weitere Rechtsgebiete Flashcards
Wenn keine Einigung zustande kommt, wie ist der Rechtsweg bei der Enteignung?
1) EntG/SG 33: RR entscheidet betr. Zulässigkeit der Schätzung
-> VRP 59bis: ggf. Beschwerde ans VerwGer
2) EntG 34: SchätzKom legt Entschädigung fest
-> EntG/SG 3bis: ggf. Beschwerde an VerwGer
–> d.h. keine Ermessensüberprüfung durch ein Gericht
An welche vorsorgliche Massnahme ist bei einer Beschwerde im Enteignungsverfahren zu denken?
EntG/SG 36: Vorzeitige Besitzeinweisung
Haftungs-VSS Gemeinwesen?
Art. 1 Abs. 1 Verantwortlichkeitsgesetz VG/SG:
1. Schaden
= OR 41
2. Ausübung dienstl. Verrichtungen
= unmittelbarer ZH zu Tätigkeitesbereich der Behörde, Behördenmitglied, oder Angestellter
3. Alternativ
3.1. Widerrechtlichkeit
- -> Norm zum Schutz des verletzten RG
- -> ggf. durch Unterlassen (VSS: Handlungspflicht)
- -> ≠ rechtskräftige Entscheide, Vfg. (vorbehalten nichtige)
- -> eine angefochtene & aufgehobene Verfügung = widerrechtlicher Eingriff -> Staatshaftung
3.2. VG 2: ausnahmsweise bei rechtmässigen Polizeimassnahmen
4. Ad. KZ
p.m.: Kausalhaftung
= kein Verschulden nötig
Kann die Kündigung des öff-rechtl. EAV durch Anfechtung aufgehoben werden?
Nein, die Kündigung selbst bleibt bestehen, PersG 79 I lit. a
Wie sind personalrechtl. Massnahmen anzufechten?
Streitgegenstände gem. PersG 79 I
–> Schlichtung (78 II; 83 ff.); Rekurs; Beschwerde
Die anderen: Rekurs; Beschwerde gem. VRP
–> namentlich Nichtstattgeben Abfindung iSv 27
Welche Streitgegenstände verlangen nach einer vorgängigen Schlichtung?
PersG 79 I
-> lit. a: “personalrechtl. Massnahmen” iSv PersG 76
-> lit b: gew. vermögensrechtl. Ansprüche
PersG 76
= personalrechtl. Massnahmen
–> lit. a: Andere Aufgaben mit Lohnkürzung
–> lit. b: Freistellung
–> lit. c: (fristlose) Kündigung
Geltungsbereich von Disziplinarmassnahmen?
DG 1:
Sehr gering: nur Richter, vom Volk gewählte Magistraten etc.
Verfahren Disziplinarmassnahme?
1) Betr. Behörde beantragt bei Disziplinarkommission Untersuchung
2) unabhängige Disziplinarkommission: Untersuchung & Antrag Disziplinarmassnahme durch Behörde
3) Disziplinar-Vfg durch Behörde
Rechtsmittel gegen Disziplinarmassnahme?
VRP 43bis:
Rekurs bei Departement
VRP 59bis I:
Beschwerde an VerwGer
–> keine gerichtl. Überprüfung Ermessen
Welche personalrechtlichen Massnahmen können angefochten werden?
PersG 79 I lit.a:
anfechtbar sind NUR Massnahmen gem. PersG 76
–> zB Zuweisung anderer Aufgaben bei gleichem Lohn ist NICHT anfechtbar
Unterstehen Gemeindeerlasse einer abstrakten Normenkontrolle? Nach welchem Erlass?
Ja, gem. GG