3.1. Aktivseite der Bilanz - Anlagevermögen Flashcards
Sachanlagen - Was zählt dazu?
- materielle, langfristige Vermögensgegenstände
- Grundstücke, Gebäude, grundstücksgleiche Rechte
- Technische Anlagen, Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen
Sachanlagen - Bewetungsgrundsätze
- Anschaffungs- oder Herstellkosten als Ausgangspuunkt und Obergrenze (Ersterfassung)
- Planmäßige Wertmindeurng (Abschreibung), wenn abnutzbares Anlagevermögen
- Außerplanmäßige Abschreibungen, wenn eine dauerhafte Wertminderung eintritt
- Wertaufholung, wenn dauerhafte Wertmindeurng entfällt
Abschreibung - Merkmale & Verfahren
s. Verfahren F. 2 Tabelle
s. Beispiel F. 3
- Nach wirtschaftliche (Zeit) oder technische Nutzungsdauer (Leistung)
- Monatsgenaue Vereechnung
- Steuerrecht erlaubt nur lineare Abschreibung (nach Zeit)
- Nachträgliche Herstellungskosten werden dem Buchwert zugerechnet
- Grundstücke nicht abgeschrieben
Außerplanmäßige Abschreibungen
- gilt für gesamte Anlagevermögen
- Ziel: Überbewertung vermeiden
- mögliche Gründe: unvorherssehbare Kapazitätsprobleme bei Anlagen, Katastrophenverschleiß etc.
- erforderlich, wenn Wertminderung von Dauer ist
- Wertaufholungsgebot -> Zuschreibung
Zuschreibungen
- bei Wertaufholung nach Außerplanmäßigen Abschreibungen
- Obergrenze: WWert nach planmäßiger Abschreibung
s. Beispielaufgabe F. 5
Geringwertige Wirtschaftsgüter - Merkmale
- Ziel: Vereinfachung
- können sofort abgeschrieben werden
- Abnutzbarkeit: Keine Finanzanlagen
- Beweglichkeit: Keine immaterielle Posten
- Anlagevermögen: Keine Waren oder Werkstoffe
Geringwertige Wirtschaftsgüter - selbstständige Nutzungsfähigkeit
Nicht erfüllt, wemm ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen genutzt werden kann und in einen ausschließlichen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt ist
Geringwertige Wirtschaftsgüter - Betrag + Formalpflichten
Beispiele: Taschenechner, Drucker, Regal
- Betrag: Anschaffungskosten bis 800€
- Formalpflichten: Führung besonderer Verzeichnisse oder Einrichtung spezieller Buchhaltungskonten, wenn AK größer 250€
Anlagespiegel
- Übersicht der einzzelnen Positionen des Anlagevermögens im Zeitablauf
- Publikation im Anhang an den Jahresabschluss
s. Abbild F. 7
Immaterielle Vermögensgegenstände - Was gehört dazu?, Unterteilung
- keine physische Substanz, nicht-finanzielle Natur
- Bsp: Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen an Rechte etc.
Unterteilung in drei Gruppen:
- selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich einzeln erworbene Vermögensgegenstände
- derivativer Firmenwert
selbt geschaffene immaterielle VG
- Ansatzwahlrecht zur Aktivierung
- Voraussetzungen: Einzelbewertbarkeit, Verkaufbarkeit, zum Aktivierungszeitpunkt muss Verwertung hinreichend konkret sein
- Bewertung zu Herstellkosten der Entwicklung
- Ansatzverbot für Marken, Drucktitel etc.
- Steuerrecht erlaubt keine Aktivieurng von Entwicklungskosten
- Folgebewertung wie bei Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle VG
- Aktivierungspflicht
- Bewertung zu Anschaffungskosten
- Folgebewertung wie Anlagevermögen
Derivativer Firmenwert
- wenn Kaufpreis größer als Bilanzwert entsteht ein Differenzbetrag -> derivativer Firmenwert (Beispiel F. 11)
Sonderfall s. F. 11
Abschreibungen des derivativen Firmenwerts
Planmäßig:
- linear über Nutzungsdauer
- falls nicht bestimmt dann über 10 Jahre
Außerplanmäßig:
- Pflicht, falls Stichtagswert dauernd gesunken
- Verbot, falls Stichtagswert nicht dauernd gesunken
Finanzanlagen Gliederung
s. Tabelle F. 13
- Bilanzierung im Anlagevermögen nur bei dauerhafter Beteiligungsabsicht
- kurzfristige Anlage = Umlaufvermögen
Bewertung von Finanzanlagen
s. Tabelle F. 14
- Finanzanlagen nicht abnutzbar, keine planmäßige Abschreibung
- Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung Pflicht, nicht dauerhaft zulässig
- Steuerrrechtliche Abschreibung nur bei dauerhafter Wertmindeurng