1. Modul Flashcards

Einführung, Ordnungsstruktur der Rechtsgebiete, Vertragsrecht, AGB-Recht und VOB/B

1
Q

Grundlagen des öffentlichen und privaten Baurechts

A
  1. Verfassungsrecht
  2. Immobilienrecht
    1. Öffentliches Immobilienrecht
  3. 1.1. Öffentliches Baurecht
  4. 1.2. Steuerrecht
  5. 1.3. sonstige Vorschriften
    1. Privates Immobilienrecht
  6. 2.1. BGB-Immobilienrecht
  7. 2.2. Spezialgesetze
  8. 2.2.1. Handels- und Gesellschaftsrecht
  9. 2.2.2. Bauen und Planen
  10. 2.2.3. sonstige Vorschriften
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2
Q

Bestandteile eines Vertragsschlusses

A
  • Vertragsschluss durch Willenserklärung
  • Handlungswille
  • Erklärungsbewusstsein
  • Geschäftswille
  • Zugang und Bindungswirkung von Erklärungen
  • Stellvertretung
  • Auslegung des Vertragsinhaltes
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3
Q

Schutzvorschriften bei Vertragsschluss

A
  • Anfechtung der Willenserklärung
  • Allgemeine Schutzvorschriften
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Gesetzliche Verbote
  • Sonstige Schutzvorschriften
  • Formvorschriften
  • Konsequenzen nicht wirksamer Verträge
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4
Q

Werkvertragsrecht §§

A

§§ 631 ff. BGB

Besonderheiten des Werkvertrages (z.B. Mängelhaftung, Abnahme)

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5
Q

Bauvertragsrecht §§

A

§§ 651a ff. BGB

Besonderheiten des Bauvertrages (z.B. Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung)

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6
Q

Wie drückt sich die Annahme des Angebots regelmäßig im Baugewerbe aus?

A

schlüssiges Verhalten

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7
Q

Arten der Kündigung im WV-Recht

A
aus wichtigem Grund § 648a BGB
• durch Bauherrn
• durch Auftragnehmer
freier Grund („freie Kündigung“) § 648 BGB
• nur durch Bauherrn möglich
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8
Q

Form (und förmlicher Ablauf) der Kündigung

A
  • grundsätzlich muss jede Kündigung angedroht werden (Ausnahme insbesondere: freie Kündigung)
  • nach Androhung und Ablauf der dort gesetzten Frist muss zügig gekündigt werden
  • bis dahin kein widersprüchliches Verhalten
  • Kündigung schriftlich
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9
Q

Gründe und Folgen der Kündigung des AG aus wichtigem Grund

A

wichtige Gründe für Bauherrn:
• keine Mangelbeseitigung trotz Fristsetzung
• Verzug
• grobes Fehlverhalten
• Wahrnehmung anderer als Bauherreninteressen
• Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

Folge:
• Vergütung nur der (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• ggf. Schadensersatz

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10
Q

Gründe und Folgen der Kündigung des AN aus wichtigem Grund

A

wichtige Gründe für AN
• Zahlungsverzug
• fehlende Mitwirkungshandlung (§ 643 BGB)
• Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

Folge:
• Vergütung nur (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• Schadensersatz

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11
Q

Gründe und Folgen der freien Kündigung

A

Bauherr kann jederzeit frei kündigen (§ 648 BGB)

Folge:
• Vergütung der (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• für nicht erbrachte Leistungen:
volle Vergütung
./. ersparte Aufwendungen
./. anderweitiger Erwerb (Füllauftrag)
• gesetzliche Vermutung: ersparte Aufwendungen = 95% (kann widerlegt werden und ist bei Planungsbüros i.d.R. deutlich niedriger)

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12
Q

Was ist die VOB Teil B?

A
  • enthält die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“
  • gilt nicht automatisch, sondern muss vereinbart werden
  • ist AGB-rechtlich aber priviligiert (nur im Ganzen wirksam)
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13
Q

Wo ist der Werkerfolg im WV-Recht, Baurecht und der VOB definiert?

A

§ 631 BGB
§ 650a BGB
§ 1 VOB/B

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14
Q

Begriff des Mangels

A
  • Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit ODER
  • Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ODER
  • fehlende Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung des Werks
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15
Q

Mangelansprüche VOR der Abnahme gemäß VOB/B

A
  1. Nacherfüllungspflicht gem. § 4 Abs. 7 Satz 1
  2. Schadensersatzpflicht, soweit der Mangel verschuldet wurde, § 4 Abs. 7 Satz 2
  3. Minderung analog § 13 Abs. 6, wenn Mängelbeseitigung
    • unmöglich,
    • unverhältnismäßig
    • oder unzumutbar
  4. Selbstvornahme gem. § 4 Abs. 7 Satz 3, wenn der Mangel trotz
    • Rüge
    • Fristsetzung mit Kündigungsandrohung
    • und anschl. schriftlicher Kündigungserklärung nicht beseitigt worden ist.
    5.Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB n. F.

Achtung:
Teilkündigung (Selbstvornahme) nur begrenzt zulässig

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16
Q

Mängelansprüche NACH der Abnahme gemäß VOB/B

A
  1. Nacherfüllungspflicht gem. § 13 Abs. 5 Abs. 1
  2. Selbstvornahme, wenn der Mangel trotz Fristsetzung nicht beseitigt wurde. Kündigung nach Abnahme nicht erforderlich.
  3. Minderung gem. § 13 Abs. 6, wenn Mängelbeseitigung
    • unmöglich,
    • unverhältnismäßig
    • oder unzumutbar
  4. Schadensersatzpflicht, soweit der Mangel verschuldet wurde und die sonstigen Voraussetzungen des § 13 Abs. 7 erfüllt sind
    5.Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB n. F.
17
Q

Regelung der Leistungszeit (Bauzeit) im BGB

A

Schuldrecht
• idR. sofortige Fälligkeit
• ggf. Leistungsverzug gem. § 286 BGB
WV-Recht
• § 636 BGB: Rücktrittsrecht gemäß § 323 Abs. 1 BGB
• § 642 BGB: angemessene Entschädigung bei Gläubigerverzug
• § 643 BGB: Kündigungsrecht nach unterlassener Mitwirkung des Gläubigers

18
Q

Regelungen bzgl. der Bauzeit in der VOB

A

Vergaberecht
§ 9 VOB/A
• Abs. 1 Nr. 1: ausreichende Bemessung von Ausführungsfristen
• Abs. 2 Nr. 2: Definition der Vertragsfristen
• Abs. 3: Vereinbarung von Mitwirkungsfristen des AG
• Abs. 4: Pauschalierung des Schadensersatzes

Vertragsrecht
§ 5 VOB/B
• Abs. 1: Vertragsfristen
• Abs. 2: Ausführungsbeginn
• Abs. 3: Abhilfeaufforderung
• Abs. 4: Verzugsetzung
19
Q

Was entfällt bei Verzug einer Vertragsfrist, Kalenderfrist oder Ereignisfrist?

A

Mahnung ist entbehrlich

20
Q

Welche Regelungen gelten, wenn der Baubeginn nicht vertraglich festgelegt ist?

A
  • bei Verlangen des AN Auskunft des AG über den voraussichtlichen Baubeginn
  • Beginn 12 Werktage nach Aufforderung
  • Anzeige des Beginns
21
Q

Was ist ein “Abhilfeverlangen”?

A

§ 5 Abs. 3 VOB/B:
„Wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können, muss der Auftragnehmer auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen.“

22
Q

Anspruchsbegründene Voraussetzungen des AG bei Verzug des AN

A
  1. Voraussetzung: Fälligkeit
    a. Eintritt der Vertragsfrist
    b. Eintritt der nicht-Vertragsfrist
    + Abhilfeaufforderung
    + Fristüberschreitung
  2. Voraussetzung: Mahnung oder Entbehrlichkeit
    a. Mahnung gem. § 286 Abs. 1 BGB: Regelfall
    b. Entbehrlichkeit gem.
    • § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Kalenderfrist
    • § 286 Abs. 2 BGB: Ereignisfrist
    • § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB: ernsthafte endgültige Leistungsverweigerung
    • § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB: Vorliegen besonderer Gründe
  3. Voraussetzung: Verschulden
    a. kein Verzug des Schuldners gem. § 286 Abs. 4 BGB falls dieser den Umstand nicht zu vertreten hat
23
Q

Rechtsfolgen des Verzugs

A
  • Schadensersatz
  • Vertragsstrafe
  • Kündigung - § 8 Abs. 3 bei Terminverzug