2. Einheit - Gewerbearten (Erlaubnisfreiheit, Erlaubnispflicht) Flashcards
Welche Gewerbearten unterscheidet die GewO?
a) Stehendes Gewerbe (Titel II GeWO)
b) Reisegewerbe (Titel III)
c) Marktgewerbe (Titel IV)
Die GewO unterscheidet systematisch nach Gewerbearten, also die Art und Weise der Gewerbeausübung (stehendes, Reise-, Marktgewerbe).
Gemeint ist die Art und Weise der Ausübung
Die meisten Gewerbe können in allen drei Formen ausgeübt werden
Wo sind die Gewerbearten jeweils geregelt?
a) Stehendes Gewerbe - Titel II (§§ 14 - 52)
b) Reisegewerbe - Titel III (§§ 55 - 61a)
c) Marktgewerbe - Titel IV (§§ 64 - 71b)
a) Marktfreiheit bis heute privilegiert
b) Grds. Anzeigepflicht aber keine Erlaubnispflicht
c) Reisegewerbekarte, Ausweisfunktion
Welche Gewerbeart ist am stärksten reglementiert und warum?
Das Reisegewerbe, weil der Reisegewerbetreibende für die Gewerbeaufsicht am schwierigsten zu erreichen ist und Kontrollen “des Betriebes” nicht möglich sind
Wie ist das stehende Gewerbe definiert?
Auffangtatbestand: stehendes Gewerbe ist alles, was kein Reise- und kein Marktgewerbe ist (und eine “Niederlassung” nach § 4 Abs. 3 GewO hat)
Mangels Legaldefinition handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff
(Auffangtatbestand: nicht von Spezialregelung erfasst, anwendbar auf alle anderen Fälle –> Abgrenzung)
Kunde eigener Antrieb etwas zu kaufen, Shop handelt nur auf Bestellung
Wo ist das Reisegewerbe definiert?
§ 55 Abs. 1 GewO (also bestimmter Rechtsbegriff)
Kunde kauft durch Straßenhandel, Shop verkauft durch eigenen Antrieb an Kunden
Was sind typische Reisegewerbe?
Handelsvertreter (Nicht Handelsreisender), Hausierer, Schausteller, Scherenschleifer, Straßenhändler
Handelsvertreter = Selbsttändiger Gewerbetreibender als Absatzhelfer
Handelsreisender = angestellter Handlungsgehilfe im Außendienst
In welchen Unterformen gliedert sich das Marktgewerbe?
a) Messen
b) Ausstellungen
c) Märkte (Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte)
Wo sind die Unterformen des Marktgewerbes geregelt?
a) Messen –> § 64
b) Ausstellungen § 65
c) Märkte §§ 66 bis 68 (Großmärkte § 66, Wochenmärkte § 67, Spezial- § 68 Abs. 1 und Jahrmärkte § 68 Abs. 2)
Was ist der Unterschied zwischen einer Messe und einer Ausstellung?
a) Messe: zeitlich begrenzt, regelmäßig wiederkehrend, wesentliches Angebot mindestens eines Wirtschaftszweiges, Ausstellung und Vertrieb, Vertrieb nach Muster an gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer, Endverbraucher in beschränktem Umfang und an einzelnen Tagen
b) Ausstellung: zeitlich begrenzt, Vielzahl von Ausstellern, repräsentatives Angebot mindestens eines Wirtschaftszweiges oder Wirtschaftsgebietes, Ausstellung und Vertrieb oder (bloße) Information zum Zwecke der Absatzforderung
Handelt es sich bei der Metro um einen Großmarkt nach der GewO?
Nein, weil nach § 66 eine Vielzahl von Anbietern erforderlich
–> in einem Großmarkt finden sich viele einzelne Gewerbetreibende (jeweils selbst Gewerbetreibende)
Was unterscheidet den Wochenmarkt von einem Spezialmarkt?
Wochenmarkt: begrenztes Sortiment (§ 67 Abs. 1), dafür nur “regelmäßig wiederkehrend”
Spezialmarkt: “größere zeitliche Abstände”, keine Sortimentsbegrenzung (abstrakt! Konkret muss der jeweilige Spezialmarkt ein bestimmtes (eben spezielles) Sortiment haben
Was ist der Unterschied zwischen einem Jahrmarkt und einem Volksfest?
Jahrmarkt: Marktgewerbe (§ 68 Abs. 2), primär Verkauf von Waren aller Art
Volksfest: Reisegewerbe (§ 60b GewO, Titel 3), unterhaltende Tätigkeiten/§ 55 I Nr. 2 GewO) ist Hauptzweck, Feilbieten dafür typische Waren ist Ergänzung
Wie grenzen Sie einen Spezialmarkt von einem Wochenmarkt ab?
Durch das Sortiment (§ 67 für Wochenmarkt; § 68 Abs. 1 GewO). Spezialmarkt nicht beschränkt auf Sortimentsbreite Wochenmarkt, dafür aber „Thema“ erforderlich.
Handelt es sich bei einem Weihnachtsmarkt um einen Jahr- oder Spezialmarkt?
Einzelfallentscheidung: je „weihnachtlicher“ das Sortiment, desto eher Spezialmarkt. Wenn allgemeines Sortiment in der Weihnachtszeit, dann Jahrmarkt.
Einzelfallentscheidung: je „weihnachtlicher“ das Sortiment, desto eher Spezialmarkt. Wenn allgemeines Sortiment in der Weihnachtszeit, dann Jahrmarkt.
Weshalb ist die Abgrenzung von Spezial- und Jahrmarkt relevant?
Nur bei Spezialmärkten kann Eintritt von den Besuchern verlangt werden und nur hier Gewinnbeteiligung des Veranstalters denkbar (§ 71 GewO)