2. Modul Flashcards

Rechtliche Grundlagen, Recht der Architekten und Ingenieure/HOAI, Recht der Projektsteuerung

1
Q

Besonderheiten des Werkvertrages gem. §§ 631 ff. BGB

A

z.B. Mängelhaftung, Abnahme

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2
Q

Besonderheiten des Bauvertrages gem. §§ 651a ff. BGB

A

z.B. Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung

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3
Q

Kriterien der Aufgabenzuweisung der Projektsteuerung

A
  • nach Projektstufen
  • nach Handlungsbereichen
  • nach Tätigkeitsinhalten
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4
Q

mögliche Aufgaben eines Projektsteuerers nach Projektstufen (ähnlich wie HOAI Lph.)

A
  • Projektvorbereitung
  • Planung
  • Ausführungsvorbereitung
  • Ausführung
  • Projektabschluss
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5
Q

Handlungsbereiche eines Projektsteuerers

A
  • Organisation
  • Qualitäten und Quantitäten
  • Kosten
  • Termine
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6
Q

mögliche Aufgaben eines Projektsteuerers nach Tätigkeitsinhalten

A
  • Planen
  • Beraten
  • Steuern
  • Vorbereiten
  • Entscheiden
  • Kontrollieren
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7
Q

Synonyme für Projektsteuerung in Abhängigkeit des Umfangs der Tätigkeitsinhalte

A
  • Projektmanagement (alles)
  • Projektsteuerung (Planen, Beraten, Steuern, ggf. Vorbereiten, ggf. Kontrollieren)
  • Projektleitung (Vorbereiten, Entscheiden, ggf. Kontrollieren)
  • Controlling (Kontrollieren)
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8
Q

Definition Projektsteuerung

A
  • Übernahme von Auftraggeberfunktionen
  • im Projekt
  • fachbereichsübergreifend
  • freiberuflich
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9
Q

Was sind Beispiele für Tätigkeitsbereiche der Objektüberwachung in der Immobilienrealisierung (in Abgrenzung zur Projektsteuerung)?

A
Objekt (vs. Projekt):
z.B.
• Zeichnungen,
• Berechnungen,
• Beschreibungen
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10
Q

Organisationsformen der Projektsteuerung

A
Linienfunktion
• tritt als Projektmanager auf
• Bindeglied zwischen AG und Baufirmen, Planern, etc.
Stabsfunktion
• beratende Funktion der Projektleitung
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11
Q

Die drei Formen des Construction Managers

A
  • Construction Management - at agency
  • Management Contractor
  • Management Contractor „at risk“
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12
Q

Was ist Construction Management - at agency?

A

Vergleichbar mit deutschen Projektmanagementeinsatzformen, aber stärkere Integrationsfunktion

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13
Q

Was ist Construction Management - Management Contractor?

A

Projektmanager beauftragt (Planer und) ausführende Unternehmen als Geschäftsbesorger im eigenen Namen und koordiniert diese eigenverantwortlich

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14
Q

Was ist Construction Management

- Management Contractor „at risk“?

A

Der Projektmanager beauftragt (Planer und) ausführende Unternehmen als Geschäftsbesorger im eigenen Namen und koordiniert diese eigenverantwortlich.

Zusätzlich übernimmt der Projektmanager Kostenzusagen im Sinne eines garantierten Maximumpreises

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15
Q

Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen gem. § 650p BGB

A
  • Leistungen erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind
  • vereinbarte Planungs- und Überwachungsziele erreichen
  • oder: Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele erstellen (inkl. Kosteneinschätzung)
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16
Q

Vergütungsmodelltypen

A
Grundmodelle
• Zeithonorare
• Pauschalvergütungen
Weiterentwicklungen
• Cost-plus-Vereinbarungen
• Erfolgsabhängige Vergütungen (Pauschale mit Bonus-Malus-Regelung)
17
Q

Festlegung des Leistungssolls im Vertrag

A

a) durch Aufzählung im Vertrag
b) durch Verweis auf Leistungsbild (= Katalog) der HOAI (Achtung: oft zu global beauftragt, besser selektiv, da bezahlt werden muss, was beauftragt ist)

18
Q

Inhalte der Leistungsverpflichtung

A
  • Leistungsbilder
  • Leistungsinhalte
  • Leistungszeit
19
Q

Leistungsbilder Planung

A
Flächenplanung
• Bauleitplanung
• Landschaftsplanung
• Verkehrsplanung
Objektplanung
• Gebäude und raumbildende Anbauten
• Freianlagen
• Ingenieurbauwerke Verkehrsanlagen
• Verkehrsanlagen
Fachplanung
• Tragwerk
• Technische Ausrüstung

Ferner:
• Beratungsleitungen zu Bauphysik, Schallschutz, Akustik, Bodenmechanik
• Planungsleistungen zu Brandschutz, Lichtplanung Fassadenplanung

20
Q

Welche Möglichkeiten zur Klarstellung der Leistungsinhalte gibt es?

A

a) Konventionelle Leistungsbeschreibung (Orientierung an der HOAI)
b) Funktionale Leistungsbeschreibung

21
Q

Mögliche Definition der Leistungszeit nach…

A
  • vertraglich definierter Kalenderfrist
  • vertraglich definierter Nichtkalenderfrist
  • vertraglich eingeräumtem Terminsbestimmungsrecht
  • gesetzlicher Regelung
22
Q

Wann darf das Honrar frei (also nicht nach HOAI) vereinbart werden?

A
  • bei von der HOAI nicht erfassten Leistungsbildern

* außerhalb des Kostenrahmens der HOAI

23
Q

Voraussetzungen der Abnahme nach Architekten- und Ingenieurvertrag gem. §§ 650p ff.

A
  1. Im Wesentlichen fertiggestellte Leistung
  2. Keine wesentlichen Mängel
  3. 1 Kein Fehlen wesentlicher vereinbarter Beschaffenheitsmerkmale
  4. 2 Kein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik
  5. 3 Keine wesentlichen gebrauchsbeeinträchtigenden Fehler
24
Q

Wirkungen der Abnahme nach Architekten- und Ingenieurvertrag gem. §§ 650p ff.

A
  1. Übergang der Leistungs- und Preisgefahr auf den AG
  2. Beweislastumkehr für Mängel
  3. Beginn der Verjährung der Mängelansprüche
  4. Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche wegen
  5. 1 bekannter Mängel (ausgenommen Schadenersatz)
  6. 2 Vertragsstrafe
  7. Werklohnfälligkeit
  8. Wegfall der Vorleistungspflicht des AN
  9. Beschränkung des Erfüllungsanspruches
25
Q

fiktiven Abnahme gem. § 640 Abs. 2 BGB

A

„wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.“

26
Q

Recht auf Teilabnahme gem. § 650s BGB

A

Planer kann Teilabnahme verlangen ab der Abnahme der letzten Leistung des/der bauausführenden Unternehmen(s)

27
Q

AGL Kündigung aus wichtigem Grund

A

§ 648a BGB

28
Q

verschuldensunabhängige werkvertragliche Haftungsmöglichkeiten
- Was kann der AG fordern?

A
Qualität
• Nacherfüllung
• Minderung
Unvermeidbare Kosten “Überschreitung“
• Schadensersatz bei Garantie
Zeit
• Rücktritt
29
Q

verschuldensabhängige werkvertragliche Haftungsmöglichkeiten

A
Qualität
• Ersatzvornahme
• Schadensersatz
• Aufwendungsersatz
• Rücktritt
Unvermeidbare Kosten “Überschreitung“
• SE bei fehlender Kompensation
• SE bei vermeidbarem Aufwand
Zeit
• Verzugsschaden
• Kündigung