§ 133 StGB Veruntreuung Flashcards
1
Q
Gut
A
Gut sind körperliche, bewegliche und nicht ganz wertlose Sachen. (= mit
wirtschaftlichen Tauschwert. Urkunden besitzen nur dann einen Tauschwert, wenn
sie Wertträger sind. Inwieweit auch unkörperliche Sachen, insbesondere
Forderungen, Gegenstand der Veruntreuung sein können, ist strittig.