Zivilrecht Flashcards
Rechtssubjekte
Natürliche Personen: Rechtsfähigkeit beginnt mit Geburt und endet mit dem Tod.
Juristische Personen: Rechtsfähigkeit durch Gesetz verliehen (z.B. GmbH, Vereine).
Rechtsobjekte
Sachen: Gegenstand von Rechten, körperliche und unkörperliche Güter.
Privatautonomie
Prinzip, das Vertragsfreiheit und individuelle Gestaltung des rechtlichen Verhältnisses ermöglicht.
Willenserklärung
Grundlage aller Verträge; erfordert eine klare Absicht zur Rechtsverbindlichkeit.
Vertragsschluss
Angebot und Annahme führen zum verbindlichen Vertrag, sofern Konsens besteht.
Willensmängel
Fehlerhafte Erklärungen durch Drohung, List oder Irrtum beeinflussen die Gültigkeit
Schuldverhältnisse
Vertragliche: Durch Konsens geschlossene Vereinbarungen, die beiderseitige Pflichten begründen.
Gesetzliche: Schadensersatz, Bereicherungsrecht.
Leistungsstörungen:
Nachträgliche Unmöglichkeit: Erfüllung wird nach Vertragsschluss unmöglich (Risiko beim Schuldner oder Gläubiger).
Verzug: Schuldner liefert nicht rechtzeitig; Gläubiger kann auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz bestehen.
Gewährleistung: Haftung für Sach- und Rechtsmängel, speziell bei entgeltlichen Verträgen.
Schadenersatz:
Voraussetzung: Rechtswidriges Verhalten, Kausalität und Verschulden.
Gehilfenhaftung: Auftraggeber haftet für seine Erfüllungsgehilfen
Sachenrecht
Grundprinzipien:
Publizität: Eigentum und Besitz sind nach außen sichtbar.
Typenzwang: Nur gesetzlich festgelegte dingliche Rechte wie Eigentum und Pfandrecht.
Eigentumserwerb
Derivativ: Erwerb von einem bisherigen Eigentümer (z. B. Kauf).
Originär: Eigentumserwerb unabhängig vom Vorbesitzer (z. B. Fund).
Innehabung – Besitz – Eigentum:
Innehabung: Tatsächliche Kontrolle über eine Sache.
Besitz: Innehabung mit dem Willen zur Nutzung.
Eigentum: Rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Grundbuch:
Öffentliches Register zur Dokumentation und Sicherheit der Eigentumsrechte
Familienrecht
Eherecht:
Voraussetzungen: Ehevertragliche Bindung vor einem Standesbeamten.
Scheidung: Einvernehmlich oder streitig mit Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung.
Kindschaftsrecht:
Abstammung: Juristische Feststellung der Elternschaft.
Obsorge: Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber dem Kind; Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung.
Unterhalt: Eltern sind bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes unterhaltspflichtig.
Lebensgemeinschaften
Keine ehelichen Rechte, jedoch Schutzregelungen, z.B. Eintrittsrecht in Mietverträge
Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge:
Greift, wenn kein Testament vorliegt. Erbschaft nach Parentelen (Erbfolgegruppen).
Gewillkürte Erbfolge:
Der Erblasser bestimmt die Erben durch ein Testament.
Pflichtteil:
Recht naher Angehöriger (z.B. Kinder, Ehepartner) auf einen Mindestanteil am Nachlass.
Verfügungen von Todes wegen:
Testament: Eigenhändig geschrieben oder notariell beglaubigt.
Letztwillige Verfügung: Regelungen für einzelne Vermögenswerte.
Rechtsstellung des Erben:
Gesamtrechtsnachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen
Zivilverfahrensrecht
Zweck und Struktur:
Regelung der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche vor Gerichten.
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Bezirksgerichte: Zuständig für Fälle bis 15.000 Euro und familienrechtliche Angelegenheiten.
Landesgerichte: Zuständig für höhere Streitwerte und Berufungen.
Verfahrensablauf:
Klageeinreichung, Beweisaufnahme, Urteil und Vollstreckung.
Rechtskraft und Vollstreckung:
Gerichtliche Entscheidungen sind endgültig und durchsetzbar; bei Nichterfüllung kann zwangsweise Vollstreckung erfolgen
Zivilprozessordnung (ZPO)
Regelt den Ablauf zivilrechtlicher Verfahren.
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Bezirks- und Landesgerichte je nach Streitwert und Zuständigkeit.
Richterliche Unabhängigkeit
Richter sind in der Entscheidungsfindung weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.
Ursprünge des Römischen Rechts
Zwölf-Tafel-Gesetz (450 v. Chr.)
Erstes schriftliches Recht, enthielt Grundlagen für Zivilprozess-, Familien-, Erb- und Vermögensrecht.
Rolle des Prätors:
Entwickelte Rechtsprechung durch Edikte, die neue Rechtsgrundsätze einführten.