3 | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) Flashcards

1
Q

Was versteht man unter “als Finanzinvestition gehaltene Immobilien”?

A
  • sind Grundstücke/Gebäude/Teile von Gebäuden, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden
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2
Q

Was sind die wesentlichen Unterschiede zum UGB im Bezug auf “als Finanzinvestition gehaltene Immobilien” ?

A
  • Eine Bewertung von Liegenschaften mit ihrem aktuellen Zeitwert
  • Eine Aufwertung über die ursprünglichen Herstellungskosten (abzgl. Abschreibungen)
  • Nach IAS sind umfangreiche zusätzliche Anhangangaben notwendig

FAZIT:
* Bei Anwendung des Anschaffungskostenmodells ergeben sich – mit Aus-nahme der Anhangangaben und des gesonderten Ausweises – wenig Abwei-chungen zum österreichischen UGB

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3
Q

Wie erfolgt die Erstbewertung bei als Finanzinvestiton gehaltenen Immobilien?

A

Erstbewertung
Als „Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sind
* bei Zugang mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten inklusive Transakti-onskosten zu bewerten

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4
Q

Wie erfolgt die Folgebewertung bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

A

Wahlrecht
* Das gewählte Wahlrecht muss auf das gesamte Immobilienvermögen an-gewendet werden
* es besteht ein Wahlrecht zwischen folgenden 2 Folgebewertungen:

Bewertung zu Anschaffungskosten
* (Fair Value muss trotzdem im Anhang ausgewiesen werden)
* im IAS 16 kommen die entsprechenden Bestimmungen zur AK-Bewertung von Sachanlage zur Anwendung

Fair Value Ansatz
* alle Auf-/Abwertungen werden in voller Höhe gewinnwirksam in der GuV er-fasst
* Der beizulegende Zeitwert hat die aktuelle Marktlage und die Umstände zum Bilanzstichtag widerzuspiegeln. (= der Wert am Bilanzstichtag)

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