Öffentliches Recht Flashcards
Grundlagen des Öffentlichen Rechts
Definition und Abgrenzung:
Öffentliches Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern sowie die Organisation und Funktionen des Staates.
Unterscheidung zum Privatrecht:
Öffentliches Recht ist durch das Über-/Unterordnungsverhältnis geprägt, während im Privatrecht Gleichordnung herrscht.
Subjektionstheorie:
Charakterisiert das öffentliche Recht durch das hierarchische Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Subjektstheorie
Öffentliches Recht liegt vor, wenn ein Träger hoheitlicher Gewalt beteiligt ist
Verfassungsrechtliche Grundlagen:
Die Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates und regelt den Aufbau und die Funktionsweise der Staatsgewalten.
Österreichisches Verfassungsrecht:
Die Bundesverfassung (B-VG) enthält wesentliche Regelungen zu Staatsorganisation und Grundrechten.
Demokratisches Prinzip
Recht geht vom Volk aus; Österreich ist eine parlamentarische Demokratie.
Rechtsstaatliches Prinzip
Bindung des Staates an Gesetze und Rechtssicherheit.
Bundesstaatliches Prinzip:
Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.
Gewaltenteilendes Prinzip:
Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative
Verwaltungsrechtliche Strukturen:
Verwaltung ist jener Teil der Staatsgewalt, der Gesetze vollzieht, aber nicht durch Richter, sondern durch weisungsgebundene Organe.
Allgemeines Verwaltungsrecht:
Legt allgemeine Verwaltungsgrundsätze fest.
Besonderes Verwaltungsrecht:
Bezieht sich auf spezifische Regelungen, z. B. Baurecht, Gewerberecht.
Verwaltungsverfahrensrecht:
Regelt das Verfahren der Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Selbstverwaltung:
Bestimmte Verwaltungsaufgaben werden unter staatlicher Aufsicht von Körperschaften, wie z. B. Gemeinden oder Kammern, selbstständig erfüllt
Verfassungsgerichtshof (VfGH):
Prüft Gesetze und Verordnungen auf Verfassungskonformität und gewährleistet somit den Schutz der Grundrechte.
Normenkontrolle:
Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.
Individualbeschwerden:
Einzelpersonen können beim VfGH Beschwerde einlegen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen.
Verwaltungsgerichte:
Prüfen Akte der Verwaltung und gewähren Rechtsschutz gegen staatliche Eingriffe.
Rechtsmittel
Möglichkeit, Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vor den Obersten Gerichten anzufechten
Freiheitsrechte
Schutz vor staatlichen Eingriffen in persönliche Freiheit und Eigentum.