3. Modul Flashcards
Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunebenrecht
verfassungsrechtliche Grundlagen des öffentlichen Baurechts
Eigentumsgrundrecht - Art. 14 GG
Rechtsgrundlagen des öffentlichen Rechts für Baurecht
Bundesrecht: • Bodenordnung • Bauplanungsrecht • BauGB Landesrecht: • Bauordnungsrecht • Denkmalschutz • LBauO Kommunalrecht: • (Baunebenrecht) Dezentrale Normen im Bau-, Abgaben- und Steuerrecht
Eingangsvoraussetzung/-fragestellung im Baurecht
- Baugenehmigung oder
* Entbehrlichkeit der Baugenehmigung
übergeordnete Kategorien des Baurechts
- Bauplanungsrecht
- -ordnungsrecht
- -nebenrecht
sonstige Regelungen im Baurecht
• Nachbarrecht
Prüfpunkte der Bauleitplanung
- Vorliegen eines Bebauungsplans
- Art der baulichen Nutzung
- am Bau Beteiligte
- Bauaufsichts-/Vewaltungsverfahren
- Bußgeld- und sonstige Vorschriften
Prüfpunkte Baunebenrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Umweltschutzrecht
- Denkmalschutzrecht
- Sonstige baurelevante Vorschriften
Kapitel des Bauplanungsrecht
- Grundlagen
- Bauen mit Bebauungsplan
- Bauen ohne Bebauungsplan
(4. Restriktionen nach besonderem Städtebaurecht)
(5. Städtebaulicher Vertrag)
Definition Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Bestandteile des Bebauungsplans
- Zeichnung
- Beschreibung von „Art und Maß“ der baulichen Nutzung
- Begründung:
Allgemeiner Teil:
• Ziele
• Zwecke
• wesentliche Auswirkungen
Besonderer Teil:
• Umweltbericht zur Dokumentation des Ergebnisses der erforderlichen Umweltprüfung - Zusammenfassende Erklärung:
• Erläuterungsbericht gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
mögliche Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Allgemeines Wohngebiet (WA), Kerngebiet (MK), Sondergebiet bei atypischen Nutzungen (SO))
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Festsetzung von Geschoss- und Grundfläche (GFZ, GRZ))
- Ausnahmen
Arten der baulichen Nutzung gem. §§ 2-11 BauNVO (“XY-Gebiet”)
- Kleinsiedlungsgebiet (WS) → § 2 BauNVO
- Reines Wohngebiet (WR) → § 3 BauNVO
- Allgemeines Wohngebiet (WA) → § 4 BauNVO
- Besonderes Wohngebiet (WB) → § 4a BauNVO
- Dorfgebiet (MD) → § 5 BauNVO
- Mischgebiet (MI) → § 6 BauNVO
- Urbanes Gebiet (MU) → § 6a BauNVO
- Kerngebiet (MK) → § 7 BauNVO
- Gewerbegebiet (GE) → § 8 BauNVO
- Industriegebiet (GI) → § 9 BauNVO
- Sondergebiet (SO) → §§ 10, 11 BauNVO
Was ist in Abhängigkeit der Gebietseinstufung nach BauNVO geregelt?
(Woraus genau besteht das “Maß der baulichen Nutzung”?)
- Grundflächenzahl (GRZ) (Verhältnis Grundfläche/Grundstücksfläche)
- Geschossflächenzahl (GFZ) (Verhältnis Geschossfläche/Grundstücksfläche)
- Baumassenzahl (BMZ) (Verhältnis Baumasse [m³]/Grundstücksfläche [m²])
- Vollgeschosse (Festsetzung eines Höchstmaßes, ggf. Mindestmaß oder zwingendes Maß)
mögliche Bauweisen nach § 22 BauNVO
- offen (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen bis 50m)
* geschlossen (Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand)
Was ist eine Baulinie?
Es muss zwingend auf dieser Linie gebaut werden.
Was ist eine Baugrenze?
Gebäude/Gebäudeteile dürfen diese nicht überschreiten. Ein Zurücktreten hinter die Baugrenze ist zulässig.
Was definiert die Bebauungstiefe?
Größter zulässiger Abstand von der tatsächlichen Straßengrenze
Was für Planungsinstrumente gibt es?
- (Bundes-)Raumordnung
- Landesplanung
- Regionalplan
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
Was ist Inhalt des Flächennutzungsplans gem. BauGB § 5?
Darstellung der... • städtebaulichen Entwicklung • Art der Bodennutzung • voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde ... für das ganze Gemeindegebiet
Welche Arten von Baufläche werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen?
- Wohnbauflächen (W)
- gemischte Bauflächen (M)
- gewerbliche Bauflächen (G)
- Sonderbauflächen (S)
Zweck des Flächennutzungsplan gem. § 8 BauGB
Grundlage der Bebauungspläne
Wann ist ein Verzicht auf einen Bebauungsplan möglich?
- wegen Aufwandes
- wegen fehlender Erforderlichkeit für geordnete städtebauliche Entwicklung
Voraussetzung: Einhaltung der Maßstäbe und Standards der Vorgaben
• für den Innenbereich gemäß § 34 BauGB
• für den Außenbereich gemäß § 35 BauGB
AGL für Zulässigkeit von Bauvorhaben?
§§ 30, 31, 33-35 BauGB
Beplanter Bereich:
§ 30: Festsetzungskonformität
§ 31: Ausnahme/Befreiung
§ 33: Vorabgenehmigung
Unbeplanter Bereich:
§ 34: Innenbereich (idR. Rechtsanspruch auf Bebauen bei Einfügen)
§ 35: Außenbereich (idR. Bauverbot)
Bauen im ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB
Gebot der Einfügung
• nach Art und Maß der baulichen Nutzung
• nach Bauweise
Die Erschließung (Zugang und Versorgung) muss gesichert sein
Bauen im Außenbereich gem. § 35 BauGB
privilegierte Vorhaben
- öffentliche Belange stehen nicht entgegen
- Erschließung gesichert
sonstige Vorhaben
1. öffentliche Belange nicht beeinträchtigt; insbesondere nicht…
• Widerspruch zu FNP
• schädliche Umweltauswirkungen
• Beeinträchtigung von Naturschutz, Landschaftspflege, Denkmalschutz, natürliche Eigenart der Landschaft, Erholungswert
• Verunstaltung von Orts- und Landschaftsbild
• drohende Splittersiedlung
2. Erschließung gesichert
3. Rückbauverpflichtungserklärung
Generalklausel des Bauordnungsrechts
Alle bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, instand zu halten und abzubrechen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird.
(anerkannte Regeln der Technik beachten)
Tatbestandsmerkmale eines Verstoßes gegen die Generalklausel
Eine Gefahr ist ein Zustand, der
• objektiv den Eintritt eines Schadens
• mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lässt
Was gehört alles zum Grundstück und seiner Bebauung?
Materielles Bauordnungsrecht
- Anforderungen bei der Errichtung von Gebäuden,
- Zugänge und Zufahrten,
- Abstandflächen,
- Übernahme von Abständen und Abstandflächen auf Nachbargrundstücken,
- Teilung von Grundstücken,
- nicht überbaute Flächen, Spielflächen, Geländeoberfläche,
- Einfriedung der Grundstücke,
- Gemeinschaftsanlagen
Erschließung
Erschließung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung
• gesicherte Zufahrt
• Wasser- und Abwasserver- und -entsorgung
• Erschließung muss erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme komplett sein
Abstand (zur Nachbargrenze)
- Mindestabstand regelmäßig 3 m
- Öffentliche Verkehrs- und Grünflächen dürfen eingerechnet werden (bis zur Straßenmitte)
- Gebietstypen sind zu berücksichtigen
- Berechnung der Abstandsflächen
Berechnung der Abstandsflächen
• „Gebäude wird aufgeklappt“
• Abstandsfläche ist z. B. 0,4 H ( je nach Bundesland)
• Die Höhe H ist das lotrechte Maß von jedem Punkt
a) des oberen Abschlusses der Wand oder
b) der Dachhaut
Daraus ergibt sich, dass Dächer bis zu einer Neigung von maximal 68,19° die Abstandsfläche nicht erhöhen
Abstandsflächen bei offenener und geschlossener Bauweise
Grundsatz
• Abstandflächen bei offener Bauweise
• keine Abstandflächen bei geschlossener Bauweise
Stellplätze
- auf dem Baugrundstück oder
- in der näheren Umgebung (wenn Benutzung des Grundstücks hinreichend gesichert)
- Details in Landesbauordnung
- Stellplatzablösungsvereinbarungen sind möglich
Es gibt rechtliche Anforderungen an die Bauausführung im Bezug auf…
- Gestaltung,
- Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten,
- Baustellen,
- Standsicherheit,
- Schutz gegen schädliche Einflüsse,
- Brandschutz,
- Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz,
- Verkehrssicherheit
Bauliche Anlagen sind u.a. …
- Aufschüttungen und Abgrabungen,
- Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze,
- Sport- und Spielflächen,
- Campingplätze, Wochenendplätze und Zeltplätze,
- Freizeit- und Vergnügungsparks,
- Stellplätze für Kraftfahrzeuge, und Abstellplätze für Fahrräder
- Gerüste,
- Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen
Definition Gebäude
selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen
Definition Bauprodukte
Bauprodukte sind…
- Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen sowie Bausätzedie hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden,
- aus Produkten, Baustoffen, Bauteilen sowie Bausätzenvorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden