2. Grundstruktur der Bilanzierung Flashcards
- Welche Vermöggenswerte/Schulden gehören zum Unternehmen?
Ansatz
Vermögensgegenstände sind…
1. wirtschaftliche Werte, die
2. selbstständig bewertbar und
3. selbstständig verwendbar sind
Schulden sind…
1. bestehende oder hinreichend sicher erwartete Belastungen des Vermögens,
2. die auf einer rechtlichen od. wirtschaftlichen Leistungsverpflichtung des Unternehmens beruhen und
3. selbstständig bewertbar, d.h. als solches abgrenzbar sind
Weitere Bilanzelemente
- auch in der Bilanz ansetzbar wären Rechnungsabgrenzungsposten und ein derivativer Firmenwert
- Differenz zwischen Aktiva und Passiva ergibt sich das Eigenkapital der Unternehmung
- Wer muss Vermögen/Schulden bilanzieren?
Abgrenzung nach Unternehmenszugehörigkeit
- Bilanzierung eines Vermögens bei dem, der die tatsächliche Herrschaft ausübenr kann -> rechtlicher Eigentümer
- r.E. nicht tatsächliche Herrschaft ausübt, bilanziert der wirtschaftliche Eigentümer
-> Fälle wirtschaftlichen Eigentums: Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Factoring, Leasing (s. Tabelle F. 5)
Bilanzierungszeitpunkt
- Zeitpunkt dann, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen, Laten übergegangen sind
s. Schaubild F. 6
Wann ist es Betriebs- und Privatvermögen?
- Einzelunternehmer hat Doppelfunktion -> man muss daher abgrenzen
- Bilanz enthält nur betriebliches Vermögen
- Unproblematische Zuordnung von klar abgrenzbaren Vermögengegenständen (z.B. Wohnzimmermöbel, Freizeitkleidung etc.)
- gemischtgenutztes Vermögensgegenstände (Computer, PKW) -> Lösun über steuerrechtliche Vorschriften (s. Tabelle F. 8, 9)
Bilanzierungsverbote
nicht bilanziert werden:
- Aufwendungen zur Grünung eines Unternehemens
- Beschaffung von Eigenkapital
- Abschluss von Versicherungen
- Forschungskosten
- selbstgeschaffene materielle und imaterielle Wirtschaftsgüter
- andere als im HGB vorgesehene Rückstellungen
- alles was keine Schulden und Vermögen sind
- Wie wird das Vermögen angesetzt, bewertet?
- Zugangsbewertung zum Zeitpunkt der Ersterfassung:
- Anschaffungskosten (angeschafft)
- Herstellungskosten (selbst hergestellt)
- Erfüllungsbetrag (Schulden) - Folgebewertung:
- Planmäßige Wertkorrektur: Abschreibungen, Aktualisierung von Barwerten
- Außerplanmäßigen Wertkorrekturen
Anschaffungskosten
- umfassen alle Aufwendungen, um den Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen
- Finanzierungskosten sind keine Anschaffungskosten
- Nachweis i.d.R durch Rechnung
- Ohne USt. bei Vorsteuerabzug, mit USt. ohne Vorsteuerabzug
s. Schaubild F. 12
Herstellungskosten
- Bewertung von selbst erstellten Gütern u. Produkten
- Herstellungskosten = Einzelkosten + produktionsbedingte Gemeinkosten (Erolgsneutralität der Lagerproduktion)
- Ansatzverbot für Vertriebskosten und kalkulatorischen Kosten
- Abweichung von HGB und Steuerrecht
s. Schaubild F. 13
Erfüllungsbetrag
- Bewertung von Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen)
- Betrag, der zur Begleichung der Schulden aufgewendet werden muss
- Erfüllungsbetrag = Nennbetrag
- nur Tilgung von Schulden und nicht Zinsen -> nur Höhe von Schulden ohne Zins bilanziert
Systematik der Folgebewertung
s. Schaubild F. 15
- Wie wird Vermögen ausgewiesen?
Aufbau der Bilanz
- Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva
- Aktiva -> Gegliedert nach Liquidierbarkeit, oben schwer liquidierbar
- Passiva -> Gegliedert nach Fristigkeit, oben EK weil muss nicht zurückgegeben werden