3 Liegenschaftskataster Flashcards
Definition Grundstück
- abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch bzw. im Lika geführt wird
- §905 BGB Recht des Eigentümers an einem Grundstück umschließt auch den Raum über der Oberfläche und den Erdkörper unter der Oberfläche
- unbewegliche Sache
Definition Liegenschaft
-ein oder mehrere Flurstücke und Gebäude, die meist eine funktionale Einheit bilden
Definition Flurstück
- Ein geometrisch eindeutig begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster ( § 11 ) unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird
Vermessungsrisse interpretieren
x
Verbindung Grundbuch(GB) Lika
- ALKIS -> GB
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Lagebezeichnung, Größe, Nutzungsart
- -> kein öffentlicher Glaube! - GB -> ALKIS
Eigentumsangaben
–> öffentlicher Glaube!
Bescheinigungen: Welche gibt es?
- Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis
- Identitätsbescheinigung
- Grenzinnehaltungsbescheinigung
- Bescheinigung gemäß § 1026 BGB
- Bescheinigung der örtlichen und wirtschaftlichen Einheit
- Flurstückslagebescheinigung
- Höhenbescheinigung
- Maßbescheinigung
- Maß- und Winkelbescheinigung
- Flächenbescheinigung
- Koordinatenbescheinigung
Gebührenberechnung zwei verschiedene Antragsarten (gleichzeitig Zerlegung + Verschmelzung) Wie wird es berechnet?
mit oder ohne örtliche Vermessung?
nur ein Mal Übernahme?
Regelungen beim Betreten von Grundstücken
- Für Aufgaben nach HmbVermG dürfen Grundstücke betreten oder befahren werden
- Bei nicht-öffentlichen Grundstücken, vorher ankündigen
- Betreten von Wohnungen nur, wenn Inhaber zustimmt
Definition Gebäude
- §2 Punkt 4
- Ein dauerhaft errichtetes Bauwerk, das für die Darstellung und Beschreibung der Liegenschaften im Sinne dieses Gesetzes bedeutsam ist
Flächenbescheinigung
- Bescheinigung über Flächengrößen, die nicht aus dem Lika entnommen werden können, sondern ermittelt werden müssen
- Bsp. Pachtflächen, Belastungsflächen, überbaute Flächen
Koordinatenbescheinigung
- Bescheinigung über Koordinaten von Punkten, die nicht aus den Nachweisen des Festpunktfeldes oder aus dem Katasterzahlenwerk entnommen werden können, sondern erst ermittelt werden
- Bsp. Koordinaten für Funkwege der ÖPNV
Maß- und Winkelbescheinigung
- zeichnerische Darstellung von Flurstücksgrenzen mit Eintragung zugehöriger Maße und Winkel für Grenzen und ggf. Straßen- und Baulinien
- enthält Maße und Form
Maßbescheinigung
- Bescheinigung der einzelnen Grenzlängen zwischen den Grenzsteinen
Höhenbescheinigung
- Bescheinigung der Höhe über NHN für einzelne Gelände- oder Gebäudepunkte, die ermittelt werden müssen
Flurstückslagebescheinigung
- weist historische Flurstücke mit ihrer Lage auf einem aktuellen Lika-Auszug “in blau” nach
- Verknüpfung der beiden Situationen
Bescheinigung der örtlichen und wirtschaftlichen Einheit
- bei Vereinigung von Grundstücken
- Feldvergleich
- kostenfrei
Bescheinigung gemäß § 1026 BGB
- Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (Wegerecht) und wird das Grundstück geteilt, kann bescheinigt werden, ob das Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt
- bezieht sich nur auf Grundbuch Abteilung II
Grenzinnehaltungsbescheinigung
- Bescheinigung, dass die auf einem Grundstück befindlichen Gebäude innerhalb der Grenzen stehen
Identitätsbescheinigung
- Bescheinigung der Identität eines Flurstücks, das noch mit preußischer Nummerierung im GB eingetragen ist.
mögliche Beziehungen zwischen Grundstück und Flurstück im Lika/GB
- 1:1 = ein Flurstück auf einem GB-Blatt
- Mehrspänner = mehrere Flurstücke auf einem GB-Blatt (örtliche Trennung möglich)
- Anteilseigentum = mehrere Eigentümer
Erbbaurecht
- grundstücksgleiches Recht
- Recht, auf einem fremden Grundstück gegen Zahlung eines Erbbauzinses Gebäude zu errichten und zu wohnen
- begrenzte Zeit (99 oder 75 Jahre)
- Erbbauzins = 2-3 % des Grundstückswertes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
- kann veräußert oder vererbt werden
Wohnungseigentum
- geregelt nach WEG
- Miteigentum am Grundstück, ausschließliches Eigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes
- vererbbar, veräußerbar, belastbar
- für jeden Miteigentumsanteil eigenes Grundbuchblatt
LIG
- Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (seit 2013)
- untersteht Finanzbehörde
- LIG ist antragsberechtigt für Veränderungen im Grundbuch
- verwaltet alle Grundstücke der FHH wie ein Grundeigentümer
Baulast
- öffentlich, rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Staat, oft in Verbindung mit einer Baugenehmigung
- Lika speichert Daten, aber führt nicht die Baulasten, die stehen im GB
- Beispiele. Baulast zur Bereitstellung bzw. Freihaltung für Flächen, Versorgungssicherheit, Bauliche Veränderungen
Eintragung Baulast
- baulastbegründende Behörde stellt Papiere für Verpflichtungserklärung zusammen und sendet sie an den LGV (über Eintragsverfügung BSW)
- LGV vergibt Baulastnummer –> rechtskräftig
- Speicherung der Baulastendokumente im Baulastenverzeichnis
. Eintragung der Baulastnummer ins ALKIS - 1 schriftliches Exemplar ins Archiv LGV
- 1 schriftliches Exemplar an baulastbegründende Behörde
- PDF-Format
GeoInfoDok
- Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens der AdV
- enthält Infos zu 3A
- definiert Datenhaltung, Schnittstellen zur Verarbeitungskomponente
Wie nennt man den Datenbestand, der den Grunddatenbestand umfasst, aber nicht alle möglichen Attribute und Werte enthält?
Hamburger Objektartenkatalog
in HH wurde z.B. die TN ausgedünnt
Was sind die Voraussetzungen für eine Verschmelzung von Flurstücken?
- Freigabe durch GB-Amt (Verschmelzungsanfrage)
- müssen auf einem GB-Blatt stehen
- Belastungen dürfen nicht dagegen sprechen
- Qualität des Grenznachweises spielt keine Rolle
Geschichte Althamburger Kataster
- 1842 Großer Brand der Innenstadt, Be- und Entwässerung optimieren, Lindley beauftragt –> Kataster
- 1845 Neuvermessung Hamburgs
- 1871 Einführung Meter, Neupolygoniesierung, leichte Verschiebung
Geschichte preußisches Kataster
- 1861 deutsch-dänischer Krieg beendet, Preußen brauchte Geld –> Landbesteuerung
- ungeprüfte Übernahme vorhandener Unterlagen, Einheit schon Meter, Inselkartensammlung
- 1872 Grundbuchordnung, erhob zusammengebasteltes Sammlung zu Rechtssystem als Eigentumsnachweis
- bis 1900 Erlass vieler Messvorschriften
- 1869-1893 Einführung Katasterämter (vorher Steuerbehörde)
Eigenschaften Althamburger Kataster
- Mehrzweckkataster, Planungskataster
- Zuordnung des Eigentums nach Großbrand, neues Sielsystem
- 3 bis 7 cm genau
- Koordinatenkaster
- Hamburger Koordinatensystem
- Rahmenkarten auf speziellem Karton
- Maßstab 1:250 oder 1:1000 Fuß
- Nummerierung pro Gemarkung, ganzzahlig, bei Zerlegung 1A und 1B
Eigenschaften preußisches Kataster
- Steuerkataster
- Grenzgenauigkeit 50 bis 70 cm
- 1910 Reichsgerichtsurteil wegen Streitigkeiten, Genauigkeit nun 10 cm
- orthogonale Aufmessung auf Messlinien
- Soldner-Koordinaten
- Inselkarten zu Rahmenkarten auf Karton
- Maßstab 1:2000 Meter
- Nummerierung pro Flur, Urflurstück ganzzahlig, dann Bruch (Zähler neue Nummer, Nenner Urflurstück)
Unterlagen Althamburger Kataster
- Fortführungsriss
- A-Bücher
- Berechnungshefte
- K-Bücher
- Liniennetzrisse
- Grundstücksakten
- Hamburger Karten 1:250
- Koordinatenverzeichnisse
Unterlagen preußisches Kataster
- Fortführungsrisse
- Handrisse
- Stückvermessungsrisse
- Flurbuch
- Koordinatenverzeichnisse
Wie werden Flurstücksnummern heute angegeben?
- pro Gemarkung, ganzzahlig, alte Nummer geht unter, wird aber als Nachweis der Historie behalten
1. Gemeinde 02
2. Gemarkung 0101
3. Flur 000
4. Flurstück 4711
0201010004711
Geschichtliche Entwicklung des LiKa nach Preußen/Alt-HH
- 1934 Kataster wird Reichssache, Reichsnummerierung, Zähler und Nenner werden getauscht, Kataster Reichssache (Bundessache)
- 1937 Groß-Hamburg-Gesetz, Zusammenführung beider Kataster, Umstellung auf GK, Neutriangulation ab 1948
- 1949 deutsches Grundgesetz, Katasterwesen wieder Ländersache Hamburg-System auf preußische Gebiete übertragen (Rahmenkarten 1:1000 Meter)
- 1950 einheitliche Nummerierung, alte Nummern gehen unter, je Gemarkung bis zu 5-stellige Nummern
- 1951 Umstellung auf GK
- 1991/1995 AdV-Beschluss auf ETRS89/UTM
- 2001/2002 Neuausgleichung mit Festpunkten
- 2009/2010 Umstellung auf ETRS89/UTM
Historie des Vermessungsgesetzes
- 1934 Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens (Reichsangelegenheit)
- 1989 Datenschutzurteil des Verfassungsgerichts, gesetzliche Grundlage für LiKa fehlt, da viele Daten gesammelt werden
- 1993 erstes Hamburgisches Vermessungsgesetz
- 2005 zweites Hamburgisches Vermessungsgesetz, Einmesspflicht für Gebäude, ETRS89
- 2009/2010 HmbVermG Anpassung auf HmbGDIG
Warum 3A-Modell?
- einheitliches Datenmodell
- Einheitliche Schnittstellen
- Harmonierung der OK
- konsequente fachliche Objektsicht
- Berücksichtigung ISO-Normen
- Führung von Qualitäts- und Metadaten
- Integration der Sach- und Graphikdaten des LiKa
- Vereinheitlichung des LiKa
- Verbindung zu Fachdaten
- Datenschutz und Anwenderprofile
Wie entwickelte sich die Einführung des 3A-Modells?
- 1995 Beginn Untersuchung AdV
- 1997 AdV beschließt ATKIS-ALKIS-Konzept
- 1999 HH: Voruntersuchung ALKIS-Einführung
- 2000 AdV beschließt 3A-Konzept für 2005
- 2002 HH: ALKIS-Projektgruppe bis 2006
- 2003-2007 flächendeckende Vormigration
- 2004 Kooperationsvereinbarung HH-SH
Was ist eine sachkundige Person?
- LGV/ÖbVI
- Studium Geodäsie/Vermessung
- Vermessungstechniker
- eingereichte Messergebnisse müssen zur Übernahme geeignet sein