Artikel in ZGB, OR, StGB…
Definition: formelles Recht
Dient der Durchsetzung des materiellen Rechts. Bestimmungen zur Regelung von Verfahren, der Organisation von Behörden und der Rechtsdurchsetzung gehören dazu.
Bsp. Zivil- oder Strafprozessrecht
Differenzierung “eintreten” und “gutheissen” bei Gerichten
Zuerst werden die formellen Bedingungen geprüft (Ist das Gericht zuständig etc.) ->Eintreten oder nicht?
Danach werden die materiellen Bedingungen geprüft -> Wird die Klage gutgeheissen oder nicht?
Definition: Gesetz im materiellen Sinn
durch staatliche Hoheitsakte erlassene generell-abstrakte Normen
(Hoheitsakt: auch Gewohnheitsrecht ist generell abstrakt, jedoch nicht durch Hoheitsakt entstanden)
Definition: Gesetz im formellen Sinn
Beschreibt ein Stufe im Rahmen der Gesetze i.m.S. Namentlich sind dies Erlasse, die durch die Legislative (Parlament) im ordentlichen Verfahren gesetzt worden sind.
“Zwischen Verfassung und Verordnung”
Definition: Verfassung im formellen Sinn
was in der Verfassung effektiv steht
Definition: Verfassung im materiellen Sinn
Verfassungswürdiges
Definition: Zwingendes Recht
Massgeblichkeit kann nicht durch Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag) wegbedungen werden. D.h. es gilt unabhängig vom Willen der Beteiligten.
Jene Vorschriften sind zwingend, die öffentliche Interessen, Drittinteressen oder eine am Rechtsgeschäft beteiligte Partei schützten ->Auslegung
Definition: Dispositives Recht
Gilt dann, wenn die Parteien nichts anderes rechtsgültig festgelegt haben. D.h. ihre Massgeblichkeit kann durch ein Rechtsgeschäft wegbedungen werden.
Jene Vorschriften sind dispositiv, die keine öffentliche Interessen, Drittinteressen oder eine am Rechtsgeschäft beteiligte Partei schützten ->Auslegung
Abgrenzung positives Recht, verbindliches Recht und durchsetzbares Recht
positiv=geltend (sowohl dispositives als auch zwingendes Recht)
verbindlich=rechtliche, nicht bloss faktische Verbindlichkeit
durchsetzbar=es sind Sanktionen an Nichteinhaltung geknüpft (z.B. nicht verjährt)
Definition: Sachrecht
Das “in der Sache” anzuwendende Recht ->Regelung der Rechtsverhältnisse und ihre Durchsetzung, d.h. formelles und materielles Recht (z.B. StGB, StPO etc.)
Definition: Kollisionsrecht
Bestimmt welches Sachrecht anzuwenden ist, wenn in örtlicher, zeitlicher oder personeller Hinsicht in Frage kommen (z.B. IPRG)
Definition: Internationales Kollisionsrecht
IPRG, internationales Strafrecht etc.
Regelt: -internationale Zuständigkeit
- Welches Recht ist in örtlicher Hinsicht anwendbar?
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
-> Regelt örtliche Konflikte
Definition: objektives Recht
Gesamtheit der Rechtssätze, “law”