Zugfahren (FDV 300.5) Flashcards
Geschwindigkeitsschwelle in der Haltestelle
& Für Kurven in der Haltestelle
Die Geschwindigkeitsschwelle befindet sich Mitte Perron des befahrenen Gleises.
Unterscheidet sich auf der Einfahrseite die Bahnhofgeschwindigkeit von der Streckengeschwindigkeit, befindet sich die Geschwindigkeitsschwelle
bei der ersten Weiche oder
ungefähr 200 m nach dem Einfahrsignal, wenn sich im betreffenden Gleis keine Weiche befindet.
Unterscheidet sich auf der Ausfahrseite die Bahnhofgeschwindigkeit von der Streckengeschwindigkeit, befindet sich die Geschwindigkeitsschwelle
bei der letzten Weiche oder
beim Ausfahrsignal, wenn sich im betreffenden Gleis keine Weiche befindet.
Unterscheidet sich die Einfahrgeschwindigkeit von der Ausfahrgeschwindigkeit, befindet sich die Geschwindigkeitsschwelle
- Mitte Perron des befahrenen Gleises oder
- Mitte Bahnhofgebäude bzw. Mitte Bahnhof, wenn kein Perron vorhanden ist.
Der weichen- und kurvenfreie Abschnitt zwischen Ein- und Ausfahrseite darf mit der höheren der beiden Bahnhofsgeschwindigkeiten befahren werden.
Geschwindigkeitsverminderung
Wo muss die tiefere Geschwindigkeit erreicht sein
Bei einer Geschwindigkeitsverminderung muss die tiefere Geschwindigkeit erreicht sein, wenn die Zugspitze die Geschwindigkeitsschwelle befährt.
Geschwindigkeitserhöhung
Wo muss die höhere Geschwindigkeit erreicht sein
Bei einer Geschwindigkeitserhöhung ist die tiefere Geschwindigkeit beizubehalten, bis das Zugende die Geschwindigkeitsschwelle befahren hat.
Sind keine Bahnhofgeschwindigkeiten vorgeschrieben:….. Gilt ?
gilt bei Freier Fahrt zwischen erster und letzter Weiche die höhere der vor oder nach dem Bahnhof zulässigen Streckengeschwindigkeit.
Die an einem Zugsignal signalisierte auszuführende Geschwindigkeit gilt ab diesem Zugsignal.
Ausgenommen:
- bei Einfahrsignalen des Systems L, wenn am vorausgehenden Signal eine Merktafel die Geschwindigkeitsschwelle bei der ersten Weiche anzeigt
- wenn Weichen vor einem Gruppensignal liegen, befindet sich die Geschwindigkeitsschwelle bei der ersten befahrenen Weiche auf der Ausfahrseite.
Zeigt das nächste Zugsignal eine höhere Geschwindigkeit oder folgt eine Merktafel für Streckengeschwindigkeit, darf beschleunigt werden, wenn:
- das vollständige Signalbild bzw. die Merktafel für Streckengeschwindigkeit und die Zugehörigkeit zum befahrenen Gleis eindeutig erkannt werden und
- das Zugende die ablenkenden Weichen freigelegt hat und
- die Zugspitze die letzte Weiche des Abschnittes befahren hat und
- keine tiefere Geschwindigkeit durch ein Zugbeeinflussungssystem überwacht wird
Handelt es sich auf der Ausfahrseite oder vor der Spurwechselstelle um das letzte Zugsignal des Signalsystems L, darf beschleunigt werden, wenn:
- das Zugende die ablenkenden Weichen freigelegt hat und
- die Zugspitze die letzte Weiche des Bahnhofes oder der Spurwechselstelle befahren hat.
Folgt einem Warnung bzw. Vorwarnung zeigenden Zugsignal ein Warnung bzw. Vorwarnung zeigendes Zugsignal, darf höchstens auf eine Geschwindigkeit von 40 km/h beschleunigt werden.
Abfahrt im Zugausgangs- oder Wendebahnhof
ZUB, von ab wann gilt die Geschwindigkeit?
Bei der Abfahrt im Zugausgangs- oder Wendebahnhof ohne infrastrukturseitige Geschwindigkeitsüberwachung (z.B. ZUB-Anzeige [8 8 8 8] oder [- 40 -]) beträgt in diesen Bahnhöfen die Vmax 40 km/h bis zum Beginn der Überwachung durch ZUB/ETM-M oder bis die Zugspitze das nächste Zugsignal erreicht hat.
Rollprobe bei Abfahrt
Wann ist die Rollprobe durchzuführen?
Bei der Abfahrt am Ausgangsbahnhof und bei Änderungen am Zug auf Unterwegsbahnhöfen ist, nach Möglichkeit, die Rollprobe durchzuführen.
bei der Übernahme eines abgestellten Zuges
Die Zustimmung zur Fahrt bei Fahrt zeigendem Gruppensignal gilt bei folgender Zusatzsignalisierung:
- Gruppensignal-Halttafel mit beleuchtetem Fahrtstellungsmelder
- Gruppensignal-Halttafel mit Fahrbegrifftafel
- Fahrt zeigendes Zwergsignal
- dem zugehörigen Gleis entsprechend beleuchtetes Gleisnummernsignal
- dem zugehörigen Gleis entsprechend beleuchteter Hinweispfeil Gruppensignal.
Gruppensignal mit Zwergsignal
Der Lokführer hat sich vor der Abfahrt zu vergewissern, dass zwischen der Zugspitze und dem Gruppensignal alle seinem Gleis zugeordneten Zwergsignale Fahrt zeigen.
Befinden sich zwischen der Zugspitze und dem nächsten Zwergsignal unbelegte Weichen oder Kreuzungen, ist am rückliegenden Zwergsignal dessen Fahrtstellung zu überprüfen.
Zustimmung zur Fahrt ohne Sicht aufs Hauptsignal.
Als Bestätigung gilt:
- Die Zustimmung ist am Wiederholungssignal ersichtlich
- Fahrtstellungsmelder ist beleuchtet
- Zugspitze befindet sich nach dem Ausfahrsignal
- Zustimmung zur Fahrt vorgängig am Ausfahrsignal feststellen