1. Vorlesung Flashcards

1
Q

Standbeine Psychologischer Diagnostik

A
  1. Alltagserfahrung: gesunder Menschenverstand + Lebenserfahrung -> Beobachtung
  2. Berufserfahrung: Fahwissen, Fähigkeit einzuordnen, zu klassifizieren, besierend auf Vorwissen -> Fachwissen
  3. Wissenschaft: geht auch Blick nach innen -> mich selbst als Resonanzraum mit aller Vorsicht

Das Lebensumfeld nicht vergessen! -> Mensch in seinem sozialen Umfeld verstehen => gesellschaftlich gemachte Probleme

–> gute Diagnostik nutzt alle Perspektiven

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2
Q

Anwendungsfelder psychologischer Diagnostik:

A
  1. Eignungsdiagnostik (Ausbildung/Beruf)
  2. Rehabilitationsdiagnostik (Ausbildung/Beruf)
  3. Entwicklungsdiagnostik im frühen Kindesalter
  4. Forensisch-psychologische bzw. rechtspsychologische
    Diagnostik
  5. Neuropsychologische Diagnostik
  6. Gerontopsychologische Diagnostik
  7. Klinisch-psychologische Diagnostik
  8. … (Bereich Sport, Verkehr, …)
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3
Q

Antrag an den Kostenträger (klinische Diagnostik)

Abschnitte:

A

Vor Therapie muss nach etwa 5-6 probatorischen sitzung ein Antrag gestellt werden. Der Bericht folgt den elemten einer Diagnostik:
1. Angebane zur spontan berichteten und erfragten Symptomatik
2. Lebensgeschichtliche Entwicklung des Patienten und Krankheitsanamnese
3. Psychischer Befund
4. Somatischer Befund
5. Verhaltensanalyse
6. Diagnose zum Zeitpunkt der Antragsstellung
7. Therapieziel und Prognose
8. Behandlungsplan
Falls es sich um einen Umwandlungsantrag handelt, müssen noch folgende Infos hinzugefügt werden:
9. Begründung einer umwandlung von Kurzzeit- in Langzeittherapie

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4
Q

Antrag an den Kostenträger

1. Angebane zur spontan berichteten und erfragten Symptomatik

A
  • Warum kommt die Pat. zu eben diesem zeitpunkt zu mir?
  • Wie kommt die Pat. zu mir?
  • > plastisch beschreiben, wie Filmausschnitt, Zitate in direkter rede verwenden
  • > Schilderung der klagen bezüglich Symptomatik zu Beginn der Therapie in den eignen Worten des Pat. ggf. auch bericht der angehörigen/Bezugspersonen.
Wertschätzen, dass person da ist.
Wahrnehmen, wie Person da ist (aus systemischer therapie):
- Besucher*in
- Klagende
- Kund*in

Nutzen Sie möglichst eigene Aussagen des Patienten zu
seiner aktuellen Problematik in wörtlicher Rede (z. B. „Seit
Dezember fühle ich mich völlig k.o., komme morgens erst
aus dem Bett, nachdem ich über eine Stunde wach liege,
und habe an allem die Lust verloren.“

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5
Q

Gegenstand, Aufgaben, Vorgehen psychologischer Diagnostik:

A

Gegenstand: Menschen als Merkmalsträger, Umfeld einbeziehen, es geht um menschliches erleben und verhalten (bei psycholohischer diagnostik, bei klinischer stehen erher körperliche Merkmale im Vordergrung) d.h. dem müssen nicht unbedingt Eigenschaften zugrunde liegen
Aufgaben: Erheben und Sammeln von Infos und deren Verwertung und Interpretation
Vorgehen: Beginn mit Fragestellung und Ende nach erhebung mit Interpreation und Beantwortung der Fragestellung -> Beschreibung oder klassifikation, Erklärung, Vorhersage oder Vorschlag oder Evaluation einer Maßnahme
=> einfach Test durchführen ist keine diagnostik

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6
Q

kategoriale Diagnostik

A

Weist ein Pat. der über bestimmte Symptome klagt, eine psychische Störung auf? Wenn, ja wird diese qualitativ näher bestimmt.
Bsp.: ICD und DSM

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7
Q

Modellannahmen: Eigenschafts- und verhaltensdiagnostik

A

Eigenschaftstheoretiker sehen in Verhalten Indikatoren, Anzeichen (signs) für dahinterliegende Eigenschaften.
Der Verhaltenstheoretiker fragt nicht nach dem Dahinter. Er sieht in Verhalten ein Beispiel oder eine Stichprobe ähnlicher verhaltensweisen.

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8
Q

Erklärung für Verahlten nach dem Eigenschafts- und dem Verhaltensdiagnostischem Ansatz
+ interaktionistischer Ansatz

A

Eigenschaftstheorie: Verhalten lässt auf Eigenschaften / Charakter schließen. Eigenschaften = hyothetische konstrukte. Charkter widerum macht die Vorhersage von verhalten möglich. –> verlangt nach Klärung von Validität und Reliabilität (in welchem Zusammenhang steht Eigenschaft mit gemessenem Verhalten).
Das Eigenschaftsmodell schließt Zustände aus (z.B. Emotionen wie Trauer). Aber die annhame von Zutänden stellt das Eigenschaftsmodell nicht in Frage.
Verhaltenstheorie: Das verhalten ist eine Funktion der situation und von bereits früher erfahrenen Konsequenzen auf ähnliche Verhatensweisen. –> Reliabilität ist von zentraler bedeutung

=> beide erklärungen ergänzen einander: verhalten wird durch situation beeinflusst. Aber: Menschen verhalten sich in der gleichen situation unterschiedlich -> hängt mit ihren persönlichkeitseigenschafte zusammen.
=> Situation und Persönlichkeitseigenschaften bestimmen das verhalten gemeinsam. Betont die Interaktion beider Faktoren, irgnosriert aber die Haupteffekte

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9
Q

wichtigstes Instrument der Verhaltenstheoretiker

A
Problemverhalten wird mit Hilfe der S-O-R-K-C Verhaltensgleichung zu erklären versucht.
S = Stimulus
O = Organismus
R = Reaktion
K = Kontingenz
C = Konsequenz
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10
Q

Ziele Psychologischer Diagnostik

A

zeitliche Einordnung:

  • beschreiben und klassifizieren (ist speuialfall der Beschreibung)
  • erklären: annahme, dass dem verhalten eine Ursache vorausgeht. Auch Eigenschaften können erklärungen iefern
  • Vorhersagen: Aber die Variation des Kriteriums kann nie vollständig aufgeklärt werden.

Status vs. Veränderungsdiagnostik:

  • Zielerreichung überprüfen
  • Verlaufs- oder Prozessdiagnostik (Achtung, veränderung kann auch ein Übungseffekt sein, besonders bei Aufmerksamkeitstests) –> möglichkeit interventionen ggf. an die veränderung anzupassen

Selektion oder Modifikation:
Selektion = Passung zwischen Person und Bedingung
-> Bedingungen werden zu den Merkmalen der person in Beziehung gesetzt.
-> enteweder person oder bedingung auswählen
Modifikation: ändern von Merkamlen der Person oder der Bedingung um Passung herzustellen.

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11
Q

Statusdiagnostik

A

bezieht sich nur auf den momentanen Zustand, dabei spielt es keine Rolle, ob sich die beschreibung auf Eigenschaften oder Verhalten (Situation?) bezieht. Kann quanti oder qualitativ erhoben werden.

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12
Q

gesellschaftliche Relevanz psychologischer Diagnostik

A

wem nutzt die psychologische Diagnostik?

Varianzaufklärung ist oft klein, aber in anderen bereichen trotzdem häufig noch geringere Zusammenhänge.

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13
Q

gesetzliche Rahmenbedingungen und ehtische Richtlinien

A

Normenpyramide: ein recht das in der Pyramide vor einem anderen steht hat immer Vorrang: Recht der Europäischen gemeinschaft -> Grundgesetz -> einfache gesetze (Strafgesetz und bürgerliches gesetzbuch) -> Rechtsverordnungen -> weitere Rechtsnormen

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14
Q

Relevante Artikel im Recht der Europäischen Gemeinschaft:

A

8 (1) “Jede person hat das recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz”
–> mit diagnostischen verfahren kann man infos erlangen, die die betroffene nicht preisgeben möchte

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15
Q

Relevante Artikel im Grundgesetz

A

1 (1) “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt…”
–> keine herabsetzende Formulierung in gutachten (wie etwa “Idiot”) sondern Sachverhalt mit neutralen Formulierungen beschreiben.
2 (1) “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige ordnung oder das Sittengesetz verstößt.”
–> recht auf informationelle Selbstbestimmung
2 (2) “Jeder hat das recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. die Freiheit der person ist unverletzlich. In dieses recht darf nur auf grund eines gesetzes eingegriffen werden.”
–> relevant bei sicherungsverwahrung -> Eingriff muss auf Grund entsprechender gesetze zulässig sein

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16
Q

Relevante Artikel im Strafgesetzbuch

A

§ 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen)
unter Geheimsnis “ist jede Information zu verstehen, die nur einer beschränkten anzahl Personen bekannt ist und an deren geheimhaltung der Betroffene ein persönliches oder wirtschaftliches interesse hat”
§ 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten)
wer von einer gefährlichen Straftat zu einem Zeitpunkt erfährt, wo diese noch verhindert werden könnte…
§ 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat)
§ 129a (Bildung terroristischer Vereinigung)

17
Q

Schweigepflicht

A
  • Nicht geschützt wenn einem Berufspsychologen im privaten bereich anvertraut, bezieht sich nur auf Ausübung der berufstätigkeit
  • Offenbaren = Identifizierung der Person ist möglich, anonymisiert gilt nicht
  • Schweigepflicht gilt auch gegenüber Personen, die auch der Schweigepflicht unterliegen
  • persönliche Infos können weitergegeben werden, wenn Betroffene dem zustimmt. genügt mündliche oder sogar stillschweigende Einwilligung
  • Kinder werden auch durch Schweigepflicht geschützt. Eltern haben aber Informationsrecht, diese beiden sind im Einzelfall gegeneinander abzuwägen
  • vor Gericht im zivilrechtlichen Prozess besteht Zeugnisverweigerungsrecht für Berufspsychologen. In Strafprozessen besteht es nur für Psychotherapeuten und nur für infos im rahmen von Untersuchung oder Heilbehandlung
18
Q

Offenbarungspflicht

A

entscheidend ist, dass die Straftat von der man erfährt noch abgewendet werden kann.

19
Q

Ehtische Richtlinien der deutschen Psychologenverbände

A

bei erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten:

  • Sorgfaltspflicht. sachlich und wissenschaftliche fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
  • Transparenz für Adressaten
  • Einsichtnahme gewähren
  • keine Gefälligkeitsgutachten
  • Stellungnahe zu gutachten von Kollegen zulässig

Psychologinnen haben besondere verantwortung gegenüber Klientinnen und Patient*innen

  • vertrauensverhälnis: wenn gestört kann Auftrag abgelehnt oder beendet werden. Wenn Klient Auftraggeber, dann im wohlverstandenen interesse aller handeln
  • Aufklärung und einwilligung: pat. über alle wesentlichen Maßnahmen informieren und Einwilligung einholen

Beiverstößen: Ehrengericht -> kann zu Ausschluss führen, aber da teilnahme in Berufsverband freiwillig, bedeutet das nicht Berufsverbot

20
Q

Relevant im Sozialgesetzbuch:
Voraussetzung Psychotherapie
§ 70 SGB V

A
  • Notwendig
  • Ausreichend & zweckmäßig; Zweckmäßigkeit:
    erwartete Nutzen übersteigt die erwarteten
    negativen Konsequenzen
  • Wirtschaftlich (siehe auch § 12, Abs.1 SGB V);
    Wirtschaftlichkeit: Nutzen übersteigt Kosten der Behandlung (ggf. komparativ zwischen
    Behandlungsalternativen)
  • Qualität
  • Humanität
21
Q

Qualifikationen eines Gutachters /einer Gutachterin

A
  • Arzt für psychotherapeitische Medizin, psychosomatik, Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Approbation als psychol. Psychotherapeut
  • Als Arzt Weiterbildung in verhaltenstherapie

etc. …