Willenserklärungen Flashcards
Abgabe einer Willenserklärung
Ausdrückliche Erklärung:
- Mündlich ( Bestellung im Restaurant )
- Schriftlich ( Tastament, Mietvertrag )
Schlüssiges Handeln:
- Winken ( Taxi )
- Kopfnicken
- Einkauf aufs Kassenband
Schweigen:
- Kaufmann ( Stillschweigend angenommen wenn in Geschäftsrelation )
Privatmann ( Ablehnung)
§ 130 BGB Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- Eine schriftliche Willenserklärung wird in Abwesenheit bei Zugang wirksam.
z.B. über die Post - Wenn vorher ein Fax vorliegt, welche dies widerruft ist die Willenserklärung unwirksam
§ 145 BGB Bindung an den Antrag
So wie der Antrag abgegeben wurde ist wenn er Angenommen wird so auch wirksam. Ausser die Gebundenheit wurde ausgeschlossen.
§ 146 BGB Erlöschen des Antrags
- Bei Ablehnung
- Bei nicht eingehaltener Frist ( § 147 BGB Annahmefrist, § 150 BGB Verspätete oder abändernde Annahme
§ 147 BGB Annahmefrist
Mündlich:
- Person zu Person auch am Telefon muss direkt angenommen werden.
Schriftlich:
- Kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, welcher der Antragende erwarten kann.
§ 148 BGB Bestimmung einer Annahmefrist
Es muss innerhalb einer festgelegten Frist angenommen werden.
§ 150 BGB Verspätete oder abändernde Annahme
Verspätete Annahme = neuer Antrag
Abgeänderte Annahme = Ablehnung -> neuer Antrag
§ 241a BGB Unbestellte Leistungen
Bei einer Lieferung von unbestellten Leistungen muss der Konsument nichts bezahlen, nichts zurück schicken, und sich nicht melden ( Schweigen ), jedoch für einen angemessenen Zeitraum aufbewahren.
Bei Kaufmännern gilt dies als Annahme und kann in Rechnung gestellt werden
§ 362 HGB
Bei Kaufmännern gilt Schweigen als Annahme eines Antrags, somit können auch unbestellte Leistungen in Rechnung gestellt werden
Angebot
An eine bestimmte Person gerichtet
Verkäufer ist dem Kunden bei Annahme verpflichtet zu liefern
Bestellung
Der Käufer erklärt eine Ware zu einem bestimmten Preis kaufen zu wollen.
Der Käufer ist an seine Willenserklärung gebunden.
Anfrage
Bittet den Verkäufer um das schreiben eines Angebots. Nicht rechtlich bindend.
Anpreisung
Flyer, Anzeigen etc.
Der Interessent ( Käufer ) muss selber einen Kaufantrag stellen.
Anpreisung
Flyer, Anzeigen etc.
Der Interessent ( Käufer ) muss selber einen Kaufantrag stellen.