3 | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) Flashcards
Was versteht man unter “als Finanzinvestition gehaltene Immobilien”?
- sind Grundstücke/Gebäude/Teile von Gebäuden, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden
Was sind die wesentlichen Unterschiede zum UGB im Bezug auf “als Finanzinvestition gehaltene Immobilien” ?
- Eine Bewertung von Liegenschaften mit ihrem aktuellen Zeitwert
- Eine Aufwertung über die ursprünglichen Herstellungskosten (abzgl. Abschreibungen)
- Nach IAS sind umfangreiche zusätzliche Anhangangaben notwendig
FAZIT:
* Bei Anwendung des Anschaffungskostenmodells ergeben sich – mit Aus-nahme der Anhangangaben und des gesonderten Ausweises – wenig Abwei-chungen zum österreichischen UGB
Wie erfolgt die Erstbewertung bei als Finanzinvestiton gehaltenen Immobilien?
Erstbewertung
Als „Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sind
* bei Zugang mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten inklusive Transakti-onskosten zu bewerten
Wie erfolgt die Folgebewertung bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Wahlrecht
* Das gewählte Wahlrecht muss auf das gesamte Immobilienvermögen an-gewendet werden
* es besteht ein Wahlrecht zwischen folgenden 2 Folgebewertungen:
Bewertung zu Anschaffungskosten
* (Fair Value muss trotzdem im Anhang ausgewiesen werden)
* im IAS 16 kommen die entsprechenden Bestimmungen zur AK-Bewertung von Sachanlage zur Anwendung
Fair Value Ansatz
* alle Auf-/Abwertungen werden in voller Höhe gewinnwirksam in der GuV er-fasst
* Der beizulegende Zeitwert hat die aktuelle Marktlage und die Umstände zum Bilanzstichtag widerzuspiegeln. (= der Wert am Bilanzstichtag)