§22 (1) BPolG Befragung Flashcards
1
Q
Tatsachen
A
Tatsachen sind gesicherte Erkenntnisse und begründen objektiv die Annahme, dass ein bestimmter Sachverhalt tatsächlich existiert oder mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
2
Q
sachdienliche Angaben
A
Sachdienliche Angaben sind jede die Aufgaben der BPOL unterstützenden oder fördernden Information, die einen zielgerichteten Einsatz ermöglichen oder erleichtern.
3
Q
zur Erfüllung einer Aufgabe der BPol
A
Die Erhebung personenbezogener Daten dient der Erfüllung einer präventiven bundespolizeilichen Aufgabe, wenn ohne die entsprechende Datenerhebung die Aufgabe (§§ 1 - 7 BPolG) nicht, nicht vollständig oder nicht in rechtmäßiger Weise erfüllen kann.