§ 125 StGB Sachbeschädigung Flashcards
Fremd
Fremd ist jede Sache, die im Eigentum oder zumindest Miteigentum einer vom Täter verschiedenen Person steht (zivilrechtlicher Eigentumsbegriff)
körperlich
Sachen, die in die Sinne des §292 ABGB fallen und sich damit räumlich abgrenzen lassen
Sache
ist ein körperlicher Gegenstand (beweglich oder unebweglich)
Zerstören
Wenn durch Verletzung der Substanz bestimmungsgemäße Brauchbarkeit einer Sache vollständig beseitigt wird
Beschädigen
Die stoffliche Unversehrtheit einer Sache wird beeinträchtigt und dadurch ihre Gebrauchsfähigkeit zu einem bestimmten Zweck herabgestetzt
Verunstalten
erfasst alle nicht unerheblichen Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes einer Sache entgegen den Willen des Berechtigten.
Verunstalten ist die nur schwer rückgängig zu machende Veränderung der äußeren Erscheinung
einer Sache, wodurch Rechte und Interessen des an der Sache Berechtigten verletzt werden, ohne dass eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz erfolgt oder die
Gebrauchsfähigkeit vermindert wird
Unbrauchbarmachen
Einwirken auf die Sachsubstanz und beseitigt ganz oder
teilweise die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit einer Sache ohne Verletzung der Substanz