1 Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Finanzwesen und Organisation Flashcards
Budgetrecht und Budgetinitiative
- Haushaltsplan für ein Jahr beschlossen
- ermächtigt Verwaltung, für Leistungen Kosten zu verursachen (Ermächtigungen)
- Nachbewilligung bedürfen Beschluss der Bürgerschaft
- Notbewilligungsrecht im Falle unvorhersehbarere Bedürfnisse mit Zustimmung des Senats
Funktionen des Haushaltsplans
- vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beschlossen
- jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr
- seit einiger Zeit Beschließung von Haushalt für zwei Jahre (Doppelhaushalt)
Phasen des Haushaltsplanentwurf
- Senat besitzt Initiativrecht für Erbringung des Haushaltsplans
- Bürgerschaft ermächtigt Senat und prüft
- Verwaltung vollzieht den Haushaltsplan
- Eckwertebeschluss des Senats
- Behördenanmeldung bei der FB (März)
- Beschluss-des Haushaltsplan-Entwurfs im Senat (Juni/Juli)
- Einbringung des Entwurfs in die Bürgerschaft (September)
- Beschluss der Bürgerschaft (Dezember)
falls Verzögerungen (Wahl etc.) und kein Beschluss bis Ende des Jahres -> vorläufige Haushaltsführung
Grundsätzliche Eigenschaften von Verträgen
- Vertragsfreiheit in D (jeder mit jedem und worüber er will)
- Vertragstypen und Formvorschriften im BGB geregelt
- Grundlage des Privatrechts (liefert nur den Rahmen)
- zweiseitige Rechtsgeschäfte, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen
Erläuterung von Vertragstypen
- ) Kaufvertrag
- Verschaffung des Eigentums an einer Sache gegen Kaufpreis
- formfrei
- Angebot und Annahme - ) Tauschvertrag
- gegenseitige Übertragung von Vermögensgegenständen
- gleiche Vorschriften wie Kaufvertrag - ) Darlehensvertrag
- Zurverfügungstellung eines Geldbetrags gegen Zinszahlung und Rückzahlung bei Fälligkeit
- Schriftform - ) Schenkungsvertrag
- unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensgegenstandes an eine andere Person (Zustimmung)
- notarielle Beurkundung - ) Mietvertrag
- Gewährung des Gebrauchs einer Mietsache während der Mietzeit gegen Miete
- Formvorschriften bei Wohnungen - ) Pachtvertrag
- Gewährung des Gebrauchs eines verpachteten Gegenstands inklusive Fruchtgenuss gegen Pacht
- formfrei - ) Leihvertrag
- Gestattung des Gebrauchs einer Sache für bestimmte Zeit
- unentgeltlich
- formfrei - ) Sachdarlehensvertrag
- Überlassung einer vereinbarten Sache gegen Zahlung eines Darlehens und Rückerstattung bei Fälligkeit
- formfrei
- Unterschied Leihvertrag: Rückgabe durch ähnliche Sache möglich - ) Dienstvertrag
- Person verpflichtet sich zu bestimmten Dienst gegen Vergütung
- selbständige Dienstverträge und Arbeitsverträge
- formfrei - ) Werkvertrag
- Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines mangelfreien Werkes
- Besteller verpflichtet sich zur Vergütung und Abnahme
- formfrei - ) Geschäftsbesorgungsvertrag
- Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (z.B. Steuerberatung) - ) Gesellschaftsvertrag
- Vertrag zur Förderung der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks oder Leistung der vereinbarten Veträge
- unterschiedliche Formvorschriften
- z.B. für GbR, GmbH - ) Bürgerschaftsvertrag
- Verpflichtung, für die Erfüllung von Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen
- Schriftform
Wo und wie ist die Gesetzgebungskompetenz geregelt? (Kompetenzen des Bundes und der Länder)
- Grundgesetz (Teil VII)
- Bund darf nur regeln, was im GG zugelassen ist, Länder den Rest
- ausschließlich: Länder nur, wenn Bund dazu ermächtigt (z.B. Währung)
- konkurrierend: Ländersache, wenn kein Bundesgesetz (z.B. Vermessungswesen)
Erklärung Gesetz mit einem Beispiel
- eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift
- formelles Recht: von Parlament in Gesetzgebungsverfahren beschlossen, z.B. Haushaltsplan
Erklärung Rechtsverordnung mit einem Beispiel
- materielles Gesetz
- von Exekutive nach Ermächtigung erlassen
- gleiche Auswirkung wie Gesetz
- z.B. Gebührenordnung
Erklärung Verwaltungsvorschrift mit einem Beispiel
- kein Gesetz, da nur Innen-Rechtswirkung
- Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von übergeordneter Instanz auf nachgeordnete Behörde oder Bedienstete ergeht
- Beispiel: Verfügung Einkauf
Aufbau der Verwaltung der FHH und Gewaltenteilung
- keine Trennung staatlicher und kommunaler Aufgaben
- HV regelt Aufbau und Aufgaben der Staatsorgane
- Legislative: Bürgerschaft = Parlament
- Exekutive: Senat = Regierung, Fachbehörde = Tätigkeit
- Judikative: Unabhängige Justiz
- zweistufige Verwaltung
- Senat -> Bezirke
Wie erfolgt der Ablauf einer Gesetzesvorlage am Beispiel HmbTG
- Anstoß durch Volksinitiative
- Verhandlungen Bürgerschaft und Volksinitiative -> Gesetzesentwurf
- 2012 beschlossen und i.K.g.
Welche Rechtsstellung haben ÖBVIs?
- ÖbVI-Verordnung von 1995/HmbVermG
- tragen öffentliches Amt
- müssen diverse Voraussetzungen erfüllen (wirtschaftlich geordnete Verhältnisse, u60, 2 Jahre Erfahrung)
- Zulassung nur in einem BL
- Werbung erlaubt
- Prüfung (mündlich) und Bestellung durch LGV
- Anweisungen des LGV unterlegen
- Widerruf der Bestellung möglich
- Vermessungsstellen im Sinne des HmbVermG
Merkmale eines Verwaltungsaktes? Welche gibt es im LGV?
- hoheitliche Maßnahme
- einer Behörde
- zur Regelung
- eines Einzelfalls
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes
- mit unmittelbarer Außenwirkung
LGV:
- Gebührenbescheid
- Anweisung Grenzherstellung
- Fortführungsnachweis
- Aufforderung zur Gebäudeeinmessung
Erläuterung des Widerspruchsverfahrens im LGV
- Eingang
- Eingangsstempel und Weitergabe über GF, Z0, Z3 an Z31 (mit Umschlag) - Eingangsbestätigung
- Prüfung der Sach- und Rechtslage
- Abhilfe möglich? - möglich: Abhilfe veranlassen, Abhilfebescheid, Ablage
- nicht möglich: Stellungnahme LGV, Erinnerungsschreiben, Rücknahme erwarten
- wenn Rücknahme: Eingang bestätigen, Ablage
- wenn keine Rücknahme: Rechtsamt, Anhörung, evtl. Gerichtsverfahren, Ablage
Praktisches Beispiel Beschwerde eines Bürgers: Bezirk habe einen Grenzstein mit 5cm Schotter überschüttet (Nicht mehr sicht- und nutzbar).
Welche Regelung ist zu treffen / Rechtslage einschätzen!
- Grenzstein ist Eigentum der Stadt
- …?
LIKA speichert viele Daten(…) Wo ist das geregelt?
- 1989 Urteil des Verfassungsgerichts, dass Speicherung nur auf Grundlage gesetzlicher Regelungen oder mit Zustimmung desjenigen erlaubt ist
- > fehlt für das Lika!
- 1993 erstes Hamburger Vermessungsgesetz
- 2005 Anpassung des Gesetztes
- 2009 erneute Anpassung auf Hamburger
Personenbezogene Daten Voraussetzung für die Übermittlung auf Antrag / Was sind die Unterschiede zwischen Privatunternehmen und der öffentl. Verwaltung und wo ist das geregelt
x
EU-DSGVO Wesentliche Merkmale (Rechtswirkung und Zielrichtung)
- ab Mai 2018 geltendes Recht in EU
- Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Gewährleistung des Schutzes der Daten, freier Datenverkehr
- unmittelbare Rechtswirkung
Arten von Gebühren im LGV
- Gebäudeeinmessung,
- Datenbereitstellung
- Übernahme ins LiKa
Unterschiede zwischen Gebühren und Preisen
- Gebühren für hoheitliche Aufgabe, Gebührenordnung
- Preise für fiskalische Aufgaben, Preisverzeichnis
Unterschiede zwischen Landesbetrieb und Amt
- Landesbetrieb ist wirtschaftlich unabhängig vom Vermögen der FHH
- muss eigenen Wirtschaftsplan aufstellen
- eigene Dienststellenfunktion (eigene Personalentscheindungen, eigenes Budget, eigenschaft eines Unternehmens, das Güter herstellt oder Dienstleistungen erbringt)
KLR
Was wird wie erfasst? Schlussfolgerung zur Steuerung des LGV
- Was kostet eine Leistung?
- Bezieht sich auf Gewinn- und Verlustplan
- LGV: Vollkostenrechnung (alle Kosten werden aufgeteilt)
3 Stufen:
- Kostenartenrechnung
- Welche Kosten sind entstanden? Rechnungen werden Sachkonten zugewiesen - Kostenstellenrechnung
- Wo sind die Kosten angefallen?
- Zuordnung der Kosten zu den Kostenstellen
- LGV: jeder FB hat eine eigene KS - Kostenträgerrechnung
- Wofür sind die Kosten angefallen?
- Kosten aus 1. werden den Kostenträgern zugeordnet
- LGV: auch Erträge werden den Kostenträgern zugeordnet