1. Einheit Flashcards
Zu welchen Rechtsgebieten gehört das Gewerberecht?
Öffentlichen Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Gefahrenabwehrrecht (am wichtigsten)
Welche Aufgabe hat das Gewerberecht?
Regelung der Gewerbeausübung zur Gefahrenabwehr unter Wahrung der Gewerbefreiheit
Was folgt aus der Zugehörigkeit des Gewerberechts zum Gefahrenabwehrrecht?
Bei Auslegung und Anwendung gewerberechtlicher Normen gilt der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr
Was ist der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr?
In welche Bereich ist das Gewerberecht unterteilt?
In das allgemeine und das besondere Gewerberecht
Wo ist das besondere Gewerberecht geregelt? Wo das allgemeine?
Besondere: In vielen Fachgesetzen —> Gaststättengesetz (GastG), Handwerksordnung (HwO), PersonenbeförderungsG (PBefG), Landesrecht (zb Spielhallenrecht), usw.
Allgemeine: GewO
Wie lautet die nach h.M. Definition des Gewerbes?
„Jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens“
(BGH NVwZ 1993, 775; BGH DÖV 1993, 616; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 C 25/91)
Um was für einen Rechtsbegriff handelt es sich beim Gewerbebegriff? Was folgt daraus für die Rechtsanwendung?
Um einen unbestimmten Rechtsbegriff!
Die Definition und Anwendung ist im Einzelfall durch die Verwaltung voll gerichtlich überprüfbar
(Der Gewerbeaufsicht steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu)
Jedoch muss bei neuen Phänomenen ggf. die Verwaltung jedes einzelne Tatbestandsmerkmal (wieder unb. Rechtsbegriffe) neu interpretieren.
Auch diese Entscheidungen sind wiederum voll gerichtlich überprüfbar
Strenger Maßstab? “Lieber ein Stuhl zu viel als zu wenig“ Also keine Gnade, weil man Effektivität der Gefahrenabwehr, böse Folgen sollen gehindert werden
Wovon ist ein Gewerbe abzugrenzen?
Von:
Urproduktion
Freien Berufen
Verwaltung eigenen Vermögens
Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht
Kann auch bei kurzzeitigen Tätigkeiten ein Gewerbe vorliegen?
Ja, es genügt die Absicht, die Tätigkeit auf Dauer auszuüben (es genügt auch wiederkehrend gelegentlich); zudem können auch einmalige Tätigkeiten gewerberechtlich sein, wenn es sich um Großprojekte handelt, die gerade vom Schutzzweck des Gewerberechts erfasst sein sollen
Was ist Urproduktion?
Die Gewinnung von Naturprodukten/Erzeugnissen (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau)
Auch die Viehzucht (ohne Landwirtschaft), ist kein Gewerbe i.S.d. GewO
(vgl. auch § 6 Abs. 1 S. 2 GewO)
Historisch begingt. Früher waren Bauer alles aber keine Kaufleute
Was sind freie Berufe?
„Wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten sowie sonstige Dienstleistungen höherer Art“, vgl. § 18 EStG
abgeschlossenes Studium, persönlich, leitend und eigenverantwortlich, fachlich unabhängig
Ätze, Apotheker, Ingenieure, Steuerberater,…
Wann liegt trotz eigener Vermögenssorge ein Gewerbe vor?
Gesamtbild entscheidend: wenn ein abgemessener, üblicher Rahmen überschritten wird, die Schutzzwecke der GewO wesentlich tangiert werden oder Dritte Arbeitnehmer wesentlich betroffen sind
(Üblich zum Beispiel bei Ferienwohnungen, wenn man mehrere hat)
Wann fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht?
Wenn kein planmäßiges Streben und mehr zu erwirtschaften als zur Deckung der betrieblichen Kosten erforderlich ist. Dies ist der Fall bei:
Gemeinnützigen Zwecken
Gewissen Bagatellfällen
Bloßer Kostendeckungsabsicht
(Entscheidend ist die Absicht, nicht die Bilanz, ob man Gewinn erzielt hat)
Woraus folgt der Schutz der Gewerbefreiheit?
Aus Artikel 12 I GG, da sie Teil der Berufsfreiheit ist
(Art. 12 I GG gewährleistet nach dem BVerfG das einheitliche Grundrecht der Berufsfreiheit) es gilt daher der Gesetzesvorbehalt in Art. 12 I 2 GG für die Berufsfreiheit insgesamt und nicht lediglich für die Berufsausübungsfreiheit)
(Da sie daher den Schranken unterliegt, können Gesetze Voraussetzungen oder Einschränkungen der Gewerbeausübung regeln)