§14 (1) BpolG Generalklausel Flashcards
3 - schichtige Polizeigefahr
- konkrete Gefahr
- für die öffentliche Sicherheit/ Ordnung
- im Aufgabenbereich der BPol
konkrete Gefahr
Eine konkrete Gefahr ist eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens, einen Schadenseintritt an einem Rechtsgut in naher Zukunft hinreichend wahrscheinlich macht.
öffentliche Sicherheit / Ordnung
Unter öffentlicher Sicherheit versteht man den Schutz des einzelnen oder der Allgemeinheit vor Schäden, die dem Bestand und der Funktionsfähigkeit des Staates, den Individualrechten und Universalrechtsgütern sowie der gesamten geschriebenen Rechtsordnung drohen.
im Aufgabenbereich der BPOL
Hierunter fallen alle präventiven Aufgaben der Bundespolizei nach §§ 1-7 BPolG.
Subsidiarität
Ein Rückgriff auf die Generalklausel ist nur möglich, wenn weder spezialgesetzliche Befugnisse noch Standardmaßnahmen nach §§ 21 - 50 BPolG zur Gefahrenabwehr in Betracht kommen.