2. Betreiberkategorisierung Flashcards
3 Teilbereiche in denen der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat
- im Bereich der öffentlichen Fürsorge (Wohlfahrtspflege)
- Im Bereich der Maßnahmen gegen gemeingefährliche/übertragbare Krankheiten, die Zulassung Heilberufe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der BTM und der Gifte
- bei der wirtschaftlichen Sicherung der KH und der Regelung der KH Pflegesätze
Kritik an Privatisierung
-Abkehr von der Patientenorientierung, Hinwendung zur Gewinnorientierung
-Kommodifizierung von Gesundheit
-übermäßige Rationalisierungsmaßnahmen, auch beim Personal
-Schliessung nicht lukrativer Abteilungen
-mehr teuere (invasive) Behandlungen als nötig
-Verlust menschlicher Pflegeaspekte zugunsten von straffer Pflegemanagement
-Austausch erfahrener Chefärzte gegen ökonomisch denkender Mediziner
-permanente Unsicherheiten betreffend künftiger Änderungen
-mehr befristete und Teilzeit Stellen
-Auseinanderfallen von Teams/Wir-Gefühl führt zu Überforderung von MA
-zum Teil durch Konzernverträge mit Pharmaunternehmen vorgeschriebene Medis
Warum spielt der Bund keine große Rolle im Bereich KH Versorgung?
Weil der Bund außer 5 Bundeswehr KH keine eigene KH betreibt und auch nicht in der Heimpflege tätig ist
Aufgabe des Bundes
Wirtschaftliche Sicherung der KH und Regelung Krankenhauspflegesätze (insbesondere Finanzierung nach KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz)
Doppelfunktion Länder
-Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge)
-Träger von Gesundheitseinrichtungen (Einrichtungsbetreiber)
Aufgabe Bundesländer
-ausreichende Anzahl leistungsfähiger KH in Wohnortsnähe von Pat (nicht verpflichtet selbst als Träger zu agieren, müssen aber die Rahmenbedingungen so gestalten dass andere KH Träger in der Lage sind KH zu betreiben)
-Landeskrankenhausplan (verpflichtend seit 1972)
Landeskrankenhausplan
Dient der Ermittlung des sich ständig ändernden Bedarfs an KH/KH-Leistungen.
-Bewohnerdichte, Einwohnerzahl, Häufigkeit der zu behandelnden Erkrankungen und Behandlungsdauer spielen wesentliche Rolle
Unterschiedliche Versorgungsstufen
-PlanKH
-Hochschulkliniken
-VertragsKH
zugelassen
Hochschulkliniken
KH der Maximalversorgung die hochdifferenziertr medizinisch-technische Einrichtungen für Diagnostik/Therapie vorhalten
Sonderaufgaben Unikliniken
-Behandlung von schwierigen und seltenen Erkrankungen
-klinische Erprobung von Medizinprodukten und Verfahren
-ärztliche Aus und Weiterbildung
-Notfallversorgung rund um die Uhr
An wem haben die Länder vielfach ihren medizinischen Versorgungsauftrah delegiert?
An die Kommunen
Kommunen:
Lokale Gebietskörperschaften, wie Kreisangehörige, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände (insbesondere Landkreise)
Insolvenzrisiko (kommunale KH, freigemeinnützig, privat)
21%, 10%, 3%
Kommunale KH
- Bedeutung groß auch wenn Zahl rückläufig
-Qualität sinkt wegen Investitionsstau und Mismanagement
-Verdrängungswettbewerb
GKV:
Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebs, Innungs und Ersatzkassen, landwirtschaftliche Sozialversicherung und der Knappschaft