VU/VÜ Flashcards
Rechtlich öffentlicher Verkehrsraum
Rechtlich öffentliche Straßen sind solche, die nach dem Straßenrecht dem öffentlichem Verkehr zu Verkehrsüblicher Nutzung gewidmet sind.
Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum
Ist ein Areal, das zwar in Privatbesitz ist, aber durch ausdrückliche Billigung oder stillschweigende Duldung des Eigentümers zur Benutzung durch jedermann freigeben ist.
Unfall
Ist ein plötzliches Ereignis, das mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr im ursächlichen Zusammenhang steht und zu einem völlig belanglosen Personen oder Sachschaden führt.
Unfallbeteiligter
Ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Unfallort
Ist die Stelle, an der sich der Schadensfall zugetragen hat, sowie die unmittelbare Umgebung, wo die Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind oder hätten halten können.
Entfernung
Räumliche Trennung + zeitliche Trennung
Führen
Ist die zielgerichtete Tätigkeit, die eine entsprechende Fähigkeit voraussetzt und nur mit Willen begangen werden kann.
Fahrunsicherheit
Als fahrunsicher gilt ein Fahrzeugführer, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, das Fahrzeug über eine längere Strecke auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslage sich zu führen.
Konkrete Gefahr
Ist dann gegeben, wenn der Täter eine bestimmte Verkehrssituation verursacht hat, die er von sich aus nicht mehr meistern konnte und in der das Ausbleiben eines Schadens nur noch vom Zufall abhängt.
In Betrieb setzen
Das Kfz wird in Betrieb gesetzt, wenn dies geführt wird.
Verkehrsteilnehmer
Ist jeder, der körperlich unmittelbar auf den Ablauf eines Verkehrsgeschehens einwirkt.
Beschädigung
Liegt vor wenn ein Wirtschaftlicher Schaden von mehr als 750€ entstanden ist.
Rücksichtslos
Rücksichtslos handelt, wer sich aus eifersüchtigen Gründen, insbesondere um seines schnelleren Vorwärtskommen Willen, bewusst über seine Pflichten gegenüber anderen VT hinwegsetzen oder freiwilliges Sterben nach einem Vorteil gegenüber anderen VT.