3 Liegenschaftskataster Flashcards

1
Q

Definition Grundstück

A
  • abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch bzw. im Lika geführt wird
  • §905 BGB Recht des Eigentümers an einem Grundstück umschließt auch den Raum über der Oberfläche und den Erdkörper unter der Oberfläche
  • unbewegliche Sache
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2
Q

Definition Liegenschaft

A

-ein oder mehrere Flurstücke und Gebäude, die meist eine funktionale Einheit bilden

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3
Q

Definition Flurstück

A
  • Ein geometrisch eindeutig begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster ( § 11 ) unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird
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4
Q

Vermessungsrisse interpretieren

A

x

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5
Q

Verbindung Grundbuch(GB) Lika

A
  1. ALKIS -> GB
    - Gemarkung, Flur, Flurstück
    - Lagebezeichnung, Größe, Nutzungsart
    - -> kein öffentlicher Glaube!
  2. GB -> ALKIS
    Eigentumsangaben
    –> öffentlicher Glaube!
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6
Q

Bescheinigungen: Welche gibt es?

A
  1. Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis
  2. Identitätsbescheinigung
  3. Grenzinnehaltungsbescheinigung
  4. Bescheinigung gemäß § 1026 BGB
  5. Bescheinigung der örtlichen und wirtschaftlichen Einheit
  6. Flurstückslagebescheinigung
  7. Höhenbescheinigung
  8. Maßbescheinigung
  9. Maß- und Winkelbescheinigung
  10. Flächenbescheinigung
  11. Koordinatenbescheinigung
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7
Q

Gebührenberechnung zwei verschiedene Antragsarten (gleichzeitig Zerlegung + Verschmelzung) Wie wird es berechnet?

A

mit oder ohne örtliche Vermessung?

nur ein Mal Übernahme?

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8
Q

Regelungen beim Betreten von Grundstücken

A
  • Für Aufgaben nach HmbVermG dürfen Grundstücke betreten oder befahren werden
  • Bei nicht-öffentlichen Grundstücken, vorher ankündigen
  • Betreten von Wohnungen nur, wenn Inhaber zustimmt
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9
Q

Definition Gebäude

A
  • §2 Punkt 4
  • Ein dauerhaft errichtetes Bauwerk, das für die Darstellung und Beschreibung der Liegenschaften im Sinne dieses Gesetzes bedeutsam ist
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10
Q

Flächenbescheinigung

A
  • Bescheinigung über Flächengrößen, die nicht aus dem Lika entnommen werden können, sondern ermittelt werden müssen
  • Bsp. Pachtflächen, Belastungsflächen, überbaute Flächen
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11
Q

Koordinatenbescheinigung

A
  • Bescheinigung über Koordinaten von Punkten, die nicht aus den Nachweisen des Festpunktfeldes oder aus dem Katasterzahlenwerk entnommen werden können, sondern erst ermittelt werden
  • Bsp. Koordinaten für Funkwege der ÖPNV
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12
Q

Maß- und Winkelbescheinigung

A
  • zeichnerische Darstellung von Flurstücksgrenzen mit Eintragung zugehöriger Maße und Winkel für Grenzen und ggf. Straßen- und Baulinien
  • enthält Maße und Form
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13
Q

Maßbescheinigung

A
  • Bescheinigung der einzelnen Grenzlängen zwischen den Grenzsteinen
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14
Q

Höhenbescheinigung

A
  • Bescheinigung der Höhe über NHN für einzelne Gelände- oder Gebäudepunkte, die ermittelt werden müssen
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15
Q

Flurstückslagebescheinigung

A
  • weist historische Flurstücke mit ihrer Lage auf einem aktuellen Lika-Auszug “in blau” nach
  • Verknüpfung der beiden Situationen
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16
Q

Bescheinigung der örtlichen und wirtschaftlichen Einheit

A
  • bei Vereinigung von Grundstücken
  • Feldvergleich
  • kostenfrei
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17
Q

Bescheinigung gemäß § 1026 BGB

A
  • Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (Wegerecht) und wird das Grundstück geteilt, kann bescheinigt werden, ob das Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt
  • bezieht sich nur auf Grundbuch Abteilung II
18
Q

Grenzinnehaltungsbescheinigung

A
  • Bescheinigung, dass die auf einem Grundstück befindlichen Gebäude innerhalb der Grenzen stehen
19
Q

Identitätsbescheinigung

A
  • Bescheinigung der Identität eines Flurstücks, das noch mit preußischer Nummerierung im GB eingetragen ist.
20
Q

mögliche Beziehungen zwischen Grundstück und Flurstück im Lika/GB

A
  • 1:1 = ein Flurstück auf einem GB-Blatt
  • Mehrspänner = mehrere Flurstücke auf einem GB-Blatt (örtliche Trennung möglich)
  • Anteilseigentum = mehrere Eigentümer
21
Q

Erbbaurecht

A
  • grundstücksgleiches Recht
  • Recht, auf einem fremden Grundstück gegen Zahlung eines Erbbauzinses Gebäude zu errichten und zu wohnen
  • begrenzte Zeit (99 oder 75 Jahre)
  • Erbbauzins = 2-3 % des Grundstückswertes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
  • kann veräußert oder vererbt werden
22
Q

Wohnungseigentum

A
  • geregelt nach WEG
  • Miteigentum am Grundstück, ausschließliches Eigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes
  • vererbbar, veräußerbar, belastbar
  • für jeden Miteigentumsanteil eigenes Grundbuchblatt
23
Q

LIG

A
  • Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (seit 2013)
  • untersteht Finanzbehörde
  • LIG ist antragsberechtigt für Veränderungen im Grundbuch
  • verwaltet alle Grundstücke der FHH wie ein Grundeigentümer
24
Q

Baulast

A
  • öffentlich, rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Staat, oft in Verbindung mit einer Baugenehmigung
  • Lika speichert Daten, aber führt nicht die Baulasten, die stehen im GB
  • Beispiele. Baulast zur Bereitstellung bzw. Freihaltung für Flächen, Versorgungssicherheit, Bauliche Veränderungen
25
Q

Eintragung Baulast

A
  • baulastbegründende Behörde stellt Papiere für Verpflichtungserklärung zusammen und sendet sie an den LGV (über Eintragsverfügung BSW)
  • LGV vergibt Baulastnummer –> rechtskräftig
  • Speicherung der Baulastendokumente im Baulastenverzeichnis
    . Eintragung der Baulastnummer ins ALKIS
  • 1 schriftliches Exemplar ins Archiv LGV
  • 1 schriftliches Exemplar an baulastbegründende Behörde
  • PDF-Format
26
Q

GeoInfoDok

A
  • Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens der AdV
  • enthält Infos zu 3A
  • definiert Datenhaltung, Schnittstellen zur Verarbeitungskomponente
27
Q

Wie nennt man den Datenbestand, der den Grunddatenbestand umfasst, aber nicht alle möglichen Attribute und Werte enthält?

A

Hamburger Objektartenkatalog

in HH wurde z.B. die TN ausgedünnt

28
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine Verschmelzung von Flurstücken?

A
  • Freigabe durch GB-Amt (Verschmelzungsanfrage)
  • müssen auf einem GB-Blatt stehen
  • Belastungen dürfen nicht dagegen sprechen
  • Qualität des Grenznachweises spielt keine Rolle
29
Q

Geschichte Althamburger Kataster

A
  • 1842 Großer Brand der Innenstadt, Be- und Entwässerung optimieren, Lindley beauftragt –> Kataster
  • 1845 Neuvermessung Hamburgs
  • 1871 Einführung Meter, Neupolygoniesierung, leichte Verschiebung
30
Q

Geschichte preußisches Kataster

A
  • 1861 deutsch-dänischer Krieg beendet, Preußen brauchte Geld –> Landbesteuerung
  • ungeprüfte Übernahme vorhandener Unterlagen, Einheit schon Meter, Inselkartensammlung
  • 1872 Grundbuchordnung, erhob zusammengebasteltes Sammlung zu Rechtssystem als Eigentumsnachweis
  • bis 1900 Erlass vieler Messvorschriften
  • 1869-1893 Einführung Katasterämter (vorher Steuerbehörde)
31
Q

Eigenschaften Althamburger Kataster

A
  • Mehrzweckkataster, Planungskataster
  • Zuordnung des Eigentums nach Großbrand, neues Sielsystem
  • 3 bis 7 cm genau
  • Koordinatenkaster
  • Hamburger Koordinatensystem
  • Rahmenkarten auf speziellem Karton
  • Maßstab 1:250 oder 1:1000 Fuß
  • Nummerierung pro Gemarkung, ganzzahlig, bei Zerlegung 1A und 1B
32
Q

Eigenschaften preußisches Kataster

A
  • Steuerkataster
  • Grenzgenauigkeit 50 bis 70 cm
  • 1910 Reichsgerichtsurteil wegen Streitigkeiten, Genauigkeit nun 10 cm
  • orthogonale Aufmessung auf Messlinien
  • Soldner-Koordinaten
  • Inselkarten zu Rahmenkarten auf Karton
  • Maßstab 1:2000 Meter
  • Nummerierung pro Flur, Urflurstück ganzzahlig, dann Bruch (Zähler neue Nummer, Nenner Urflurstück)
33
Q

Unterlagen Althamburger Kataster

A
  1. Fortführungsriss
  2. A-Bücher
  3. Berechnungshefte
  4. K-Bücher
  5. Liniennetzrisse
  6. Grundstücksakten
  7. Hamburger Karten 1:250
  8. Koordinatenverzeichnisse
34
Q

Unterlagen preußisches Kataster

A
  1. Fortführungsrisse
  2. Handrisse
  3. Stückvermessungsrisse
  4. Flurbuch
  5. Koordinatenverzeichnisse
35
Q

Wie werden Flurstücksnummern heute angegeben?

A
  • pro Gemarkung, ganzzahlig, alte Nummer geht unter, wird aber als Nachweis der Historie behalten
    1. Gemeinde 02
    2. Gemarkung 0101
    3. Flur 000
    4. Flurstück 4711

0201010004711

36
Q

Geschichtliche Entwicklung des LiKa nach Preußen/Alt-HH

A
  • 1934 Kataster wird Reichssache, Reichsnummerierung, Zähler und Nenner werden getauscht, Kataster Reichssache (Bundessache)
  • 1937 Groß-Hamburg-Gesetz, Zusammenführung beider Kataster, Umstellung auf GK, Neutriangulation ab 1948
  • 1949 deutsches Grundgesetz, Katasterwesen wieder Ländersache Hamburg-System auf preußische Gebiete übertragen (Rahmenkarten 1:1000 Meter)
  • 1950 einheitliche Nummerierung, alte Nummern gehen unter, je Gemarkung bis zu 5-stellige Nummern
  • 1951 Umstellung auf GK
  • 1991/1995 AdV-Beschluss auf ETRS89/UTM
  • 2001/2002 Neuausgleichung mit Festpunkten
  • 2009/2010 Umstellung auf ETRS89/UTM
37
Q

Historie des Vermessungsgesetzes

A
  • 1934 Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens (Reichsangelegenheit)
  • 1989 Datenschutzurteil des Verfassungsgerichts, gesetzliche Grundlage für LiKa fehlt, da viele Daten gesammelt werden
  • 1993 erstes Hamburgisches Vermessungsgesetz
  • 2005 zweites Hamburgisches Vermessungsgesetz, Einmesspflicht für Gebäude, ETRS89
  • 2009/2010 HmbVermG Anpassung auf HmbGDIG
38
Q

Warum 3A-Modell?

A
  1. einheitliches Datenmodell
  2. Einheitliche Schnittstellen
  3. Harmonierung der OK
  4. konsequente fachliche Objektsicht
  5. Berücksichtigung ISO-Normen
  6. Führung von Qualitäts- und Metadaten
  7. Integration der Sach- und Graphikdaten des LiKa
  8. Vereinheitlichung des LiKa
  9. Verbindung zu Fachdaten
  10. Datenschutz und Anwenderprofile
39
Q

Wie entwickelte sich die Einführung des 3A-Modells?

A
  • 1995 Beginn Untersuchung AdV
  • 1997 AdV beschließt ATKIS-ALKIS-Konzept
  • 1999 HH: Voruntersuchung ALKIS-Einführung
  • 2000 AdV beschließt 3A-Konzept für 2005
  • 2002 HH: ALKIS-Projektgruppe bis 2006
  • 2003-2007 flächendeckende Vormigration
  • 2004 Kooperationsvereinbarung HH-SH
40
Q

Was ist eine sachkundige Person?

A
  • LGV/ÖbVI
  • Studium Geodäsie/Vermessung
  • Vermessungstechniker
  • eingereichte Messergebnisse müssen zur Übernahme geeignet sein