4. Rechtliche Rahmenbedingungen Flashcards
Wieso ist nicht damit zu rechnen dass das Gesundheitsgesetzgebungskarussel sich weiter dreht?
-Bevölkerungszuwachs durch Flüchlinge
-demographischer Wandel
-Fachkräftemangel
-die Tatsache dass die neu eingeführten Gesetze sich bislang nicht bewähren könnten
Pflegestärkungsgesetz I (2015)
-Verbesserung häusliche Pflege,KZP + Verhinderungspflege, Tages und Nachtpflege
-mehr Hilfe für pflegende Ang
-Stärkung niedrigschwelligen Betreuungs-/Entlastungsangebote
-Einrichtung Pflegevorsorgebonds
Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz (1977)
-Einführung Arzneimittel Höchstbeiträge
-Selbstzahlung Bagatellmedis
-Zuzahlungen/Eigenbeteiligung
Krankenhausstrukturgesetz (2016) 6
-Pflegestellenförderprogramm zur Stärkung Pflege am Bett
-Pflegezuschlag nach Pflegepersonalkosten
-Überarbeitung DRG System
-strengere Kontrolle und Qualitätsverbesserung KH-Versorgung
-Weiterentwicklung KH Finanzierung
-Einrichtung Strukturfonds
Wodurch steigen die Kosten für Gesundheit?
Durch Inflation, normale Preissteigerungen, neue Technologie/Therapien die zu neuen Versorgungsstrukturen und Behandlungspfade führen
Allokationsprobleme
Auf die steigende Ausgaben reagieren Gesetzgeber mit Sparmaßnahmen, DRGs. Erhöhte Effizienz der Leistungserbringung führt einerseits zu einem Kapazitätsüberschuss, der bei einem Kapazitätsabbau zu einer Lösung des Fachkräftemangels genutzt werden kann, bei Beinehaltung aber zu einer Leistungsausweitung führt, die Einfluss auf die Ergebnisqualität haben kann
Selektives Kontrahieren
Indirekte Vertragsabschlüsse eines Leistungsfinanzierers mit einzelnen Leistungserbringern
Wahl der Rechtsform hat Einfluss auf:
-das unternehmerische Risiko
-die Haftung des Gesellschafter für Schulden
-die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bei Banken
-die Beschaffung von Finanzierungsmitteln am Kapitalmarkt
-die Form der Bilanzierung und des Jahresabschlusses
Rechtsformen
-einzelunternehmen
-Personengesellschaften
-Kapitalgesellschaften
Vorteil/Nachteil Einzelunternehmen
1 Person
Vorteil: Entscheidungsfreiheit des Eigentümers
Nachteil: alleinige Haftung mit Privatvermögen
Personengesellschaften
Mindestens 2 Personen
-mehr auf kaufmännische Betriebe ausgerichtet
-Gewinnteiöung/Haftung auch mit Privatvermögen
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft wo die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht
-GmBH, gGmBH, AG
Öffentliche Rechtsformen ohne eigener Rechtspersönlichkeit
-Regiebetrieb
-Eigenbetrieb
Öffentliche Rechtsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit
-Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften, Verbandskörperschaften, Personalkörperschaften)
-Anstalten des öffentlichen Rechts
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Mitgliedschaftlich verfasst, unabhängig von Wechsel von Mitglieder bestehende Organisation
-rechtsfähig aufgrund Gesetz
-Dienen öffentlichen Zwecken, hoheitliche Befugnisse
-erfüllen Angelegenheiten per Selbstverwaltung, unterliegen staatlicher Rechtsaufsicht
Anstalten des öffentlichen Rechts
Keine Mitglieder, sondern Benutzer
-auch sie erfüllen Verwaltungsaufgabe, keine Zusammenschlüsse von Mitgliedern sonder von Mitteln
Aufsichtsbehörden
-Bundesministerium für Gesundheit
-Bundesamt für soziale Sicherheit
-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
-Bundesländer
-Heimaufsicht
-Landesärztekammer
-MD
-Aufsicht über kirchliche Stiftungen
-Pflegekammerb
-Aufsicht über KH
-Qualitätssicherungsbesuche des Pflegedienste
-Bundeskartellamt
Landesärztekammer
Eröffnet berufsrechtliches Verfahren wenn Arzt Berufspflichten vllt verletzt hat um Sachverhalt objektiv nachzuvollziehen (Einsicht in den Akten, Anhörung, Zeugenaussagen)
Pflegekammern
Schutz von Bürgern vor Schäden durch unsachgemäße gefährliche Pflege
Bundesministerium für Gesundheit
-Dienst und Fachaufsicht über seine Bundesinstitute und Fachaufsicht über den GKV Spitzenverband (regelt Rahmenbedingungen für Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit)
Patientenrechte Aufsicht
Bis 2015 UPP, ab 1.1.16 übernahm Sanvartis GmBH die Beratung von Pat. Wegen Ängste der Unabhängigkeit von Sanvartis wird die Patientenberatung durch UPP als Träger geführt
Laut Pflege Charta 2003 gelten Grundrechte nicht zwischen…
Bürgern untereinander (nür Bürger vs Staat)
Fallpauschalengesetz
2002, DRGs eingeführt, Übergangsphase bis 2009