§ 127, 128 StGB (schwerer) Diebstahl Flashcards
wirtschaftlicher Tauschwert
Es können nur solche Sachen Gegenstand bis § 127
sein, die einen Vermögenswert also einen wirtschaftlichen Wert verkörpern. Ihr Wert
muss durch Übergabe der Sache auf eine andere Person übertragen werden können.
Es ist erforderlich, dass der Zugewinn der betreffenden Sache eine Bereicherung darstellt. (ungeschriebenes TB Merkmal)
wertlos
Sachen, für die ein wirtschaftlich denkender Mensch kein Geld ausgeben würde
beweglich
alle Sachen, die fortbewegt werden können, auch Teile von unbeweglichen Sachen, wenn sie zum Zweck der Wegnahme losgelöst oder beweglich gemacht werden können
Wegnahme
Begründung neuen Gewahrsams durch den Bruch des bisherigen Gewahrsams, wobei die Beseitigung des fremden Gewahrsams gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgen muss
Gewahrsam
ist die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaft
Zueignen
bedeutet die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht an der Sache, indem der Täter die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Wert dem
eigenen Vermögen einverleibt, sich also wirtschaftlich an die Stelle des Eigentümers setzen will
Zueignungsvorsatz
Zueignungsvorsatz bedeutet, den Vorsatz, die weggenommene Sache wie ein
Eigentümer nutzen zu wollen, insb. sie zu behalten oder zu verwerten
Bereicherungsvorsatz
Bereicherungsvorsatz bedeutet, den Vorsatz durch die Zueignung der Sache sein
Vermögen unberechtigt zu vermehren
Unrechtmäßigkeit
Die Bereicherung ist dann unrechtmäßig, wenn der Bereicherte
keinen rechtlichen Anspruch auf die Vermehrung seines Vermögens hatte
Bedrängnis
Bedrängnis ist ein durch ein unvorhergesehenes, plötzlich eingetretenes,
gefährliches Ereignis herbeigeführter Zustand, der dem Betroffenen die gewöhnliche
Aufmerksamkeit bei der Überwachung seines Eigentums unmöglich macht oder
erschwert
allgemeines Bedrängnis
Darunter versteht man einen plötzlich und
unvorhergesehenen eintretendes Ereignis, das neben dem Gewahrsamsinhaber auch
eine größere Zahl anderer Menschen bedroht und erfahrungsgemäß die Obhut über
die Habe erschwert oder unmöglich macht. Zum Beispiel Lawinen Erdrutsche und so
weiter
Persönliche Bedrängnis
Ein plötzlich und unvorhergesehen eintretendes Ereignis
macht dem einzelnen individuellen Gewahrsamsinhaber nachweislich wenn auch nur
vorübergehend die Obhut über die Sache schwer. Die Tat muss während der
Bedrängnis begangen worden sein. Zum Beispiel Ohnmachtsanfälle epileptische oder
hast asthmatische Zustände, Verkehrsunfälle
Hilflosigkeit
Hilflosigkeit liegt vor, wenn jemand ohne konkrete Bedrängnis physisch oder
psychisch nicht in der Lage ist, sich gegen diebische Angriffe zur Wehr setzen. Zum
Beispiel hochgradige Sehbehinderungen, Invalidität, schwere Berauschung,
Drogeneinfluss und so weiter
Handelswaren
Diese sind mit ihrem Wert auf der entsprechenden Handelsstufe zu
bewerten, also jeweils zum Verkaufspreis an den nachgeordneten Abnehmer. Dieser
setzt sich zusammen aus den Anschaffungskosten des Händlers zuzüglich eines
Regieanteils und einer Gewinnspanne. Auch die Umsatzsteuer ist in hinzuzurechnen.
Gebrauchsgüter
Gebrauchsgüter werden mit ihrem Zeitwert - also den Wiederbeschaffungswert - für
das Opfer unter Berücksichtigung der Abnutzung bedingten Wertminderung
angesetzt