0_Wichtiges Flashcards

1
Q

An wen ist Vfg zuzustellen?

A

VRP 25: An Betroffene
-> Grds. NUR an Prozessfähige iSv VRP 9

FALLS Vertreter bezeichnet: NUR an Vertreter

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2
Q

Ist die Vfg. annahmebedürftig?

A

Nein, empfangsbedürftig

= Betr. muss Vfg nicht zur Kenntnis nehmen; Zustellbestätigung ist ausreichend für Entfaltung Rechtskraft

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3
Q

3 VSS beim Ausstandsgrund iSv Art. 7 Abs. 1 lit. bbis VRP (Mitwirkung bei Vorinstanz)?

A

NUR einschlägig, wenn

1) in gleicher Angelegenheit

2) identische Sach- und

3) Rechtsfragen

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4
Q

Was gilt es beim Stellen eines Ausstandsgesuchs zu beachten?

A

Es ist so früh wie möglich zu stellen (T&G, BV 5 III) !!

= ab Kenntnis, dass möglicherweise befangene Person an Verfahren mitwirkt

–> s. dafür Zusammensetzung des Spruchkörpers im Staatskalender oder beim offiziellen Internetauftritt der Behörde

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5
Q

Können Gesamthandschaften ohne Rechtspersönlichkeit (zB einf. Gesellschaft, Erbengemeinschaft) Beteiligte sein?

A

Ja, VRP 8 I: “Personenmehrheiten”

-> schliesst auch Arbeitsgemeinschaften im öff. Beschaffungsrecht ein

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6
Q

Welche Verbandsbeschwerden gibt es und was sind ihre VSS?

A

Idelle Verbandsbeschwerde
-> Gem. SpezGesetz, zB USG 55
–> idR seit etwa 15 J. bestehen + auf Liste sein

Egoistische
1) jP

2) Int-wahrung der Mitglieder in Statuten

3) enger ZH Verbandszweck / Streitgegenstand

4) Grosse Zahl der Mitglieder betroffen, die auch selbst zur Beschwerde legitimiert wären

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7
Q

Besteht im öffrechtl Verfahren Anwaltsmonopol? Grds. + Ausnahme

A

Grds. AnwG 10:
Immer Anwaltsmonopol, wenn “berufsmässige” (d.h. im Prinzip “entgeltliche”) Vertretung

AUSSER AnwG 12 lit. d:
- Vor Verwaltungsbehörden
- Vor Gericht bei Streitigkeiten über Schätzung und öff. Abgaben

–> berufsmässige Vertretung auch ohne Registereintrag möglich

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8
Q

Ist es immer noch eine Vfg, wenn das Gesetz die Rechtsfolgen einer Situation bereits generell-abstrakt vorgibt?

A

Nein

-> Abgrenzung schwierig!

Beispiel:
-> Bsp.: ein Iraker ist rechtskräftig abgewiesen/ Migrationsamt teilt ihm mit, dass er von der Sozialhilfe ausgeschlossen ist/ weist ihn für Nothilfe dem Nothilfezentrum zu

AsylG 82
Abs.1:
Für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und Nothilfe gilt kantonales Recht. Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen

Abs.2:
Während der Dauer eines ausserordentlichen Rechtsmittelverfahrens oder eines Asylverfahrens nach Artikel 111c erhalten Personen nach Absatz 1 und Asylsuchende auf Ersuchen hin Nothilfe. Dies gilt auch, wenn der Vollzug der Wegweisung ausgesetzt wird.

Ergebnis:
-> keine Vfg
–> ABER ggf. Vollzug (Höhe Nothilfe, Ort der Unterbringung)
—–> falls keine Vfg erlassen -> Rechtsverweigerungsbeschwerde

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9
Q

Ist die Zustellung mit A-Plus rechtsgültig?

A

SG:
Empfangsbestätigung zwingend (VRP 30 iVm ZPO 138 I) !!!!

AUSSER
Steuer- und Sozialversicherungssachen -> Vermutung, dass Sendung zugestellt

Bund/ BGer:
Gültige (d.h. fristauslösende) Zustellung

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10
Q

VSS für Heilung rechtl. Gehör (inkl. mangelhafte Eröffnung Vfg.)?

A
  1. rechtl. Gehör wird vor Instanz mit voller SV- und Rechtskognition gewährt
  2. NUR bei schweren Verletzungen: zusätzlich muss Rückweisung nur formalistischer Leerlauf sein
  3. Alternativ:

3.1.KEINE Fachkenntnis (von verfügender Behörde) nötig

3.2. ODER SV-Frage von untergeordneter Bedeutung

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11
Q

Kann eine Feststellungsverfügung über eine nichtige Vfg. verlangt werden?

A

Ja, falls nötig (Feststellungsvfg = subsidiär)

p.m.: Vfg = nichtig -> Aufhebung unmöglich

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12
Q

3 VSS für Nichtigkeit?

A

1) Nichtigkeitsgrund

2) leicht erkennbar / offenkundig

3) keine ernsthafte Gefährdung Rechtssicherheit bei Annahme Nichtigkeit

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13
Q

Was ist unbedingt zu prüfen, wenn Klient Frist vor Behörde versäumt hat?

A

VRP 17 II; 48 III:
Die Behörde darf NUR anordnen, wenn sie dies angedroht hat !!

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14
Q

VSS für Wiederherstellung einer Frist?

A

1) Alternativ
1.1. ZPO 148 I: max. leichtes Verschulden (strenge Praxis!)

= Naturereignis; Zusammenbruch Verkehrssystem; o.ä.

–> Krankheit/ Unfall: NUR, wenn dadurch Fristwahrung tatsächlich verunmöglicht wurde (inkl. Vertreter beauftragen)

1.2. VRP 30ter I: Zustimmung Verfahrensgegner

2) ZPO 148 II: Wiedererwägungsgesuch innert 10 T. seit Wegfall Säumnisgrund

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15
Q

Was ist eine verfahrensleitende Anordnung und kann sie angefochten werden?

A

Verfahrensleitende Verfügung

= bestimmt Fortgang des Verfahrens

-> zB Kostenvorschüsse; Fristansetzungen; etc.

Grds NUR mit Hauptsache anfechtbar
-> AUSSER nicht wiedergutzumachender Nachteil droht

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16
Q

Welches Beweismass gilt generell im öff. Verfahrensrecht (+ Def.)?

A

“Strikter” / “Voller” Beweis

= mit Gegenteil ist vernünftiger-weise nicht mehr zu rechnen

–> max. unerhebliche Zweifel

17
Q

In welchem Sachbereich gilt ein anderes Beweismass als das generelle Beweismass und welches ist es?

A

Versicherungsrecht:

“überwiegende Wahrscheinlichkeit”

= etwas scheint so wahrscheinlich, dass andere denkbare Möglichkeiten vernünftigerweise nicht massgeblich in Betracht fallen

18
Q

Was ist das Beweismass der Glaubhaftmachung?

A

Glaubhaftmachung

= Möglichkeit des Zutreffens der behaupteten Tatsache wahrscheinlicher als das Gegenteil

19
Q

Was ist ein Widerruf einer Vfg?

A

Widerruf Vfg

= eine neue Vfg. hebt die frühere auf oder ändert sie

20
Q

Unter welchen 2 VSS ist Widerruf einer Vfg zulässig?

A

1) materiell oder formell fehlerhafte Vfg

2) VRP 28 I: Alternativ

2.1. Abwägung gegen Rechtssicherheit
= Vertrauensschutz

≠ Vfg. erging in Verfahren, in dem die Interessen einander gegenübergestellt und gegeneinander abgewogen wurden

–> keine Belastung für Betroffenen
≠ Privater hat ein Recht bekommen; insb. wenn er davon schon Gebrauch gemacht hat

2.2. AUSNAHMSWEISE trotzdem zulässig, wenn aus wichtigen öff. Interessen geboten
–> dann aber Entschädigung iSv VRP 28 II

21
Q

Kann die Vorinstanz während des Rechtsmittelverfahrens etwas tun?

A

Ja, ihr steht es während gesamter Dauer offen, Wiedererwägung iSv VRP 27 zu vollziehen

–> ansonsten gilt Devolutiveffekt, d.h. Sache liegt bei der nächsthöheren Instanz

22
Q

Welches ist die subsidiäre Rekursinstanz in SG?

A

VRP 43bis I:

Subsidiäre Rekursinstanz in SG = Kant. Dpt.

–> beachte RekV iSv VRP 43bis III

23
Q

Was ist eine Sprungbeschwerde?

A

VRP 43ter: auf kant. Dpt. als Instanz kann verzichtet werdenV

24
Q

VSS für Anfechtung vorsorgl. Massnahmen & Vollstreckungsmassnahmen?

A

Nicht wiedergutzumachender Nachteil droht

25
Q

Eintretensvoraussetzungen auf öff-rechtl. Rekurs in SG?

4 Punkte + 2 Unterpunkte + 7 Unterunterpunkte

A

1) Anfechtungsgegenstand

2) VRP 45: Legitimation

2.1. materielle Beschwer = schutzwürdiges Interesse
= mehr berührt sein als Allgemeinheit

2.2. formelle Beschwer
2.2.1. Beteiligung an Vorverfahren

2.2.2. mit Anträgen nicht (vollständig) durchgedrungen

3) Alternativ

3.1. aktuelles Rechts-schutzinteresse
= tatsächliche oder rechtl. Situation wird verbessert

3.2. Frage von grds. Bedeutung

3.2.1. rechtzeitige Überprüfung im Einzelfall kaum möglich

3.2.2. Frage kann sich unter gleichen oder ähnlichen Umständen wieder stellen

3.2.3. öff. Interesse an Beantwortung

3.2.4. schutzwürdiges Interesse muss bis Abschluss Verfahren bestehen
–> es reicht, wenn irgendein Dritter in Zukunft betroffen sein könnte (zB zu spät eingereichte Bachelor-Arbeit durch HSG-Student: das kann jedem HSG-Studi passieren)
–> sonst Nichteintreten bzw. Gegenstandsloserklärung

4) VRP 47: Fristen

26
Q

Kann die Rekursinstanz grds. eine reformatio in peius vornehmen? Falls ja, unter welchen Umständen?

A

VRP 56 I: Offizialmaxime

CAVE

VOR reformatio in peius ist rechtl. Gehör und Möglichkeit zum Rekursrückzug zu gewähren

27
Q

Wie ist das Novenrecht bei Rekurs und Beschwerde?

A

Rekurs:

  • VRP 59: Rekursinstanz ist NICHT an (Beweis-)Anträge gebunden

–> Noven voll zulässig

  • p.m.: Instanz entscheidet aufgrund Verhältnisse im Entscheidzeitpunkt

Beschwerde:

  • VRP 61 III: KEINE neuen (Beweis-)Begehren -> NUR unechte Noven zulässig
  • AUSSER VerwGer ist 1. gerichtl. Instanz -> unechte & echte Noven zulässig
    -> sonst wäre Verletzung von Civil Rights iSv BV 29a
  • CAVE VerwGer in Baurechtsbeschwerde 2023: NEUE Bauhinderungsgründe erstmals vor VerwGer bringen OK
  • p.m. VerwGericht entscheidet gem. Verhältnissen im Zeitpunkt Vorentscheid
28
Q

Ist die reformatio in peius vel melius durch das Verwaltungsgericht zulässig? Grds. + Ausnahme

A

VRP 63:
reformatio in peius vel melius = UNzulässig

Ausnahme: StG 196 II

  • p.m. VRP 56: Rekursbehörde folgt Offizialmaxime; ABER reformatio in peius NUR wenn rechtl. Gehör & Möglichkeit des Rekursrückzugs vorher gewährt !!
29
Q

Besteht beim Wiedererwägungsgesuch iSv VRP 27 ein Anspruch auf materielle Beurteilung? Grds. + Ausnahme

A

VRP 27 I:
Beim Wiedererwägungsgesuch besteht grds. kein Anspruch auf materielle Beurteilung

–> Ratio: Rechtsbehelf aus dem Petitionsrecht

AUSSER gem. BGer:
- echte Noven
- mit entscheidrelevantem Charakter

30
Q

Wie ist die Kostenverlegung iSv VRP 95 bei Rückweisung an die Vorinstanz?

A

Rückweisung ≠ zwingend reformatorisch / kassatorisch

-> auslegen
–> Kassation = Obsiegen

31
Q

VSS + Art. URP?

A

1) Bedürftig
= Existenzmin gem. SchKG

2) nicht aussichtlos
= würde sich ein Dritter mit nötigen Mitteln zu Prozess entschliessen?

3) inkl. Rechtsbeistand, wenn
3.1. Interessen schwerwiegend betroffen
3.2. Tatsächliche oder rechtl. Komplexität

CAVE Wortlaut VRP 99 I: “Bundesrecht” schreibt URP in jedem Verfahrensstadium vor !!

32
Q

Ist die Anfechtung des Vollstreckungsentscheid mittels Beschwerde möglich?

A

VRP 44 III: grds. NUR Rekurs bei Vollstreckungsentscheid

ABER: keine Verletzung Rechtsweggarantie, BV 29a

33
Q

Wie heisst die Revision im VRP, wo ist sie geregelt und was ist VSS?

A

VRP 81: “Wiederaufnahme”

VSS: VRP 81 I

34
Q

Was geschieht, wenn ich mein Gesuch an eine Behörde richte, diese sich nicht als zuständig erachtet, ich aber unbedingt will, dass genau DIESE Behörde das Gesuch bearbeitet?

A

Grundsatz VRP 11: eine nicht zuständige Behörde leitet das Anliegen an die zuständige Behörde weiter; das Zustellen an die falsche Behörde hindert die Zuständigkeit NICHT

Wenn ich einen Entscheid von genau DIESER Behörde will -> Nichteintretensentscheid verlangen

35
Q

Ist das Ausstandsbegehren einer Partei an Formvorschriften gebunden?

A

Nein

36
Q

Welche Prozessmaximen gelten im RM-Verfahren?

A
  • Untersuchungsmaxime
    -> ABER bei Beschwerde: KEINE echten Noven, VRP 61 III
  • Grds. Dispositionsmaxime;

= VRP 63 für Beschwerde
-> explizit KEINE Reformatio in peius möglich

ABER Rekurs:
-> VRP 56 I: die Instanz kann auch aus anderen als den vorgebrachten Gründen das Gesuch ablehnen oder gutheissen

= Reformatio in peius möglich