1 Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Finanzwesen und Organisation Flashcards
Budgetrecht und Budgetinitiative
- Haushaltsplan für ein Jahr beschlossen
- ermächtigt Verwaltung, für Leistungen Kosten zu verursachen (Ermächtigungen)
- Nachbewilligung bedürfen Beschluss der Bürgerschaft
- Notbewilligungsrecht im Falle unvorhersehbarere Bedürfnisse mit Zustimmung des Senats
Funktionen des Haushaltsplans
- vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beschlossen
- jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr
- seit einiger Zeit Beschließung von Haushalt für zwei Jahre (Doppelhaushalt)
Phasen des Haushaltsplanentwurf
- Senat besitzt Initiativrecht für Erbringung des Haushaltsplans
- Bürgerschaft ermächtigt Senat und prüft
- Verwaltung vollzieht den Haushaltsplan
- Eckwertebeschluss des Senats
- Behördenanmeldung bei der FB (März)
- Beschluss-des Haushaltsplan-Entwurfs im Senat (Juni/Juli)
- Einbringung des Entwurfs in die Bürgerschaft (September)
- Beschluss der Bürgerschaft (Dezember)
falls Verzögerungen (Wahl etc.) und kein Beschluss bis Ende des Jahres -> vorläufige Haushaltsführung
Grundsätzliche Eigenschaften von Verträgen
- Vertragsfreiheit in D (jeder mit jedem und worüber er will)
- Vertragstypen und Formvorschriften im BGB geregelt
- Grundlage des Privatrechts (liefert nur den Rahmen)
- zweiseitige Rechtsgeschäfte, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen
Erläuterung von Vertragstypen
- ) Kaufvertrag
- Verschaffung des Eigentums an einer Sache gegen Kaufpreis
- formfrei
- Angebot und Annahme - ) Tauschvertrag
- gegenseitige Übertragung von Vermögensgegenständen
- gleiche Vorschriften wie Kaufvertrag - ) Darlehensvertrag
- Zurverfügungstellung eines Geldbetrags gegen Zinszahlung und Rückzahlung bei Fälligkeit
- Schriftform - ) Schenkungsvertrag
- unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensgegenstandes an eine andere Person (Zustimmung)
- notarielle Beurkundung - ) Mietvertrag
- Gewährung des Gebrauchs einer Mietsache während der Mietzeit gegen Miete
- Formvorschriften bei Wohnungen - ) Pachtvertrag
- Gewährung des Gebrauchs eines verpachteten Gegenstands inklusive Fruchtgenuss gegen Pacht
- formfrei - ) Leihvertrag
- Gestattung des Gebrauchs einer Sache für bestimmte Zeit
- unentgeltlich
- formfrei - ) Sachdarlehensvertrag
- Überlassung einer vereinbarten Sache gegen Zahlung eines Darlehens und Rückerstattung bei Fälligkeit
- formfrei
- Unterschied Leihvertrag: Rückgabe durch ähnliche Sache möglich - ) Dienstvertrag
- Person verpflichtet sich zu bestimmten Dienst gegen Vergütung
- selbständige Dienstverträge und Arbeitsverträge
- formfrei - ) Werkvertrag
- Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines mangelfreien Werkes
- Besteller verpflichtet sich zur Vergütung und Abnahme
- formfrei - ) Geschäftsbesorgungsvertrag
- Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (z.B. Steuerberatung) - ) Gesellschaftsvertrag
- Vertrag zur Förderung der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks oder Leistung der vereinbarten Veträge
- unterschiedliche Formvorschriften
- z.B. für GbR, GmbH - ) Bürgerschaftsvertrag
- Verpflichtung, für die Erfüllung von Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen
- Schriftform
Wo und wie ist die Gesetzgebungskompetenz geregelt? (Kompetenzen des Bundes und der Länder)
- Grundgesetz (Teil VII)
- Bund darf nur regeln, was im GG zugelassen ist, Länder den Rest
- ausschließlich: Länder nur, wenn Bund dazu ermächtigt (z.B. Währung)
- konkurrierend: Ländersache, wenn kein Bundesgesetz (z.B. Vermessungswesen)
Erklärung Gesetz mit einem Beispiel
- eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift
- formelles Recht: von Parlament in Gesetzgebungsverfahren beschlossen, z.B. Haushaltsplan
Erklärung Rechtsverordnung mit einem Beispiel
- materielles Gesetz
- von Exekutive nach Ermächtigung erlassen
- gleiche Auswirkung wie Gesetz
- z.B. Gebührenordnung
Erklärung Verwaltungsvorschrift mit einem Beispiel
- kein Gesetz, da nur Innen-Rechtswirkung
- Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von übergeordneter Instanz auf nachgeordnete Behörde oder Bedienstete ergeht
- Beispiel: Verfügung Einkauf
Aufbau der Verwaltung der FHH und Gewaltenteilung
- keine Trennung staatlicher und kommunaler Aufgaben
- HV regelt Aufbau und Aufgaben der Staatsorgane
- Legislative: Bürgerschaft = Parlament
- Exekutive: Senat = Regierung, Fachbehörde = Tätigkeit
- Judikative: Unabhängige Justiz
- zweistufige Verwaltung
- Senat -> Bezirke
Wie erfolgt der Ablauf einer Gesetzesvorlage am Beispiel HmbTG
- Anstoß durch Volksinitiative
- Verhandlungen Bürgerschaft und Volksinitiative -> Gesetzesentwurf
- 2012 beschlossen und i.K.g.
Welche Rechtsstellung haben ÖBVIs?
- ÖbVI-Verordnung von 1995/HmbVermG
- tragen öffentliches Amt
- müssen diverse Voraussetzungen erfüllen (wirtschaftlich geordnete Verhältnisse, u60, 2 Jahre Erfahrung)
- Zulassung nur in einem BL
- Werbung erlaubt
- Prüfung (mündlich) und Bestellung durch LGV
- Anweisungen des LGV unterlegen
- Widerruf der Bestellung möglich
- Vermessungsstellen im Sinne des HmbVermG
Merkmale eines Verwaltungsaktes? Welche gibt es im LGV?
- hoheitliche Maßnahme
- einer Behörde
- zur Regelung
- eines Einzelfalls
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes
- mit unmittelbarer Außenwirkung
LGV:
- Gebührenbescheid
- Anweisung Grenzherstellung
- Fortführungsnachweis
- Aufforderung zur Gebäudeeinmessung
Erläuterung des Widerspruchsverfahrens im LGV
- Eingang
- Eingangsstempel und Weitergabe über GF, Z0, Z3 an Z31 (mit Umschlag) - Eingangsbestätigung
- Prüfung der Sach- und Rechtslage
- Abhilfe möglich? - möglich: Abhilfe veranlassen, Abhilfebescheid, Ablage
- nicht möglich: Stellungnahme LGV, Erinnerungsschreiben, Rücknahme erwarten
- wenn Rücknahme: Eingang bestätigen, Ablage
- wenn keine Rücknahme: Rechtsamt, Anhörung, evtl. Gerichtsverfahren, Ablage
Praktisches Beispiel Beschwerde eines Bürgers: Bezirk habe einen Grenzstein mit 5cm Schotter überschüttet (Nicht mehr sicht- und nutzbar).
Welche Regelung ist zu treffen / Rechtslage einschätzen!
- Grenzstein ist Eigentum der Stadt
- …?
LIKA speichert viele Daten(…) Wo ist das geregelt?
- 1989 Urteil des Verfassungsgerichts, dass Speicherung nur auf Grundlage gesetzlicher Regelungen oder mit Zustimmung desjenigen erlaubt ist
- > fehlt für das Lika!
- 1993 erstes Hamburger Vermessungsgesetz
- 2005 Anpassung des Gesetztes
- 2009 erneute Anpassung auf Hamburger
Personenbezogene Daten Voraussetzung für die Übermittlung auf Antrag / Was sind die Unterschiede zwischen Privatunternehmen und der öffentl. Verwaltung und wo ist das geregelt
x
EU-DSGVO Wesentliche Merkmale (Rechtswirkung und Zielrichtung)
- ab Mai 2018 geltendes Recht in EU
- Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Gewährleistung des Schutzes der Daten, freier Datenverkehr
- unmittelbare Rechtswirkung
Arten von Gebühren im LGV
- Gebäudeeinmessung,
- Datenbereitstellung
- Übernahme ins LiKa
Unterschiede zwischen Gebühren und Preisen
- Gebühren für hoheitliche Aufgabe, Gebührenordnung
- Preise für fiskalische Aufgaben, Preisverzeichnis
Unterschiede zwischen Landesbetrieb und Amt
- Landesbetrieb ist wirtschaftlich unabhängig vom Vermögen der FHH
- muss eigenen Wirtschaftsplan aufstellen
- eigene Dienststellenfunktion (eigene Personalentscheindungen, eigenes Budget, eigenschaft eines Unternehmens, das Güter herstellt oder Dienstleistungen erbringt)
KLR
Was wird wie erfasst? Schlussfolgerung zur Steuerung des LGV
- Was kostet eine Leistung?
- Bezieht sich auf Gewinn- und Verlustplan
- LGV: Vollkostenrechnung (alle Kosten werden aufgeteilt)
3 Stufen:
- Kostenartenrechnung
- Welche Kosten sind entstanden? Rechnungen werden Sachkonten zugewiesen - Kostenstellenrechnung
- Wo sind die Kosten angefallen?
- Zuordnung der Kosten zu den Kostenstellen
- LGV: jeder FB hat eine eigene KS - Kostenträgerrechnung
- Wofür sind die Kosten angefallen?
- Kosten aus 1. werden den Kostenträgern zugeordnet
- LGV: auch Erträge werden den Kostenträgern zugeordnet
Vergabe:
Bundes- und Landesvorschriften / LGV-Vorschriften
EU:
- Richtlinie 2014/24/EU (“Klassische Vergaberichtlinie”) für öffentliche Auftragsvergabe –> wichtig für LGV (eVergabe, Losvergabe, EU-Schwellenwert)
- Richtlinie ist in deutsches Recht umzusetzen -> “Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts” (VergRModG) –> Anpassung GWB
Bund:
- Bundesrecht: GWB (Kartellverbot, keine Monopole, Zusammenschlusskontrolle, Vergaberecht, Organisation und Verfahren) -> gilt erst über EU-Schwellenwert
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- VergRModG mit Verordnung VergRModVO
- Unterschwellenvergabeordnung UVgO
- Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B VOB
FHH:
- Hamburgische Vergabeordnung (ohne VOF)
- Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG)
- LHO
- Beschaffungsordnung FHH (BO)
- Hamburgische Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen und Dienstleistungen
- Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (VOL/B)
- Geschäftsordnung der Vergabekammern
- Vordruck zu ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB)
LGV:
- Einkaufsverfügung
Welche Vergabeverfahren gibt es und wo kommen welche zum Einsatz
- Direktauftrag
- Verhandlungsvergabe
- Beschränkte Ausschreibung
- Öffentliche Ausschreibung
- Europaweite Ausschreibung
Erläutere die Begriffe Kostenstelle, Kostensammler und CO-Innenauftrag und Beispiele nennen wonach die Zuordnung entschieden wird
- Kostenstelle: organisatorisch abgegrenzter Teilbereich der Verwaltung
- Kostensammler: Kostenstellen im Rahmen der Klausurtagung, auf Zuruf erstellt, am Anfang des Jahres
- CO-I: Kostenträger im LGV, oberste, größtteiligste Ebene, am Ende jeden Monats erstellt
- Kosten werden Sachkonten zugeordnet (Kostenarten)
- entweder direkte Zuordnung zu Kostenträger oder Umweg über Kostenstelle
- Zuteilung a) KS-Einzelkosten (Personal) oder b) KS-Gemeinkosten (Miete etc.)
Aufgaben des Rechnungshofs?
- Überwachung der Finanzwirtschaft der FHH
- Prüfungen der einzelnen Behörden (Abrechnungen, Organisatorisches) –> “Unternehmensberatung” der FHH
- Jahresbericht über seine Prüfungen
- kann Senat und Bürgerschaft bspw. zum Thema Schuldenbremse beraten
- Ziel: auf Missstände aufmerksam machen und auf wirtschaftliches, sparsames Handeln hinzuwirken
Rechtsstellung des Rechnungshofs?
- oberste Rechnungsprüfungsbehörde
- §§ Rechnungshofgesetz
- unabhängig von Senat und Bürgerschaft
- richterliche Unabhängigkeit (nicht weisungsgebunden, nur dem Gesetz unterworfen)
- 6 Mitglieder des Kollegiums sind Beamte auf Lebenszeit, werden von der Bürgerschaft gewählt
Aufbau des Haushaltsplan
- 1 Gesamtplan
- 24 Einzelpläne (Bspw. Einzelplan 6.1 BSW)
- 88 Teilpläne (häufig Ämter in den Behörden)
- 295 Ergebnispläne (Produktgruppen)
Definition Vergaberecht
-spezielle, gesetzliche und verwaltungsinterne Regelungen, wenn öffentliche Auftraggeber zur Aufgabenerfüllung Waren und Dienstleistungen besorgen müssen
E-Vergabe
-im Unterschwellenbereich ab 1.5.2020 verpflichtend
(Ausnahmen gem. VV-Bau
-im Oberschwellenbereich seit 18.10.18 verpflichtend
Aufbau und Aufgaben der Bürgerschaft
- Landesparlament der FHH
- Vertreter durch Volk gewählt
- Präsidium
- 121 Abgeordnete
- Verabschiedung von Landesgesetzen
- Wahl 1. BM
- Bestätigung Senat
- Haushaltsbeschluss
- Senatskontrolle
Aufbau und Aufgaben des Senats
- Landesregierung und Staatsoberhaupt
- Vertretung nach außen
- Führung und Beaufsichtigung der Verwaltung
- Abschluss von Staatsverträgen
- Beamte ernennen, befördern, entlassen
- Haushaltsplanentwurf
- Orga durch Senatskanzlei und Personalamt
Sind DIN-Normen Gesetze?
NEIN
- DIN ist kein TöG
- DIN-Norm hat keine Rechtsfolgen
Gesetzgebungsverfahren in D
- Initiative (Art. 76 GG)
- Bundesregierung, Bundesrat, Mitglieder Bundestag
- > Einbringen Gesetzesentwurf
- Volksbegehren nur nach Gebietsneugliederung möglich - Hauptverfahren im Bundestag
- drei Beratungen über den Entwurf
- erste: Grunddebatte, Fachausschuss, Entwurf
- zweite: Berichte aus Beratungen, Änderungsvorschläge
- dritte: Schlussabstimmung, einfache Mehrheit Beschluss im BT, bei Verfassungsänderung 2/3 Mehrheit - Hauptverfahren im Bundesrat
- Prüfung Entwurf, nur Zustimmung nötig, wenn GG es sagt
- bei Einwänden: Vermittlungsausschuss
- ansonsten Einspruchsgesetz
(Haushaltsrelevant -> Zustimmung der Bundesregierung)
- Abschlussverfahren
- Unterschrift BK oder BM
- Unterschrift BP = Verkündung
- Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt
- Inkrafttreten = wie im Gesetz genannt oder 14 Tage nach Bekanntgabe
Warum gibt es kein Bundesvermessungsgesetz?
- GG keine Regelung über Vermessung
- keine Ermächtigung für den Bund -> Ländersache
gesetzliche Regelungen für das Vermessungswesen
- Bundesebene
- GG -> Ländersache
- GBO -> Lika ist amtl. Verzeichnis im Sinne der GBO
- BauGB -> Gutachterausschuss
- Geodatenzugangsgesetz -> Umsetzung INSPIRE auf Bundesebene - Landesebene
- HmbVermG
- ÖbVI-VO
- Zuständigkeitsanordnung des Senats, welche Behörde zuständig ist (BSW)
- HmbGDIG
- Anweisungen für den LGV
Unterschied Gewaltenteilung FHH -> Flächenländer (Länderebene, Kommunalebene, Kreis, Stadt, Land
- Legislative: Bürgerschaft -> Länderparlamente, Landtag, Abgeordnetenhaus (Kreistage, Stadtverordnetenversammlung, Gemeindeparlament)
- Exekutive: Senat -> Landesregierungen, Landesverwaltungen (Kreis-/Stadt-/Gemeindeverwaltungen)
- Judikative: Amtsgericht -> Landesgerichte, Oberlandesgerichte
HOAI
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- Verordnungsermächtigung aus Gesetz
- Preisrecht, gibt Honorarbereich vor
- Vermessung = Beratungsleistung
- gilt nicht für Vermessung an innerörtlichen Verkehrsanlagen
Vergabe: Direktauftrag
- ohne Vergleichsangebote
- bis 1000€
- formlos
- rechte Unterschrift nicht notwendig, nur Z3
Vergabe: Verhandlungsvergabe
- mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- mindestens 3 formlose Vergleichsangebote einholen
- Ausnahme: Dringlichkeit, unter 25.000€, Alleinstellungsmerkmal eines Unternehmens, weniger als 3 Unternehmen vorhanden
- bis 50.000€
Vergabe: Beschränkte Ausschreibung
- Teilnahmewettbewerb für wiederkehrende Lieferungen und Leistungen: alle 6 Jahre
- bei einmaligen Vergaben auch ohne möglich
- mindestens 3 Unternehmen zu Angeboten auffordern
- bis 100.000€
Vergabe: Öffentliche Ausschreibung
- jedes Unternehmen kann Ausschreibungspaket kaufen und Angebot abgeben
- ab 100.000€
- übernimmt ZVST
zentrale Vergabestellen in FHH (ZVST)
- Finanzbehörde
- Justizbehörde
- BIS
- BSB
- LGV für Photogrammmetrie
- Dataport für IT-Leistungen ab 1.000€
Vergabe: europaweite Ausschreibung
- ab 221.000€ (EU-Schwellenwert)
- freiwillig ab geringerem Wert möglich (z.B. bei Laserscan-Befliegung!)
Ablauf Vergabe
- Bedarfsfeststellung (Bestandteil der Planung)
- Bedarfsmeldung Z3 (ü. 10.000€ über GF)
- Prüfung Z3 Standard- oder Spezialbedarf (Rahmenvertrag?)
- < 100.000€ Beschaffung
- > 100.000€ ZVST Beschaffung
Ablauf Vergabe
- Bedarfsfeststellung (Bestandteil der Planung)
- Bedarfsmeldung Z3 (ü. 10.000€ über GF, ansonsten je nach Schwelle Team-, FB-, GB-Leitung)
- Prüfung Z3 Standard- oder Spezialbedarf (Rahmenvertrag?)
- Standardbedarf -> Prüfung Rahmenvertrag
- ja = Beschaffung über VOL-Bestellschein
- nein = Beschaffung Z32 < 100.000€ < Beschaffungsbitte ZVST
- Standardbedarf -> Prüfung Rahmenvertrag
- Spezialbedarf
- bis 100.000€ Beschaffung Z32
- ab 100.000€ Beschaffung FB
- Spezialbedarf
Vergabe: Standard- und Spezialbedarf
- Kategorisierung von Waren
- Standardbedarf z.B. DigiCam, Papier
- Spezialbedarf z.B. Luftbilder
berechtigtes Interesse
- muss bei Eigentümerdaten und Baulasten dargelegt werden
- geregelt in HmbVermG und Datenschutzgesetz
- Anweisung LGV01/11
Aufbau EU
- 27 Mitgliedsstaaten
- 19 Staaten Euro-Zone
- EU Rat: oberstes politisches Entscheidungsgremium, keine Gesetzgebung, Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten + Präsident der KOM
- EU-Ministerrat: Legislative, jeweilige Fachminister der Regierungen
- EU-Parlament: direkte Europawahl, zusammen mit Ministerrat Legislative
- EU-Kommission: Exekutive, Mitglieder vertreten nicht ihre Länder
- EuGH: zusammen mit EuG Gerichtssystem, Judikative, 1 Richter je Staat + 8 Generalanwälte
- EuRH: unabhängiges Kontrollorgan
- EZB: Notenbank für Euro
- mehrere beratende Nebenorgane
Aufbau Grundbuch
-Grundlage GBV
- Deckblatt
- Amtsgericht, GB-Bezirk, Blattnummer
- u.U. Schließungsvermerke - Bestandsverzeichnis
- Zusammenstellung von Grundstücken
- laufende Nummer pro Grundstück
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaft und Laage, Größe - Erste Abteilung
- Eigentumsverhältnisse
- Eigentümer, Anteil, Eintragsgrund - Zweite Abteilung
- Lasten und Beschränkungen
- Laufende Nummer der Eintragung, Nummer des zugehörigen Grundstücks, Eintragung der Last/Beschränkung
- z.B. Reallasten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkungen, Erbbaurrecht - Dritte Abteilung
- Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
Grundsätze des Grundbuchs
- Eignung
- des bisherigen und neuen Berechtigten - Eintragung
- ersetzt rechtlich die Übergabe der Kaufsache
- Berichtigungsanspruch z.B. bei Erbschaft, Zwangsversteigerung
- vorläufige Eintragungen - Antrag
- GB-Amt wird nur auf Antrag tätig - Öffentlichkeit
- öffentlicher Glaube nur für Rechtseintragungen - Bestimmtheit
- Grundstück muss klar und eindeutig ausgewiesen werden
- nur ganze Grundstücke - Vorrang
- Reihenfolge der Eintragungen entscheidet
- Rangverschiebung möglich - Prüfung
- Verhinderung unrichtiger Eintragungen
Wie wird man Eigentümer eines Grundstücks?
- Auflassung
- Kauf, Schenkung, Tausch mit notariellem Vertrag - Erbfall
- Eigentumsübergang durch Erbfall, Berichtigung des GB - Zwangsversteigerung
- Eigentumsübergang durch Zuschlag, Berichtigung des GB - Buchersitzung
- fälschliche Eintragung wird berichtigt - Aufgebotsverfahren
- Eigentümer kann nach 30 Jahren ausgeschlossen werden (tot oder verschollen) - Aufgabe des Eigentums
- Eigentümer kann Eigentum aufgeben, Fiskus kann es sich aneignen
Grundbuch: Kann sich eine Hypothek in eine Grundschuld verwandeln?
-Hypothek bleibt im GB bestehen, wenn die Forderung erlischt ist und wandelt sich in Eigentümer-Grundschuld um (wenn sie nicht gelöscht wird)
Welche zentralen Vergabestellen gibt es in der FHH und welche Aufgaben haben sie?
4 zentrale Stellen
- FB, JB, BIS, BSB
- LGV für Photogrammmetrie
- Dataport für IT ab 1000€
Aufgaben:
- Ausschreibungen ab 100.000€
- Rahmenverträge abschließen
Inhalt eines Wirtschaftsplans
- ist Anlage zum Haushaltsplan, Grundlage: HGB
- Teil Gewinn/Verlustrechnung
- Teil Kapitalflussplan
Kostenflusschema LGV
- Rechnungen werden Sachkonten zugeordnet (Kostenarten)
- Kosten werden direkt Kostenträger (KT-EK) zugeordnet oder gehen Umweg über Kostenstellen
- alle Kosten über KS werden Einzelkosten (KS-EK) oder Gemeinkosten (KS-GK) zugeordnet
- Aufteilung KS-GK auf Verwaltungskostenstelle und Produktive Kostenstelle
- Kosten der Verwaltungskostenstelle werden über Anzahl der Mitarbeiter auf Produktive Kostenstellen umgelegt
- Kosten der Produktiven Kostenstellen werden über Zeitaufschreibung prozentual auf KT verteilt
- durch Zuordnung der Erlöse auf KT wird Deckungsgrad ermittelt
Benutzungs- und Verwaltungsgebühren?
Welche gibt es im LGV?
- Benutzungsgebühr: tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen
- Verwaltungsgebühr: Vornahme von Amtshandlungen
Bereitstellung: Vermessung
Verwaltung: Übernahme, Genehmigungen