3. Modul Flashcards

Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunebenrecht

1
Q

verfassungsrechtliche Grundlagen des öffentlichen Baurechts

A

Eigentumsgrundrecht - Art. 14 GG

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2
Q

Rechtsgrundlagen des öffentlichen Rechts für Baurecht

A
Bundesrecht: 
• Bodenordnung
• Bauplanungsrecht
• BauGB
Landesrecht: 
• Bauordnungsrecht
• Denkmalschutz
• LBauO
Kommunalrecht: 
• (Baunebenrecht) Dezentrale Normen im Bau-, Abgaben- und Steuerrecht
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3
Q

Eingangsvoraussetzung/-fragestellung im Baurecht

A
  • Baugenehmigung oder

* Entbehrlichkeit der Baugenehmigung

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4
Q

übergeordnete Kategorien des Baurechts

A
  • Bauplanungsrecht
  • -ordnungsrecht
  • -nebenrecht
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5
Q

sonstige Regelungen im Baurecht

A

• Nachbarrecht

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6
Q

Prüfpunkte der Bauleitplanung

A
  • Vorliegen eines Bebauungsplans
  • Art der baulichen Nutzung
  • am Bau Beteiligte
  • Bauaufsichts-/Vewaltungsverfahren
  • Bußgeld- und sonstige Vorschriften
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7
Q

Prüfpunkte Baunebenrecht

A
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Umweltschutzrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Sonstige baurelevante Vorschriften
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8
Q

Kapitel des Bauplanungsrecht

A
  1. Grundlagen
  2. Bauen mit Bebauungsplan
  3. Bauen ohne Bebauungsplan
    (4. Restriktionen nach besonderem Städtebaurecht)
    (5. Städtebaulicher Vertrag)
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9
Q

Definition Bebauungsplan

A

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

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10
Q

Bestandteile des Bebauungsplans

A
  1. Zeichnung
  2. Beschreibung von „Art und Maß“ der baulichen Nutzung
  3. Begründung:
    Allgemeiner Teil:
    • Ziele
    • Zwecke
    • wesentliche Auswirkungen
    Besonderer Teil:
    • Umweltbericht zur Dokumentation des Ergebnisses der erforderlichen Umweltprüfung
  4. Zusammenfassende Erklärung:
    • Erläuterungsbericht gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
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11
Q

mögliche Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan

A
  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Allgemeines Wohngebiet (WA), Kerngebiet (MK), Sondergebiet bei atypischen Nutzungen (SO))
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Festsetzung von Geschoss- und Grundfläche (GFZ, GRZ))
  • Ausnahmen
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12
Q

Arten der baulichen Nutzung gem. §§ 2-11 BauNVO (“XY-Gebiet”)

A
  • Kleinsiedlungsgebiet (WS) → § 2 BauNVO
  • Reines Wohngebiet (WR) → § 3 BauNVO
  • Allgemeines Wohngebiet (WA) → § 4 BauNVO
  • Besonderes Wohngebiet (WB) → § 4a BauNVO
  • Dorfgebiet (MD) → § 5 BauNVO
  • Mischgebiet (MI) → § 6 BauNVO
  • Urbanes Gebiet (MU) → § 6a BauNVO
  • Kerngebiet (MK) → § 7 BauNVO
  • Gewerbegebiet (GE) → § 8 BauNVO
  • Industriegebiet (GI) → § 9 BauNVO
  • Sondergebiet (SO) → §§ 10, 11 BauNVO
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13
Q

Was ist in Abhängigkeit der Gebietseinstufung nach BauNVO geregelt?
(Woraus genau besteht das “Maß der baulichen Nutzung”?)

A
  • Grundflächenzahl (GRZ) (Verhältnis Grundfläche/Grundstücksfläche)
  • Geschossflächenzahl (GFZ) (Verhältnis Geschossfläche/Grundstücksfläche)
  • Baumassenzahl (BMZ) (Verhältnis Baumasse [m³]/Grundstücksfläche [m²])
  • Vollgeschosse (Festsetzung eines Höchstmaßes, ggf. Mindestmaß oder zwingendes Maß)
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14
Q

mögliche Bauweisen nach § 22 BauNVO

A
  • offen (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen bis 50m)

* geschlossen (Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand)

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15
Q

Was ist eine Baulinie?

A

Es muss zwingend auf dieser Linie gebaut werden.

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16
Q

Was ist eine Baugrenze?

A

Gebäude/Gebäudeteile dürfen diese nicht überschreiten. Ein Zurücktreten hinter die Baugrenze ist zulässig.

17
Q

Was definiert die Bebauungstiefe?

A

Größter zulässiger Abstand von der tatsächlichen Straßengrenze

18
Q

Was für Planungsinstrumente gibt es?

A
  • (Bundes-)Raumordnung
  • Landesplanung
  • Regionalplan
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan
19
Q

Was ist Inhalt des Flächennutzungsplans gem. BauGB § 5?

A
Darstellung der...
• städtebaulichen Entwicklung
• Art der Bodennutzung
•  voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde
... für das ganze Gemeindegebiet
20
Q

Welche Arten von Baufläche werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen?

A
  1. Wohnbauflächen (W)
  2. gemischte Bauflächen (M)
  3. gewerbliche Bauflächen (G)
  4. Sonderbauflächen (S)
21
Q

Zweck des Flächennutzungsplan gem. § 8 BauGB

A

Grundlage der Bebauungspläne

22
Q

Wann ist ein Verzicht auf einen Bebauungsplan möglich?

A
  • wegen Aufwandes
  • wegen fehlender Erforderlichkeit für geordnete städtebauliche Entwicklung

Voraussetzung: Einhaltung der Maßstäbe und Standards der Vorgaben
• für den Innenbereich gemäß § 34 BauGB
• für den Außenbereich gemäß § 35 BauGB

23
Q

AGL für Zulässigkeit von Bauvorhaben?

A

§§ 30, 31, 33-35 BauGB

Beplanter Bereich:
§ 30: Festsetzungskonformität
§ 31: Ausnahme/Befreiung
§ 33: Vorabgenehmigung

Unbeplanter Bereich:
§ 34: Innenbereich (idR. Rechtsanspruch auf Bebauen bei Einfügen)
§ 35: Außenbereich (idR. Bauverbot)

24
Q

Bauen im ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB

A

Gebot der Einfügung
• nach Art und Maß der baulichen Nutzung
• nach Bauweise

Die Erschließung (Zugang und Versorgung) muss gesichert sein

25
Q

Bauen im Außenbereich gem. § 35 BauGB

A

privilegierte Vorhaben

  1. öffentliche Belange stehen nicht entgegen
  2. Erschließung gesichert

sonstige Vorhaben
1. öffentliche Belange nicht beeinträchtigt; insbesondere nicht…
• Widerspruch zu FNP
• schädliche Umweltauswirkungen
• Beeinträchtigung von Naturschutz, Landschaftspflege, Denkmalschutz, natürliche Eigenart der Landschaft, Erholungswert
• Verunstaltung von Orts- und Landschaftsbild
• drohende Splittersiedlung
2. Erschließung gesichert
3. Rückbauverpflichtungserklärung

26
Q

Generalklausel des Bauordnungsrechts

A

Alle bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, instand zu halten und abzubrechen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird.
(anerkannte Regeln der Technik beachten)

27
Q

Tatbestandsmerkmale eines Verstoßes gegen die Generalklausel

A

Eine Gefahr ist ein Zustand, der
• objektiv den Eintritt eines Schadens
• mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lässt

28
Q

Was gehört alles zum Grundstück und seiner Bebauung?

Materielles Bauordnungsrecht

A
  • Anforderungen bei der Errichtung von Gebäuden,
  • Zugänge und Zufahrten,
  • Abstandflächen,
  • Übernahme von Abständen und Abstandflächen auf Nachbargrundstücken,
  • Teilung von Grundstücken,
  • nicht überbaute Flächen, Spielflächen, Geländeoberfläche,
  • Einfriedung der Grundstücke,
  • Gemeinschaftsanlagen
29
Q

Erschließung

A

Erschließung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung
• gesicherte Zufahrt
• Wasser- und Abwasserver- und -entsorgung
• Erschließung muss erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme komplett sein

30
Q

Abstand (zur Nachbargrenze)

A
  • Mindestabstand regelmäßig 3 m
  • Öffentliche Verkehrs- und Grünflächen dürfen eingerechnet werden (bis zur Straßenmitte)
  • Gebietstypen sind zu berücksichtigen
  • Berechnung der Abstandsflächen
31
Q

Berechnung der Abstandsflächen

A

• „Gebäude wird aufgeklappt“
• Abstandsfläche ist z. B. 0,4 H ( je nach Bundesland)
• Die Höhe H ist das lotrechte Maß von jedem Punkt
a) des oberen Abschlusses der Wand oder
b) der Dachhaut

Daraus ergibt sich, dass Dächer bis zu einer Neigung von maximal 68,19° die Abstandsfläche nicht erhöhen

32
Q

Abstandsflächen bei offenener und geschlossener Bauweise

A

Grundsatz
• Abstandflächen bei offener Bauweise
• keine Abstandflächen bei geschlossener Bauweise

33
Q

Stellplätze

A
  • auf dem Baugrundstück oder
  • in der näheren Umgebung (wenn Benutzung des Grundstücks hinreichend gesichert)
  • Details in Landesbauordnung
  • Stellplatzablösungsvereinbarungen sind möglich
34
Q

Es gibt rechtliche Anforderungen an die Bauausführung im Bezug auf…

A
  • Gestaltung,
  • Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten,
  • Baustellen,
  • Standsicherheit,
  • Schutz gegen schädliche Einflüsse,
  • Brandschutz,
  • Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz,
  • Verkehrssicherheit
35
Q

Bauliche Anlagen sind u.a. …

A
  1. Aufschüttungen und Abgrabungen,
  2. Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze,
  3. Sport- und Spielflächen,
  4. Campingplätze, Wochenendplätze und Zeltplätze,
  5. Freizeit- und Vergnügungsparks,
  6. Stellplätze für Kraftfahrzeuge, und Abstellplätze für Fahrräder
  7. Gerüste,
  8. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen
36
Q

Definition Gebäude

A

selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen

37
Q

Definition Bauprodukte

A

Bauprodukte sind…

  1. Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen sowie Bausätzedie hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden,
  2. aus Produkten, Baustoffen, Bauteilen sowie Bausätzenvorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden