1. Modul Flashcards
Einführung, Ordnungsstruktur der Rechtsgebiete, Vertragsrecht, AGB-Recht und VOB/B
Grundlagen des öffentlichen und privaten Baurechts
- Verfassungsrecht
- Immobilienrecht
- Öffentliches Immobilienrecht
- 1.1. Öffentliches Baurecht
- 1.2. Steuerrecht
- 1.3. sonstige Vorschriften
- Privates Immobilienrecht
- 2.1. BGB-Immobilienrecht
- 2.2. Spezialgesetze
- 2.2.1. Handels- und Gesellschaftsrecht
- 2.2.2. Bauen und Planen
- 2.2.3. sonstige Vorschriften
Bestandteile eines Vertragsschlusses
- Vertragsschluss durch Willenserklärung
- Handlungswille
- Erklärungsbewusstsein
- Geschäftswille
- Zugang und Bindungswirkung von Erklärungen
- Stellvertretung
- Auslegung des Vertragsinhaltes
Schutzvorschriften bei Vertragsschluss
- Anfechtung der Willenserklärung
- Allgemeine Schutzvorschriften
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gesetzliche Verbote
- Sonstige Schutzvorschriften
- Formvorschriften
- Konsequenzen nicht wirksamer Verträge
Werkvertragsrecht §§
§§ 631 ff. BGB
Besonderheiten des Werkvertrages (z.B. Mängelhaftung, Abnahme)
Bauvertragsrecht §§
§§ 651a ff. BGB
Besonderheiten des Bauvertrages (z.B. Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung)
Wie drückt sich die Annahme des Angebots regelmäßig im Baugewerbe aus?
schlüssiges Verhalten
Arten der Kündigung im WV-Recht
aus wichtigem Grund § 648a BGB • durch Bauherrn • durch Auftragnehmer freier Grund („freie Kündigung“) § 648 BGB • nur durch Bauherrn möglich
Form (und förmlicher Ablauf) der Kündigung
- grundsätzlich muss jede Kündigung angedroht werden (Ausnahme insbesondere: freie Kündigung)
- nach Androhung und Ablauf der dort gesetzten Frist muss zügig gekündigt werden
- bis dahin kein widersprüchliches Verhalten
- Kündigung schriftlich
Gründe und Folgen der Kündigung des AG aus wichtigem Grund
wichtige Gründe für Bauherrn:
• keine Mangelbeseitigung trotz Fristsetzung
• Verzug
• grobes Fehlverhalten
• Wahrnehmung anderer als Bauherreninteressen
• Zerstörung des Vertrauensverhältnisses
Folge:
• Vergütung nur der (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• ggf. Schadensersatz
Gründe und Folgen der Kündigung des AN aus wichtigem Grund
wichtige Gründe für AN
• Zahlungsverzug
• fehlende Mitwirkungshandlung (§ 643 BGB)
• Zerstörung des Vertrauensverhältnisses
Folge:
• Vergütung nur (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• Schadensersatz
Gründe und Folgen der freien Kündigung
Bauherr kann jederzeit frei kündigen (§ 648 BGB)
Folge:
• Vergütung der (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• für nicht erbrachte Leistungen:
volle Vergütung
./. ersparte Aufwendungen
./. anderweitiger Erwerb (Füllauftrag)
• gesetzliche Vermutung: ersparte Aufwendungen = 95% (kann widerlegt werden und ist bei Planungsbüros i.d.R. deutlich niedriger)
Was ist die VOB Teil B?
- enthält die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“
- gilt nicht automatisch, sondern muss vereinbart werden
- ist AGB-rechtlich aber priviligiert (nur im Ganzen wirksam)
Wo ist der Werkerfolg im WV-Recht, Baurecht und der VOB definiert?
§ 631 BGB
§ 650a BGB
§ 1 VOB/B
Begriff des Mangels
- Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit ODER
- Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ODER
- fehlende Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung des Werks
Mangelansprüche VOR der Abnahme gemäß VOB/B
- Nacherfüllungspflicht gem. § 4 Abs. 7 Satz 1
- Schadensersatzpflicht, soweit der Mangel verschuldet wurde, § 4 Abs. 7 Satz 2
- Minderung analog § 13 Abs. 6, wenn Mängelbeseitigung
• unmöglich,
• unverhältnismäßig
• oder unzumutbar - Selbstvornahme gem. § 4 Abs. 7 Satz 3, wenn der Mangel trotz
• Rüge
• Fristsetzung mit Kündigungsandrohung
• und anschl. schriftlicher Kündigungserklärung nicht beseitigt worden ist.
5.Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB n. F.
Achtung:
Teilkündigung (Selbstvornahme) nur begrenzt zulässig