§ 135 StGB dauernde Sachentziehung Flashcards
1
Q
Entziehung
A
Entziehung aus dem Gewahrsam, ist das Beseitigen des Besitzes (des
Gewahrsams), ohne dass der Täter sich die Sache zueignen oder sich an der Sache
bereichern will.
2
Q
Dauernde Sachentziehung
A
Dauernd ist eine Sachentziehung, wenn der Eigentümer nach den Erfahrungen des
täglichen Lebens nicht mit der Wiedererlangung rechnen kann. (Überproportionales
Wiedererlangungsrisiko)