Zivilrecht Flashcards

1
Q

Rechtssubjekte

A

Natürliche Personen: Rechtsfähigkeit beginnt mit Geburt und endet mit dem Tod.
Juristische Personen: Rechtsfähigkeit durch Gesetz verliehen (z.B. GmbH, Vereine).

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2
Q

Rechtsobjekte

A

Sachen: Gegenstand von Rechten, körperliche und unkörperliche Güter.

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3
Q

Privatautonomie

A

Prinzip, das Vertragsfreiheit und individuelle Gestaltung des rechtlichen Verhältnisses ermöglicht.

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4
Q

Willenserklärung

A

Grundlage aller Verträge; erfordert eine klare Absicht zur Rechtsverbindlichkeit.

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5
Q

Vertragsschluss

A

Angebot und Annahme führen zum verbindlichen Vertrag, sofern Konsens besteht.

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6
Q

Willensmängel

A

Fehlerhafte Erklärungen durch Drohung, List oder Irrtum beeinflussen die Gültigkeit

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7
Q

Schuldverhältnisse

A

Vertragliche: Durch Konsens geschlossene Vereinbarungen, die beiderseitige Pflichten begründen.
Gesetzliche: Schadensersatz, Bereicherungsrecht.

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8
Q

Leistungsstörungen:

A

Nachträgliche Unmöglichkeit: Erfüllung wird nach Vertragsschluss unmöglich (Risiko beim Schuldner oder Gläubiger).
Verzug: Schuldner liefert nicht rechtzeitig; Gläubiger kann auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz bestehen.
Gewährleistung: Haftung für Sach- und Rechtsmängel, speziell bei entgeltlichen Verträgen.

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9
Q

Schadenersatz:

A

Voraussetzung: Rechtswidriges Verhalten, Kausalität und Verschulden.
Gehilfenhaftung: Auftraggeber haftet für seine Erfüllungsgehilfen​

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10
Q

Sachenrecht

Grundprinzipien:

A

Publizität: Eigentum und Besitz sind nach außen sichtbar.
Typenzwang: Nur gesetzlich festgelegte dingliche Rechte wie Eigentum und Pfandrecht.

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11
Q

Eigentumserwerb

A

Derivativ: Erwerb von einem bisherigen Eigentümer (z. B. Kauf).
Originär: Eigentumserwerb unabhängig vom Vorbesitzer (z. B. Fund).

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12
Q

Innehabung – Besitz – Eigentum:

A

Innehabung: Tatsächliche Kontrolle über eine Sache.
Besitz: Innehabung mit dem Willen zur Nutzung.
Eigentum: Rechtliche Herrschaft über eine Sache.

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13
Q

Grundbuch:

A

Öffentliches Register zur Dokumentation und Sicherheit der Eigentumsrechte​

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14
Q

Familienrecht

Eherecht:

A

Voraussetzungen: Ehevertragliche Bindung vor einem Standesbeamten.
Scheidung: Einvernehmlich oder streitig mit Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung.

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15
Q

Kindschaftsrecht:

A

Abstammung: Juristische Feststellung der Elternschaft.
Obsorge: Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber dem Kind; Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung.
Unterhalt: Eltern sind bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes unterhaltspflichtig.

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16
Q

Lebensgemeinschaften

A

Keine ehelichen Rechte, jedoch Schutzregelungen, z.B. Eintrittsrecht in Mietverträge​

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17
Q

Erbrecht

A
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18
Q

Gesetzliche Erbfolge:

A

Greift, wenn kein Testament vorliegt. Erbschaft nach Parentelen (Erbfolgegruppen).

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19
Q

Gewillkürte Erbfolge:

A

Der Erblasser bestimmt die Erben durch ein Testament.

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20
Q

Pflichtteil:

A

Recht naher Angehöriger (z.B. Kinder, Ehepartner) auf einen Mindestanteil am Nachlass.

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21
Q

Verfügungen von Todes wegen:

A

Testament: Eigenhändig geschrieben oder notariell beglaubigt.
Letztwillige Verfügung: Regelungen für einzelne Vermögenswerte.

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22
Q

Rechtsstellung des Erben:

A

Gesamtrechtsnachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen​

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23
Q

Zivilverfahrensrecht

Zweck und Struktur:

A

Regelung der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche vor Gerichten.

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24
Q

Ordentliche Gerichtsbarkeit:

A

Bezirksgerichte: Zuständig für Fälle bis 15.000 Euro und familienrechtliche Angelegenheiten.
Landesgerichte: Zuständig für höhere Streitwerte und Berufungen.

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25
Q

Verfahrensablauf:

A

Klageeinreichung, Beweisaufnahme, Urteil und Vollstreckung.

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26
Q

Rechtskraft und Vollstreckung:

A

Gerichtliche Entscheidungen sind endgültig und durchsetzbar; bei Nichterfüllung kann zwangsweise Vollstreckung erfolgen​

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27
Q

Zivilprozessordnung (ZPO)

A

Regelt den Ablauf zivilrechtlicher Verfahren.

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28
Q

Ordentliche Gerichtsbarkeit:

A

Bezirks- und Landesgerichte je nach Streitwert und Zuständigkeit.

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29
Q

Richterliche Unabhängigkeit

A

Richter sind in der Entscheidungsfindung weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.

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30
Q

Ursprünge des Römischen Rechts

Zwölf-Tafel-Gesetz (450 v. Chr.)

A

Erstes schriftliches Recht, enthielt Grundlagen für Zivilprozess-, Familien-, Erb- und Vermögensrecht.

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31
Q

Rolle des Prätors:

A

Entwickelte Rechtsprechung durch Edikte, die neue Rechtsgrundsätze einführten.

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32
Q

Jurisprudenz:

A

Jurisprudenz bezeichnet die Rechtswissenschaft oder Rechtslehre und umfasst das systematische Studium, die Interpretation und die Anwendung von Recht. Sie beschäftigt sich mit der Analyse und Entwicklung von rechtlichen Normen, Prinzipien und Systemen und ist Grundlage der Rechtsprechung und Rechtsanwendung in der Praxis.

33
Q

Rezeption des Römischen Rechts

Mittelalter:

A

Die Digesten (auch bekannt als Pandekten) sind eine umfangreiche Sammlung römischer Rechtsgutachten und Rechtssprüche
Wiederentdeckung der Digesten und Konsolidierung des römischen Rechts als ius commune.

34
Q

Glossatoren und Kommentatoren

A

Definition: Glossatoren waren mittelalterliche Rechtsgelehrte, die im 11. und 12. Jahrhundert das römische Recht, insbesondere den Corpus Iuris Civilis des Kaisers Justinian, studierten und kommentierten.
Methode: Sie erklärten das römische Recht durch kurze Randbemerkungen, sogenannte „Glossen“, um unklare oder fremde Begriffe und Konzepte zu erläutern.
Ziel: Die Glossatoren versuchten, das römische Recht systematisch zu verstehen und es für die Anwendung in der damaligen Rechtspraxis nutzbar zu machen.
Hauptvertreter: Der bekannteste Glossator war Accursius, dessen „Glossa Ordinaria“ eine umfassende Sammlung der Glossen darstellt und lange als Standardwerk galt.
Kommentatoren
Definition: Kommentatoren (auch Konsiliatoren genannt) waren Rechtsgelehrte des 13. und 14. Jahrhunderts, die die Arbeit der Glossatoren fortführten, jedoch eine umfassendere und tiefere Interpretation des römischen Rechts anstrebten.
Methode: Anders als die Glossatoren schrieben sie nicht nur Randbemerkungen, sondern ausführliche Kommentare zu rechtlichen Texten und behandelten dabei das römische Recht im Kontext praktischer Anwendungsfälle.
Ziel: Die Kommentatoren wollten das römische Recht mit dem regionalen Gewohnheitsrecht vereinen und es so an die Bedürfnisse der Zeit und an konkrete rechtliche Probleme anpassen.
Hauptvertreter: Ein bekannter Kommentator war Bartolus de Saxoferrato, der das römische Recht in ganz Europa bekannt machte und als bedeutender Theoretiker des mittelalterlichen Rechts gilt.

35
Q

Reichskammergericht (1495)

A

Subsidiäre Anwendung des römischen Rechts in deutschen Gebieten​

36
Q

Einfluss des Naturrechts

Naturrecht:

A

Suchte universell gültige, unveränderliche Gesetze.

37
Q

Vertreter:

A

Hugo Grotius und Samuel von Pufendorf förderten die Idee, dass Menschen durch Vernunft das Recht erkennen können.

38
Q

Kodifikationsbewegung:

A

and im 18. Jahrhundert statt, führte zur Erstellung von Kodifikationen wie dem Preußischen Landrecht, ABGB und Code Civil​

39
Q

Entwicklung in Österreich bis zum ABGB

Codex Theresianus

A

1766): Erste umfassende Kodifikation, die jedoch nicht vollständig in Kraft trat.

40
Q

ABGB-Einführung (1811)

A

Grundstein des modernen österreichischen Zivilrechts, 1812 in Kraft gesetzt.

41
Q

Struktur des ABGB:

A

Das ABGB gliedert sich in drei große Teile, die in Allgemeinen Teil, Sachenrecht und Gemeinschaftliche Bestimmungen unterteilt sind. Diese Dreiteilung folgt dem klassischen Aufbau, der ursprünglich vom römischen Recht inspiriert wurde.Zweiteilung in Personen- und Sachenrecht; klare Trennung von besitz- und eigentumsrechtlichen Ansprüchen​

42
Q

Einfluss des Naturrechts:

A

Beachtung universaler Rechtswerte wie Freiheit und Menschenwürde.

43
Q

Zentrale Regelungen:

A

Definiert allgemeine Rechte (§ 16 ABGB), Eigentumsrecht (§ 354 ABGB) und einen umfassenden Sachbegriff (§ 285 ABGB).

44
Q

Deliktsrecht:

A

Einheitliche Deliktsklage anstelle vieler Einzelfälle; Schutz schwächerer Parteien​

45
Q

Spätere Entwicklungen und Reformen des ABGB

Teilnovellen

A

(1914-1916): Anpassungen an das deutsche BGB, Integration neuer rechtlicher Erkenntnisse.

46
Q

Dekodifikation:

A

Ausgliederung einzelner Regelungen in Sondergesetze, z.B. Mietrecht (MRG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

47
Q

Heutige Relevanz

A

Das ABGB bleibt trotz zahlreicher Novellen ein zentrales Dokument des österreichischen Zivilrechts​

48
Q
  1. Was versteht man unter „objektivem Recht”?
A

Gesamtheit aller geltenden Rechtsnormen, die verbindlich das Zusammenleben regeln.
Beispiel: ABGB als gesetzliche Grundlage in Österreich.

49
Q

Was ist subjektives Recht?

A

individuelle Berechtigung einer Person, bestimmte Rechte zu beanspruchen oder durchzusetzen.
Beispiel: Eigentumsrecht.

50
Q
  1. Unterschied zwischen zwingendem und dispositivem Recht?
A

Zwingendes Recht: Kann nicht durch individuelle Vereinbarungen abgeändert werden.
Dispositives Recht: Kann durch Vereinbarungen der Parteien angepasst werden.

51
Q

Was ist der Grundsatz der Privatautonomie?

A

Freiheit des Einzelnen, seine rechtlichen Beziehungen nach eigenem Willen zu gestalten.

52
Q

Was sind AGBs?

A

Vorgefertigte Vertragsbedingungen, die die Privatautonomie einschränken.

53
Q

Was versteht man unter der Geltungskontrolle (§ 864a ABGB)?

A

Überprüfung, ob überraschende Klauseln Vertragsbestandteil werden.

54
Q

Drohung (§870 ABGB)

A

Vertrag wird durch ungerechtfertigte Furcht veranlasst, kann angefochten werden.

55
Q

Was ist List?

A

Täuschung über Tatsachen, die zur Abgabe einer Willenserklärung führt.

56
Q
  1. Was ist die „casum sentit dominus“-Regel?
A

Der Eigentümer trägt das Risiko für zufällige Schäden.

57
Q

Unterschied: Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung

A

Verschuldenshaftung: Haftung bei Schuld.
Gefährdungshaftung: Haftung ohne Verschulden.

58
Q

Was sind die 12-Tafel-Gesetze?

A

Älteste Kodifikation römischen Rechts, Grundlage vieler Zivilrechtsordnungen.

59
Q

Was ist der Codex Iustinianus?

A

Sammlung des römischen Rechts unter Kaiser Justinian.

60
Q

Definition von „Rechtsordnung”

A

Gesamtheit der Normen, die das Verhalten in einer Gesellschaft regeln.

61
Q

Unterschied zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft

A

Verpflichtungsgeschäft schafft Ansprüche, Verfügungsgeschäft überträgt Rechte.

62
Q

Definition von „Rechtsschutz”

A

Möglichkeit, Rechte durch staatliche Institutionen durchzusetzen.

63
Q

Was ist Geschäftsfähigkeit?

A

Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen.

64
Q

Definition Geschäftsunfähigkeit

A

Unfähigkeit, wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen, z.B. bei Minderjährigen unter 7 Jahren.

65
Q

Was ist Deliktsfähigkeit?

A

Fähigkeit, für eigenes Fehlverhalten zivilrechtlich verantwortlich gemacht zu werden.

66
Q

Arten von juristischen Personen

A

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) und des Privatrechts (z.B. GmbH).

67
Q

Arten der Besitzübertragung

A

Körperliche Übergabe, Besitzkonstitut, Besitzanweisung.

68
Q

Definition Handlungsfähigkeit

A

Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte zu erwerben und Verpflichtungen einzugehen.

69
Q

13.Begriff: Konkludentes Handeln

A

Verhalten, das auf eine Willenserklärung schließen lässt, ohne dass ausdrücklich gesprochen wird.

70
Q

Definition Bindungswille

A

Wille, sich durch eine Erklärung rechtlich zu binden.

71
Q

Unterschied: Motivirrtum und Erklärungsirrtum

A

Motivirrtum betrifft die Beweggründe; Erklärungsirrtum das eigentliche Erklärte.

72
Q

Was regelt das Schuldrecht?

A

Rechtsverhältnisse, bei denen eine Person zur Leistung gegenüber einer anderen verpflichtet ist.

73
Q

Unterschied zwischen Schuldverhältnis und Forderung

A

Schuldverhältnis: gesamtes rechtliches Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner; Forderung: Anspruch auf eine konkrete Leistung.

74
Q

Unterschied zwischen Haupt- und Nebenleistungspflichten

A

Hauptpflichten: zentrale Pflichten, wie Zahlung; Nebenpflichten: ergänzende Pflichten, wie Mitteilungspflichten.

75
Q

Was ist ein Synallagma?

A

Gegenseitige Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung, z.B. Kaufvertrag.

76
Q

Bedeutung des Grundsatzes „pacta sunt servanda“

A

Verträge sind einzuhalten; zentrale Regel des Schuldrechts.

77
Q

Definition der „Naturalrestitution”

A

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Schadensersatz.

78
Q
A