1 Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Finanzwesen und Organisation Flashcards

1
Q

Budgetrecht und Budgetinitiative

A
  • Haushaltsplan für ein Jahr beschlossen
  • ermächtigt Verwaltung, für Leistungen Kosten zu verursachen (Ermächtigungen)
  • Nachbewilligung bedürfen Beschluss der Bürgerschaft
  • Notbewilligungsrecht im Falle unvorhersehbarere Bedürfnisse mit Zustimmung des Senats
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2
Q

Funktionen des Haushaltsplans

A
  • vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beschlossen
  • jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr
  • seit einiger Zeit Beschließung von Haushalt für zwei Jahre (Doppelhaushalt)
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3
Q

Phasen des Haushaltsplanentwurf

A
  • Senat besitzt Initiativrecht für Erbringung des Haushaltsplans
  • Bürgerschaft ermächtigt Senat und prüft
  • Verwaltung vollzieht den Haushaltsplan
  1. Eckwertebeschluss des Senats
  2. Behördenanmeldung bei der FB (März)
  3. Beschluss-des Haushaltsplan-Entwurfs im Senat (Juni/Juli)
  4. Einbringung des Entwurfs in die Bürgerschaft (September)
  5. Beschluss der Bürgerschaft (Dezember)

falls Verzögerungen (Wahl etc.) und kein Beschluss bis Ende des Jahres -> vorläufige Haushaltsführung

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4
Q

Grundsätzliche Eigenschaften von Verträgen

A
  • Vertragsfreiheit in D (jeder mit jedem und worüber er will)
  • Vertragstypen und Formvorschriften im BGB geregelt
  • Grundlage des Privatrechts (liefert nur den Rahmen)
  • zweiseitige Rechtsgeschäfte, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen
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5
Q

Erläuterung von Vertragstypen

A
  1. ) Kaufvertrag
    - Verschaffung des Eigentums an einer Sache gegen Kaufpreis
    - formfrei
    - Angebot und Annahme
  2. ) Tauschvertrag
    - gegenseitige Übertragung von Vermögensgegenständen
    - gleiche Vorschriften wie Kaufvertrag
  3. ) Darlehensvertrag
    - Zurverfügungstellung eines Geldbetrags gegen Zinszahlung und Rückzahlung bei Fälligkeit
    - Schriftform
  4. ) Schenkungsvertrag
    - unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensgegenstandes an eine andere Person (Zustimmung)
    - notarielle Beurkundung
  5. ) Mietvertrag
    - Gewährung des Gebrauchs einer Mietsache während der Mietzeit gegen Miete
    - Formvorschriften bei Wohnungen
  6. ) Pachtvertrag
    - Gewährung des Gebrauchs eines verpachteten Gegenstands inklusive Fruchtgenuss gegen Pacht
    - formfrei
  7. ) Leihvertrag
    - Gestattung des Gebrauchs einer Sache für bestimmte Zeit
    - unentgeltlich
    - formfrei
  8. ) Sachdarlehensvertrag
    - Überlassung einer vereinbarten Sache gegen Zahlung eines Darlehens und Rückerstattung bei Fälligkeit
    - formfrei
    - Unterschied Leihvertrag: Rückgabe durch ähnliche Sache möglich
  9. ) Dienstvertrag
    - Person verpflichtet sich zu bestimmten Dienst gegen Vergütung
    - selbständige Dienstverträge und Arbeitsverträge
    - formfrei
  10. ) Werkvertrag
    - Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines mangelfreien Werkes
    - Besteller verpflichtet sich zur Vergütung und Abnahme
    - formfrei
  11. ) Geschäftsbesorgungsvertrag
    - Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (z.B. Steuerberatung)
  12. ) Gesellschaftsvertrag
    - Vertrag zur Förderung der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks oder Leistung der vereinbarten Veträge
    - unterschiedliche Formvorschriften
    - z.B. für GbR, GmbH
  13. ) Bürgerschaftsvertrag
    - Verpflichtung, für die Erfüllung von Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen
    - Schriftform
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6
Q

Wo und wie ist die Gesetzgebungskompetenz geregelt? (Kompetenzen des Bundes und der Länder)

A
  • Grundgesetz (Teil VII)
  • Bund darf nur regeln, was im GG zugelassen ist, Länder den Rest
  • ausschließlich: Länder nur, wenn Bund dazu ermächtigt (z.B. Währung)
  • konkurrierend: Ländersache, wenn kein Bundesgesetz (z.B. Vermessungswesen)
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7
Q

Erklärung Gesetz mit einem Beispiel

A
  • eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift

- formelles Recht: von Parlament in Gesetzgebungsverfahren beschlossen, z.B. Haushaltsplan

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8
Q

Erklärung Rechtsverordnung mit einem Beispiel

A
  • materielles Gesetz
  • von Exekutive nach Ermächtigung erlassen
  • gleiche Auswirkung wie Gesetz
  • z.B. Gebührenordnung
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9
Q

Erklärung Verwaltungsvorschrift mit einem Beispiel

A
  • kein Gesetz, da nur Innen-Rechtswirkung
  • Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von übergeordneter Instanz auf nachgeordnete Behörde oder Bedienstete ergeht
  • Beispiel: Verfügung Einkauf
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10
Q

Aufbau der Verwaltung der FHH und Gewaltenteilung

A
  • keine Trennung staatlicher und kommunaler Aufgaben
  • HV regelt Aufbau und Aufgaben der Staatsorgane
  • Legislative: Bürgerschaft = Parlament
  • Exekutive: Senat = Regierung, Fachbehörde = Tätigkeit
  • Judikative: Unabhängige Justiz
  • zweistufige Verwaltung
  • Senat -> Bezirke
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11
Q

Wie erfolgt der Ablauf einer Gesetzesvorlage am Beispiel HmbTG

A
  • Anstoß durch Volksinitiative
  • Verhandlungen Bürgerschaft und Volksinitiative -> Gesetzesentwurf
  • 2012 beschlossen und i.K.g.
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12
Q

Welche Rechtsstellung haben ÖBVIs?

A
  • ÖbVI-Verordnung von 1995/HmbVermG
  • tragen öffentliches Amt
  • müssen diverse Voraussetzungen erfüllen (wirtschaftlich geordnete Verhältnisse, u60, 2 Jahre Erfahrung)
  • Zulassung nur in einem BL
  • Werbung erlaubt
  • Prüfung (mündlich) und Bestellung durch LGV
  • Anweisungen des LGV unterlegen
  • Widerruf der Bestellung möglich
  • Vermessungsstellen im Sinne des HmbVermG
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13
Q

Merkmale eines Verwaltungsaktes? Welche gibt es im LGV?

A
  • hoheitliche Maßnahme
  • einer Behörde
  • zur Regelung
  • eines Einzelfalls
  • auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes
  • mit unmittelbarer Außenwirkung

LGV:

  • Gebührenbescheid
  • Anweisung Grenzherstellung
  • Fortführungsnachweis
  • Aufforderung zur Gebäudeeinmessung
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14
Q

Erläuterung des Widerspruchsverfahrens im LGV

A
  1. Eingang
    - Eingangsstempel und Weitergabe über GF, Z0, Z3 an Z31 (mit Umschlag)
  2. Eingangsbestätigung
  3. Prüfung der Sach- und Rechtslage
    - Abhilfe möglich?
    1. möglich: Abhilfe veranlassen, Abhilfebescheid, Ablage
    1. nicht möglich: Stellungnahme LGV, Erinnerungsschreiben, Rücknahme erwarten
  4. wenn Rücknahme: Eingang bestätigen, Ablage
  5. wenn keine Rücknahme: Rechtsamt, Anhörung, evtl. Gerichtsverfahren, Ablage
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15
Q

Praktisches Beispiel Beschwerde eines Bürgers: Bezirk habe einen Grenzstein mit 5cm Schotter überschüttet (Nicht mehr sicht- und nutzbar).
Welche Regelung ist zu treffen / Rechtslage einschätzen!

A
  • Grenzstein ist Eigentum der Stadt

- …?

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16
Q

LIKA speichert viele Daten(…) Wo ist das geregelt?

A
  • 1989 Urteil des Verfassungsgerichts, dass Speicherung nur auf Grundlage gesetzlicher Regelungen oder mit Zustimmung desjenigen erlaubt ist
  • > fehlt für das Lika!
  • 1993 erstes Hamburger Vermessungsgesetz
  • 2005 Anpassung des Gesetztes
  • 2009 erneute Anpassung auf Hamburger
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17
Q

Personenbezogene Daten  Voraussetzung für die Übermittlung auf Antrag / Was sind die Unterschiede zwischen Privatunternehmen und der öffentl. Verwaltung und wo ist das geregelt

A

x

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18
Q

EU-DSGVO  Wesentliche Merkmale (Rechtswirkung und Zielrichtung)

A
  • ab Mai 2018 geltendes Recht in EU
  • Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Gewährleistung des Schutzes der Daten, freier Datenverkehr
  • unmittelbare Rechtswirkung
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19
Q

Arten von Gebühren im LGV

A
  • Gebäudeeinmessung,
  • Datenbereitstellung
  • Übernahme ins LiKa
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20
Q

Unterschiede zwischen Gebühren und Preisen

A
  • Gebühren für hoheitliche Aufgabe, Gebührenordnung

- Preise für fiskalische Aufgaben, Preisverzeichnis

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21
Q

Unterschiede zwischen Landesbetrieb und Amt

A
  • Landesbetrieb ist wirtschaftlich unabhängig vom Vermögen der FHH
  • muss eigenen Wirtschaftsplan aufstellen
  • eigene Dienststellenfunktion (eigene Personalentscheindungen, eigenes Budget, eigenschaft eines Unternehmens, das Güter herstellt oder Dienstleistungen erbringt)
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22
Q

KLR 

Was wird wie erfasst? Schlussfolgerung zur Steuerung des LGV

A
  • Was kostet eine Leistung?
  • Bezieht sich auf Gewinn- und Verlustplan
  • LGV: Vollkostenrechnung (alle Kosten werden aufgeteilt)

3 Stufen:

  1. Kostenartenrechnung
    - Welche Kosten sind entstanden? Rechnungen werden Sachkonten zugewiesen
  2. Kostenstellenrechnung
    - Wo sind die Kosten angefallen?
    - Zuordnung der Kosten zu den Kostenstellen
    - LGV: jeder FB hat eine eigene KS
  3. Kostenträgerrechnung
    - Wofür sind die Kosten angefallen?
    - Kosten aus 1. werden den Kostenträgern zugeordnet
    - LGV: auch Erträge werden den Kostenträgern zugeordnet
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23
Q

Vergabe:

Bundes- und Landesvorschriften / LGV-Vorschriften

A

EU:

  • Richtlinie 2014/24/EU (“Klassische Vergaberichtlinie”) für öffentliche Auftragsvergabe –> wichtig für LGV (eVergabe, Losvergabe, EU-Schwellenwert)
  • Richtlinie ist in deutsches Recht umzusetzen -> “Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts” (VergRModG) –> Anpassung GWB

Bund:

  • Bundesrecht: GWB (Kartellverbot, keine Monopole, Zusammenschlusskontrolle, Vergaberecht, Organisation und Verfahren) -> gilt erst über EU-Schwellenwert
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
  • VergRModG mit Verordnung VergRModVO
  • Unterschwellenvergabeordnung UVgO
  • Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A und B VOB

FHH:

  • Hamburgische Vergabeordnung (ohne VOF)
  • Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG)
  • LHO
  • Beschaffungsordnung FHH (BO)
  • Hamburgische Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen und Dienstleistungen
  • Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (VOL/B)
  • Geschäftsordnung der Vergabekammern
  • Vordruck zu ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB)

LGV:

  • Einkaufsverfügung
24
Q

Welche Vergabeverfahren gibt es und wo kommen welche zum Einsatz

A
  • Direktauftrag
  • Verhandlungsvergabe
  • Beschränkte Ausschreibung
  • Öffentliche Ausschreibung
  • Europaweite Ausschreibung
25
Q

Erläutere die Begriffe Kostenstelle, Kostensammler und CO-Innenauftrag und Beispiele nennen wonach die Zuordnung entschieden wird

A
  • Kostenstelle: organisatorisch abgegrenzter Teilbereich der Verwaltung
  • Kostensammler: Kostenstellen im Rahmen der Klausurtagung, auf Zuruf erstellt, am Anfang des Jahres
  • CO-I: Kostenträger im LGV, oberste, größtteiligste Ebene, am Ende jeden Monats erstellt
  • Kosten werden Sachkonten zugeordnet (Kostenarten)
  • entweder direkte Zuordnung zu Kostenträger oder Umweg über Kostenstelle
  • Zuteilung a) KS-Einzelkosten (Personal) oder b) KS-Gemeinkosten (Miete etc.)
26
Q

Aufgaben des Rechnungshofs?

A
  • Überwachung der Finanzwirtschaft der FHH
  • Prüfungen der einzelnen Behörden (Abrechnungen, Organisatorisches) –> “Unternehmensberatung” der FHH
  • Jahresbericht über seine Prüfungen
  • kann Senat und Bürgerschaft bspw. zum Thema Schuldenbremse beraten
  • Ziel: auf Missstände aufmerksam machen und auf wirtschaftliches, sparsames Handeln hinzuwirken
27
Q

Rechtsstellung des Rechnungshofs?

A
  • oberste Rechnungsprüfungsbehörde
  • §§ Rechnungshofgesetz
  • unabhängig von Senat und Bürgerschaft
  • richterliche Unabhängigkeit (nicht weisungsgebunden, nur dem Gesetz unterworfen)
  • 6 Mitglieder des Kollegiums sind Beamte auf Lebenszeit, werden von der Bürgerschaft gewählt
28
Q

Aufbau des Haushaltsplan

A
  • 1 Gesamtplan
  • 24 Einzelpläne (Bspw. Einzelplan 6.1 BSW)
  • 88 Teilpläne (häufig Ämter in den Behörden)
  • 295 Ergebnispläne (Produktgruppen)
29
Q

Definition Vergaberecht

A

-spezielle, gesetzliche und verwaltungsinterne Regelungen, wenn öffentliche Auftraggeber zur Aufgabenerfüllung Waren und Dienstleistungen besorgen müssen

30
Q

E-Vergabe

A

-im Unterschwellenbereich ab 1.5.2020 verpflichtend
(Ausnahmen gem. VV-Bau
-im Oberschwellenbereich seit 18.10.18 verpflichtend

31
Q

Aufbau und Aufgaben der Bürgerschaft

A
  • Landesparlament der FHH
  • Vertreter durch Volk gewählt
  • Präsidium
  • 121 Abgeordnete
  • Verabschiedung von Landesgesetzen
  • Wahl 1. BM
  • Bestätigung Senat
  • Haushaltsbeschluss
  • Senatskontrolle
32
Q

Aufbau und Aufgaben des Senats

A
  • Landesregierung und Staatsoberhaupt
  • Vertretung nach außen
  • Führung und Beaufsichtigung der Verwaltung
  • Abschluss von Staatsverträgen
  • Beamte ernennen, befördern, entlassen
  • Haushaltsplanentwurf
  • Orga durch Senatskanzlei und Personalamt
33
Q

Sind DIN-Normen Gesetze?

A

NEIN

  • DIN ist kein TöG
  • DIN-Norm hat keine Rechtsfolgen
34
Q

Gesetzgebungsverfahren in D

A
  1. Initiative (Art. 76 GG)
    - Bundesregierung, Bundesrat, Mitglieder Bundestag
    - > Einbringen Gesetzesentwurf
    - Volksbegehren nur nach Gebietsneugliederung möglich
  2. Hauptverfahren im Bundestag
    - drei Beratungen über den Entwurf
    - erste: Grunddebatte, Fachausschuss, Entwurf
    - zweite: Berichte aus Beratungen, Änderungsvorschläge
    - dritte: Schlussabstimmung, einfache Mehrheit Beschluss im BT, bei Verfassungsänderung 2/3 Mehrheit
  3. Hauptverfahren im Bundesrat
    - Prüfung Entwurf, nur Zustimmung nötig, wenn GG es sagt
    - bei Einwänden: Vermittlungsausschuss
    - ansonsten Einspruchsgesetz

(Haushaltsrelevant -> Zustimmung der Bundesregierung)

  1. Abschlussverfahren
    - Unterschrift BK oder BM
    - Unterschrift BP = Verkündung
    - Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt
    - Inkrafttreten = wie im Gesetz genannt oder 14 Tage nach Bekanntgabe
35
Q

Warum gibt es kein Bundesvermessungsgesetz?

A
  • GG keine Regelung über Vermessung

- keine Ermächtigung für den Bund -> Ländersache

36
Q

gesetzliche Regelungen für das Vermessungswesen

A
  1. Bundesebene
    - GG -> Ländersache
    - GBO -> Lika ist amtl. Verzeichnis im Sinne der GBO
    - BauGB -> Gutachterausschuss
    - Geodatenzugangsgesetz -> Umsetzung INSPIRE auf Bundesebene
  2. Landesebene
    - HmbVermG
    - ÖbVI-VO
    - Zuständigkeitsanordnung des Senats, welche Behörde zuständig ist (BSW)
    - HmbGDIG
    - Anweisungen für den LGV
37
Q

Unterschied Gewaltenteilung FHH -> Flächenländer (Länderebene, Kommunalebene, Kreis, Stadt, Land

A
  • Legislative: Bürgerschaft -> Länderparlamente, Landtag, Abgeordnetenhaus (Kreistage, Stadtverordnetenversammlung, Gemeindeparlament)
  • Exekutive: Senat -> Landesregierungen, Landesverwaltungen (Kreis-/Stadt-/Gemeindeverwaltungen)
  • Judikative: Amtsgericht -> Landesgerichte, Oberlandesgerichte
38
Q

HOAI

A
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
  • Verordnungsermächtigung aus Gesetz
  • Preisrecht, gibt Honorarbereich vor
  • Vermessung = Beratungsleistung
  • gilt nicht für Vermessung an innerörtlichen Verkehrsanlagen
39
Q

Vergabe: Direktauftrag

A
  • ohne Vergleichsangebote
  • bis 1000€
  • formlos
  • rechte Unterschrift nicht notwendig, nur Z3
40
Q

Vergabe: Verhandlungsvergabe

A
  • mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
  • mindestens 3 formlose Vergleichsangebote einholen
  • Ausnahme: Dringlichkeit, unter 25.000€, Alleinstellungsmerkmal eines Unternehmens, weniger als 3 Unternehmen vorhanden
  • bis 50.000€
41
Q

Vergabe: Beschränkte Ausschreibung

A
  • Teilnahmewettbewerb für wiederkehrende Lieferungen und Leistungen: alle 6 Jahre
  • bei einmaligen Vergaben auch ohne möglich
  • mindestens 3 Unternehmen zu Angeboten auffordern
  • bis 100.000€
42
Q

Vergabe: Öffentliche Ausschreibung

A
  • jedes Unternehmen kann Ausschreibungspaket kaufen und Angebot abgeben
  • ab 100.000€
  • übernimmt ZVST
43
Q

zentrale Vergabestellen in FHH (ZVST)

A
  1. Finanzbehörde
  2. Justizbehörde
  3. BIS
  4. BSB
  5. LGV für Photogrammmetrie
  6. Dataport für IT-Leistungen ab 1.000€
44
Q

Vergabe: europaweite Ausschreibung

A
  • ab 221.000€ (EU-Schwellenwert)

- freiwillig ab geringerem Wert möglich (z.B. bei Laserscan-Befliegung!)

45
Q

Ablauf Vergabe

A
  1. Bedarfsfeststellung (Bestandteil der Planung)
  2. Bedarfsmeldung Z3 (ü. 10.000€ über GF)
  3. Prüfung Z3 Standard- oder Spezialbedarf (Rahmenvertrag?)
  4. < 100.000€ Beschaffung
  5. > 100.000€ ZVST Beschaffung
46
Q

Ablauf Vergabe

A
  1. Bedarfsfeststellung (Bestandteil der Planung)
  2. Bedarfsmeldung Z3 (ü. 10.000€ über GF, ansonsten je nach Schwelle Team-, FB-, GB-Leitung)
  3. Prüfung Z3 Standard- oder Spezialbedarf (Rahmenvertrag?)
    1. Standardbedarf -> Prüfung Rahmenvertrag
      - ja = Beschaffung über VOL-Bestellschein
      - nein = Beschaffung Z32 < 100.000€ < Beschaffungsbitte ZVST
    1. Spezialbedarf
      - bis 100.000€ Beschaffung Z32
      - ab 100.000€ Beschaffung FB
47
Q

Vergabe: Standard- und Spezialbedarf

A
  • Kategorisierung von Waren
  • Standardbedarf z.B. DigiCam, Papier
  • Spezialbedarf z.B. Luftbilder
48
Q

berechtigtes Interesse

A
  • muss bei Eigentümerdaten und Baulasten dargelegt werden
  • geregelt in HmbVermG und Datenschutzgesetz
  • Anweisung LGV01/11
49
Q

Aufbau EU

A
  • 27 Mitgliedsstaaten
  • 19 Staaten Euro-Zone
  • EU Rat: oberstes politisches Entscheidungsgremium, keine Gesetzgebung, Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten + Präsident der KOM
  • EU-Ministerrat: Legislative, jeweilige Fachminister der Regierungen
  • EU-Parlament: direkte Europawahl, zusammen mit Ministerrat Legislative
  • EU-Kommission: Exekutive, Mitglieder vertreten nicht ihre Länder
  • EuGH: zusammen mit EuG Gerichtssystem, Judikative, 1 Richter je Staat + 8 Generalanwälte
  • EuRH: unabhängiges Kontrollorgan
  • EZB: Notenbank für Euro
  • mehrere beratende Nebenorgane
50
Q

Aufbau Grundbuch

A

-Grundlage GBV

  1. Deckblatt
    - Amtsgericht, GB-Bezirk, Blattnummer
    - u.U. Schließungsvermerke
  2. Bestandsverzeichnis
    - Zusammenstellung von Grundstücken
    - laufende Nummer pro Grundstück
    - Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaft und Laage, Größe
  3. Erste Abteilung
    - Eigentumsverhältnisse
    - Eigentümer, Anteil, Eintragsgrund
  4. Zweite Abteilung
    - Lasten und Beschränkungen
    - Laufende Nummer der Eintragung, Nummer des zugehörigen Grundstücks, Eintragung der Last/Beschränkung
    - z.B. Reallasten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkungen, Erbbaurrecht
  5. Dritte Abteilung
    - Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
51
Q

Grundsätze des Grundbuchs

A
  1. Eignung
    - des bisherigen und neuen Berechtigten
  2. Eintragung
    - ersetzt rechtlich die Übergabe der Kaufsache
    - Berichtigungsanspruch z.B. bei Erbschaft, Zwangsversteigerung
    - vorläufige Eintragungen
  3. Antrag
    - GB-Amt wird nur auf Antrag tätig
  4. Öffentlichkeit
    - öffentlicher Glaube nur für Rechtseintragungen
  5. Bestimmtheit
    - Grundstück muss klar und eindeutig ausgewiesen werden
    - nur ganze Grundstücke
  6. Vorrang
    - Reihenfolge der Eintragungen entscheidet
    - Rangverschiebung möglich
  7. Prüfung
    - Verhinderung unrichtiger Eintragungen
52
Q

Wie wird man Eigentümer eines Grundstücks?

A
  1. Auflassung
    - Kauf, Schenkung, Tausch mit notariellem Vertrag
  2. Erbfall
    - Eigentumsübergang durch Erbfall, Berichtigung des GB
  3. Zwangsversteigerung
    - Eigentumsübergang durch Zuschlag, Berichtigung des GB
  4. Buchersitzung
    - fälschliche Eintragung wird berichtigt
  5. Aufgebotsverfahren
    - Eigentümer kann nach 30 Jahren ausgeschlossen werden (tot oder verschollen)
  6. Aufgabe des Eigentums
    - Eigentümer kann Eigentum aufgeben, Fiskus kann es sich aneignen
53
Q

Grundbuch: Kann sich eine Hypothek in eine Grundschuld verwandeln?

A

-Hypothek bleibt im GB bestehen, wenn die Forderung erlischt ist und wandelt sich in Eigentümer-Grundschuld um (wenn sie nicht gelöscht wird)

54
Q

Welche zentralen Vergabestellen gibt es in der FHH und welche Aufgaben haben sie?

A

4 zentrale Stellen

  • FB, JB, BIS, BSB
  • LGV für Photogrammmetrie
  • Dataport für IT ab 1000€

Aufgaben:

  • Ausschreibungen ab 100.000€
  • Rahmenverträge abschließen
55
Q

Inhalt eines Wirtschaftsplans

A
  • ist Anlage zum Haushaltsplan, Grundlage: HGB
    1. Teil Gewinn/Verlustrechnung
    1. Teil Kapitalflussplan
56
Q

Kostenflusschema LGV

A
  1. Rechnungen werden Sachkonten zugeordnet (Kostenarten)
  2. Kosten werden direkt Kostenträger (KT-EK) zugeordnet oder gehen Umweg über Kostenstellen
  3. alle Kosten über KS werden Einzelkosten (KS-EK) oder Gemeinkosten (KS-GK) zugeordnet
  4. Aufteilung KS-GK auf Verwaltungskostenstelle und Produktive Kostenstelle
  5. Kosten der Verwaltungskostenstelle werden über Anzahl der Mitarbeiter auf Produktive Kostenstellen umgelegt
  6. Kosten der Produktiven Kostenstellen werden über Zeitaufschreibung prozentual auf KT verteilt
  7. durch Zuordnung der Erlöse auf KT wird Deckungsgrad ermittelt
57
Q

Benutzungs- und Verwaltungsgebühren?

Welche gibt es im LGV?

A
  • Benutzungsgebühr: tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen
  • Verwaltungsgebühr: Vornahme von Amtshandlungen

Bereitstellung: Vermessung
Verwaltung: Übernahme, Genehmigungen