Öffentliches Recht Flashcards
Grundlagen des Öffentlichen Rechts
Definition und Abgrenzung:
Öffentliches Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern sowie die Organisation und Funktionen des Staates.
Unterscheidung zum Privatrecht:
Öffentliches Recht ist durch das Über-/Unterordnungsverhältnis geprägt, während im Privatrecht Gleichordnung herrscht.
Subjektionstheorie:
Charakterisiert das öffentliche Recht durch das hierarchische Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Subjektstheorie
Öffentliches Recht liegt vor, wenn ein Träger hoheitlicher Gewalt beteiligt ist
Verfassungsrechtliche Grundlagen:
Die Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates und regelt den Aufbau und die Funktionsweise der Staatsgewalten.
Österreichisches Verfassungsrecht:
Die Bundesverfassung (B-VG) enthält wesentliche Regelungen zu Staatsorganisation und Grundrechten.
Demokratisches Prinzip
Recht geht vom Volk aus; Österreich ist eine parlamentarische Demokratie.
Rechtsstaatliches Prinzip
Bindung des Staates an Gesetze und Rechtssicherheit.
Bundesstaatliches Prinzip:
Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.
Gewaltenteilendes Prinzip:
Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative
Verwaltungsrechtliche Strukturen:
Verwaltung ist jener Teil der Staatsgewalt, der Gesetze vollzieht, aber nicht durch Richter, sondern durch weisungsgebundene Organe.
Allgemeines Verwaltungsrecht:
Legt allgemeine Verwaltungsgrundsätze fest.
Besonderes Verwaltungsrecht:
Bezieht sich auf spezifische Regelungen, z. B. Baurecht, Gewerberecht.
Verwaltungsverfahrensrecht:
Regelt das Verfahren der Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Selbstverwaltung:
Bestimmte Verwaltungsaufgaben werden unter staatlicher Aufsicht von Körperschaften, wie z. B. Gemeinden oder Kammern, selbstständig erfüllt
Verfassungsgerichtshof (VfGH):
Prüft Gesetze und Verordnungen auf Verfassungskonformität und gewährleistet somit den Schutz der Grundrechte.
Normenkontrolle:
Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.
Individualbeschwerden:
Einzelpersonen können beim VfGH Beschwerde einlegen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen.
Verwaltungsgerichte:
Prüfen Akte der Verwaltung und gewähren Rechtsschutz gegen staatliche Eingriffe.
Rechtsmittel
Möglichkeit, Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vor den Obersten Gerichten anzufechten
Freiheitsrechte
Schutz vor staatlichen Eingriffen in persönliche Freiheit und Eigentum.
Gleichheitsrechte:
Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit vor dem Gesetz.
Unmittelbare Drittwirkung:
Grundrechte wirken primär zwischen Staat und Bürger.
Mittelbare Drittwirkung:
Wirken indirekt auch auf das Verhältnis zwischen Privatpersonen, indem Gesetzesanwendung grundrechtskonform erfolgt.