Definitionen Flashcards
Besitzer
ist, wer nach der Verkehrsanschauung die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt oder für sich ausüben lässt. Besitzer kann jede natürliche oder juristische Person sein. Bei der juristischen Person muss die tatsächliche Gewalt durch Organe, einen Besitzdiener oder Besitzmittler ausgeübt werden.
Besitzdiener
ist, wer im Rahmen eines sozialen Abhängigkeitsverhältnisses (Weisungsgebundenheit) die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt.
Besitzentziehung
ist die vollständige und dauerhafte Beseitigung des unmittelbaren Besitzes. Sie kann durch die physische (zB Wegnahme, Zugangsverhinderung) oder psychische (zB Besitzaufgabe durch Drohung) Einwirkung erfolgen.
Besitzstörung
ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch ausschnittsweisen Entzug der durch den Besitz eröffnete Gebrauchs- oder Nutzungsmöglichkeit einer Sache.