Wichtige Begriffe Flashcards

1
Q

Dingliche Nutzungsrechte

A

ermöglichen nur die Benutzung und den Gebrauch einer Sache, enthalten aber zB nicht die Befugnis, die Sache zu veräußern.

Bspw. Nießbrauch(§1030), Dienstbarkeiten (§§ 1018, 1090), Erbbaurecht, ErbbauRG, Wohnungsrecht (§1093)

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2
Q

Dingliche Verwertungsrechte

A

erlauben nicht die Benutzung, aber unter bestimmten Voraussetzungen die Verwertung der Sache durch Veräußerung im Wege der Versteigerung gegen den Willen des Eigentümers, sofern nicht der Eigentümer die Veräußerung durch rechtzeitige Zahlung eines Geldbetrags abwendet.

Bspw. Pfandrecht (§1204), Grundpfandrechte: Hypothek (§ 1113), Grundschuld (§ 1191), Rentenschuld (1119)

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3
Q

Dingliche Erwerbsrechte

A

begründen ein Anrecht auf den Erwerb einer Sache.

Bspw. Vorverkaufsrecht (§1094), Vormerkung (§883), Anwartschaftrecht

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4
Q

Besitz

A

rein tatsächliche Herrschaft über die Sache, ohne Rücksicht darauf, ob ihm ein Recht, zB das Eigentum an der Sache zusteht.

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5
Q

Wesentliche Anspruchsziel der dinglichen Ansprüche

A
  • aus Eigenart dieser Sachenrechte ergeben sich besondere Anspruchsgrundlagen/-ziele

3 wesentliche Anspruchsziele

a) Ansprüche auf Herausgabe
- aus einem Recht zum Besitz -> petitorischer Anspruch (zB § 985)
- aus dem Besitz selbst -> possesorischer Anspruch (§ 861)

b) Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung (zB §§ 1004, 862)

c) Ansprüche auf Befriedigung aus einem Gegenstand
(zB aufgrund eines Pfandrechts an einer beweglichen Sache, § 1204, oder einer Hypothek, §§ 1113, 1147)

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6
Q

Sachenrecht

A

Vermögenszuordnung von Sachen
-> Eigentum, beschränkt dingliche Rechte und Besitz grundsätzlich nur an Sachen möglich

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7
Q

Sachen

A

gem. § 90 BGB körperliche, dh greifbare Gegenstände
- kann fest, flüssig, gasförmig sein -> muss aber räumlich abgrenzbar sein

  • Teure sind keine Sachen, aber die nach § 90 a S.1 geltenden Vorschriften sind entsprechend auf sie anzuwenden
  • keine Sachen sind geistige Werke, Rechte, Forderungen
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8
Q

Unbewegliche Sachen

A

Grundstücke und ihre wesentlichen Bestandteile

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9
Q

Bewegliche Sachen

A
  • alles außer unbewegliche Sachen
    -> können räumliche Lage ändern
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10
Q

Vertretbare Sachen

A

bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen, § 91 (zB Rohstoffe, Lebensmittel)

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11
Q

Körperteile als Sachen

A
  • keine Sachen: Personen und lebende Körper
    -> Bestimmungsrecht darüber ergibt sich aus Persönlichkeitsrecht und nicht aus Eigentum
  • Abgetrennte und selbstständige Körperteile können Sachen als Eigentumsobjekte sein
    -> werden durch Persönlichkeitsrecht überlagert
    -> gilt so lange, wie Person, von der Körperteil stammt, diesen nicht in den Verkehr gelangen lassen will (wenn das der Fall ist: gewinnen Sachobjekt und Eigentumsrecht Oberhand)
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12
Q

Sache als wirtschaftliche Einheit

A

Eigentum und beschränkte dingliche Rechte bestehen an der ganzen Sache, einschließlich der wesentlichen Bestandteile
-> Grund: Erhaltung der Sache als wirtschaftliche Einheit
-> verschiedene Eigentumsrechte an verschiedenen Teilen einer einheitlichen Sache würden zu Zerstückelung führen

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13
Q

Bestandteile

A

Teile aus denen eine zusammengesetzte Sache besteht

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14
Q

Wesentliche Bestandteile

A

Bestandteile, die nicht voneinander getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird.

  • können nicht Gegenstand besonderer Rechte anderer sein
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15
Q

Scheinbestandteile

A

Sachen, die nur zu einem vorübergehendem Zweck mit dem Grund und Boden bzw einem Gebäude verbunden werden

  • bleiben selbstständige bewegliche Sachen und können im Eigentum eines Dritten stehen
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16
Q

Vorübergehender Zweck

A

Wenn die spätere Aufhebung der Verbindung von Anfang an geplant war, wofür grds. der innerer Wille des Einfügenden im Zeitpunkt der Verbindung maßgeblich ist

17
Q

Zubehör

A

Bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehe, § 97.

  • erkennbarer örtlicher Zusammenhang ausreichend
18
Q

Nutzungen

A

Früchte einer Sache oder eines Rechts, sowie die Vorteile, welche der Gebrauch einer Sache/eines Rechts gewährt, § 100

19
Q

Früchte einer Sache, § 99 I

A

Erzeugnisse der Sache und ihre sonstige bestimmungsgemäße Ausbeute (Obst am Baum, Milch von der Kuh, Steine aus dem Steinbruch)

Auch Erträge, die die Sache oder das Recht kraft eines Rechtsverhältnisses gewährt (Miete bei Vermietung der Sache)

20
Q

Formen des Eigentumserwerbs

A
  1. Durch Rechtsgeschäft
    - §§ 929 f. bei beweglichen Sachen
    - §§ 873 ff. bei Grundstücken
  2. Durch Gesetz
    - Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, § 946 ff.
    - Ersitzung, §§ 937 ff.
    - dingliche Surrogation, §§ 718 II, 1247 S.2, 1287, 2019, 2111
  3. Durch Abneigung, §§ 958 ff.
  4. Durch Erbgang, §§ 1922 ff.
  5. Durch Hoheitsakt, §§ 817 II ZPO, 90 I ZVG