4. Rechtliche Rahmenbedingungen Flashcards

1
Q

Wieso ist nicht damit zu rechnen dass das Gesundheitsgesetzgebungskarussel sich weiter dreht?

A

-Bevölkerungszuwachs durch Flüchlinge
-demographischer Wandel
-Fachkräftemangel
-die Tatsache dass die neu eingeführten Gesetze sich bislang nicht bewähren könnten

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2
Q

Pflegestärkungsgesetz I (2015)

A

-Verbesserung häusliche Pflege,KZP + Verhinderungspflege, Tages und Nachtpflege
-mehr Hilfe für pflegende Ang
-Stärkung niedrigschwelligen Betreuungs-/Entlastungsangebote
-Einrichtung Pflegevorsorgebonds

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3
Q

Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz (1977)

A

-Einführung Arzneimittel Höchstbeiträge
-Selbstzahlung Bagatellmedis
-Zuzahlungen/Eigenbeteiligung

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4
Q

Krankenhausstrukturgesetz (2016) 6

A

-Pflegestellenförderprogramm zur Stärkung Pflege am Bett
-Pflegezuschlag nach Pflegepersonalkosten
-Überarbeitung DRG System
-strengere Kontrolle und Qualitätsverbesserung KH-Versorgung
-Weiterentwicklung KH Finanzierung
-Einrichtung Strukturfonds

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5
Q

Wodurch steigen die Kosten für Gesundheit?

A

Durch Inflation, normale Preissteigerungen, neue Technologie/Therapien die zu neuen Versorgungsstrukturen und Behandlungspfade führen

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6
Q

Allokationsprobleme

A

Auf die steigende Ausgaben reagieren Gesetzgeber mit Sparmaßnahmen, DRGs. Erhöhte Effizienz der Leistungserbringung führt einerseits zu einem Kapazitätsüberschuss, der bei einem Kapazitätsabbau zu einer Lösung des Fachkräftemangels genutzt werden kann, bei Beinehaltung aber zu einer Leistungsausweitung führt, die Einfluss auf die Ergebnisqualität haben kann

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7
Q

Selektives Kontrahieren

A

Indirekte Vertragsabschlüsse eines Leistungsfinanzierers mit einzelnen Leistungserbringern

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8
Q

Wahl der Rechtsform hat Einfluss auf:

A

-das unternehmerische Risiko
-die Haftung des Gesellschafter für Schulden
-die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bei Banken
-die Beschaffung von Finanzierungsmitteln am Kapitalmarkt
-die Form der Bilanzierung und des Jahresabschlusses

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9
Q

Rechtsformen

A

-einzelunternehmen
-Personengesellschaften
-Kapitalgesellschaften

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10
Q

Vorteil/Nachteil Einzelunternehmen

A

1 Person
Vorteil: Entscheidungsfreiheit des Eigentümers
Nachteil: alleinige Haftung mit Privatvermögen

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11
Q

Personengesellschaften

A

Mindestens 2 Personen
-mehr auf kaufmännische Betriebe ausgerichtet
-Gewinnteiöung/Haftung auch mit Privatvermögen

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12
Q

Kapitalgesellschaften

A

Gesellschaft wo die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht
-GmBH, gGmBH, AG

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13
Q

Öffentliche Rechtsformen ohne eigener Rechtspersönlichkeit

A

-Regiebetrieb
-Eigenbetrieb

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14
Q

Öffentliche Rechtsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit

A

-Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften, Verbandskörperschaften, Personalkörperschaften)
-Anstalten des öffentlichen Rechts

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15
Q

Körperschaften des öffentlichen Rechts

A

Mitgliedschaftlich verfasst, unabhängig von Wechsel von Mitglieder bestehende Organisation
-rechtsfähig aufgrund Gesetz
-Dienen öffentlichen Zwecken, hoheitliche Befugnisse
-erfüllen Angelegenheiten per Selbstverwaltung, unterliegen staatlicher Rechtsaufsicht

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16
Q

Anstalten des öffentlichen Rechts

A

Keine Mitglieder, sondern Benutzer
-auch sie erfüllen Verwaltungsaufgabe, keine Zusammenschlüsse von Mitgliedern sonder von Mitteln

17
Q

Aufsichtsbehörden

A

-Bundesministerium für Gesundheit
-Bundesamt für soziale Sicherheit
-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
-Bundesländer
-Heimaufsicht
-Landesärztekammer
-MD
-Aufsicht über kirchliche Stiftungen
-Pflegekammerb
-Aufsicht über KH
-Qualitätssicherungsbesuche des Pflegedienste
-Bundeskartellamt

18
Q

Landesärztekammer

A

Eröffnet berufsrechtliches Verfahren wenn Arzt Berufspflichten vllt verletzt hat um Sachverhalt objektiv nachzuvollziehen (Einsicht in den Akten, Anhörung, Zeugenaussagen)

19
Q

Pflegekammern

A

Schutz von Bürgern vor Schäden durch unsachgemäße gefährliche Pflege

20
Q

Bundesministerium für Gesundheit

A

-Dienst und Fachaufsicht über seine Bundesinstitute und Fachaufsicht über den GKV Spitzenverband (regelt Rahmenbedingungen für Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit)

21
Q

Patientenrechte Aufsicht

A

Bis 2015 UPP, ab 1.1.16 übernahm Sanvartis GmBH die Beratung von Pat. Wegen Ängste der Unabhängigkeit von Sanvartis wird die Patientenberatung durch UPP als Träger geführt

22
Q

Laut Pflege Charta 2003 gelten Grundrechte nicht zwischen…

A

Bürgern untereinander (nür Bürger vs Staat)

23
Q

Fallpauschalengesetz

A

2002, DRGs eingeführt, Übergangsphase bis 2009